Protokoll der Sitzung vom 26.01.2017

Prognosezeitraum so weit zu verlängern, wie es rechtsstaatlich möglich ist.

Zum Antrag der FDP möchte ich des Weiteren erwähnen, dass wir einen ähnlichen Antrag der FDP mit dem Titel „Gefahr durch religiös motivierte Gewalt abwenden“ im letzten Jahr intensiv im Ausschuss beraten haben, vor allem bezüglich der Auskömmlichkeit der laufenden Präventionsprogramme und der übrigens, Herr Kollege Kubicki, schon deutlich vorgenommenen Verbesserung des Personalschlüssels für den Verfassungsschutz enthält, den wir um 20 % erhöht haben. Das war Ihnen bei Ihrem Redebeitrag wohl entgangen.

(Wolfgang Kubicki [FDP]: Können Sie mal sagen, wie viele Personen das ausgemacht hat?)

Auch die FDP war bisher immer für einen kleinen, aber feinen Verfassungsschutz, wenn ich mich richtig entsinne. Natürlich gestehe ich Ihnen zu, dass Sie diese Auskömmlichkeit angesichts der jüngsten Entwicklung zwei Monate später nicht mehr sehen und wir erneut darüber beraten sollen. Aber hinterher ist man immer klüger. Im Ausschuss hat niemand gesagt, jetzt müssen wir einen Antrag stellen, den Verfassungsschutz personell kräftig aufzustocken. Das war im November. Wir müssen nun gucken, ob das eine weitere Möglichkeit ist.

(Zuruf Wolfgang Kubicki [FDP])

- Wir haben den Haushalt um zehn Stellen erhöht, Herr Kollege Kubicki, auch in diesem Haushaltsjahr wieder!

(Zuruf Dr. Heiner Garg [FDP])

- Ich habe Ihnen doch schon zugestanden, dass wir darüber noch einmal reden können! Wir können das auch gern noch in eine Frage kleiden.

Ich finde aber Anträge, mit denen das Parlament die Regierung auffordert, wiederum dem Parlament einen bestimmten Haushaltsvorschlag zu machen dies nur als Syntax Ihres Antrags -, als Parlamentarier nur mäßig selbstbewusst. Ich bin mir sicher, es wird auch 2017 Haushaltsberatungen geben, in denen wir beziehungsweise unsere Nachfolgerinnen und Nachfolger neue Erkenntnisse des Ausschusses direkt in Haushaltsanträge umsetzen können. Mehr ist natürlich immer besser. Das zu fordern, fällt der Opposition meistens leichter als der Regierung. Sonst könnte der Kollege Koch ja auch noch einmal mit dem Stellenabbaupfad kommen. Er hat ja die Gesamtstellen zusammengezählt.

(Dr. Kai Dolgner)

Eine Evaluation von Präventionsprogrammen ist immer sinnvoll. Schleswig-Holstein muss sich insoweit wahrlich auch nicht verstecken. Wir wollten aber mit anderen Ländern und mit dem Bund zusammenarbeiten, um eine breitere Vergleichsbasis zu haben. Bei Prävention ist es ja immer schwierig; verhinderte Radikalisierung können Sie schlechter zählen als tatsächliche Radikalisierung.

Wir sollten dies aber nicht auf den Islamismus beschränken. Der Rechtsextremismus wird ja nicht dadurch harmlos, dass wir eine wachsende islamistische Bedrohung haben.

Ich bin sehr froh darüber, Kollege Kubicki, wie Sie die Fußfesseln erläutert haben. Denn für mich ist die Fußfessel zur Haftvermeidung oder zur Durchsetzung der Führungsaufsicht kein Tabu. Zur Gefahrenabwehr - andere haben das in einem anderen Zusammenhang gesagt; Sie haben das korrigiert, denn im Antrag war es nicht so zu lesen - warte ich aber mit Spannung auf den verfassungskonformen Vorschlag, der einen solchen dauerhaften und schwerwiegenden Grundrechtseingriff rein aufgrund einer Prognose ohne konkrete Erkenntnisse zu einer unmittelbar bevorstehenden Begehung einer Straftat ermöglichen soll.

Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, auch Ihre Kolleginnen und Kollegen in Berlin fordern das ja immer so gern. Wenn wir im Rahmen der zu Recht gescholtenen Anti-Terror-Gesetze von Herrn Erdogan Fußfesseln als milderes Mittel fordern - ja. Fußfesseln für Menschen, denen ich keine Straftaten nachweisen kann, werden nach unserem Verfassungsrecht zum Glück nicht möglich sein. Das gehört auch zu den Dingen, die wir in einem Rechtsstaat unbedingt verteidigen müssen.

Die lieben Kolleginnen und Kollegen von der CDU greifen dann wieder in die Mottenkiste des Obrigkeitsstaats und holen bei einem Antrag zum Thema Terrorismus ihren alten Ladenhüter „öffentliche Ordnung“ heraus. Wie soll denn eine Wiedereinführung dieses im wahrsten Sinne des Wortes unbestimmten Rechtsbegriffs, der Verhaltensweisen erfasst, die noch nicht einmal unter dem § 118 des Ordnungswidrigkeitsgesetzes fallen, ehemals „grober Unfug“, konkret gegen Gefährder helfen?

(Vereinzelter Beifall SPD)

Wollen Sie Gefährder mit Platzverweisen wegen ungebührlichen Betragens bekämpfen?

Über alles andere können wir gerne reden. Aber Sie haben das in einem Anti-Terrorismus-Antrag hineingeschrieben, und da gehört es nicht hin.

Das Gleiche gilt übrigens auch für die Seemannskiste der PIRATEN mit Vorratsdatenspeicherung, Videoüberwachung und Telemediengesetz. Herr Dudda hat sich ja auch sehr bemüht, darüber nicht direkt noch einmal zu sprechen. Dafür bin ich ihm auch dankbar; denn wir haben häufig genug darüber geredet.

Leider habe ich dieses Mal keine 28 Minuten Redezeit. Aber ich scheue selbstverständlich keine Debatte im Ausschuss über Punkte, auf die ich nicht eingehen konnte, auch wenn sich die Argumente vielleicht ein wenig wiederholen, und ich auch nicht mehr die Hoffnung habe, alle Kollegen von den Vorteilen von Maß und Mitte in diesen aufgeregten Zeiten überzeugen zu können.

Herr Abgeordneter, kommen Sie bitte zum Schluss.

Wir sollten uns trotzdem im Ausschuss die Zeit nehmen, darüber zu beraten. Die Erklärung des Kollegen Kubicki hat ja durchaus gezeigt, dass eine Erläuterung von Anträgen manchmal auch hilfreich sein kann, um Mehrheiten zu finden. Man muss ja keinen Dissens konstruieren, wenn wir keinen haben. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW und Uli König [PIRATEN])

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat der Herr Abgeordnete Burkhard Peters das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sind uns in diesem Hause alle einig: Wir müssen den Terrorismus effektiv - ich betone: effektiv - bekämpfen. Das fordern die Solidarität und unser Mitgefühl für die Toten und die Angehörigen und für alle Verletzten des grauenhaften Anschlags in Berlin. Nach diesem Anschlag sind aber - dazu wurde heute schon öfter etwas gesagt - viele Fragezeichen geblieben.

Dieser Fall nimmt ja nun wirklich täglich neue Wendungen. Erst heute können wir in der „Berliner Morgenpost“ lesen, dass die Staatsanwaltschaft in Berlin den Mann schon im letzten März hätte in UHaft nehmen können, ja, vielleicht sogar hätte nehmen müssen, weil er unter dem Verdacht stand,

(Dr. Kai Dolgner)

einen Dealer mit einem Hammer erschlagen zu wollen. Das wurde abgelehnt. Wir können über den gesamten Vorfall im Grunde immer nur den Kopf schütteln. Das war übrigens noch unter der Herrschaft eines CDU-Justizministers. Aber gut.

Ich lese, liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP, aus Ihrem Antrag heraus, dass Sie den Weg der Landesregierung unterstützen, die Prävention in den Fokus zu stellen. Das freut uns ausdrücklich. Die Landesregierung hat für Vollzugsbedienstete in den Justizvollzugsanstalten Schulungen eingeführt, damit Radikalisierung besser erkannt wird. Im Jugendvollzug setzen wir auf Alltagsgespräche sowie auf Angebote für islamischen Religionsunterricht. Eine gelungene Resozialisierung immunisiert Menschen gegen die Verlockungen der Radikalen. Da setzt unser Landesstrafvollzugsgesetz an. In diesem Rahmen können wir sicherlich auch noch andere und bessere Vorschläge erarbeiten. Das sollten wir im Ausschuss unbedingt tun.

Der Bund stellt mit dem Programm „Demokratie leben!“ Fördermittel in Höhe von 300.000 € für 2017 zur Verfügung, die für Fortbildungen, Seelsorge, Gesprächsgruppen und Therapie in Schleswig-Holstein verwendet werden sollen. Sie sehen also, die Präventionsarbeit ist bei uns in ziemlich guten Händen. Aber natürlich kann da immer noch mehr getan werden.

Einem Punkt Ihres Antrags stehe ich allerdings ausgesprochen kritisch gegenüber, und das ist zugleich eine gute Überleitung zum Antrag der CDU. Natürlich ist hier die elektronische Fußfessel gemeint.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ein Mensch, der zu einem Attentat entschlossen ist und dabei seinen eigenen Tod einkalkuliert, wird sich der Fußfessel entledigen, bevor er loslegt. Oder die Fußfessel ist ihm völlig egal.

Im Juli 2016 stürmte in Nordfrankreich ein ISKämpfer eine Kirche und schlachtete den Priester mit einem Messer ab. Der Mann war den Sicherheitsbehörden als Gefährder bekannt und trug eine Fußfessel.

Gerade in städtischen Ballungszentren taugt die Fußfessel als Warninstrument für Sicherheitsbehörden auch deshalb nicht, weil anhand der Standortdaten kaum erkennbar sein wird, welchem von unendlich vielen potentiellen Anschlagszielen sich der Betreffende nähert und ob er das in terroristischer Absicht tut. Sollen die Fußfesseln bei jedem Weihnachtsmarkt, bei jeder Kirche, bei jedem Bahnhof, bei jedem großen Kaufhaus Alarm schlagen? Dies

auseinanderzuhalten, kann nur gute polizeiliche Observationsarbeit leisten.

Unsere Polizei und unsere Sicherheitsbehörden leisten gute Arbeit. Gute Arbeit leistet eine Polizei nur dann, wenn sie gut aufgestellt ist. Wir stellen die Polizei in diesem Land gut auf.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Dr. Ralf Stegner [SPD])

Meine Damen und Herren, wir haben die Polizei aufgestockt wie keine schwarz-gelbe Regierung vor uns. Wir haben die Polizei ausgestattet wie keine schwarz-gelbe Regierung vor uns. Auch den Landesverfassungsschutz haben wir um 20 Stellen aufgestockt. Das entspricht einem Personalaufwuchs von 20 %. Das ist genau der richtige Weg.

Aber sind Terroranschläge damit in Zukunft ausgeschlossen? Der Fall Amri stellt sich im Nachhinein doch bislang so dar: Es hätte zahlreiche Möglichkeiten gegeben, ihn zu inhaftieren. Allein: Die mit dem Fall befassten Sicherheitsbehörden haben Amri falsch eingeschätzt, oder sie verfolgten andere Pläne. In der Sitzung vom 2. November 2016 im Gemeinsamen Terrorabwehrzentrum haben BKA, BND, Verfassungsschutz, Generalbundesanwalt, Bundespolizei sowie die beteiligten LKAs nach fast zweijähriger Beobachtung festgestellt, dass kein konkreter Gefährdungssachverhalt erkennbar ist. Wem wollen Sie denn alles eine Fußfessel anlegen? Die Fußfessel kann doch nur eine Maßnahme für diejenigen sein, gegenüber denen bereits offen Ermittlungen laufen. Da habe ich ja gezeigt, dass dieses Instrument in Wirklichkeit ein stumpfes Schwert ist und letztlich gegen im Rahmen eines Anschlags zur Selbsttötung bereite Attentäter nichts bringt. Gute Polizeiarbeit ist die Antwort. Diese Küstenkoalition stärkt die Polizei und ihre Arbeit.

Noch einmal ganz kurz zum CDU-Antrag. Die Vermengung der Gefährder-Debatte mit der Abschiebungsfrage ist eine unerträglich populistische Verkürzung.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW)

Sehr geehrte Damen und Herren von der CDU, hören Sie auf, stets mit dem Finger auf andere zu zeigen: die Herkunftsländer, die Ausländer, die Geflüchteten.

Herr Abgeordneter, kommen Sie bitte zum Schluss.

(Burkhard Peters)

Lassen Sie uns den Fall Amri erst einmal genau aufklären und analysieren, warum das bestehende Recht, das den Sicherheitsbehörden zahlreiche scharfe Waffen bereits jetzt an die Hand gibt, nicht entsprechend angewandt wird. Ich prognostiziere Ihnen, es wird noch sehr ungemütlich für Herrn de Maizière werden. Da helfen wortreiche und seitenlange Anträge Ihrerseits, Herr Kollege Günther, gar nichts.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW)

Für die Abgeordneten des SSW hat jetzt der Herr Abgeordnete Lars Harms das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Deutschland ist Anschlagsziel von nationalen und internationalen Terroristen mit oder ohne islamistischen Hintergrund, und zwar von Anfang an. Deutschland ist nicht nur Anschlagsziel, sondern eben auch Anschlagswerkstatt, und zwar auch von Anfang an. Es ist eine der größten und gleichzeitig komplexesten Herausforderungen unserer Zeit, den Terror abzuwenden. Verschärfungen in Bezug auf sogenannte Gefährder haben dieser Tage Hochkonjunktur. Es kommen jetzt Lösungen auf den Tisch, die schon lange in Schubladen verstauben, alte Schreckensinstrumente, die die angeblich neuen Probleme lösen werden. Ich darf Sie beruhigen: Wir müssen jetzt nicht in Panik die Innenpolitik neu erfinden. Wichtig ist, die Sinnhaftigkeit jetzt nicht aus den Augen zu verlieren. In diesen Tagen muss vor allem betont werden: Verantwortungsbewusste Politik handelt nicht von der schnellsten Lösung, sondern von der effektivsten Lösung. Die Politik der inneren Sicherheit muss, wenn man so will, mit einem feinen Skalpell arbeiten und nicht unbedingt mit dem Buschmesser.

Dabei gilt immer wieder der Verweis auf die aktuelle Gesetzeslage. Prävention ist möglich. Überwachung ist möglich. Die Unterstützung von terroristischen Organisationen wird bestraft. Kriminelle Handlungen werden ebenfalls bestraft und können auch zur Abschiebung führen. Was nicht möglich ist, ist die präventive Haft, und das aus gutem Grund. Wir als SSW lehnen es ab, Menschen präventiv in die Haftanstalten zu bringen. Da unterscheiden wir uns, dem Antrag der CDU nach, ganz eindeutig von den Kollegen der Union.

(Beifall SSW und BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Menschen mit einer bestimmten Gesinnung zu inhaftieren, ist aus guten Gründen derzeit nicht möglich. Dies ist Kern unseres Rechtsstaats und unserer Demokratie. Wir haben den § 58 a Aufenthaltsgesetz. Der ist, so wie er jetzt ist, auch angemessen. Mehr brauchen wir da nicht.