Protokoll der Sitzung vom 23.02.2017

Nach dem Entwurf kann der Ausschuss jede seiner Aufgaben auf einzelne Mitglieder übertragen. Das führt zu einer möglichen Straffung des Verfahrens.

Normiert werden soll in § 6, welche Rechte auf Mitwirkung der Ausschuss hat. Diese Rechte sollen weitgehend sein: Behörden sollen umfassend verpflichtet sein, Akteneinsicht zu gewähren und bei der Ermittlung des Sachverhalts behilflich sein.

Der Ausschuss kann Stellungnahmen von anderen Ausschüssen und Abgeordneten sowie Mitgliedern der Landesregierung einholen. - Gerade hier war es

(Vizepräsidentin Marlies Fritzen)

in der Vergangenheit nicht immer ganz einfach. Wenn wir zum Beispiel Petitionen aus dem Bildungsbereich bekommen, war es schwierig, den Bildungsausschuss in die Beratung der Petition mit einzubeziehen. Das würde durch den Gesetzentwurf besser werden.

Neu ist die Verpflichtung der Landesregierung, dem Ausschuss zu berichten, wenn auf die Entscheidung des Ausschusses hin seiner an die Landesregierung gerichteten Bitte nicht abgeholfen wird. Nur so werden wir der Bedeutung des Petitionsrechts gerecht, und der Petitionsausschuss wird dann auch nach außen hin ernst genommen.

(Beifall Dr. Patrick Breyer [PIRATEN])

Lassen Sie mich abschließend noch einmal auf die Öffentliche Petition zurückkommen. Auch hier wollen wir eine Neuerung einführen. Wir hätten gern die Möglichkeit, dass man nicht nur eine Petition mitzeichnen kann, sondern dass man auch offen auf der Website des Landtags darüber diskutieren kann, dass man sie kommentieren kann, dass man sozusagen ein Forum hat. In Bremen funktioniert das schon. Da wurden durchaus positive Erfahrungen damit gemacht.

(Beifall Dr. Patrick Breyer [PIRATEN])

Die Bürgerinnen und Bürger sollen sich dazu äußern können. Ich glaube, das bringt uns voran.

Abschließend beantrage ich die Überweisung in den Innen- und Rechtsausschuss und mitberatend in den Petitionsausschuss.

(Beate Raudies [SPD]: In den Petitionsaus- schuss? Der Petitionsausschuss hat gar nicht die Aufgabe, Gesetze zu beraten! - Weitere Zurufe)

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit und freue mich nachher ganz besonders auf die erste Rede des Kollegen Stefan Bolln.

(Beifall Dr. Patrick Breyer [PIRATEN])

Jetzt hat erst einmal für die CDU-Fraktion der Kollege Volker Dornquast das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Petitionsrecht ist ein wichtiges Recht in unserer Demokratie. Die große Zahl der Eingaben, die wir in dieser Wahlperiode wieder bearbeitet haben, zeigt, dass die Mitbürgerinnen und

Mitbürger dieses sehr breit wahrnehmen. Es trägt zur Befriedigung in unserer Gesellschaft bei. Stellen Sie sich einmal vor, Herr König: Das geht alles ohne Gesetz - und in der Regel sehr gut!

Das Petitionsrecht wurde in den vergangenen Jahren mehrfach weiterentwickelt. Inwieweit die letzten Schritte bis hin zur Öffentlichen Petition wirklich als positive Änderungen gesehen werden können, ist für mich noch etwas offen. Denn dieses Instrument wurde in den vergangenen Monaten von den heutigen Antragstellern mehrfach für parteipolitische Zwecke missbraucht. Hier bedarf es in der neuen Wahlperiode sicherlich einiger klarstellender Regelungen.

Der vorgelegte Gesetzentwurf geht weit darüber hinaus, was hier beschrieben worden ist. Der Petitionsausschuss soll eine Art Überausschuss werden mit besonderen Rechten. Er soll nicht mehr friedenstiftender Ausschuss sein, sondern ein allgemeiner Untersuchungsausschuss. In § 5 soll festgelegt werden, dass jedes Petitionsausschussmitglied verlangen kann, zusätzlich zum Berichterstatter ernannt zu werden, dem die Gerichte und Verwaltungsbehörden dann Amtshilfe zu leisten haben. Im Extremfall gäbe es zwölf Berichterstatter - eine recht verwirrende Verfahrensform meiner Meinung nach.

Der Petitionsausschuss soll Zeugenvernehmungen und Sachverständigenanhörungen durchführen. Auf Antrag eines Mitglieds hat der Ausschuss die Pflicht, den Petenten im Ausschuss zu hören, also kein Mehrheitsbeschluss, ob das durchgeführt werden soll, sondern wenn einer dies verlangt, dann muss das gemacht werden.

Es sollen unangemeldete Zutrittsrechte in öffentliche Einrichtungen gewährt werden. Auch JVA und Pflegeeinrichtungen sollen jederzeit und ohne vorherige Anmeldung besucht werden dürfen. Alle anderen Ausschüsse sollen zur Stellungnahme verpflichtet werden. Das heißt, wenn wir eine Petition bekommen, dann wird also der Wirtschaftsausschuss, der Sozialausschuss oder wer auch immer zu einer Stellungnahme verpflichtet, die wir dann bekommen. Diese soll dann in die Ergebnisse eingearbeitet werden. Da stelle ich mir vor: Der nicht öffentlich tagende Petitionsausschuss erwartet eine Stellungnahme vom Sozialausschuss, der öffentlich tagt. Da kann die Öffentlichkeit nicht ausgeschlossen werden, also ist hier schon ein Widerspruch, der in Ihrem Gesetz überhaupt nicht aufgelöst wird.

(Wortmeldung Uli König [PIRATEN])

- Sie brauchen gar nicht aufzustehen, Herr Kollege. Was ich wirklich brisant finde: Es soll ein beson

(Uli König)

ders fachkundiger Landtagsabgeordneter dazu geladen werden, der dann in dem Ausschuss mit berät. Nun stelle ich mir vor: Wer entscheidet, welcher Landtagsabgeordnete besonders fachkundig ist?

(Beate Raudies [SPD]: Der Vorsitzende!)

- Der Vorsitzende, das kann natürlich gut sein. Dann komme ich gleich zu einem weiteren Satz, denn ich glaube, hier hat den kleinen König etwas der Größenwahn überrollt.

Wenn die PIRATEN diesen Gesetzentwurf nicht zurückziehen, dann stimmen wir aus demokratischer Tradition der Ausschussüberweisung zu, aber wir werden dieses Gesetz nicht unterstützen.

(Vereinzelter Beifall CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SSW)

Und nun erteile ich - tatsächlich zu seinem ersten Redebeitrag in diesem Landtag - dem Kollegen Stefan Bolln von der SPD-Fraktion das Wort.

(Beifall)

Ich habe die ganze Zeit beobachtet, wie man das Rednerpult hier hoch- und herunterstellt. Das wollte ich doch einmal ausprobieren.

(Zuruf Hans-Jörn Arp [CDU])

- Wie bitte?

(Zuruf SPD: Nun lass ihn mal!)

- Alles gut.

Liebe Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In Artikel 17 des Grundgesetzes steht: „Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.“ Deshalb hat das Land Schleswig-Holstein nach Artikel 25 der Landesverfassung einen Petitionsausschuss eingerichtet. Er tagt nicht öffentlich. Er ist auch außerhalb von Sitzungszeiten jederzeit erreichbar. Er kann Eilbedürftigkeit feststellen. Er bekommt Zutritt in angemessener Form zu allen Akten und Räumen.

Was sind Petitionen? - Häufig wenden sich Bürgerinnen und Bürger an den Petitionsausschuss, die sich von Verwaltungen oder Gerichten nicht richtig behandelt fühlen und es manchmal auch nicht wurden. Sie haben manchmal Anregungen, um Regeln des Zusammenlebens zu ändern, manchmal, um

diese Regeln für sich selbst nicht angewandt zu sehen.

Das Petitionsrecht selbst stellt einen außergerichtlichen Rechtsweg dar, auf den jeder jederzeit zurückgreifen darf, wenn er sich nirgendwo sonst rechtliches Gehör verschaffen konnte und niemand sie, ihn oder die Gruppe versteht.

Der Petitionsausschuss versteht sich somit als Anwalt gegen Ungerechtigkeit, Benachteiligung und ungleiche Behandlung durch staatliche Stellen. Die Verfasser von Petitionen haben jeweils für sich selbst gesehen gute Gründe, und deshalb ist es in einem Rechtsstaat ein sehr hohes Gut, Petitionen an die Volksvertreter zu senden.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW, vereinzelt CDU, FDP und PIRA- TEN)

Bis auf den Ausschluss von E-Mails gibt es keine besonderen formalen Anforderungen an eine Petition. Es soll eben jeder die Möglichkeit haben, dieses Recht für sich in Anspruch zu nehmen, und das ist auch gut so.

Dieses Instrument der parlamentarischen Kontrolle funktioniert gut und erfreut sich großer Akzeptanz. Ob es nun sinnvoll ist, dieses bewusst niedrigschwellig gehaltene Angebot in einem Gesetz zu regeln, ist eine Frage, über die man besser in Ruhe nachdenken sollte. Ich traue mir nicht zu, dieses in der Kürze mal eben so zu beurteilen, die von mir befragten Juristen übrigens auch nicht. Immerhin kommen acht Bundesländer auch ohne Petitionsgesetz aus.

(Zuruf Uli König [PIRATEN])

Das subjektive Recht auf Einreichung einer Petition und das Benachteiligungsverbot, das Sie in Ihrem Entwurf beschrieben haben, ergibt sich schon unmittelbar aus dem Grundgesetz.

Ich habe eher den Eindruck, dass der Schwerpunkt Ihres Gesetzes in einer Stärkung der Rechte der Abgeordneten bestehen soll, die sich mit den Petitionen beschäftigen. Gibt es eine Dringlichkeit? - Ich kann diese nicht erkennen. Gravierende Schwächen im aktuellen Verfahren, die dringenden Handlungsbedarf begründen, habe ich nicht wahrgenommen. Wenn dies so wäre, warum wurde dies erst jetzt von Ihnen festgestellt und ein Verbesserungsvorschlag eingereicht? Oder ist es gar kein Verbesserungsvorschlag? Ist es nicht eher im Sinne der Petenten, wenn es für diesen besonderen Rechtsweg so wenig Vorschriften wie möglich gibt, um der

(Volker Dornquast)

Behandlung der Petitionen so viel Freiraum wie möglich zu geben?

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW und vereinzelt CDU)

Oder widerspricht dies einer möglichen Grundannahme, dass staatliche Institutionen grundsätzlich gegen Menschen arbeiten und intransparent sind? Richten Sie möglicherweise mehr Schaden an, als Sie den Menschen hier nutzen?