Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte gern mit drei zum Teil nicht mehr aktuellen, aber erleuchtenden Schlagzeilen zum Thema Waldkindergärten beginnen. Die erste Schlagzeile: „Bauwagen total zerstört - Feuer am Waldkindergarten in Osnabrück-Sutthausen“, schreibt die „Neue Osnabrücker Zeitung“ 2012. Die zweite: „Bauwagen in der Ahe brennt aus“, meldet die Rotenburger „Kreiszeitung“ 2013. Die dritte: „Abgebrannt: Kita braucht neuen Bauwagen“, titeln die „Lübecker Nachrichten“ im Januar 2016.
Diese drastischen Beispiele mögen einmal veranschaulichen, wie notwendig bauordnungsrechtliche Vorschriften sind. Herr Günther, dies ist wahrlich kein Thema für die Karnevalsbütt.
Der Antrag der CDU-Fraktion suggeriert, bauordnungsrechtliche Verfahren und Anforderungen sollten abgeschafft werden. Was nach Entbürokratisierung klingt, bedeutet nichts anderes als eine potenzielle Gefährdung von Leib, Leben und Gesundheit von Kindern und Erziehern, aber auch erhebliche Gefahren für den Naturraum Wald. Bauordnungsrecht ist Gefahrenabwehrrecht.
als dass Bauwagen bauliche Anlagen im Sinne der Landesbauordnung sind. Dies - das sollten Sie wissen - gilt seit 1968 und ist also wahrlich keine Erfindung des Innenministeriums.
Die Zulassung von baulichen Anlagen zum Schutz und kurzzeitigen Aufenthalt bedarf der Gefahrenabwehr, damit aus dem Schutzraum keine Gefahrenquelle wird.
Wald- und Naturkindergärten - das haben wir hier schon mehrfach gehört - haben in SchleswigHolstein eine lange Tradition. Sie sind - stärker als in anderen Bundesländern - als fester Bestandteil der Kita-Landschaft etabliert. Derzeit bestehen in Schleswig-Holstein 196 Natur- und Waldkindergärten. Vor Ihnen steht jemand, der über Jahre einen Trägerverein für einen Naturkindergarten verantwortlich aufgebaut und mit geleitet hat.
Aus Sicht der gesamten Landesregierung sind Wald- und Naturkindergärten eine in hohem Maße begrüßenswerte Ergänzung des in der Trägerlandschaft des Landes bestehenden pädagogischen Spektrums.
Natürlich gehört eine Wald-Kita in den Wald. Das folgt aus dem pädagogischen Konzept, demzufolge sich die Kinder ohne Dach und Wände und bei jedem Wetter in der Natur aufhalten und draußen unterwegs sind. Der Gruppenraum ist die Natur.
So die Idee des Waldkindergartens, wie sie in Skandinavien entstand und 1968 ihren Weg nach Deutschland gefunden hat.
Wir sprechen dabei ausdrücklich nicht von der Errichtung von Kindergartengebäuden im Wald, sondern es geht um die erforderlichen kleinen Abstellund Funktionsräume für die Unterbringung von Spielgerätschaften. Eine optionale Schutzunterkunft im Naturraum - wie zum Beispiel ein Bauwagen im Wald - kann den Alltag einer Gruppe strukturieren und ihn unterstützen. Sie ermöglicht, zum Beispiel Materialien zu lagern oder sich im Trockenen unterzustellen. Sie kann in begrenztem Umfang auch Raum für Angebote im Innenbereich bieten.
Voraussetzung für die Genehmigung einer Waldgruppe, einer Wald-Kita, ist eine solche Schutzunterkunft jedoch definitiv nicht. Die üblicherweise
klein dimensionierten Funktionsbauten sollen ohne größeren Planungs- und Verwaltungsaufwand möglich sein. Hier wollen wir gern unterstützen und Wege finden, solche baulichen Anlagen möglichst niederschwellig zuzulassen. Frau Klahn, insofern ist das, was Sie ausgeführt haben, zutreffend. Es gibt hinreichend Ermessensspielräume in den Vorschriften, die wir vorliegen haben.
Deshalb haben wir in der nächsten Woche - am 1. März 2017 - zu einem Runden Tisch eingeladen. In dessen Rahmen wollen wir die sich stellenden Probleme und mögliche Lösungsansätze mit den Kita-Gruppen und Behördenvertretern erörtern, um genau diese Probleme und Fragen herauszuarbeiten und einer Lösung zuzuführen. Wir verfolgen das Ziel, in einem bauaufsichtlichen Verfahren die Schutzinteressen der Kinder zu wahren, indem wir das Anliegen der Waldpädagogik deutlich unterstützen, durch den Aufenthalt in der Natur die Kinder zu einem verantwortungsbewussten Umgang mit der Natur zu erziehen.
Das entschiedene Festhalten am bauaufsichtlichen Verfahren zugunsten der eben benannten Schutzgüter lässt auch eine wohlwollende bauordnungsrechtliche Prüfung zu. Das ist ausdrücklich so gewollt. Die Bauordnungsbehörden sollen beraten, und sie sollen unterstützen. Dabei sollen sie auch vom bereits vorhandenen Instrumentarium Gebrauch machen. Auch das haben wir schon in der Rede von Frau Klahn gehört. Konkret meine ich die Möglichkeiten der Abweichungen nach § 51 und § 71 der Landesbauordnung, insbesondere hinsichtlich des Schall- und Wärmeschutzes, aber auch weiterer Einzelheiten.
Hervorzuheben - auch das ist bereits angesprochen worden - ist der vom Sozialministerium gemeinsam mit der Unfallkasse Nord herausgegebene Leitfaden für Gründung und Betrieb von Naturkindertagesstätten. Nach Abschluss des Runden Tisches werden wir natürlich die Ergebnisse in den Leitfaden einarbeiten, damit für alle Seiten Klarheit herrscht, auf welchem Weg man zu einem Natur- oder Waldkindergarten in dem beschriebenen Sinne kommt, damit man eben nicht im Nebel herumstochert. Ich glaube, das ist dringend angezeigt.
Meine Damen und Herren, die Landesregierung setzt sich nachdrücklich für eine erleichterte baurechtliche Zulassung von Wald- und Naturkindergärten ein. Wir haben hier eine gemeinsame Verantwortung, die Forstrecht und Naturschutzrecht mit Baurecht und der Heimaufsicht ausbalancieren muss. Lieber Herr Günther, da hilft nicht schleswig-holsteinisches Landrecht à la Carstensen, wie Sie es gerade beschrieben haben, sondern da hilft tatsächlich nur, dass wir uns ressortübergreifend mit diesem Thema befassen und dass wir - gern auch mit Ihrer Unterstützung und Ihren Hinweisen Rahmenbedingungen für unsere Kinder schaffen, die Einrichtungen ermöglichen, Kinder und Betroffene aber gleichermaßen schützen, genauso wie dies derzeit nicht nur in Schleswig-Holstein, sondern auch in allen anderen Ländern passiert, denn Schlagzeilen wie die eingangs zitierten möchte glaube ich - niemand von uns lesen. - Herzlichen Dank.
Die Landesregierung hat die Redezeit um 1 Minute überzogen. Diese Zeit steht nun allen Fraktionen zu, aber offensichtlich hat niemand Interesse. Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht, ich schließe die Beratung.
Es ist keine Ausschussüberweisung beantragt worden. Habe ich das richtig gesehen? - Das ist wohl richtig. Wir kommen zur Abstimmung in der Sache. Ich schlage vor, abweichend von der Geschäftsordnung die vorliegenden Änderungsanträge zu selbstständigen Anträgen zu erklären. - Widerspruch sehe ich nicht.
Ich lasse zunächst über den Antrag der Fraktion der FDP, Drucksache 18/5232, abstimmen. Wer zustimmen will, den bitte ich um sein Handzeichen. Das sind die Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Abgeordneten des SSW, der PIRATEN und der FDP. Wer stimmt gegen diesen Antrag? - Das ist die CDU-Fraktion.
Ich lasse weiter über den Antrag der Fraktion der CDU, Drucksache 18/5119, abstimmen. Wer zustimmen will, den bitte ich um sein Handzeichen. Das ist die CDU-Fraktion. Gegenstimmen? - Das
sind die Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Abgeordneten des SSW, der PIRATEN und der FDP. Damit ist der Antrag abgelehnt.
Wir kommen zum Änderungsantrag der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW, Drucksache 18/5225. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben will, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. - Das sind die Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Abgeordneten des SSW und der FDP. Wer stimmt dagegen? - Das ist die CDU-Fraktion. Wer enthält sich? - Das ist die Piratenfraktion. Damit ist dieser Antrag angenommen.
Zweite Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Neuregelung der Wahl der Mitglieder des Landesrechnungshofs
Herr Präsident! Vielleicht bin ich falsch informiert, aber ich bin davon ausgegangen, dass zunächst der Tagesordnungspunkt von gestern, die Novelle des Rettungsdienstgesetzes, aufgerufen wird.
Das ist noch einmal geändert worden. Offensichtlich ist dies nicht bei allen Parlamentarischen Geschäftsführern angekommen. In der offiziellen neuen Tagesordnung ist dies jetzt so aufgeführt, ich habe sie hier vorliegen. Ich hoffe, das führt zu keinen Problemen. - Gut, dann ist das geklärt. Wir sind also zunächst bei diesem Tagesordnungspunkt.
Wortmeldungen zur Begründung sehe ich nicht. Ich erteile das Wort der Frau Berichterstatterin des Innen- und Rechtsausschusses, Frau Abgeordneter Barbara Ostmeier.
Die Frau Abgeordnete Ostmeier verweist auf die Vorlage. Vielen Dank für Ihren Bericht. - Wir kommen zur Beratung.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In dem vorliegenden Gesetzentwurf der PIRATEN geht es vordergründig um die Regularien zur Wahl des Präsidenten und des Vizepräsidenten des Landesrechnungshofs Schleswig-Holstein. Tatsächlich geht es dabei aber weniger um die diesbezüglichen gesetzlichen Bestimmungen als vielmehr um das Demokratieverständnis der PIRATEN selbst.
Aus den Gesetzesbegründungen und den begleitenden Pressemitteilungen von Ihnen, Herr Dr. Breyer, zu diesem Gesetzentwurf spricht ein abgrundtiefes Misstrauen gegenüber der Parteiendemokratie auf Basis unseres Grundgesetzes.