Protokoll der Sitzung vom 23.02.2017

(Heiterkeit)

Das Wort zu einem weiteren Kurzbeitrag hat Herr Abgeordneter Dr. Heiner Garg.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Frau Ministerin, neben der umfassend erörterten Problematik der privaten Anbieter frage ich, wie in deren Ohren die Dankesworte der Kollegin Bohn klingen müssen. Wie müssen Ihre Worte in den Ohren der Retter klingen, weil man sie in Zukunft faktisch ausschließt. Das passt schlicht und ergreifend nicht zusammen.

(Vereinzelter Beifall FDP, CDU und PIRA- TEN)

Kollege Eichstädt, was glauben Sie eigentlich, wie Private kalkulieren? Die warten fünf Jahre, ob das Gesetz evaluiert wird, fünf Jahre lang drehen sie Däumchen, und bis dahin sind sie im Zweifel pleite. Dass das die Lösung sein soll, verstehe, wer will.

(Beifall FDP, CDU und PIRATEN)

Ich will weitere Punkte nennen. Es wurde ja so getan, als ob außer bei diesem Punkt alles so wunderbar einvernehmlich ist. Das würde mich wundern, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen.

Erstens. Was passiert denn mit dem zweiten Entwurf eines Rettungsdienstgesetzes? Alten Strukturen wird ein neues Gesetz übergestülpt, anstatt dass

man sich die Rahmenbedingungen im Rahmen einer Bedarfsplanung anguckt. Frau Alheit, hier zäumen Sie das Pferd von hinten auf.

Zweitens. Sie haben gesagt, wie spannend es sei, dass das Land erstmals Träger der Luftrettung wird. Ja, das ist ein interessanter Ansatz, aber nicht jeder interessante Ansatz muss sinnvoll sein. Frau Alheit, bisher - Sie werden das wissen - werden die Verträge zur Luftrettung bilateral zwischen Kostenträgern und Leistungserbringern, also hier insbesondere der DRF, geschlossen. Die Luftrettung funktioniert in Schleswig-Holstein ausgezeichnet, sie funktioniert seit Jahrzehnten ausgezeichnet.

(Vereinzelter Beifall FDP, CDU und PIRA- TEN)

Warum Sie jetzt ohne eine neue Bedarfsplanung die Unwägbarkeiten einer eigenen Trägerschaft eingehen, würde ich von Ihnen gern erläutert haben. Nur weil es interessant ist, muss es ja noch lange nicht richtig sein.

Drittens. Die Einführung eines landesweit einheitlichen Qualitätsmanagements kann man grundsätzlich begrüßen. Doch Sie bleiben vollkommen vage, Sie haben nicht erwähnt, wie dieses Qualitätsmanagement konkret aussehen soll. Es gibt ganz wenige offizielle Vorstellungen Ihrer Landesregierung dazu, außer dass man ein solches Qualitätsmanagement haben soll.

Bedeutet das, dass die Träger des Rettungsdienstes und ihre Leistungserbringer in Zukunft Daten liefern müssen, und zwar uneingeschränkt an die auswertende Stelle? - Wir hätten rein theoretisch die Kompetenz für solche Auswertungen, und zwar das beim UKSH angesiedelte Institut für Rettungs- und Notfallmedizin. Frau Alheit, ist es denn von allen Trägern gewollt, dass das so funktioniert? Es gibt nur eine vage Vorstellung dazu. Sie haben auch in Ihrer heutigen Rede nichts dazu gesagt. Oder soll das so laufen wie in Baden-Württemberg, wo der MDK mit der Auswertung beschäftigt ist, was bundesweit einmalig ist?

Was ich gerade für das einheitliche Qualitätsmanagement gesagt habe, gilt auch für die Einführung eines internetbasierten Behandlungskapazitätsnachweises. Grundsätzlich ist das eine tolle Sache. Aber wurde mit den Krankenhäusern überhaupt geklärt, wer die Kosten dafür trägt? Auch dazu haben Sie geschwiegen.

Ich würde mich freuen, wenn Sie noch einmal nach vorn kommen und etwas zu den offenen Punkten sagen würden oder - noch viel besser - wenn die

Koalitionsfraktionen dem Antrag der FDP zustimmen würden, dieses Gesetz zurückzuüberweisen.

Herr Abgeordneter!

Das ist mein letzter Satz, Herr Präsident. - Die offenen Fragen müssen geklärt werden. So ist der zweite Entwurf eines RDG nichts anderes als der erste Entwurf, nämlich Murks, der den Anforderungen an ein modernes Rettungsdienstwesen in Schleswig-Holstein nicht gerecht wird.

(Beifall FDP, CDU und Wolfgang Dudda [PIRATEN])

Das Wort zu einem weiteren Kurzbeitrag hat die Abgeordnete Dr. Marret Bohn.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Dr. Garg, rhetorisch immer eindrucksvoll; ich bewundere das, und das ist ernst gemeint und nicht ironisch. Genauso ernst gemeint ist der Dank an die ehrenamtlichen und hauptamtlichen Rettungskräfte, insbesondere die, mit denen ich jahrelang zusammengearbeitet habe. Schöne Grüße auch an „Christoph 12“, mit dem ich selber geflogen bin.

Herr Kollege Garg und liebe Kollegin Klahn, wir waren uns im Sozialausschuss doch einig, dass der Hinweis auf die Privaten abgeklärt werden muss. Der Kollege Eichstädt und ich machen jetzt einmal ein bisschen Jobsharing, ich übernehme den einen Teil, wenn ich darf, Peter.

(Heiterkeit)

Ich darf aus dem Schreiben, das wir nachgeliefert bekommen und mit großem Interesse gelesen haben, zitieren:

„Der Rettungsdienstträger kann Dritte unter Beachtung des Vergaberechts als Durchführer damit beauftragen, die operativen Aufgaben des Rettungsdienstes innerhalb des öffentlichen Rettungsdienstes zu erfüllen, § 5 Absatz 1 RDG-E. ‚Dritte‘ können auch Private sein.“

Dritte können auch Private sein.

(Vereinzelter Beifall SPD)

Bitte malen Sie hier nicht den Teufel an die Wand; schüren Sie nicht irgendwelche Ängste, die jeder Substanz entbehren! Es ist ein großer Unterschied, ob wir die Koordinierung, die Steuerung über die Leitstellen meinen oder die Ausführung. Wir haben das Schreiben sehr ernst genommen, damit es auch im Kreis Stormarn funktionieren kann. Gucken Sie sich das Schreiben noch einmal an! Das eine ist, was bisher passiert ist, und das andere - auch der Kollege Jasper kann sich sicherlich daran erinnern ist die Schilderung aus der Rettungsleitstelle in Kiel. Da hat jemand aus dem privaten Bereich innerhalb weniger Wochen alles hingeworfen, und die Öffentlich-Rechtlichen mussten übernehmen.

(Anita Klahn [FDP]: Aber nur die Kranken- transporte!)

- Das ist richtig! Trotzdem zeigt das, dass es passieren kann. Wenn es in dem einen Bereich passieren kann, kann es auch in dem anderen Bereich passieren. Das hat die Ministerin ausführlich dargestellt.

Wir bleiben dabei: Wir wollen keine dritte Lesung. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW)

Für die Landesregierung hat die Ministerin Kristin Alheit das Wort.

(Unruhe)

Herzlichen Dank, Herr Präsident. - Meine Damen und Herren Abgeordnete! Ich weiß gar nicht, wo ich anfangen soll. - Herr Garg, wenn Sie das alles für Jux und Dollerei halten, was wir machen, ist mir klar, warum das in Ihrer Zeit als Gesundheitsminister nicht gelaufen ist. Das Ding ist 25 Jahre alt. Ich habe gesagt, wie sich das verändert hat.

Die Luftrettung klappte ganz toll, aber sie hatte keine gesetzliche Grundlage. Wir waren auf das Goodwill der Krankenkassen angewiesen. Das schaffen wir ab, und das ist wichtig, meine Damen und Herren.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Die Kritik an den Bedarfsplänen habe ich nicht verstanden.

(Zurufe)

(Dr. Heiner Garg)

- Erklären Sie mir einmal, was falsch daran ist, gutachterliche Stellungnahmen aufzugreifen! Die Kreise sind total unterschiedlich. Das wird da fachlich getan. Das sollen wir im Gesetz regeln? - Das macht es nicht automatisch besser.

Frau Klahn, wenn ich den Fachkräftemangel einfach per Gesetz abschaffen könnte, würde ich das auch an anderer Stelle machen. Natürlich ist das ein Thema, aber dass das ein Mangel des Gesetzes ist, sehe ich überhaupt nicht so.

(Dr. Heiner Garg [FDP] und Anita Klahn [FDP]: Nicht verstanden!)

Ich möchte einen ganz wichtigen Punkt ansprechen, den man noch einmal erklären muss. Es geht um eine abstrakte Gefährdungsprognose. Das habe ich eben schon gesagt. Ich weiß nicht, an welchen Kriterien Sie das messen. Ich richte mich da nach den höchstrichterlich vorgegebenen Kriterien, die die Zulässigkeit für die Berufsfreiheitsbeschränkungsmaßnahmen vorsehen. Danach reicht eine abstrakte Gefährdungsprognose. Stellen Sie sich einmal vor, wenn wir drei Fälle hätten, in denen Menschen gestorben wären, die ich hier aufzählen müsste, damit wir eine Grundlage hätten, es besser zu machen!

In der Anhörung hat der Feuerwehrmann aus Kiel deutlich gemacht, dass es strukturell angelegt ist, dass, wenn parallel Private arbeiten, eine Gefährdung besteht. Das haben wir deutlich gemacht und bewiesen.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW - Dr. Heiner Garg [FDP] und Anita Klahn [FDP]: Wo, Frau Alheit?)

- Wir haben aufgezeigt, dass es ein strukturell, systemisch angelegtes Problem gibt bei der parallelen und nicht in einer Hand liegenden Zuständigkeit. Was Sie hier als Teufel an die Wand malen, wir schlössen das faktisch aus, ist Blödsinn, Herr Garg. Private können weiter Notfallrettung machen, wenn die Kreise das zulassen.

(Dr. Heiner Garg [FDP]: Ihre Rede werden wir an die Privaten verschicken! - Weitere Zurufe)

Das Wort hat die Frau Ministerin.

Ich mache noch einmal deutlich: Die Privaten sollen weiter auch Notfallrettung machen, wenn die