Es ist beantragt worden, die Anträge Drucksachen 18/257 und 18/312 sowie den Änderungsantrag Drucksache 18/408 als selbstständigen Antrag sowie die Drucksachen 18/257 und 18/408 dem Europaausschuss und mitberatend dem Wirtschaftsausschuss zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Sehe ich nicht. Damit ist das einstimmig so beschlossen.
Ich gebe Ihnen noch folgende Änderungen im Ablauf der Tagesordnung bekannt. Die Tagesordnungspunkte 50 - Wohnverhältnisse der Seniorinnen und Senioren in Schleswig-Holstein - und 54 Beitritt des Landes Schleswig-Holstein zur „Koalition gegen Diskriminierung“ - sollen ohne Aussprache an die zuständigen Fachausschüsse überwiesen werden. Der Aufruf erfolgt morgen vor Aufruf der Sammeldrucksache.
Von der Tagesordnung abgesetzt werden soll Tagesordnungspunkt 51 betreffend Stand und Perspektive der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie.
a) Zweite Lesung des Entwurfs eines Gesetzes über die Errichtung eines Sondervermögens Hochschulsanierung und zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2011/12
Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW Drucksache 18/297
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der mitberatende Bildungsausschuss hat empfohlen, den Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW unverändert anzunehmen, aber noch über eine Ergänzung nachzudenken. Dem Votum des Bildungsausschusses folgte der Finanzausschuss nicht.
Dazu gab es Änderungsanträge der FDP-Fraktion, der CDU-Fraktion und der Fraktion der PIRATEN. Alle diese drei Änderungsanträge hat der Finanzausschuss mehrheitlich abgelehnt. Ein Antrag von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW zur Änderung des Gesetzentwurfs ist bei Enthaltung der Stimmen der CDU-Fraktion dem Landtag zur Annahme empfohlen worden. Die genauen Änderungen können Sie der Vorlage entnehmen. - Vielen Dank.
Ich danke Ihnen, Herr Berichterstatter. - Gibt es Wortmeldungen zum Bericht? - Das ist nicht der Fall.
Zunächst teile ich Ihnen mit, dass die Landesregierung ihre Redezeit auf die Bildungs- und Finanzministerin aufteilen wird. Bei Tagesordnungspunkt 58 ist ein mündlicher Bericht der Landesregierung vorgesehen.
Vor diesem Hintergrund schlage ich Ihnen folgende Redereihenfolge vor. Zunächst spricht für die Landesregierung Frau Bildungsministerin Professor Dr. Wende. Daran anschließend spricht die FDPFraktion als Antragstellerin des Berichts zu Tagesordnungspunkt 58, dann die SPD-Fraktion als erstgenannte Fraktion des Antrags zu b), danach die Fraktionen in der Reihenfolge der Größe der Fraktionen. Anschließend spricht für die Landesregierung wie zuvor angekündigt Frau Finanzministerin Heinold.
Ich erteile der Ministerin für Bildung und Wissenschaft, Frau Professor Dr. Waltraud Wende das Wort.
ist gerade abgeschlossen. Das erste Jahr des Hochschulpakts II ist gerade zu Ende, und uns erreichen neue Prognosen, die die bisherigen Erwartungen hinsichtlich neuer Studienanfängerzahlen weit übertreffen. Zusätzliche Studienanfängerinnen und Studienanfänger sind wichtig. Wir brauchen möglichst viele gut ausgebildete Menschen in unserem Land. Zusätzliche Studienanfängerinnen und Studienanfänger kosten aber natürlich auch Geld.
Ganz egal, wie viele es tatsächlich sein werden aktuell geht die KMK bis 2015 von 270.000 zusätzlichen Anfängern aus -: Wir in Schleswig-Holstein haben nicht die Mittel, die diese neuen Studienanfängerinnen und Studienanfänger kosten werden.
Sehr geehrte Damen und Herren, die GWK hat zur Begleitung des Hochschulpakts eine Arbeitsgruppe auf Staatssekretärsebene eingerichtet. Diese ist zu dem Ergebnis gekommen, dass die im Hochschulpakt II vorgesehenen und derzeit gedeckelten Mittel von knapp 9,7 Milliarden € voraussichtlich schon Ende des Jahres 2014 ausgeschöpft sein werden.
Wir haben somit zwei Probleme: Erstens. Wie finanzieren Bund und Länder den Hochschulpakt II aus, dessen letzte Kohorte bis 2018 zu finanzieren ist? Zweitens. Was passiert nach dem Hochschulpakt II, der nur auf die Studienanfänger von 2011 bis 2015 ausgelegt ist?
Zur ersten Frage hat die GWK die erwähnte Arbeitsgruppe damit beauftragt, die Beratungen über die weitere Entwicklung des Hochschulpakts zügig fortzusetzen.
Für Schleswig-Holstein ist die zweite Frage aber viel wichtiger, weil der doppelte Abiturjahrgang bei uns erst im Jahr 2016 die Schule verlässt. Was also passiert nach dem Hochschulpakt II? Diese Frage steht ebenfalls bereits auf der Agenda besagter Arbeitsgruppe.
Ich gehe aktuell davon aus, dass sich der Bund dazu bereit erklären wird, die Deckelung des Hochschulpakts II anzuheben und darüber hinaus einen dritten Hochschulpakt aufzulegen.
Sehr geehrte Damen und Herren, wir fordern vom Bund die Bereitstellung ausreichender Mittel für die Schaffung von zusätzlichen Studienanfängerplätzen bis 2020. Ich sage aber auch: SchleswigHolstein ist ein Konsolidierungsland. Woher wir landesintern die notwendigen Mittel zur Kofinanzierung eines möglichen dritten Hochschulpakts nehmen sollen und wollen, ist ungeklärt.
In unserer Hochschullandschaft gibt es einen immensen Investitionsbedarf, dies nicht allein wegen der steigenden Studierendenzahlen. Bei realistischer Schätzung kommt man auf eine Summe von 1,5 Milliarden €, die bis 2025 erforderlich ist. Zunächst müssen wir natürlich die laufenden Projekte bedienen. Allein das Gesamtvolumen der laufenden Maßnahmen beträgt 99 Millionen € in den Jahren 2012 bis 2017. Außerdem stellt sich die Frage, welche neuen Bauvorhaben in dieser Legislaturperiode geplant werden können. Der Bedarf ist viel größer als die zur Verfügung stehenden Mittel.
Deshalb müssen wir zweierlei tun. Zunächst einmal müssen wir versuchen, zusätzliche Mittel zu akquirieren. Ferner werden wir Schwerpunkte setzen müssen. Dabei wird die Sanierung des Bestehenden Vorrang vor Erweiterungsbauten haben.
Unsere Prioritäten lauten wie folgt: Erstens. Gesetzliche Auflagen, die uns die Aufsichtsbehörden als Rahmenbedingungen vorgeben und die erfüllt werden müssen. Zweitens. Die Sanierung zum Erhalt der Bausubstanz. Drittens. Raumprobleme, die an verschiedenen Hochschulen akut sind.
Realistisch betrachtet, erlaubt uns das Finanzkorsett allenfalls Maßnahmen der Kategorien eins und zwei. Deshalb muss es darum gehen, Finanzquellen zu sichern und - wenn möglich - neue zu erschließen.
Erstens. Wir müssen zum Beispiel über Artikel 91 b versuchen, Bundesmittel für Forschungsbauten und Forschungsgroßgeräte zu erhalten.
Zweitens. Wir müssen zusätzliche landeseigene Mittel bereitstellen. Das Sondervermögen Hochschulsanierung verschafft uns hier ein wenig Luft.
Drittens. Wir müssen nach alternativen Finanzierungsmöglichkeiten Ausschau halten. Damit ist nicht ausschließlich und prioritär das klassische ÖPP gemeint. Denkbar sind auch Mietmodelle und Drittmittelfinanzierungen. Zu den alternativen Finanzierungsmöglichkeiten gehören – last, but not least - auch die EU-Fördertöpfe, wie zum Beispiel EFRE, ESF und ELER. Aber auch das INTERREG-Programm könnte sich eignen.
Sehr geehrten Damen und Herren, wir haben an unseren Hochschulen einen gigantischen Modernisierungsbedarf und sind dabei, kreative Lösungen zu suchen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, begrüßen Sie gemeinsam mit mir auf der Besuchertribüne 40 Mitglieder der Abendvolkshochschule Leck und eine Gruppe des Amtsgerichts Kiel mit Rechtspflegeranwärterinnen und -anwärtern sowie Justizfachangestellten. - Seien Sie uns herzlich willkommen im Schleswig-Holsteinischen Landtag!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich danke der Ministerin für ihren Bericht. - Zunächst einmal möchte ich die Gelegenheit nutzen, mich beim Landtagsvizepräsidenten und bei den Mitarbeitern zu entschuldigen, die seine gestrige Vorlage erarbeitet haben. Ich hatte gestern beim Tagesordnungspunkt „Lehrerausbildung“ interveniert und behauptet, wir hätten den Bericht schon im November beschlossen. Es war allerdings in diesem Fall nicht so. Insofern trifft die Mitarbeiter der Landtagszeitung keine Schuld. Der Landtagspräsident hat nur insofern Schuld, als er auf mich hereingefallen ist. Ich wollte das nur klarstellen. Das tut mir leid.
Außerdem möchte ich die Gelegenheit nutzen, das dreiste Suggerieren des Kollegen Dr. Klug bei der Erörterung des Themas blaues Wachstum richtigzustellen, dass ich eigentlich die Rede hätte halten sollen. Lieber Ecki, das müssen wir noch einmal intern klären. Das war wirklich sehr frech von dir.