Wenn es die Schule machen würde, dann würde sie sagen: Okay, wir würden für eine weiterführende Schule jeweils einen Klassensatz für eine Klasse erwerben. Wir entscheiden, dass es verpflichtend im Unterricht eingesetzt wird.
Danke. - Kennen Sie das Instrument und das Gremium der Schulkonferenz, Frau Kollegin Erdmann? Kennen Sie die Aufgaben der Schulkonferenz?
Ich verzichte auf die Antwort, weil ich mir bei so einer Arroganz die Antwort nicht anzuhören brauche!
Ganz kurz: Ein Blick ins Schulgesetz wirkt Wunder. Es geht nämlich darum, dass eine Schulkonferenz nicht einfach entscheiden kann, fünf Klassensätze Tablets anzuschaffen, wenn es durch das Schulbudget nicht abgedeckt ist. Schauen Sie einmal in den § 33 Absatz 4 SchulG, aus dem hervorgeht, dass die Schule das Budget nur verwalten kann. Es geht dort um die Schulleitung, die für die Umsetzung des Haushalts zuständig ist. Die Schulleitung verwaltet das vorgesehene und ihr zugewiesene Budget und nichts darüber hinaus.
Deswegen ist dieser Gedanke schon einmal irrig. Es heißt, dass Ihr Vorschlag in der Sache zu gar keiner Änderung führen würde. Weiterhin wäre es nämlich so, dass die Schulkonferenz nur über das Budget, das ihr zugewiesen ist, entscheiden kann. Das ist aber auch jetzt schon der Fall. Dann löst der Vorschlag keine Konnexität aus, der Lösungsbeitrag ist dann aber bei null Komma null. Deswegen ende ich und zitiere mit dem letzten Satz Herrn Kubicki: Mir fällt es schwer, diesen sinnentleerten Gesetzentwurf in den Ausschuss zu überweisen, wir machen es aber natürlich trotzdem.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dass die Digitalisierung in den Schulen in Schleswig-Holstein mittlerweile in aller Munde ist, hat man kürzlich bei der Veranstaltung des Bildungsministeriums erleben können. Fast täglich sind die digitalen Modellschulen in der Presse. Fast jede Konferenz und Messe beschäftigt sich mit dem Thema digitales Lernen. Digitalisierung ist in zumindest in unserer Filter Bubble. Da ist es sicherlich hilfreich, digitale Endgeräte gleich unter den Mantel der Lernmittelfreiheit zu stecken.
Verstehen Sie mich nicht falsch: Auf Initiative der PIRATEN wurde damals das Gutachten zur Lernmittelfreiheit in Auftrag gegeben, und wir setzen uns seit Langem für die vom Kinderschutzbund und der GEW geforderte vollständige Lernmittelfreiheit ein.
Das Gespräch mit Vertreterinnen und Vertretern aus Schulen und Verbänden im Bildungsausschuss haben wir als sehr eindrücklich und klar erlebt. Es gibt viele Baustellen, die unbedingt angegangen werden müssen, wie beispielsweise die Fahrt- und Reisekosten von Schülerinnen und Schülern und die Berücksichtigung von Kosten für Verbrauchsmaterialien bei Grundschulkindern. Allerdings gehört die Übernahme von digitalen Endgeräten in den Katalog der als Lernmittel befreiten Materialien aus unserer Sicht erst einmal nicht dazu.
Eine solche Änderung des Schulgesetzes würde nämlich nur eines verursachen: Stillstand! Bis die entsprechenden Programme aufgesetzt wären, bis Kooperationspartner gefunden wären, bis die Finanzierung geklärt wäre, könnten Jahre ins Land gehen, in denen in den Schulen in Sachen Lehrmittelfreiheit und vor allem in Sachen Digitalisierung nichts geschieht. Sie wissen, dass uns PIRATEN beide Themen sehr am Herzen liegen. Sie wissen aber auch, dass wir Verfechter des Bring-your-ownDevice-Konzepts sind.
Da nach aktueller JIM-Studie 95 % der 12- bis 19-Jährigen ein Smartphone besitzen und neun von zehn Jugendlichen zu Hause Internet via Handy, Tablet, Laptop oder PC benutzen, ist es sinnvoll, hier anzusetzen. Es müssen Konzepte ausgearbeitet werden, die dem normalen Alltag der Schülerinnen und Schüler entgegenkommen.
Dieser Alltag ist aber noch längst nicht Alltag an den Schulen. Obwohl die Ausstattung teilweise vor
handen ist, gibt es Probleme bei der Umsetzung. Nicht umsonst habe ich mich seit Beginn der Legislaturperiode gegen Handyverbote an Schulen ausgesprochen.
Auf Initiative der PIRATEN hin gab es im vergangenen März den Plenarbeschluss, Smartphones und digitale Endgeräte an Schulen zuzulassen. Meinen Sie, das haben mittlerweile alle Schulen umgesetzt? Meinen Sie, die Handyverbote wurden mittlerweile fallen gelassen? Die schlichte Antwort ist nein. Im Januar veröffentlichten die „Kieler Nachrichten“ einen Artikel, in dem von Kieler Schulleitern die Rede ist, die die Schulordnung nicht ändern wollen, die keinen Sinn in dem Plenarbeschluss sehen, die damit argumentieren, dass Schüler nicht mehr miteinander redeten, weil sie immer auf die Smartphones starrten. Das mag in manchen Fällen stimmen. Oft fehlt aber ein klares Mediennutzungskonzept.
Bereits beim Medienkompetenztag 2015 ging es genau darum, um die Integration digitaler Medien in den Schulalltag. Wie Sie sich sicherlich erinnern, war Professor Dr. Andreas Breitner vom Institut für Informationsmanagement in Bremen zu Gast und referierte über die Computerkompetenz von Schülerinnen und Schülern und unterschiedliche Voraussetzungen in Sachen Medienumgang, die Schülerinnen und Schüler mitbrächten. Er schlussfolgerte, dass es in der Verantwortung der Schulen liege, alle Jugendlichen auf gleiches Niveau zu bringen, und dass die Integration von digitalen Medien in den Unterricht kein Selbstläufer sei, sondern Planung benötige.
Anstatt also die Energie auf nicht durchdachte Änderungen im Schulgesetz zu verschwenden, sollten wir endlich angehen, was konkret ansteht,
drittens Datenschutz und Urheberrechtsfragen klären für die Nutzung des Internet und den Aufbau einer URL-Plattform,
viertens Einbeziehung der Eltern und der Schüler in den Entwicklungsprozess, fünftens verpflichtende Fortbildungen der Lehrkräfte,
sechstens Festlegung von Nutzungsregeln, siebtens Einführung von Bring your own Device in das schulische Medienkonzept.
Damit können wir beginnen, die Problematik der schulischen Begleitkosten anzugehen. Unserer Meinung nach müsste nämlich mehr getan werden, als nur digitale Endgeräte zur Verfügung zu stellen. Wie wäre es mit der Übernahme der tatsächlichen Kosten wie Verbrauchsmaterialien, Reisekosten und Nachhilfe? Das wäre realitätsnah und sinnvoll. Darum geht es doch bei dem Versuch, Bildungsgerechtigkeit herzustellen. Oder etwa nicht? - Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Das Wort für die Kollegin und die Kollegen des SSW erteile ich der Frau Abgeordneten Jette Waldinger-Thiering.
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! In einem sind wir uns sicher schnell einig: Wenn es um die Themen Digitalisierung und Bildung geht, haben wir bundesweit einen deutlichen Reform- und Investitionsbedarf. Es ist ganz ohne Frage eine große und vor allem auch eine langfristige Aufgabe, unser Bildungssystem technisch zu modernisieren und ins digitale Zeitalter zu führen. Ich denke, das ist unbestritten. Gleichzeitig gibt es zum Beispiel in der Arbeitswelt Bereiche, die deutlich schneller auf die Herausforderungen des digitalen Wandels reagiert haben. Leider hatten die Schulen in ganz Deutschland offensichtlich nicht immer die allerhöchste Priorität. Deshalb gibt es hier bis heute Nachholbedarf - keine Frage.
längst als Kernkompetenz definiert. Digitale Bildung ist eines unserer Schwerpunktthemen. Deshalb haben wir unter anderem unsere Förderung für nachhaltige Medienprojekte an Modellschulen deutlich angehoben.