Protokoll der Sitzung vom 23.02.2017

(Beifall SSW, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Wort für die Landesregierung hat der Herr Minister für Inneres und Bundesangelegenheiten, Stefan Studt.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Piratenfraktion hat hier quasi über Nacht einen Gesetzentwurf zur Einführung eines Feiertags aus dem Hut gezaubert, um mal so eben in der vorletzten Tagung dieses Hohen Hauses einen zusätzlichen Feiertag für das Land vorzuschlagen. Das ist an sich - da bin ich ganz aufgeschlossen - eine gute Idee.

Tatsächlich spricht manches für einen weiteren gesetzlichen Feiertag hier im Norden. Wir haben schon gehört, wie ungleich die Anzahl der Feiertage in der Republik verteilt ist.

Dennoch - auch da bin ich ganz bei Herrn Harms muss die Sache vernünftig vorbereitet werden. Eine solche Veränderung braucht vor allem einen gesellschaftlichen Dialog, und zwar einen mit den Kirchen, mit den Glaubensgemeinschaften, mit den Gewerkschaften, mit den Unternehmensverbänden, aber insbesondere mit unseren Einwohnerinnen und Einwohnern.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Wir sollten nicht vergessen, dass wir in SchleswigHolstein auch Nachbarländer haben. Wir leben in einem Wirtschaftsraum, in einer Metropolregion. Wir sind mit unseren Nachbarn verbunden. Deshalb wäre auch insoweit ein Dialog sicherlich angezeigt.

So, wie Sie Ihr Ansinnen formulieren, meine Damen und Herren von der Piratenfraktion, ist das jedenfalls keine Einleitung und Vorbereitung eines transparenten und ausgewogenen Dialogs mit allen Betroffenen. Das ist in der Tat ungewöhnlich. Wir haben ja schon gehört: An sich stehen Sie ja dafür, breite Dialoge zu führen. Denn - auch das muss man deutlich sagen -: Zu einer offenen und transparenten Diskussion gehört natürlich die Frage, welch ein Feiertag uns tatsächlich fehlt, ob so ein neuer zusätzlicher Feiertag einen direkten Bezug zum Land Schleswig-Holstein, zu Deutschland, zum Leben oder zu seinen Einwohnerinnen und Einwohnern haben soll oder haben muss. Ein politischer Diskurs über Feiertage braucht mehr Tiefe, als hier nur einen schlichten und einfachen Änderungsantrag zu stellen.

Gerade in einem solchen Fall sollte die Meinungsund Entscheidungsfindung gewogen und überlegt sein. Ich glaube, was die Feiertagsruhe und was die Sonntagsruhe hier im Lande angeht, haben wir auch eine ganz gute Tradition. Wir haben in diesem Hohen Haus immer sehr intensiv über solche Fragen diskutiert, haben lang angelegte Dialoge mit den Beteiligten und den gesellschaftlichen Kräften geführt.

Da schließe ich mich auch dem Hinweis von Herrn Harms und seinem Vorschlag an: All dieses gehört in der Tat in eine nächste Legislatur in dieses Hohe Haus hinein, damit wir ohne Zeitdruck einen offenen Dialog zu diesem Prozess führen können. Wenn wir das tun, bin ich sicher, dass wir dann auch zu einer gemeinsamen Lösung kommen werden. - Danke schön.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe damit die Beratung.

Es ist beantragt worden, den Gesetzentwurf in der Drucksache 18/5197 dem Innen- und Rechtsausschuss zu überweisen. Wer so beschließen will, den

(Lars Harms)

bitte ich um das Handzeichen. - Das ist einstimmig so beschlossen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 21 auf:

Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes (SchulG) vom 24. Januar 2007

Gesetzentwurf der Fraktion der FDP Drucksache 18/5192

Ich sehe, das Wort zur Begründung wird nicht gewünscht.

(Unruhe)

- Gibt es irgendwelche Unklarheiten?

Ich eröffne die Grundsatzberatung und erteile das Wort der Frau Abgeordneten Anita Klahn von der FDP-Fraktion.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Schulen wollen mit digitalen Medien arbeiten. Schülerinnen und Schüler sollen Medienkompetenz lernen.

Gerade erst vorgestern hat Bildungsstaatssekretär Loßack noch einmal die vielfältigen Möglichkeiten beim Einsatz digitaler Medien dargestellt. Wir teilen die Auffassung des Staatssekretärs in dieser Hinsicht ausdrücklich.

Digitale Medien im Unterricht sind heute Werkzeuge im pädagogischen und fachdidaktischen Kontext. Es sind Hilfsmittel, um Unterricht und Lernprozesse zu unterstützen, aber natürlich auch Gegenstand von Unterricht selbst, um ihren Einsatz, ihre Chance, aber auch Grenzen und Gefahren aufzuzeigen, zum Beispiel im Bereich Mediensucht.

Wir freie Demokraten sehen digitale Endgeräte - im Kern geht es dabei um Tablets - als ganz normales Lernmittel. Tablets können als digitale Schulbücher klassische Schulbücher ergänzen oder sogar ersetzen. Lernprogramme und Lernsoftware können den Unterricht bereichern. Das Feld ist weit. Von den seit vielen Jahren bekannten Vokabeltrainern bis zu Simulationen, zum Beispiel zur Erdgeschichte, ist vieles denkbar. Es müsste die Grünen freuen: Das papierarme Klassenzimmer ist ein Beitrag zum bewussten Umgang mit Ressourcen.

Meine Damen und Herren, wir Liberale sind der Auffassung: Wenn Tablets als verpflichtender

Teil des Unterrichts eingesetzt werden, dann muss für die Tablets wie für Schulbücher die Lernmittelfreiheit gelten; dann müssen auch die Schulträger für die Bereitstellung sorgen.

Die FDP legt daher einen Gesetzentwurf vor, der das Schulgesetz in dieser Sache klarstellt. Damit erhalten die Schulen - und mit ihnen die Lehrkräfte die notwendige Unterstützung, um digitale Endgeräte im Unterricht auch einsetzen zu können. Wenn die Rahmenbedingungen stimmen, werden sich vielleicht mehr Lehramtsstudierende für den Bereich Informatik ausbilden lassen.

Natürlich sehen wir auch den Bedarf, dass die Kommunen bei der Ausstattung unterstützt werden müssen. Meine Fraktion stellt seit Jahren entsprechende Haushaltsanträge, die von der Koalition aber immer abgelehnt werden.

Umso erfreulicher ist das von der Bundesregierung geplante Digitalpaket, einer der wenigen Fälle, in denen die Bundesregierung eine sinnvolle Maßnahme umsetzt. Aber das Geld muss dann auch bei den Kommunen ankommen. Erfreulich ist daher die Entscheidung des Landesverfassungsgerichts zum FAG, dass die Finanzsituation der Kommunen neu und sachgerecht betrachtet werden muss und, wie ich hoffe, dann auch allgemein verbessert wird.

(Beifall Tobias Koch [CDU])

Meine Damen und Herren, Lernmittelfreiheit ist vor allem eine Frage der sozialen Gerechtigkeit und damit der Chancengerechtigkeit. Intensiv haben wir das ja auch beim Runden Tisch zur Lernmittelfreiheit diskutiert. Wenn wir Chancengerechtigkeit in der Bildung wollen, dann müssen wir dafür sorgen, dass wir den Eltern nicht weitere Kosten aufbürden, sondern im Gegenteil, wir müssen sie entlasten. Sie erinnern sich sicher an den Stormarner Fall, in dem eine Mutter ihr Kind aus dem Klassenverband hätte nehmen müssen, weil sie nicht in der Lage war, ein Tablet zu finanzieren.

(Anke Erdmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN]: Weil sie es nicht wollten!)

- Wer von Ihnen denkt einmal darüber nach, dass die Mutter diese Diskussion vielleicht auch geführt hat, weil es ihr zu peinlich war zu sagen: „Ich habe das Geld nicht“? Ich meine, Sie tun immer so überheblich und wissen immer alles besser. Aber versetzen Sie sich einmal in die Lage einer Familie, die sich vor eine Klasse stellt und sagt: Sorry, ich kann diese 500 € nicht aufbringen.

(Wortmeldung Martin Habersaat [SPD])

(Präsident Klaus Schlie)

- Nein, keine Fragen dazu. Ich möchte das zu Ende führen. Sie können drei Minuten reden, Herr Habersaat.

Tablets schlagen mit einem mittleren dreistelligen Betrag zu Buche. Die Landesschülervertretung Gymnasien hat es beim Runden Tisch auf den Punkt gebracht und auch deutlich formuliert, als wir hier noch einmal zusammengesessen haben. Frau Erdmann und Herr Habersaat waren ja auch dabei. Einer der Teilnehmer sagte - das hat mich doch schon sehr berührt -: IT-Klassen dürfen nicht nur für die zugänglich sein, die sich das finanziell leisten können. - Das macht doch mehr als deutlich, welcher Druck dort herrscht.

Klarstellen möchte ich an dieser Stelle auch, dass diese gesetzliche Anpassung von uns nicht gegen den Ansatz Bring your own Device spricht. Auch das unterstützen wir, und es kann auch weiterhin in den Unterricht eingebunden werden. Ich denke dabei auch an die Smartphones. Voraussetzung ist aber, dass ein entsprechender Konsens vor Ort besteht und dass es keine Nachteile für einzelne Schüler gibt.

Natürlich müssen wir in diesem Kontext auch über die technische Ausstattung der Schulen sowie die Wartung der digitalen Endgeräte sprechen. Das kann man nicht einfach auf die Lehrkräfte oder vielleicht sogar auf die Schüler delegieren. Dafür brauchen wir entsprechende Fachkräfte. Auch das wird die Kommunen zusätzlich belasten - was wir bei der Neuordnung des FAG mit berücksichtigen müssen.

Zu guter Letzt: Mit Blick auf den Sitzungskalender schlagen wir ein verkürztes Anhörungsverfahren mit schriftlicher Anhörung der kommunalen Landesverbände vor,

(Heiterkeit SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

genauso wie es die Koalition bei der letzten Schulgesetzänderung durch das Haushaltsbegleitgesetz selbst getan hat. Also, Herr Habersaat, denken Sie einmal darüber nach, bevor Sie lachen. - Vielen Dank.

(Beifall FDP - Martin Habersaat [SPD]: Ich freue mich!)

Das Wort für die CDU-Fraktion hat die Abgeordnete Heike Franzen.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Thema Lernmittelfreiheit beschäftigt uns im Bildungsausschuss ja nun schon seit einiger Zeit. Erst in der letzten Sitzung haben wir eine gemeinsame Runde mit allen Beteiligten an Schule zu diesem Thema gehabt. Auch eine Studie ist auf den Weg gebracht worden, mit der wir uns hier im Landtag bereits beschäftigt haben. Die Studie hat sich allerdings nicht mit dem Thema der digitalen Medien beschäftigt. Das könnte zum Teil auch daran liegen, dass die digitalen Medien als Unterrichtsmaterial noch nicht in allen Schulen die Aufmerksamkeit haben - das ist uns in der Runde auch bestätigt worden -, die wir uns vielleicht wünschen würden.

Auch bei den Antworten der Eltern, was denn den Geldbeutel für Unterrichtsmaterial stark belastet, standen die digitalen Medien nicht im Mittelpunkt. Frau Klahn, Sie selber haben noch eine Rückfrage an Herrn Professor Köller gestellt, der uns deutlich gemacht hat, dass das nicht der Fall gewesen ist. Trotzdem erleben wir immer wieder, dass genau über dieses Thema diskutiert wird, wenn beispielsweise eine Tablet-Klasse eingerichtet werden soll. Wer finanziert dann das Tablet, die Schule oder die Eltern?

Die FDP will jetzt das Schulgesetz ändern. Sie sagen, Sie wollen das damit klären. Gerade haben Sie schon gesagt, dass es eventuell doch mit mehr Finanzen verbunden ist. In Ihrem Gesetzentwurf erklären Sie noch, dass Konnexität nicht greife.

(Vereinzelter Beifall CDU, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und PIRATEN)

Das will ich noch einmal sagen: In der Begründung zu Ihrem Gesetzentwurf sagen Sie, Konnexität greift nicht. Das sehe ich in der Tat ganz anders; denn es ist eine Ausweitung des Umfangs der Aufgaben, die von den Kommunen wahrgenommen werden. Insofern finde ich es sehr gut, wenn wir sagen, wir müssen mit den Kommunen darüber reden,