Protokoll der Sitzung vom 22.02.2017

- Ich gebe Ihnen in der Analyse recht. Aber dass ich das als Sylt-Gesetz bezeichnet habe, liegt daran, dass Sie Sylt als Beispiel immer besonders hervorgehoben haben.

(Dr. Patrick Breyer)

(Dr. Patrick Breyer [PIRATEN]: Ganz be- sonders Sylt!)

Ich kritisiere dabei auch nicht Ihr Beispiel. Es ist ja richtig, auch Sylt anzusprechen. Ich glaube nur nicht, dass ein solches Gesetz das Problem löst, sondern das Problem für Geringverdiener und normalverdienende Mieter wird nur dann gelöst, wenn wir mit der Förderung von neuem Wohnraum genau dort anzusetzen und mit sozialem Wohnraum, aber auch mit genossenschaftlichem Wohnraum das muss ja nicht unbedingt eine Sozialbindung haben - dafür sorgen, dass diese Leute diesen Wohnraum auch mieten können. Es nützt nichts, wenn man da in irgendeiner Weise Erleichterungen schafft beziehungsweise in das Eigentum der Leute eingreift. Das führt nur dazu, dass man Klagen ohne Ende kriegt. Gerichtliche Auseinandersetzungen aber führen für die Leute zu nichts. Die Leute brauchen heute eine Entlastung, und für diese Entlastung wollen wir sorgen. Ich habe ja auch das Beispiel genannt, dass wir jetzt 30 Millionen € auf Sylt ausgeben, damit 240 neue Wohnungen geschaffen werden. Das reicht hinten und vorne nicht; darüber müssen wir uns gar nicht unterhalten.

(Dr. Patrick Breyer [PIRATEN]: So ist es!)

Da muss viel, viel mehr getan werden. Da muss man viel mehr Geld einsetzen. Deswegen fordere ich auch ein Nachfolgeprogramm, damit wir genau das Gleiche tun, was wir auch in dieser Wahlperiode schon getan haben.

Ich bin auch fest davon überzeugt - damit bin ich schon bei meinem letzten Satz; vielen Dank, Herr Breyer -, dass wir mit diesem Nachfolgeprogramm weiterarbeiten werden, sofern die Küstenkoalition wiedergewählt wird. Dessen bin ich mir im Übrigen auch ganz sicher.

(Beifall SSW, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank. - Für die Landesregierung erteile ich dem Ministerpräsidenten Torsten Albig das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In der Tat, es ist zutreffend: Wir in Schleswig-Holstein brauchen mehr bezahlbaren Wohnraum. Das wird auch in den nächsten Jahren so bleiben: bis 2020 55.000 neue Wohnungen, in den nächsten 15 Jahren 100.000 neue Wohnungen. Umso erfreulicher ist es, wenn wir uns die jüngst veröf

fentlichten Zahlen der Wohnungsbaubranche anschauen: 16.000 Baugenehmigungen in 2016. 2017 wird also ein Jahr des Bauens in unserem Land. Das sind gute Nachrichten, weil Wohnungsbau die beste Mietpreisbremse von allen ist, die es ordnungspolitisch gibt, wenn der Markt selbst entscheidet. Deswegen gewähren wir Fördermittel in Höhe von 760 Millionen €, um diesen Bereich zu unterstützen.

Der Wohnungsbau nimmt Fahrt auf. Deswegen brauchen wir keine restriktiven staatlichen Eingriffe, wie die PIRATEN sie fordern. Sie sind unverhältnismäßig und als Eingriff in das Eigentum aus meiner Sicht nicht akzeptabel.

Meine Damen und Herren, die Prognosen, die wir haben, zeigen aber eben nicht nur, dass wir mehr Wohnungen brauchen. Sie zeigen auch, wo wir mehr Wohnungen brauchen. Bedarfsgerechter Wohnungsbau ist hier das Stichwort.

Herr Ministerpräsident, gestatten Sie eine Zwischenfrage oder -bemerkung des Abgeordneten Dr. Breyer?

Nein danke. - Der Bedarf an neuem Wohnraum ist heute vor allem in den kreisfreien Städten und im Hamburger Umland groß und wird dort weiter zunehmen. Es besteht eine riesige Diskrepanz im Land: In einigen Landesteilen benötigen wir wenige hundert Wohnungen, in anderen Landesteilen hingegen viel mehr als 10.000 Einheiten.

Die Forderung, dass alle Landesteile ihren Anteil leisten müssten, damit die Mieten in den Zentren des Landes günstiger werden, ist eine völlige Fehleinschätzung der Wirkung des Marktes. Wie sollen die Mieten in Kiel sinken, wenn in Dithmarschen neue Wohnungen gebaut werden? Warum sollen wir raumplanerisch Flächen vernichten, wo es überhaupt nicht erforderlich ist? Nein, den Menschen auf Wohnungssuche wird nicht damit geholfen, dass wir in kleinen Gemeinden unbegrenzt bauen können. Wir brauchen die Wohnungen genau dort, wo die Menschen hinziehen, wo sie arbeiten und studieren.

Das macht die Raumplanung in der Tat so komplex. Sonst könnte man den Bedarf in der Tat rechnerisch aufs Land verteilen und sagen: Zieht halt dahin, wo die Wohnungen sind. Die Menschen wollen aber dort Wohnungen, wo sie hinziehen.

(Lars Harms)

Die demografischen Veränderungen, auf die wir zusätzlich treffen, bedeuten, dass wir uns auf mehr ältere Menschen, auf kleinere und damit auch mehr Haushalte als in der Vergangenheit einstellen. Genau darauf achtet die Landesplanung. Sie rückt die zentralen Orte und Stadtrandkerne in den Fokus ihrer Betrachtung, wo übrigens unbegrenzt gebaut werden darf. An diesen Orten ist eine gehobene Versorgung speziell für ältere Menschen besser gewährleistet

(Beate Raudies [SPD]: Genau!)

Ärzte, Apotheken und Geschäfte sind in diesen Orten besser zu erreichen. Wir steuern ganz bewusst die Siedlungsentwicklung in Richtung dieser Orte, weil wir damit eine immer älter werdende Bevölkerung berücksichtigen können.

In der Debatte wird oft nicht beachtet, dass bisher nur 33 der knapp 900 Gemeinden, denen wir einen wohnbaulichen Entwicklungsrahmen vorgeben, diesen schon voll ausgeschöpft haben. 403 dieser Gemeinden haben ihn sogar zu weniger als einem Viertel ausgeschöpft. Die Fortschreibung des Landesentwicklungsplans steht in diesem Jahr an. Darin wird der Rahmen aktualisiert werden. Die Gemeinden bekommen dadurch neue Entwicklungsmöglichkeiten. Insgesamt steuert der wohnbauliche Entwicklungsrahmen den Wohnungsbau in Schleswig-Holstein so, dass die zentralen Orte gestärkt werden. Damit unterstreichen wir die wichtige Rolle dieser Orte für den ländlichen Raum.

Die Zahlen, die ich eingangs erwähnt habe, belegen, dass von einer Ausbaubremse keine Rede sein kann. Wir kommen dem Ausbauziel für SchleswigHolstein in diesem Jahr ein gutes Stück näher. Die Landesregierung wird den Wohnungsbau weiter tatkräftig unterstützen und mit einer angemessenen Steuerung dafür sorgen, dass Wohnungen genau dort entstehen, wo wir sie brauchen. - Vielen herzlichen Dank.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Vielen Dank, Herr Ministerpräsident. - Jetzt habe ich Wortmeldungen für Dreiminutenbeiträge gesehen. Zunächst erteile ich dem Kollegen Detlef Matthiessen von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort.

(Zurufe)

Sonst stehe ich immer Gewehr bei Fuß hier am Rednerpult. Ich entschuldige mich, dass es diesmal etwas länger gedauert hat.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich wollte noch auf die Äußerungen von Christopher Vogt eingehen.

(Zuruf Christopher Vogt [FDP])

Es ist aus einer Zweckentfremdungsdebatte und LEP-Debatte eine allgemeine Wohnungsbaudebatte geworden. Natürlich war damit zu rechnen, dass die Grunderwerbsteuer wieder einmal angegriffen wird, die übrigens auch den Kommunen sehr stark zugutekommt. Sie wollen eine bestimmte Gruppe von Zahlern, die zum ersten Mal ein Haus bauen, befreien. Ich sage Ihnen einmal, was die Schwierigkeiten sind: Erstens brauchen Sie dafür eine bundesgesetzliche Änderung.

(Christopher Vogt [FDP]: Stimmt! Ist aber trotzdem gut!)

Das haben wir hier als Landtag gar nicht in der Hand. Zweitens erwischen Sie, wenn Sie so etwas in der Pauschalität tun, auch die Erstzahler, die recht vermögend sind und es eigentlich nicht benötigen. Sie lösen Mitnahmeeffekte aus. Drittens ist die Grunderwerbsteuer Bestandteil unseres Konsolidierungskonzeptes. Davon können wir uns nicht stante pede lösen.

Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Vogt?

Ich war eigentlich gerade mitten in einer Aufzählung, aber bitte.

Frau Präsidentin, ich wollte den Kollegen Matthiessen gar nicht bei seiner Aufzählung stören, sondern eine Erkenntnis bei ihm unterbringen: Sie haben ja gesagt, unser Vorschlag würde auch Vermögende deutlich entlasten, wenn sie das erste Mal Grunderwerbsteuer in SchleswigHolstein bezahlen. Deswegen haben wir eine Obergrenze von 500.000 € vorgesehen. Wir kennen diese Debatte ja auch von Ihrer Parteifreundin Frau Heinold, wenn es um die Leute geht, die sich auf Sylt ein Haus kaufen.

(Ministerpräsident Torsten Albig)

Auf die würde das nicht zutreffen. Insofern geht Ihr Gegenargument an dieser Stelle ins Leere.

- Gut, dann stricken wir ein Programm, das sozial ein bisschen genauer definiert ist. Darin sind wir uns schon einmal einig.

Wir sind uns aber auch einig, dass es der Änderung eines Bundesgesetzes bedürfte - da haben Sie genickt. Das ist jedenfalls eine schwierige Übung: Wir müssten gegenüber dem Bund unser Konsolidierungskonzept ändern, in dem die Grunderwerbsteuer in der jetzigen Höhe eine wesentliche Säule ist. - Wollten Sie noch eine Zusatzfrage stellen?

(Hans-Jörn Arp [CDU]: Muss nicht sein!)

Herr Kollege, um das zu klären: Würden Sie eine weitere Frage zulassen?

Dann hat jetzt noch einmal Herr Vogt das Wort.

Vielen Dank, Herr Kollege. Natürlich muss man da eine bundesgesetzliche Änderung herbeiführen. Das betrifft allerdings - darauf darf ich Sie dezent hinweisen - ungefähr 90 % der Dinge, die wir hier in diesem Hohen Haus diskutieren.

(Zuruf Dr. Ralf Stegner [SPD])

Das mag etwas überspitzt sein, es geht aber in diese Richtung. Zum Beispiel wurde das Ersatzbauwerk für die Rader Hochbrücke in ein Bundesgesetz aufgenommen, das der Bundestag beschlossen hat. Ein Bundestagsbeschluss ist also von der Realität nicht so weit entfernt, dass er nicht möglich erschiene.

(Zuruf Wolfgang Baasch [SPD])

Ich habe es erwähnt, weil es eine weitere Hürde ist. Darauf haben wir als Landesgesetzgeber nicht den direkten Zugriff.

Bevor Sie Ihre Frage gestellt haben, war ich gerade dabei zu sagen, dass Schwarz-Gelb die Grunderwerbsteuererhöhung immer kritisiert hat. Nun gab es aber auch einmal eine Situation, in der Rot-Grün sie erhöht hatte. Dann kam Schwarz-Gelb und hätte es in der Hand gehabt, sie zu senken. Das ist aber merkwürdigerweise ausgeblieben.

(Tobias Koch [CDU]: Das kommt erst!)

Falls sich andere Mehrheitsverhältnisse ergeben, gäbe es die Gelegenheit in der nächsten Legislaturperiode, das wieder zu ändern.