Nun mag man sich ja streiten, welche Schule es besonders gut macht und welche nicht. Das ist wie mit G 8 und G 9.
Es geht nicht darum, was einzelne Meinungen wiedergeben, sondern es geht um ein vielfältiges Angebot, für jeden das Passende, und wir Liberale trauen den einzelnen Fachschulen zu, dieses in eigener Verantwortung bestens zu organisieren.
Ich nehme mal als Beispiel die Fachschule für Sozialpädagogik des Berufsbildungszentrums Mölln. Dort heißt es in der Selbstdarstellung:
„Die Fachschule für Sozialpädagogik ist eine dreijährige praxisintegrierte Vollzeitausbildung zur Erzieherin beziehungsweise zum Erzieher, die an drei Tagen am Berufsbildungszentrum und an zwei Tagen in einer pädagogischen Einrichtung absolviert wird. Die Grundsätze der Ausbildung richten sich nach dem länderübergreifenden Lehrplan.“
Zusätzlich wird am BBZ in Mölln eine berufsbegleitende Ausbildung angeboten. Dort wiederum findet der Unterricht an zwei Tagen, entweder abends oder am Wochenende statt. Die Schulstatistik zeigt im Fall Mölln, dass es zehn Vollzeit- und drei Teilzeitklassen gibt. Das Angebot ist also relativ breit aufgestellt und wird wahrgenommen.
Positiv will ich in diesem Zusammenhang übrigens erwähnen, dass man durch Zusatzunterricht im Fach Mathematik parallel die Fachhochschulreife erwerben kann.
Auch zu der Behauptung im Antrag, dass ein besserer Transfer zwischen theoretisch erworbenen Wissen und praktischer Arbeit nur durch die praxisintegrierte Ausbildung gelingt, konnte ich keine wissenschaftlichen Bestätigungen finden.
Ganz Gegenteil, mit dieser Aussage stellen sie die gesamte berufliche Ausbildung auf den Kopf. In vielen Ausbildungsberufen gibt es die Verblockung für Praxis und Theorie. Wollen sie die auch alle infrage stellen? Dann viel Spaß mit den Kammern und Verbänden.
Anrede, das Grundproblem liegt doch woanders. Der Erzieherberuf selbst muss durch attraktive Rahmenbedingungen interessant werden. Das wird er aber nicht allein durch PiA. Bislang vermeldet die Bundesagentur für Arbeit zwar noch keinen flächendeckenden Fachkräftemangel im Erzieherbereich, stellt aber klar, dass es selbstverständlich aufgrund des Ausbaus der Betreuungseinrichtungen eine ansteigende Nachfrage gibt. Bei uns im Land kommen immerhin noch auf 100 gemeldete Stellen 107 Erzieher.
Ehrlicherweise lässt mich der Antrag etwas ratlos zurück, deswegen sollte er zu weiteren Erläuterung in den Ausschuss überwiesen werden.
Herr Präsident! Ich möchte vorrausschicken, dass ich den Antrag der CDU-Fraktion in dieser Sache nicht generell ablehne. Über eine Ergänzung des Systems lässt sich prinzipiell reden. Auch ich wünsche mir eine Erweiterung der Möglichkeiten und mehr Flexibilität in unserem Ausbildungssystem. Aber binden lassen, hier in dieser Sitzung, diesen Gefallen kann ich Ihnen natürlich nicht tun. Denn bei hastigen Zugeständnissen laufen wir Gefahr, dass unsere Ausbildung für Erzieherinnen und Erzieher über unser Bundesland hinaus nicht anerkannt wird. Und das wäre eine Katastrophe. Wir dürfen uns nicht isolieren!
Ein gemeinsames Ziel scheint zu sein, Ausbildungsplätze für Erzieherinnen und Erzieher zu schaffen und zusätzliche Zielgruppen für die Erzieherinnen- und Erzieherausbildung zu gewinnen. Quereinsteigerinnen und Quereinsteigern sollen die
Türen offengehalten bleiben. Hier haben wir bereits Gutes geleistet. Die Ausbildungskapazitäten wurden verdoppelt, und wir haben vermehrt auch Männer für diese Ausbildung gewinnen können.
Unser Problem liegt nicht hier. Wir haben faktisch keinen Fachkräftemangel. Vielmehr müssen wir damit umgehen, dass unsere ausgebildeten Erzieherinnen und Erzieher in andere Berufe gehen.
Nun bereichert die CDU ja die Debatte mit einem konkreten Vorschlag. Vorbild solle die Praxisintegrierte Erzieherinnen- und Erzieherausbildung in Baden-Württemberg sein. Mit Blick auf die Qualität müssen wir darauf achten, dass wir keine Erzieherinnen-Light-Ausbildung bekommen. Eine Aufweichung der Strukturen darf nicht zu einem Qualitätsverlust in der Befähigung der Erzieherinnen und Erzieher führen.
Im baden-württembergschen Modell ist beispielsweise im Vorfeld der Ausbildung ein einjähriges Praktikum abzuleisten, das bei entsprechender Vorbildung, wie einer pädagogischen Ausbildung aus dem Ausland auf bis zu drei Monate verkürzt werden kann. Diese Entscheidung obliegt dann der jeweiligen Trägerschaft. Hier müssen wir klären, wie einer prekären Vergütung eines Pflichtpraktikums vorgebeugt werden kann. Eine angemessene Ausbildungsvergütung im Betrieb erhöht natürlich die Attraktivität für Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger, in den Beruf der Erzieherin und des Erziehers zu wechseln.
Nach unserer Fachschulverordnung wäre die von der CDU vorgeschlagene Ausbildungsform auch jetzt schon rechtlich zulässig, sie scheitert allerdings an der Finanzierung des praktischen Teils. Die Träger können schlichtweg nicht immer für die Finanzierung aufkommen und sehen sich nicht unbedingt in der Lage, die Personalplanung so weit vorauszusehen.
Bekanntlich haben Eltern seit dem 1. August 2013 bei uns einen Rechtsanspruch darauf, dass ihr Kind in einer Krippe oder in Tagespflege betreut wird, wenn es das erste Lebensjahr vollendet hat. Durch steigende Geburtenraten und Migration in unser Land wird der Bedarf weiterhin ansteigen. Wir müssen mehr gut ausgebildete Leute ins System kriegen und die Wertschätzung dieser Arbeit erhöhen. Wir müssen für eine faire Vergütung, mehr entfristete Stellen und eine weiterhin qualifizierte Ausbildung sorgen. Das Thema wird uns also ohnehin weiter beschäftigen.
Daher bleibe ich der Meinung, dass wir uns im Ausschuss ausführlich mit einem möglichen Vorgehen auseinandersetzen sollten.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Bildungsministerium verfolgt zwei Ziele:
Erstens. Wir wollen mehr junge Menschen für die Arbeit in Kitas, Krippen und der Jugendhilfe ausbilden. Der erfolgreiche Ausbau von Kitas und Krippen führt zu einen höherem Bedarf an Personal.
Zweitens. Wir brauchen qualifiziertes Personal in Krippen, Kitas und in der Jugendhilfe. Wir brauchen Aufstiegs- und Qualifizierungsmöglichkeiten für die Beschäftigten in den pädagogischen Berufen - dies auch vor dem Hintergrund, dass es sich um Berufe mit einem hohen Frauenanteil handelt.
Der Bedarf an qualifiziertem Personal ist hoch: Ende 2008 wurde vom Bund das Kinderförderungsgesetz beschlossen, das allen unter Dreijährigen einen Betreuungsplatz garantiert.
Auch in den Schulen arbeiten zunehmend Erzieherinnen, Kinderpflegerinnen und andere. Unserem Ziel der multiprofessionellen Teams in Schulen sind wir auch durch die 600 Schulischen Assistenzen nähergekommen. Damit haben wir die Nachfrage natürlich auch gesteigert.
Weiteres führt zu mehr Personalbedarf: Die Zahl der Offenen Ganztagsschulen nimmt zu, inzwischen haben wir 507 Offene Ganztagsschulen - eine Steigerung gegenüber 2011 um 14 %.
Aber auch die Nachfrage nach Aus- und Weiterbildung ist hoch. Alle Standorte in Schleswig-Holstein haben seit vielen Jahren konstant sehr hohe Zahlen von Bewerberinnen und Bewerbern. Dies zeigt im Übrigen, dass die Befürchtung, die Berufe seien unattraktiv, nicht zutrifft.
Wir sind gut aufgestellt: Seit 2009 haben wir die Ausbildungsplätze an den Berufsfachschulen für sozialpädagogische Assistentinnen und Assistenten von 1.449 auf 2.292 erhöht. Parallel dazu haben wir die Weiterbildungskapazitäten an den Fachschulen für Erzieherinnen und Erzieher an den Fachschulen von 1.859 auf 3.394 erhöht.
Wir haben inzwischen in jedem Kreis und in jeder kreisfreien Stadt eine Fachschule, die Erzieherinnen und Erzieher ausbildet. Diese Schulen müssen wei
terhin ausgebaut werden. Wir werden ab Sommer 2017 deshalb sieben zusätzliche Klassen an den bestehenden Fachschulen schaffen, dafür geben wir den berufsbildenden Schulen zusätzliche Planstellen. Diesen Ausbau wollen wir in den nächsten Jahren fortsetzen.
Wir brauchen nicht nur mehr Fachkräfte, sondern auch gut ausgebildete Fachkräfte. Ich sage es hier auch noch einmal ganz deutlich Die Ausbildung zur Erzieherin, zum Erzieher ist keine Erstausbildung. Es ist eine Weiterbildung, die auf einer Erstausbildung aufbaut, zum Beispiel auf der der sozialpädagogischen Assistenz. Nach einer Erstausbildung im sozialen Bereich, wie zum Beispiel der Ausbildung zur sozialpädagogischen Assistentin, zum sozialpädagogischen Assistenten bietet die Fachschule die Möglichkeit, sich zur Erzieherin, zum Erzieher oder zur Heilerziehungspflegerin, zum Heilerziehungspfleger weiterzubilden. Dies nutzen besonders junge Frauen, um sich weiterzuqualifizieren.
Mit der beruflichen Weiterbildung zum Erzieher, zur Erzieherin an den Fachschulen in SchleswigHolstein erreicht man einen Abschluss, der dem Bachelor und der Ausbildung zur Kindheitspädagogin, zum Kindheitspädagogen, an der Fachhochschule Kiel gleichwertig ist. Fachschulen sind Einrichtungen der beruflichen Weiterbildung überall in Deutschland. Die Bildungsgänge schließen an eine berufliche Erstausbildung und an Berufserfahrungen an. Wir haben solche Weiterbildungen auch in dem Bereich Technik, wo die Fachschulen zum „staatlich geprüften Techniker“ qualifizieren, hier aufbauend auf einer Ausbildung im gewerblichen Bereich. Es gibt sie ebenso für die kaufmännischen Berufe als Weiterbildung zum „staatlich geprüften Betriebswirt“, und wir haben sie im Bereich der sozialen Berufe. Diese erlangten beruflichen Abschlüsse sind Weiterbildungsabschlüsse auf dem Niveau 6 des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR 6). Sie sind damit dem Bachelorabschluss gleichgestellt.
Alle genannten Weiterbildungen sind eine wichtige Chance der Qualifizierung, oft verbunden mit beruflicher Weiterentwicklung. Daher müssen wir eines beachten: Eine Umwandlung der Ausbildung der Erzieherin, des Erziehers in eine duale Erstausbildung wäre eine Absenkung des Niveaus nach dem Deutschen Qualifikationsrahmen und hätte sofort Auswirkung auf die Anerkennung außerhalb unseres Bundeslandes. In anderen Bundesländern, aber auch zum Beispiel in Dänemark. Das wollen wir nicht.
Dennoch stellt sich die Frage der Perspektive der schulischen sozialen Berufe. Gerade die sozialen Berufe sind traditionell Berufe, die überwiegend von Frauen ausgeübt werden. Mit der Ausbildung an den Fachschulen ist keine Ausbildungsvergütung verbunden, wie im Dualen System. Im Gegenteil: Oft müssen die jungen Menschen sogar noch für die Ausbildung bezahlen.
Es ist ein großes Verdienst von Ministerin Alheit, dass sie die Auszubildenden in der Pflege von diesen Kosten entlastet hat. Das ist längst nicht in allen Bundesländern so. Das Duale System hat große Vorteile: große Praxisnähe, Ausbildungsvergütung, enge Bindung an die Arbeitgeber, aber auch Verantwortung der Arbeitgeber. Wenn sich nun die Kita-Träger melden und sagen, dass sie mehr Verantwortung übernehmen wollen, dann freut uns das. Vielleicht liegt in einer engeren Bindung in der Ausbildung ein Schlüssel, um den Fachkräftemangel zu begegnen.
Deshalb ist es richtig, über Modellversuche zu sprechen. Lassen Sie uns einen genauen Blick auf die in Schleswig-Holstein bestehenden werfen. Wir wollen darüber gern weiter mit den Verbänden sprechen und gemeinsam auch gern ein neues Modell entwickeln. Wir müssen aber auch sicherstellen, dass das Qualifikationsniveau nicht abgesenkt wird, und dass wir in Schleswig-Holstein keine Insellösungen produzieren - mit Auszubildenden, die außerhalb der Grenzen unseres schönen Bundeslandes keine Arbeit finden oder deren Abschüsse nicht anerkannt werden.
Die Weiterbildung zu Erzieherinnen und Erziehern in Schleswig-Holstein wird natürlich nach den Vorgaben der KMK organisiert, ist damit bundesweit anerkannt. Unsere Fachschulverordnung liefert schon jetzt die rechtlichen Grundlagen, die Erzieherausbildung praxisintegriert anzubieten - wie zum Beispiel in Baden-Württemberg.
Auch hier in Schleswig-Holstein besteht rechtlich die Möglichkeit, dass Träger ihre zukünftigen Erzieherinnen und Erzieher regelmäßig in der Kindertagesstätte einsetzen. Dies wird auch bereits erprobt. Es gibt in Schleswig-Holstein derzeit zwei Modellprojekte in einer praxisintegrierte Form: eines in Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit, dem Sozialministerium und den Landesverbänden in Kiel, Neumünster und Meldorf. Ein weiteres ESF-gefördertes Bundesmodellprojekt wird in Bad Oldesloe und Mölln erprobt.
rufliche Weiterbildungsmaßnahme an einer Fachschule. Auch sie ist keine Erstausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz, sondern sie wird ebenfalls auf Basis der Rahmenvereinbarung über Fachschulen der Kultusministerkonferenz und des gemeinsamen Orientierungsrahmens „Bildung und Erziehung in der Kindheit“ durchgeführt. Nur deshalb ist sie auch bundesweit anerkannt.
In beiden Schleswig-Holsteinischen Modellen haben die Schülerinnen und Schüler Arbeitsverträge mit Trägern abgeschlossen, für die sie während der Ausbildung praxisintegriert sozialversicherungspflichtig in Teilzeit arbeiten und auch vergütet werden. Diesen Weg sollten wir mit den Trägern gemeinsam weiterentwickeln. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir brauchen für den Sport ein grundlegendes Umdenken - insbesondere im Bereich von Politik und Verwaltung. Die aktuelle Diskussion um die Einführung einer Pferdesteuer in der Gemeinde Tangstedt macht dies deutlich.