Mit Sorge nehme ich weiter zur Kenntnis, wie langsam Schleswig-Holstein auch im Psychiatriebereich mit der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ist. Diese ist in Deutschland seit dem 26. März 2009 in Kraft. Das sind mittlerweile annähernd acht Jahre. Acht Jahre, innerhalb derer unser Bundesland es gerade einmal geschafft hat, an einem Landesaktionsplan zur Umsetzung der UNBRK zu arbeiten und vor wenigen Tagen vorzulegen. Was, weniger pathetisch ausgedrückt, heißt, dass diese UN-Konvention in Schleswig-Holstein bis heute noch nicht umgesetzt ist. Das, meine lieben Kollegen, finde jedenfalls ich beschämend!
Daneben bereitet es mir nicht wenig Bauchschmerzen, betrachte ich die Modellprojekte zur Verlagerung der Behandlung aus dem stationären in den ambulanten Bereich. Bei allem Verständnis für vermeintliche wirtschaftliche Zwänge: Ich habe nirgends lesen können, dass im Bereich der Psychiatrie derart grundlegende und bahnbrechende neue Erkenntnisse und Therapien gefunden wurden, die es heute erlauben, ambulant behandeln zu können, was vor einigen Jahren nur stationär möglich war.
Der Bericht zeigt mir also: Die Lage in der Psychiatrie ist die gleiche wie im Gesundheitssystem überall: Wir erreichen mittlerweile den Punkt, an dem klar wird, dass das aus Solidarbeiträgen finanzierte Gesundheitssystem nicht kompatibel ist mit den Renditeabsichten privater Betreiber. Wenn wir diesen Trend nicht zügig beenden, wird die jetzt schon am Tropf hängende medizinische Versorgung vollends ins Koma fallen. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Ich habe für meine Partei regelmäßig betont, dass wir die Weiterentwicklung der psychiatrischen Versorgungslandschaft für eine ungemein wichtige und unverändert dringliche Aufgabe halten. Denn auch der sehr umfangreiche Bericht zeigt ganz eindeutig, dass psychiatrische Angebote insgesamt immer stärker in Anspruch genommen werden. Dass was wir schon in den Debatten zur Fortschreibung des Psychiatrieplans gesagt haben, gilt unverändert: Unser aller Anspruch sollte es sein, psychiatrische Hilfen nicht nur gemeindenah
vorzuhalten, sondern diese Hilfen auch so vielfältig zu gestalten, wie es die psychischen Erkrankungen nun einmal sind. Das Angebot muss also mit den unterschiedlichen Krankheitsbildern und den unterschiedlichen Bedürfnissen der Betroffenen Schritt halten.
Die steigende Zahl psychiatrischer Behandlungen zeigt mir aber auch, dass wir uns zum Beispiel in Sachen Prävention und bei der Gesundheitsförderung durchaus verbessern können. Verstärkte Maßnahmen in diesem Bereich verringern nicht nur die erheblichen Kosten, die durch Arbeitsunfähigkeit und Frührente infolge psychischer Erkrankungen entstehen, sondern sie helfen vor allem auch, menschliches Leid für Betroffene und Angehörige zu vermeiden oder zumindest zu verringern. Das sollte in unser aller Interesse sein.
Auch wenn im Bericht mehrfach betont wird, dass die Häufigkeit von Erkrankungen in den vergangenen Jahren relativ stabil geblieben ist, ist die Zunahme der Fehlzeiten und bei Frühberentungen und Schwerbehinderungen besorgniserregend. Auch die Tatsache, dass jeder dritte Erwachsene und jedes fünfte Kind in Deutschland früher oder später mit Störungen und psychischen Auffälligkeiten zu kämpfen hat, ist und bleibt erschreckend. Besonders schlimm finde ich, dass Betroffene noch dazu ein erhöhtes Risiko für organische Folgeerkrankungen wie Schlaganfall oder Diabetes haben. Deshalb ist es aus meiner Sicht so wichtig, diesen Menschen so früh wie möglich zu helfen.
Keine Frage: Seit der letzte Bericht zur psychiatrischen Versorgung in Form des Psychiatrieplans 2000 vorgelegt wurde, ist viel passiert. Maßgeblich für die Entwicklung der Versorgungslandschaft waren die Kommunalisierung, die zunehmende Privatisierung und nicht zuletzt rechtliche Veränderungen. Nach meiner Einschätzung ist die zunehmend dezentrale, gemeindenahe Angebotsstruktur für die meisten Patienten ein Fortschritt. Denn die möglichst wohnortnahe Versorgung hat gerade für psychisch kranke Menschen eine große Bedeutung. Auch viele der Gesetzesänderungen hatten und haben zum Ziel, die Situation von psychisch erkrankten Menschen zu verbessern. Diese Entwicklung begrüßt der SSW deshalb ausdrücklich.
Die Tatsache, dass unsere psychiatrischen Kliniken bis auf wenige Ausnahmen in privatrechtlichen Rechtsformen betrieben werden, sehen wir dagegen deutlich kritischer. Gerade mit Blick auf die Qualität haben wir mit Privatisierungen im Gesundheitsbereich ja selten gute Erfahrungen gemacht. Der Hinweis im Bericht, dass es gerade bei der statio
nären psychiatrischen Versorgung eine Grenze für Einsparpotentiale gibt, ist aus Sicht des SSW jedenfalls mehr als angebracht. Denn ganz ohne Frage sind der persönliche Kontakt und die Betreuung durch Ärzte und Pflegepersonal für psychisch kranke Patienten ganz besonders wichtig. Deshalb brauchen wir dringend Mindeststandards für die Personalausstattung, wie sie im entsprechenden Bundesgesetz ja auch geplant sind.
Wie erwähnt, wurden in den vergangenen Jahren ganz wesentliche Aufgaben vom Land an die Kommunen übertragen. Dieser Wandel hat bekanntlich auch dazu geführt, dass es im Bereich der psychiatrischen Versorgung keine originäre Landesplanung mehr gibt. Das heißt aber nicht, dass sich Landespolitik hier aus der Verantwortung ziehen kann. Für uns hat die Versorgung psychisch kranker Menschen einen unverändert hohen Stellenwert. Wir werden uns deshalb weiter für eine qualitativ hochwertige Versorgung und eine Stärkung präventiver Angebote einsetzen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Seit dem „Psychiatrieplan 2000“ hat es weitreichende Entwicklungen der Versorgungslandschaft in unserem Land gegeben. Eine wesentliche findet ihren Ausdruck darin, dass ihnen heute kein Plan, sondern ein Bericht vorliegt, weil sich in den vergangenen 16 Jahren Zuständigkeiten und Rollen in psychiatrischen Versorgung und Versorgungsplanung grundlegend verändert haben:
Außer im Rahmen der Krankenhausplanung und des Maßregelvollzuges gibt es keine originäre Landesplanung mehr. Es sind heute die Kreise und kreisfreien Städte, die hier maßgeblich gestalten. Auch das Land nimmt seine Aufgaben heute anders wahr als früher.
Für die Berichtserstellung haben wir eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die eine breite Repräsentanz von Versorgungakteuren und Betroffenen herstellen konnte. Allen Mitwirkenden gilt mein Dank für die engagierte Mitarbeit am vorliegenden Bericht. Dieser Bericht war den Aufwand wert! Er zeichnet nicht nur detailliertes Bild der vielschichtigen Versorgungslandschaft, bestehender und sich entwickelnder Bedarfe; er zeigt darüber hinaus im Rahmen von 15 Handlungsfeldern, welches die aktuellen und zukünftigen, von den Akteuren gemeinsam identifizierten strategischen Entwicklungslini
en sind: Für eine qualitativ hochwertige, sozial inklusive, den Menschen gerecht werdende psychiatrische Versorgung.
Die Fragestellungen des Berichts spiegeln umfassend wesentliche Entwicklungstrends und Herausforderungen im Bereich psychische Gesundheit in unserem Land.
So hat sich der Umfang der Arbeitsunfähigkeit aufgrund psychischer Erkrankungen in Schleswig-Holstein von 2000 bis 2015 fast verdoppelt. Psychische Erkrankungen sind zweithäufigste Ursache für Arbeitsausfälle in Schleswig-Holstein.
Die Anzahl der Frühberentungen im Kontext psychischer Erkrankungen ist zwischen den Jahren 2000 und 2014 um etwa 80 % gestiegen.
Die Anerkennungen von Schwerbehinderungen aufgrund von suchtinduzierten psychischen Erkrankungen haben sich in Schleswig-Holstein von 2003 bis 2015 mehr als verdoppelt, die Anerkennungen aufgrund von Neurosen, Persönlichkeits- oder Verhaltensstörungen sogar mehr als verfünffacht.
Wesentlich dabei: das Auftreten psychischer Belastungen und Beschwerden ist abhängig von den Faktoren Alter, Geschlecht und sozialer Status: junge Menschen leider tendenziell häufiger an psychischen Belastungen als ältere, Frauen sind häufiger betroffen als Männer und Menschen mit niedrigem sozialem Status häufiger als jene mit höheren Sozialstatus.
Die Versorgungslandschaft - ambulant wie stationär - muss sich auf die gestiegene Inanspruchnahme und die Bandbreite der Zielgruppen und deren besondere Bedürfnisse einstellen - qualitativ und quantitativ.
Prävention und Gesundheitsförderung werden immer wichtiger - nicht zuletzt in Wirtschaft und Arbeitswelt, wo Bedeutung und Nutzen solcher Strategien zunehmend erkannt werden.
Umgang mit - und Vermeidung von - dauerhaften Behinderungen infolge psychiatrischer Erkrankungen werden immer wichtiger.
Der Bericht zeigt, wie sich die Versorgung für Menschen mit psychischen Erkrankungen vor diesem Hintergrund weiterentwickelt. Er zeigt, dass das Land insgesamt gut aufgestellt ist. Allerdings, das ist für mich klar, gibt es keinen Anlass, sich darauf auszuruhen.
Der Bericht identifiziert in den genannten Handlungsfeldern Schlüsselbereiche für Weiterentwicklung und Verbesserung von Versorgung und Prävention. In vielen dieser Felder sind wir schon längst auf dem Weg in eine Versorgung, die auch morgen und übermorgen den Bedarfen gerecht wird. Teilweise handelt es sich aber auch um neue Ansätze und Anstöße, die wir in den kommenden Jahren mit den Akteurinnen und Akteuren im Land gemeinsam erarbeiten wollen.
Der vorliegende Bericht ist sowohl Bilanz des geleisteten - er ist vor allem aber auch eine wichtige Agenda für die Weiterentwicklung psychiatrischpsychotherapeutischer Angebote in unserem Land.