Für uns gilt: Datenschutz dient der Sicherheit der Bürger, und er darf nicht zu einem Hemmnis für Sicherheit werden.
Deshalb ist es auch richtig, Kommunikationsdienste, die heute unter das Telemediengesetz fallen, auch für deutsche Sicherheitsbehörden transparent zu machen. Um es einmal ganz konkret auf den Punkt zu bringen: Wenn ein Terrorist heute das Telefon benutzt, dann dürfen wir das überwachen. Wenn der gleiche Terrorist seine Telefonate über WhatsApp führt, dann dürfen wir da rechtlich nicht ran, und wir können es technisch auch gar nicht. Das ist ein unerträglicher Zustand, der mit moderner Sicherheitspolitik nichts zu tun hat.
Das hat im Übrigen nicht nur etwas mit Sicherheit zu tun, sondern es hat auch etwas mit staatlicher Souveränität zu tun, wenn wir darauf angewiesen sind, bei solchen Diensten Hinweise zum Beispiel US-amerikanischer Behörden zu bekommen.
Sehr geehrter Kollege, würden Sie mir bitte erklären, warum Sie der Meinung sind, dass Sie eine Rechtsgrundlage zum Beispiel für das Abhören eines Telefons haben, nicht jedoch für das Abhören von WhatsApp?
Da sind wir unterschiedlicher Auffassung und haben unterschiedliche Einschätzungen. Sie kennen sicherlich die Beispiele der Terroranschläge, die in Bayern verübt worden sind, wo es jeweils Hinweise auf die Kommunikation der Täter bis in die letzten Minuten vor der Tatbegehung über WhatsApp gegeben hat, die eben deutschen Sicherheitsbehörden nicht vorlagen, sondern die uns aus dem Ausland erreicht haben.
Herr Kollege Bernstein, ich glaube nicht, dass es hier an einer Rechtsgrundlage zum Abhören mangelt, sondern dass es daran mangelt, dass wir nicht in der Lage sind, die Kryptografie von WhatsApp zu brechen. Das ist ein himmelweiter Unterschied. Bei dem einen geht es darum, dass wir eine unverschlüsselte Kommunikati
on haben, während das andere eine verschlüsselte Kommunikation ist. An der Rechtsgrundlage fehlt es eben nicht, nur an den mathematischen Grundlagen.
Wenn die Rechtsgrundlage aus Ihrer Sicht in Ordnung ist, habe ich den Widerstand der PIRATEN an dieser Stelle noch nicht begriffen. Auf die mangelnden technischen Fähigkeiten unsererseits habe ich im Übrigen ausdrücklich hingewiesen. Es ist richtig; insoweit sind wir auch noch nicht da, wo wir hin müssen.
Vor dem Hintergrund eines ausreichenden Informationsflusses innerhalb der Sicherheitsbehörden müssen wir uns auch das Trennungsgebot ganz genau ansehen. Eine alliierte Vorgabe aus dem Jahre 1949 muss bei aller Sensibilität gegenüber den Jahren aus der Zeit vor 1945 nicht unbedingt die einzig richtige Antwort eines Rechtsstaates im Jahre 2017 sein. Eine vernünftige Kommunikation zwischen Polizei und Geheimdiensten muss rechtlich möglich sein.
Ich bin Innenminister de Maizière ausgesprochen dankbar und ausdrücklich auch den Innenpolitikern von CDU/CSU und SPD in Berlin, dass sie trotz des beginnenden Wahlkampfes auf Bundesebene in diesem Bereich noch wichtige Projekte in Verantwortung vor der Sicherheit der Menschen in Deutschland anpacken.
Ich hoffe und wünsche mir, dass die schleswig-holsteinische Landesregierung da, wo sie im Bundesrat noch gefragt sein wird, diese Kraft auch aufbringt. Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Kollege Bernstein, dass ich das erleben darf, dass Sie hier reden und nicht ein Wort über Ihren eigenen Antrag verlieren; das ist schon spannend.
Eigentlich haben Sie ja wieder einen Fußfessel-Antrag gestellt. Das andere ist nur ein Rückläufer aus dem Ausschuss. Dazu haben wir alles schon gesagt. Also, wenn Sie hier schon so eine steile Forderung erheben, dann sollten Sie sie wenigstens begründen; denn Ihr Antrag besteht nur aus der Feststellung, dass Fußfesseln für Gefährder die Sicherheit erhöhen - also ohne Fragezeichen - und dass die Landesregierung gefälligst unverzüglich die Vorrausetzungen für den Einsatz schaffen soll. Ein neues Sicherheitsinstrument ist auf dem Markt, und die CDU sagt wie ein kleines Kind, ohne weiter nachzudenken: Ich will es haben.
Wir haben beim Thema Waldkindergarten ja schon einen Einblick in die Denkweise der CDU bekommen - anders kann ich mir den Antrag nicht erklären -, wie der Gutsherr, Verzeihung, der Ministerpräsident, Ihrer Meinung nach mit schwierigen Rechtsfragen umgehen soll. Wie habe ich mir Ihren Antrag bildlich vorzustellen? Der Landtag beschließt jetzt; das ist ja kein Gesetz. Ministerpräsident Albig kauft die Fußfesseln, unterschreibt ein Dekret zur Einschränkung von Grundrechten, lässt alle Gefährder an einem Tisch, natürlich ohne Stuhl, antreten und legt medienwirksam persönlich die Fußfesseln an - zack, zack, alles erledigt!
Lieber Kollege Dolgner, ich freue mich ja, dass Sie diesen Punkt der Beratung so intensiv hervorheben.
- Dann ist Ihnen sicherlich auch aufgefallen, dass der Antragstext der CDU ein wörtliches Zitat des Innenministers ist?
Das finde ich ja spannend. Ich werde mir den Zusammenhang angucken. Das macht es allerdings nicht besser, wenn eine Fraktion, die ja nicht zur Exekutive gehört, die Exekutive einfach auffordert, unverzüglich die Voraussetzungen zu schaffen; denn alle anderen Fraktionen im Hause wissen, dass eine Einschränkung der persönlichen Freiheit - wie bei der Fußfessel - natürlich einer gesetzlichen Grundlage bedarf, und das ist unsere Aufgabe.
Ich kann Ihre Angabe jetzt nicht nachvollziehen. Aber Sie korrigieren doch auch sonst so gern. Dass Sie als Gesetzgeber dem einfach so folgen, finde ich dann spannend, Herr Dr. Bernstein.
Wenn Sie Ihren Antrag selbst ernst genommen hätten - das haben Sie ja nicht unbedingt; Sie haben ja gar nicht dazu geredet -, dann hätten Sie eine Änderung des Landesverwaltungsgesetzes oder eine Bundesratsinitiative zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes vorgeschlagen, und wir hätten über Ihre konkreten Vorstellungen reden können. Also, nicht einfach nur so: Fußfessel erhöht Sicherheit, also machen wir Fußfessel, egal für wen, egal für was.
Wollen Sie denn nun ausreisepflichtigen Gefährdern eine Fußfessel anlegen als milderes Mittel zur Sicherungshaft nach § 62 Aufenthaltsgesetz, oder meinen Sie alle Gefährder, also auch deutsche gewaltbereite Salafisten oder gewaltbereite Rechtsextremisten? Da Sie auf der CDU-Bank weiterhin scherzen, scheint Sie das tatsächlich nicht zu interessieren. Das allerdings finde ich erschreckend.