Protokoll der Sitzung vom 24.02.2017

Freifunk-Initiativen arbeiten ehrenamtlich und gemeinnützig genau an diesem Ziel. Als konkretes Beispiel möchten wir die Geflüchtetenarbeit am Flensburger Bahnhof nehmen. Ohne die Flensburger Freifunkerinnen und Freifunker hätten Geflüchtete am Bahnhof kein Internetzugang gehabt, um ihre weitere Fluchtrute zu planen oder um Kontakt in die Heimat zu halten.

Auch die Freiwilligenarbeit und der Austausch mit Helferinitiativen an anderen Orten wurden weitestgehend über das Internet koordiniert. Während die Deutsche Bahn und die Telekom, Wochen brauchten, waren die Freifunkerinnen und Freifunker innerhalb weniger Stunden in der Lage, eine funktionierende Internetinfrastruktur aufzubauen. Aber auch darüber hinaus sind Freifunkinitiativen ein Mehrwert für alle Einheimischen und Touristen.

Deshalb unterstützen wir Grüne Freifunk-Initiativen als gemeinnützig anzuerkennen. Das erhöht konkret die Spendenbereitschaft. Darüber hinaus fordern wir, Freifunkhotspots in den Stadtgebieten zu unterstützen. Beispielsweise könnte auch beim Landtag ein Freifunk Hotspot eingerichtet werden. Wir Grüne sind dazu bereit.

Darüber hinaus wollen wir über die gerade zu erarbeitende Medienkompetenzstrategie des Landes, die vom Offenen Kanal erarbeitet wird, FreifunkInitiativen einbinden und fördern.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Zugang zu freiem Internet sollte ein elementares Bürgerrecht jedes Einzelnen sein und sichert in Zeiten der Digitalisierung Teilhabe an unserer Gesellschaft. Der digitale Wandel dient für uns deshalb vor allem als Werkzeug, um individuelle Bürgerrechte zu stärken.

Bei der Umsetzung digitaler Teilhabe hat Deutschland aber weiterhin großen Nachholbedarf. So kommt es, dass der Zugang zu freien Netzen in vielen Ländern bereits zur Normalität geworden ist, während man in Deutschland freie WLAN-Zugänge aufmerksam suchen muss, da es eben im Vergleich kaum welche gibt.

Es gibt hier viele Vorbilder aus dem Ausland, an denen wir uns orientieren können. In Osteuropa, Israel, den USA, China, Frankreich oder Großbritannien sind öffentliche WLAN-Netze eine Selbstverständlichkeit. In Israel zum Beispiel werden die staatlichen Linienbusse selbst mitten in der Wüste noch mit Highspeed-Internet versorgt, öffentliches

(Flemming Meyer)

Gratis-Internet ist in zahlreichen Ländern auf Flughäfen, wichtigen öffentlichen Plätzen, in Straßenbahnen und Bussen bereits Grundausstattung.

In Zeiten digitalen Wandels darf für meine Fraktion der Zugang zu modernen Kommunikationsnetzen keinen Luxus darstellen, sondern muss flächendeckend gewährleistet sein. Deshalb sehen wir hier vor allem das Land in der Verantwortung, dass Thema öffentliches WLAN voranzubringen, denn die Investition in digitale Netze ist für die Zukunftsfähigkeit der Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Schleswig-Holstein von großer Bedeutung.

Wir haben deshalb vor, WLAN-Hotspots in öffentlichen Verkehrsmitteln, Städten sowie touristischen Orten, entlang wichtiger Verkehrswege wie Autobahnen und Bahnstrecken sowie größeren Verkehrsknotenpunkten wie zum Beispiel Häfen, Bahnhöfen oder Industrie- und Gewerbegebieten, gezielt zu fördern. Dazu brauchen wir dringend ein Gesamtkonzept zum Ausbau digitaler Netze unter Berücksichtigung verschiedener Finanzierungsmöglichkeiten auf EU-, Bundes- und Landesebene.

Auch wenn Minister Meyer, wie so vieles, groß angekündigt hat, ein Konzept für den Ausbau von WLAN vorlegen zu wollen, liegt es erstens noch nicht vor und ist zweitens am Ende dieser Legislaturperiode wieder mal viel zu spät. Unabhängig von diesem immer noch fehlenden Gesamtkonzept haben wir bereits 2,5 Millionen € für öffentlich zugängliches WLAN an allen Gebäuden und Liegenschaften des Landes und in unserem letzten Haushaltsentwurf vorgeschlagen.

Grundsätzlich klopft sich die Koalition beim Ausbau digitaler Netze sowieso gern selbst für etwas auf die Schulter, wofür sie kaum etwas kann. Es ist zwar richtig, Schleswig-Holstein steht im bundesweiten Vergleich beim Breitbandausbau gut da. Den regionalen Versorgern sei Dank! Im internationalen Vergleich hinken wir aber leider extrem hinterher. Das Backbone-Konzept der Landesregierung für die Gegenden, in denen der privatwirtschaftliche Breitbandausbau nicht attraktiv ist, finde ich grundsätzlich richtig. Entscheidend ist aber, dass man sich da tatsächlich nicht mit privaten Anbietern ins Gehege kommt. Für diesen Bereich sind auch deutlich mehr Bundes- und Landesmittel erforderlich, damit ländliche Gegenden in den nächsten Jahren nicht abgehängt werden.

Tatsache ist aber auch, dass erst ein Viertel des Landes an das Breitbandnetz angeschlossen ist, wodurch der vorher angesprochene Ausbau der

WLAN-Hotspots und die Förderung von FreifunkInitiativen eine gute, kurzfristigere Alternative darstellen können.

Es ist uns wichtig zu betonen, dass sich das Land sowohl beim Thema Breitband als auch beim Thema WLAN-Infrastruktur nicht aus der Verantwortung nehmen darf und noch weitaus mehr als bisher erreichen kann. Weil der Zugang zu freien Netzen für die Herausforderungen der Digitalisierung zentral ist, müssen wir rechtliche Hürden immer wieder auf den Prüfstand stellen.

Ein gutes Beispiel ist hier das Thema Störerhaftung. Unternehmen, Kommunen und Privatpersonen, die ihren Internetanschluss der breiten Öffentlichkeit zur Verfügung stellen und damit Menschen ohne eigenen Internetanschluss - wie beispielsweise Touristen - Zugang zum Internet ermöglichen, müssen durch den Gesetzgeber geschützt werden. Die von der Bundesregierung versprochene Abschaffung der Störerhaftung für WLAN-Betreiber ist bisher aber nur unzureichend umgesetzt worden. Wir müssen deshalb schnellstmöglich zu einer Regelung kommen, die eine strafrechtliche Verfolgung der WLAN-Betreiber für kriminelle Taten ihrer Nutzer nicht nur ausschließt, sondern auch dafür sorgen, dass Unterlassungsansprüche nicht mehr geltend gemacht werden können. Nahezu flächendeckendes WLAN wird eben auch erst kommen, wenn endlich das Problem mit der sogenannten Störerhaftung zufriedenstellend gelöst wird. Das muss endlich passieren.

In Schleswig-Holstein kann man die Freifunk-Initiativen an einer Hand abzählen. Tolle Beispiele von Bürgerinitiativen gibt es. Die geringe Anzahl von Initiativen hat aber aus unserer Sicht nicht wirklich etwas mit der Frage der Gemeinnützigkeit zu tun. Das Problem, auf das Sie hier aufmerksam machen wollen, ist auch im Vergleich zu den eben beschiedenen Herausforderungen relativ unbedeutend. Stattdessen sollten Sie uns lieber dabei unterstützen, hier die Landesregierung mehr in die Verantwortung zu nehmen, womit sich dann auch die Probleme bei Bürgerfunk-Initiativen erübrigt hätten. - Vielen Dank.

Herr Präsident! Wir sprechen hier im Landtag ja nicht das erste Mal über Freifunk und deswegen muss ich an dieser auch nicht den großen InternetErklärbär machen. Ich möchte die Idee hinter Freifunk also nur kurz zusammenfassen: Jedermann kann sich über WLAN mithilfe eines Freifunk-Rou

(Christopher Vogt)

ters mit anderen Menschen verbinden, die auch so einen Router besitzen. Und weil die allermeisten dieser sogenannten Mesh-Netzwerke irgendwo von irgendwem ans Internet angeschlossen werden, kann jeder, der sich in so ein Netzwerk einklinkt, auch im Internet surfen, chatten oder seine Mails lesen. Das ist zum einen praktisch, wenn Sie irgendwo auf den Bus warten.

Zum anderen ist das für viele Menschen aber auch eine Möglichkeit, ins Netz zu kommen, wenn man sich keinen eigenen Internetanschluss leisten kann oder wenn das mobile Datenvolumen aufgebraucht ist. Wer am Ende des Monats mit gedrosselter Geschwindigkeit im Netz unterwegs ist, weiß, wie quälend langsam sich dann Seiten aufbauen und dass YouTube-Videos anschauen praktisch unmöglich ist. Wir hier im Hause buchen dann wahrscheinlich einfach Datenvolumen dazu oder haben sowieso großzügige Verträge, aber das kann sich halt nicht jeder leisten.

Nicht leisten können sich das zum Beispiel viele Geflüchtete. Und so waren es auch Freifunker aus Schleswig-Holstein, die häufig die „Internet-Erstversorgung“ von Unterkünften für Geflüchtete und Asylsuchende gewuppt haben. Ich glaube, wir alle können nachvollziehen, wie wichtig es für diese Menschen ist, mit ihren Verwandten und Freunden in Kontakt zu bleiben. Für dieses Engagement möchte ich an dieser Stelle allen Freifunkern einmal ausdrücklich danken!

Kommen wir jetzt zum Kernanliegen unseres Antrags: Freifunk-Initiativen sollen die Möglichkeit der Gemeinnützigkeit erhalten. Deswegen fordern wir die Landesregierung auf, sich der Bundesratsinitiative aus NRW und Thüringen anzuschließen. Und bevor jetzt vonseiten der Regierungskoalition allzu viel Lob über die Kollegen in NRW ausgeschüttet wird: Auch in NRW waren es PIRATEN, die den Stein ins Rollen gebracht haben.

Also, was braucht es eigentlich, um als gemeinnützig anerkannt zu werden? Das ist in Deutschland selbstverständlich genau geregelt: idealerweise eine explizite Nennung in der Abgabenordnung des Bundes. Da ist Freifunk leider nicht mit dabei - im Gegensatz zu Schach, Kleingärtnerei oder Modellflug. Die Abgabenordnung hat aber eine Öffnungsklausel, nach der noch andere Aktivitäten als gemeinnützig anerkannt werden.

Ich möchte an dieser Stelle gar nicht in Details einsteigen, aber feststeht, dass das Bundesfinanzministerium in einem Anwendungserlass Freifunk praktisch als nicht gemeinnützig eingestuft hat. Zu ei

nem ähnlichen Ergebnis kommt auch der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags. Ich glaube aber, dass beide einfach nicht so richtig verstanden haben, was Freifunk ist. Der Wissenschaftliche Dienst schreibt:

„Der Gedanke der Förderung der Allgemeinheit scheint im Falle des Freifunks nicht gegeben, da es sich um einen fest abgeschlossenen Personenkreis handelt und nur die Interessen dieses Personenkreises gefördert werden.“

Also da sage ich einfach mal: „Nö“.

Sie müssen nicht Mitglied bei irgendeinem Freifunk-Verein sein, Sie müssen keinen Freifunk-Router besitzen oder aufstellen, nur ein irgendwie internetfähiges Endgerät brauchen Sie.

Aber sind jetzt beispielsweise alle Smartphone-Besitzer in Deutschland ein fest abgeschlossener Personenkreis? Ich denke nicht, aber vielleicht können ja die Juristen hier im Haus mehr dazu sagen.

Eine Sache ist mir noch wichtig zu erwähnen: Ich war letztens hier in Kiel beim Freifunktreffen und habe dort mit Beteiligten gesprochen. Anscheinend gab es irgendwo zwischen Staatskanzlei und Freifunkern ein Missverständnis. Die Freifunker planen für den schon existierenden Verein „Offene Netze Nord“ aus diversen Gründen keine Gemeinnützigkeit. Grundsätzlich würden sie sich aber über die Möglichkeit der Gemeinnützigkeit freuen und denken für den Fall auch über die Gründung eines neuen Vereins für ganz Schleswig-Holstein nach. Das können Sie so auch auf deren Homepages oder auf Twitter nachlesen, dafür brauchen Sie aber einen Internetzugang. Wenn Sie selbst keinen Zugang zum Internet haben, dann wissen Sie jetzt, wo Sie einen bekommen. Jeder von Ihnen, unzensiert und kostenfrei!

Liebe Kollegen, die Abstimmung im Bundesrat findet bereits in zwei Wochen statt. Letzte Woche hat die Bremische Bürgerschaft den Senat aufgefordert, sich der Bundesratsinitiative anzuschließen. Ich hoffe sehr, dass sich auch hier im Hause eine Mehrheit dafür findet, und bitte um Ihre Zustimmung.

Herr Präsident! Ich bin sicher, viele von euch kennen das: Die Flatrate des Mobiltelefons ist aufgebraucht, das Internet wird zur Geduldprobe. Das nächste WLAN: meilenweit entfernt. Da wünscht man sich nach Flensburg, Kiel oder Helgoland, wo Ehrenamtliche seit Jahren daran arbeiten, Bürger

(Sven Krumbeck)

netze zu etablieren und allen Menschen in der Stadt einen kostenlosen Internetzugang zu ermöglichen.

Doch Bürgernetze sind nichts, was mal so eben entsteht. Der Aufbau des Gratis-Internets erfordert Hardware und technisches Know-how, vor allem aber freiwillige Bürger, die bereit sind, ihren Internetzugang mit anderen Menschen zu teilen und auch noch die Kosten dafür übernehmen.

Schön blöd, würde der Pfennigfuchser sagen. Doch weit gefehlt. Ich meine, das ist gelebte Gemeinnützigkeit aus dem Bilderbuch - von Bürgern für Bürger. Genau um diese Frage geht es in dem vorliegenden Antrag: Das Bundesfinanzministerium hat die generelle Anerkennung der Gemeinnützigkeit von Bürgernetzen abgelehnt. Herrn Schäuble sind die Erfolgsaussichten der Telekom wichtiger als das inklusive und noble Konzept, das hinter dem Freifunk steckt.

Die obersten Finanzbehörden der Länder müssen also im Einzelfall entscheiden, ob ein Freifunk-Verein gemeinnützig ist wird und Spendenbescheinigungen ausstellen darf. Die Erfolgsbilanz ist leider gering. Viele Finanzbehörden betrachten den Aufbau der Netz-Infrastruktur als das vorrangige Ziel der Vereine. Sie diene aber vor allem den teilnehmenden Mitgliedern und nur in zweiter Linie der Allgemeinheit. Schließlich können die Mitglieder frei entscheiden, wie viel Bandbreite sie anderen Nutzern zur Verfügung stellen. Damit sei Freifunk vor allem eigenwirtschaftlich ausgerichtet und eben nicht gemeinnützig.

Für uns vom SSW ist dieses Argument zwar zu kurz gesprungen, aber auch nicht zu unterschätzen. Wenn Freifunk in den § 52 Absatz 2 der Abgabenordnung aufgenommen werden soll, dann sollten wir diese Argumentation besser widerlegen, als es der rot-grüne Bundesratsantrag aus NordrheinWestfalen und Thüringen vermag. Aber das kann man sicherlich noch in der Bundesratsdebatte nachholen.

Für uns als SSW ist klar, Vereine die Freifunk zur Verfügung stellen, arbeiten auch gemeinnützig, und deshalb haben wir Sympathie dafür, die Vereine zu gemeinnützigen Vereinen zu erklären.

Herr Präsident! Freifunk - was ist das? Mit einfachen Worten ausgedrückt handelt es sich dabei um frei zugängliche und kostenlose Kommunikationsnetzwerke.

In den letzten Jahren haben sich immer mehr Personen in sogenannten Freifunk-Initiativen engagiert. Ziel dieser Initiativen ist es, entsprechende Netzwerke aufzubauen, zu unterhalten und zu erweitern. Freifunk-Netze sind frei zugänglich und können damit von allen möglichen Nutzerinnen und Nutzern frei genutzt werden. In technischer Hinsicht verbinden sich im Freifunknetz die Router direkt miteinander, wenn andere Router in Funkreichweite sind. So entstehen lokale Bürgernetze, in denen der Datenverkehr über alle beliebigen Stationen wandern kann. Diese Freifunk-Initiativen haben zum Beispiel aktiv an der Versorgung der Flüchtlinge mit drahtlosem Internetzugang mitgewirkt.

Der Ministerpräsident hat bereits in seiner Landtagsrede am 16. Dezember 2016 das Engagement der Freifunk-Initiativen ausdrücklich gelobt. Die Schaffung eines freien Kommunikationsnetzwerkes ist ein Beitrag zur Infrastrukturverbesserung und digitalen Chancengleichheit. Es entstehen lokale Netze, die Bürger verbinden. Dabei wird etwas über die Funktionsweise von Netzwerken gelernt, und die Medienkompetenz wird gestärkt.

Öffentliches WLAN hat positive Auswirkungen auf Wirtschaft, Meinungsbildung und Medienvielfalt. Und, meine Damen und Herren, auch wenn ich nicht Ministerin für Tourismus bin, kann ich sagen: Selbstverständlich ist es auch für Touristen attraktiv, wenn sie sich in Schleswig-Holstein in frei zugängliche und kostenfreie Netzwerke einwählen und touristische Informationen abrufen können.

Der Landtag hat die Landesregierung bereits aufgefordert, Freifunk-Initiativen den Zugang zu LandesImmobilien zu ermöglichen. Nachdem die vertraglichen und vergaberechtlichen Rahmenbedingungen geprüft wurden, kann jetzt zeitnah die Beauftragung der GMSH zur baulichen Umsetzung erfolgen, sodass die Komponenten durch die Freifunkinitiativen angebracht und betrieben werden können.

Meine Damen und Herren, der hier vorliegende Antrag der PIRATEN spricht sich für die Einführung der steuerlichen Gemeinnützigkeit für Freifunkinitiativen aus. Entsprechende Körperschaften wären dann, sofern die übrigen formellen und materiellen Voraussetzungen des Gemeinnützigkeitsrechts erfüllt werden, von der Körperschaftsteuer befreit und könnten für Spenden entsprechende Bescheinigungen ausstellen, die die Spender steuerlich geltend machen könnten.

Nordrhein-Westfalen und Thüringen haben einen entsprechenden Entschließungsantrag in den Bundesrat eingebracht. Danach soll der Katalog der

(Lars Harms)

steuerlichen Gemeinützigkeitstatbestände entsprechend erweitert werden. Schleswig-Holstein unterstützt den Antrag nicht nur, sondern wir werden dem Antrag in der kommenden Sitzung des Bundesrats als Mitantragsteller beitreten. Entsprechende Freifunk-Initiativen können dann für den steuerlichen Spendenabzug erforderliche Zuwendungsbestätigungen ausstellen. Das verbessert ihre finanzielle Grundlage.

Die neue Ziffer ermöglicht es, auch solche Freifunk-Initiativen als gemeinnützig anzuerkennen, die auch beziehungsweise ausschließlich Freifunk-Netze aufbauen und unterhalten. Schließlich weise ich darauf hin, dass aus Wettbewerbsgründen nur unentgeltliche Tätigkeiten von der Gemeinnützigkeit umfasst sein können. Es geht nicht um den Ausbau von weiteren, kommerziellen Netzwerken. - Vielen Dank.