Wir wissen nicht einmal, welchen Gefährdern Sie eine Fußfessel anlegen wollen. Geht es um Gefährder wie beim Beispiel von Herrn Amri, die ausreisepflichtig sind? - Dann ginge es um das Aufenthaltsgesetz. Das müsste dann eine Bundesratsinitiative sein. Oder meinen Sie alle potenziellen Gefährder, die Sie erst einmal definieren müssten? - Dann wären auch Reichsbürger und Rechtsextreme dabei und § 204 Landesverwaltungsgesetz, Unterbindungsgewahrsam, wäre einschlägig. Sie haben keines von beidem gemacht. Sie haben einfach geschrieben: Fußfessel kann die Sicherheit erhöhen.
Weitere Wortmeldungen aus dem Parlament liegen nicht vor. Nun hat für die Landesregierung der Minister für Inneres und Bundesangelegenheiten, Stefan Studt, das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zunächst einmal zum Antrag der Piratenfraktion: Ich denke, dazu ist hier in der Tat alles gesagt. Auch das Ausschussvotum ist eindeutig. Von daher bedarf es hier keiner Ergänzung.
Zu dem anderen Thema, Fußfesseln für Gefährder: Ich glaube, es ist ganz gut, wenn wir das wieder versachlichen und noch einmal sortieren, worüber wir eigentlich reden. Beginnen wir mit dem Begriff des Gefährders. Er ist gesetzlich nicht verankert. Das haben wir bereits gehört. Das ist bislang nur ein polizeitaktischer Begriff, der für sich allein überhaupt keine Eingriffsmaßnahmen begründen kann. Ich wiederhole gern noch einmal, um es hier in aller Deutlichkeit zu sagen, dass die elektronische Aufenthaltsüberwachung, der Einsatz der sogenannten Fußfessel, in bestimmten Konstellationen hilfreich sein kann. Ja, beispielsweise kann so der Aufenthalt schneller festgestellt werden. Aber auch hier sei noch einmal deutlich gesagt: Na
Im Verbund mit anderen präventiven Maßnahmen kann sie durchaus zur Beherrschung und Minimierung von Gefahrensituationen beitragen, und sie kann die polizeilichen Maßnahmen in Bezug auf besonders gefährliche Personen sinnvoll ergänzen, aber auch nicht mehr und nicht weniger.
Dass eine Umsetzung in schleswig-holsteinisches Landesrecht in dieser Legislaturperiode ausgeschlossen ist, auch das ist, glaube ich, hinreichend bekannt. Das liegt nicht nur an den bekannten Beratungsverfahren hier im Landtag, sondern das liegt insbesondere daran, dass, wenn ein solcher Einsatz erfolgversprechend sein soll, es einer sorgfältigen Prüfung bedarf und - das ist auch besonders wichtig - einer möglichst umfassenden Abstimmung zwischen Bund und Ländern. Dabei gilt es, sowohl die legislatorischen als auch die fachlichen, die taktischen und die ablauforganisatorischen Voraussetzungen zu konkretisieren, zu bewerten und handhabbare Lösungsvorschläge zu erarbeiten.
Bund und Länder befassen sich derzeit unter anderem mit der Erarbeitung von Vorschlägen auch für landespolizeiliche Regelungen. Wir haben schon gehört, wir haben den Entwurf eines BKA-Gesetzes, und wir haben gleichzeitig einen Entwurf zur Verbesserung der Ausreiseverpflichtung, wobei in beiden Gesetzen diese Maßnahme benannt ist. Aber auch das wissen wir: Diese Dinge kommen zuletzt nie so in den Bundesrat, wie sie jetzt in die Gesetzgebung hineingegangen sind.
Von daher ist es umso wichtiger, dass wir das Gesetzgebungsverfahren zu diesen beiden Gesetzen intensiv im parlamentarischen Verfahren begleiten, und seien Sie sicher, Herr Dr. Bernstein, dass wir das mit aller Kompetenz, aller Kraft und allem fachlichen Wissen, die wir haben, tun werden - jetzt und auch in den nächsten Monaten und Jahren. Hierzu, auch das habe ich, glaube ich, im Januar schon gesagt, gilt es in der Tat, das Verfahren abzuwarten. Wir haben gerade den Kabinettsbeschluss. Wir werden die Beratungen in den Fachausschüssen des Bundestages haben. Nach dem aktuellen Fahrplan können wir Anfang Juni damit rechnen, dass die zweite Lesung im Bundesrat stattfinden wird. Erst dann wissen wir, wie die entsprechenden Normen ausgestaltet sein werden, und erst dann können wir über landesrechtliche Regelungen sprechen, weil wir eine Kompatibilität, weil wir eine
Anschlussfolge Bund-Land und Land-Bund brauchen und insbesondere auch eine Vergleichbarkeit in den Ländern, was diese Eingriffstatbestände angeht.
Wir sind also genau so, wie Sie es gefordert haben, intensiv dabei, uns um diese Dinge zu kümmern. Aber noch einmal gesagt: Einfach aus dem Hut gezaubert hier eine Gesetzesvorlage zu machen, die überhaupt nicht abgestimmt ist, das ist Blödsinn bei dieser Frage,
bei der es darum geht, einen sehr ernsthaften Eingriff in die Grundrechte zu definieren und zu beschreiben. Da ist Gründlichkeit vor Schnelligkeit gefragt.
Am Ende noch einmal: Elektronische Fußfesseln sind kein Allheilmittel. Als Teil eines Maßnahmenbündels können sie einen Beitrag für mehr Sicherheit leisten. Experten arbeiten daran. Ich bin ganz sicher, dass der nächste Landtag auf dieser fundierten Grundlage zur Beschlussfassung hier in diesem Haus kommen kann. - Danke schön.
Es wurde beantragt, über den Antrag in der Sache abzustimmen. Kommen wir zunächst zu dem Antrag Drucksache 18/5158. Das ist ein Antrag der CDU-Fraktion. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich nun um das Handzeichen. - Das ist die CDU-Fraktion. Wer diesen Antrag ablehnt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. - Das sind die SPD-Fraktion, die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Abgeordneten des SSW und die Abgeordneten der Piratenfraktion. Wer enthält sich? Das ist die Fraktion der FDP. - Vielen Dank. Damit ist dieser Antrag abgelehnt.
Jetzt kommen wir zum Piratenantrag Drucksache 18/5038. Der Ausschuss empfiehlt, den Antrag abzulehnen. Wer der Ausschussempfehlung Drucksache 18/5038 zustimmen will, den bitte ich jetzt um das Handzeichen.
Der Ausschuss empfiehlt, den Antrag Drucksache 18/5038 abzulehnen. Darüber stimme ich jetzt ab. Wer der Ausschussempfehlung folgen will, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. - Das sind die Fraktion der SPD, die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Abgeordneten des SSW und die CDU-Fraktion. Wer stimmt gegen die Ausschussempfehlung? - Das ist die Piratenfraktion. Wer enthält sich? - Das ist die Fraktion der FDP. Vielen Dank.
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? Das ist nicht der Fall. Dann hat für die FDP-Fraktion jetzt der Herr Abgeordnete Christopher Vogt das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die FDP-Fraktion möchte mit dem vorliegenden Antrag die Landesregierung auffordern, im Bundesrat gemeinsam mit anderen bedeutenden Bundesländern, die die Pkw-Maut der Bundesregierung ebenfalls kritisch sehen, wie zum Beispiel Rheinland-Pfalz oder das Saarland, ein möglichst breites AntiMaut-Bündnis zu schmieden.
Bundesverkehrsminister Dobrinth hat das Gesetz zur Pkw-Maut nach den Drohungen der EU-Kommission überarbeitet. Er will nun bei der Umweltverträglichkeit der Fahrzeuge stärker differenzieren und mehr Optionen bei der Laufzeit der Vignetten schaffen. Es handelt sich erneut um ein Einspruchsgesetz, das jetzt dem Bundesrat zugeleitet wurde. Bei der ersten Version des Gesetzes hatte sich der Widerstand der Landesregierungen in sehr engen Grenzen gehalten. Beim letzten Mal hat Ministerpräsident Albig das Gesetz einfach passieren lassen und den Vermittlungsausschuss nicht angerufen.
Die Pkw-Maut würde Schleswig-Holstein schaden, vor allem dem Grenzhandel und dem Tourismus. Wo die Schlagbäume an der Grenze vor Jahren abgebaut wurden, sollen jetzt Mautkontrollen stattfinden. Das ist zumindest nicht unsere Vorstellung von einem gemeinsamen Europa.
Dass die Pkw-Maut europapolitischer Wahnsinn ist, haben wir schon mehrfach diskutiert. Aber sie macht auch weder finanziell noch umweltpolitisch Sinn, und sie schadet unserer Wirtschaft. Die unter anderem von Minister Meyer geforderten Ausnahmen in Grenzregionen würden leider auch nicht wirklich weiterhelfen, sondern das Problem nur ins Landesinnere verlagern. Zudem werden sie immer willkürlich gewählt.
Denn ich meine, Kollege Baasch, wo sollen diese Ausnahmegrenzen innerhalb unseres Bundeslandes sinnvollerweise verlaufen? An der Eider? Oder auf der A 7, hinter Schleswig, vor Schleswig, bei Rendsburg oder auf der A 1, vor oder hinter Lübeck? Ich glaube, das macht alles keinen Sinn
und verlagert das Problem nur. Das Problem sind aus unserer Sicht nicht die fehlenden Ausnahmen in Grenzregionen, das Problem ist die Maut selbst.
Im Koalitionsvertrag auf Bundesebene sind drei Bedingungen benannt, Herr Dr. Stegner. Erstens. Deutsche Autofahrer sollen nicht mehr als bisher bezahlen. Diese Bedingung wird wohl zunächst eingehalten. Durch die Entlastung bei Fahrzeugen mit Euro-6-Norm, die jetzt vorgesehen ist, wird es aber schwierig, überhaupt die zweite Bedingung zu erfüllen. Die Maut soll Mehreinnahmen bringen. Am interessantesten ist allerdings Bedingung Nummer drei. Die Maut soll EU-rechtskonform sein.