Protocol of the Session on March 24, 2017

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Durch die deutsch-dänische Ministererklärung wurde unser Land direkter Partner der dänischen Regierung. Noch im letzten Monat hat unsere Ministerin für Justiz, Kultur und Europa die neuen Vereinbarungen Sønderjylland-Schleswig 2017 bis 2020 unterzeichnet und erst gestern weitere Kooperationsvereinbarungen mit der Region Süddänemark vereinbart. Wir werden in Zukunft im Tourismus, in der Gesundheitswirtschaft, in der Kulturarbeit, in der Bildung und Forschung noch näher mit Süddänemark zusammenrücken, und das freut uns natürlich ganz besonders.

Unsere Ostsee- und Nordseekooperationen sind für Schleswig-Holstein traditionell von großer Bedeutung, und wir haben in den letzten Jahren direkt mit den Regionen und nationalen Regierungen gut kooperiert. Wir wollen, dass in Zukunft die Zusammenarbeit mit den nordniederländischen Provinzen Groningen, Fryslân und Drenthe auf genauso festen Füßen steht, wie es die Berührungspunkte mit den Regionen Syddanmark und Sjælland bereits tun. Dafür sind die ersten Schritte gegangen, aber eine Steigerung der Zusammenarbeit kann besonders im Bereich „Friesische Kultur und Sprache“ für unsere friesische Minderheit nur wünschenswert sein.

Dass wir in Schleswig-Holstein weltoffen und europäisch denken, hat direkte Auswirkungen auf unser Lebensgefühl. Nicht umsonst passt der Slogan „Glückswachstumsgebiet“ so gut zu unserem Bundesland. Laut Glücksatlas sind die Menschen hier bei uns im deutschlandweiten Vergleich am glücklichsten mit ihrem Leben - und das zum wiederholten Male. Der diesjährige Fokus des Glücksatlas lag auf der kulturellen Offenheit der Menschen und

(Jette Waldinger-Thiering)

fragte nach einem möglichen Zusammenhang zwischen Toleranz und Lebenszufriedenheit. Klar wurde: Kulturelle Offenheit und die persönliche Lebenszufriedenheit stehen miteinander in Beziehung. Je toleranter Menschen sind, desto zufriedener sind sie mit ihrem Leben.

Bericht der Landesregierung zur Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK); Mittelanmeldungen zum Rahmenplan 2017

Bericht der Landesregierung Drucksache 18/5296

Herr Präsident! Die GAK ist als Gemeinschaftsaufgabe im Grundgesetz verankert, und ich nehme es vorweg: Geld ist genug da. Mit den Komplementärmitteln des Landes stehen zusammen 71,3 Millionen € bereit. Nach Auskunft des Berichtes können diese auch voll abgerufen werden. Dies begrüßen wir ausdrücklich, denn es ist nicht immer so gewesen.

Entscheidend ist aber für die CDU, dass das Geld bei den Betroffenen, für die es gedacht ist, auch ankommt. Fünf Förderziele sind vorrangig: Verbesserung der Lebens- und Wirtschaftsbedingungen im ländlichen Raum, Stärkung der Wettbewerbs- und Leistungsfähigkeit der Betriebe, Förderung einer nachhaltigen, standortangepassten Landbewirtschaftung, umweltverträgliche Bewirtschaftung der Wasserressourcen und Hochwasserschutz, Verbesserung des Küstenschutzes.

Auf Schleswig-Holstein entfallen nach einem Schlüssel für den Küstenschutz 38,4 Millionen € nach dem regulären Rahmenplan und 5,8 Millionen € nach dem Sonderrahmenplan Küstenschutz. Während der Bund im Rahmen der GAK normalerweise eine 60-prozentige Förderung übernimmt, sind es beim Küstenschutz sogar 70 %.

Das war es dann auch mit den Gemeinsamkeiten. Im Folgenden möchte ich kritisch auf die Mittelumschichtung von der ersten in die zweite Säule hinweisen. Diese Umschichtung gefährdet gerade die Existenz kleiner Betriebe, weil eine Einkommensstütze wegbricht; es trifft genau die, denen diese Landesregierung vorgibt, zur Seite zu stehen. Sie trifft unterm Strich in erster Linie die kleinen Betriebe. Kontinuität und Verlässlichkeit werden aufs Spiel gesetzt. Diese Landesregierung und namentlich der Agrarminister spielen den Ökolandbau ge

gen den konventionellen Landbau aus. Das ist nicht nur nicht fair, sondern auch nicht so einfach, wie es scheint. Wir fordern eine Ökobilanz, die auch Erträge, Transportkosten et cetera in die Betrachtung einbezieht; dann sieht alles schon anders aus, dann ist ein gut geführter konventioneller Betrieb nämlich einem weniger gut geführten ökologischen Betrieb zum Beispiel im Klimaschutz überlegen. Die heutigen Förderprogramme in der zweiten Säule gleichen bisher nur den Mehraufwand aus, sind nicht einkommenswirksam.

Küstenschutz: Beim Küstenschutz nenne ich das Stichwort „Steilufer“. Wir sind sehr wohl der Auffassung, dass hier in ausgewählten Bereichen der Küstenschutz auch durchgeführt werden sollte. Dass der Küstenschutz weitere Variablen enthält, erfährt der Leser auf der letzten Seite. Einmal sind dies wiederkehrende Maßnahmen des flächenhaften Küstenschutzes im Küstenvorland und prioritär zu bearbeitende Deiche mit einem Gesamtvolumen von über 175 Millionen €. Dabei sind erforderliche Anpassungen aufgrund des Klimawandels noch gar nicht berücksichtigt. Leider erwähnt der Bericht nicht, welchen Zeitraum die Landesregierung für die Umsetzung dieser Maßnahmen veranschlagt.

Förderbereich Forsten: Hier versucht der Bericht erneut, standortheimische Anpflanzungen zu rechtfertigen. Nach unserer Auffassung ist dies unverändert falsch. Gerade unter dem Aspekt des Klimaschutzes sind wir der Auffassung, dass standortgerechte Bestände in der Zukunft das größere Anpassungspotenzial haben. Wer heute einen Baum pflanzt, sollte sicher sein, dass dieser auch in 100 Jahren wachsen wird.

Vertragsnaturschutz: Dass erst in diesem Jahr, nach der Wahl, die andiskutierten Fördergrundsätze für den Vertragsnaturschutz „abschließend erarbeitet“ werden sollen, ist ein durchsichtiges Wahlkampfmanöver. Die Betroffenen werden erst nach dem Wahltermin erfahren welche „Katze im Sack“ sie da erwartet.

Kritisch angemerkt sei auch noch, dass die Gesamtdarstellung in der Tabelle Seite 6 nicht den im Folgenden erläuterten Förderbereichen entspricht, worunter die Lesbarkeit sehr leidet.

Aus Zeitgründen will ich es bei diesen Bemerkungen belassen. Ich fasse zusammen: Schleswig-Holstein kann sich über mangelnde Unterstützung vom Bund - im Rahmen der GAK - nicht beklagen.

(Jette Waldinger-Thiering)

Herr Präsident! Dem Minister und allen Mitarbeitenden danke ich für die vorliegende Rahmenplanung zur Umsetzung der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“. Mit der Änderung des Durchführungsgesetzes im Oktober 2016 wurde die inhaltliche Ausrichtung der GAK um einen wesentlichen Aspekt bereichert: Nunmehr ist die Gewährleistung der nachhaltigen Leistungsfähigkeit ländlicher Gebiete, deren integraler Bestandteil eine umwelt- und ressourcenschonende Land- und Forstwirtschaft ist, Teil der GAK.

Weiterhin wurde der Maßnahmekatalog um den Vertragsnaturschutz, die Landschaftspflege und Maßnahmen der integrierten ländlichen Entwicklung erweitert. Damit eröffnet die GAK Möglichkeiten zur Neuausrichtung der Landwirtschaft hin zu einer in die ländlichen Räume eingebundenen, nachhaltigen und ressourcenschonenden Landwirtschaft. Sie eröffnet die Förderung artgerechter Tierhaltung, Maßnahmen zum Klima- und Gewässerschutz, den Ökolandbau und die Anwendung von modernen Produktionsverfahren. Damit eröffnet die GAK Möglichkeiten zur Unterstützung der Landwirtschaft bei der konsequenten Ausrichtung an den Kriterien nachhaltiger Produktion, die mit den gesellschaftlichen Anforderungen und dem Erhalt einer artenreichen Kulturlandschaft im Einklang steht.

Der hier vorgelegte Rahmenplan macht deutlich, dass die Herausforderung in Schleswig-Holstein nicht nur gesehen werden, es wird auch was dafür getan, die Landwirtschaft bei der Neuausrichtung zu unterstützen. Neuausrichtung heißt eben nicht nur Förderung des Ökolandbaus, sondern auch Unterstützung der konventionellen Landwirtschaft, die die Zeichen der Zeit erkannt hat und sich konsequent an den Zielen von Nachhaltigkeit ausrichtet: ökologisch verträglich, sozial gerecht, ökonomisch rentabel!

Der Leitgedanke „Wachse oder Weiche“ ist der Erkenntnis „Wer nicht mit der Zeit geht, geht mit der Zeit“ gewichen. In vielen Gesprächen, die ich in den letzten Jahren geführt habe, wurde von manchem Betriebsleiter, mancher Betriebsleiterin das geäußert, was Johannes Röring, Präsident vom Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverband, im November selbstkritisch analysierte:

„Wir müssen uns ändern, weil wir als Berufsstand durch die Art und Weise landwirtschaftlicher Erzeugung dazu beitragen, dass

Boden, Wasser, Luft und Tiere sowie die Elemente der Kulturlandschaft geschädigt werden. Wir müssen uns ändern, weil unser bisheriges Wachstum betrieblich und in den Familien an Grenzen stößt. Wir müssen uns ändern, weil wir die Erwartungen unserer Kunden nicht immer ausreichend erfüllen und weil wir manches Fehlverhalten innerhalb unseres Berufstandes nicht mehr tolerieren wollen.“

Unter der Überschrift „Revolution in Sicht“ fasst ein Artikel in der „Zeit“ zusammen:

„Immer größere Ernten, immer mehr Dünger und Pestizide - daran wollte niemand rütteln. Jetzt gestehen Landwirte erstmals ein, Fehler gemacht zu haben, und denken um.“

Ende Januar machte die Deutsche Landwirtschaftsgesellschaft ihre „10 Thesen zur Landwirtschaft 2030“ öffentlich. Der DLG Präsident Carl-Albrecht Bartmer stellt fest, dass die aktuelle landwirtschaftliche Produktionsweise an einigen Punkten die Grenzen der Nachhaltigkeit überschreite, und die Resilienz der Systeme gefährde. Er fordert, dass die Landwirtschaft mehr unternehmen muss als bisher.

Wir wollen eine nachhaltige, ressourcenschonende Landwirtschaft, die integraler Bestandteil der ländlichen Räume ist. Dafür eröffnet der Rahmenplan zuverlässige Möglichkeiten.

Ländliche Räume sind aber nicht nur Landwirtschaft, ländliche Räume sind in Schleswig-Holstein vielfältige Zukunftsräume. Sie stehen vor großen Herausforderungen. Daher ist es nur konsequent, wenn der vorgelegte Rahmenplan die sich durch die Änderung des GAK-Gesetzes eröffnenden Möglichkeiten zur Gewährleistung der nachhaltigen Leistungsfähigkeit ländlicher Gebiete voll umfänglich nutzt.

Ortskernentwicklung, Bildungsinfrastruktur und Nahversorgung sind nicht nur Stichworte und Zukunftsmusik, sondern in Schleswig-Holstein durch erfolgreiche Projekte mancherorts schon Wirklichkeit. Die Vorhaben werden mit der LAG der AktivRegionen abgestimmt, so gelingen auch Partnerschaften bei multifunktionalen Vorhaben. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die Menschen vor Ort ihre Ideen und Vorstellungen einbringen können.

Die Beteiligung bei Planungen und die Bewältigung der konkreten Herausforderung müssen dabei im Mittelpunkt stehen. Dazu gehört die zuverlässige Breitbandversorgung in bislang wegen Wirt

schaftlichkeitslücken noch unterversorgten Gebieten. Hier bietet der Rahmenplan bei der erfolgreichen Umsetzung der Breitbandstrategie SchleswigHolstein wichtige, ergänzende Förderimpulse. Der vorliegende Rahmenplan setzt die erfolgreiche Arbeit für eine moderne, nachhaltige Landwirtschaft und lebendige ländliche Räume in Schleswig-Holstein fort! Das ist gut für die Menschen und für das Land.

Einen kleinen Kritikpunkt habe ich allerdings. Die Überschrift „nicht-produktiver, intensiver Naturschutz“ sollte neu formuliert werden. Natur ist immer produktiv, wenn man sie denn lässt.

Herr Präsident! Ich danke der Landesregierung für den Bericht. Die Beteiligung des Bundes an den Kosten für den Küstenschutz und für Investitionen in ländliche Räume ist für unser Land von großer Bedeutung. Dies verdeutlicht auch ein anderer Bericht, der vor wenigen Tagen veröffentlicht wurde. Ich spreche vom Klimareport des Deutschen Wetterdienstes und des LLUR.

Der Klimawandel ist längst Realität. Die Veränderungen, die bereits eingetreten und nachweisbar sind, lassen ahnen, was unserem Land bevorsteht, wenn die Ziele für den Klimaschutz nicht eingehalten werden. Dabei können wir uns schon fast sicher sein, dass die Messlatte gerissen wird. Na wenn schon, sagen vielleicht einige. Mehr warme Sommertage beleben das Geschäft beim Tourismus. Skigebiete haben wir hier nicht, also warum sollen uns graue Haare wachsen, wenn die Winter milder werden?

Wir sind hier in den gemäßigten Breiten in der Tat global betrachtet nicht die Hauptbetroffenen, das ist wahr. Aber ebenso wahr ist auch, dass wir in Bezug auf Küstenschutz und Hochwassermanagement in den nächsten Jahrzehnten vor immensen Herausforderungen stehen werden.

Wir haben uns mit Strategien wie Wattenmeer 2100 strategisch früh und gut aufgestellt. In diesem Jahr werden wir rund 75 Millionen € für den Küstenschutz ausgeben. 44 Millionen € kommen vom Bund, 8 Millionen € von der EU und immerhin 23 Millionen € investieren wir an eigenen Mitteln. Die Mittel der Gemeinschaftsaufgabe werden zu fast 60 % für den Küstenschutz aufgebraucht. Da sind weitere Mittel für Maßnahmen noch nicht eingerechnet, die ebenfalls mit dem Klimawandel zusammenhängen: die Wiederaufforstung nach

Sturmschäden und wasserwirtschaftliche Maßnahmen zur Verminderung des Hochwasserrisikos.

Dabei sind die übrigen Maßnahmen wie Kofinanzierung der Ökolandbauförderung, der Investition in mehr Tierschutz, gewässerschonende Gülleausbringung, Breitbandausbau, Bildungsinfrastruktur, Nahversorgung, höchst sinnvoll. Sie stärken die ländlichen Räume. Dieses Geld kommt bei den Menschen an und verbessert die Lebensqualität in den ländlichen Räumen. Davon könnten wir noch mehr gebrauchen.

Mit der Änderung des GAK-Gesetzes ist es möglich, Mittel in weitere Bereiche der ländlichen Entwicklung zu geben. Dazu gehören nicht allein Umweltmaßnahmen. Auch integrierte ländliche Entwicklungsprojekte der Basisversorgung gehören dazu. Wir haben hier schon länger ländliche Bildungsprojekte aufgenommen. Mit dem ersten aus GAK-Mitteln geförderten Ärztezentrum in Wacken steht auch die medizinische Versorgung im ländlichen Raum im Fokus unserer Maßnahmen.

Wir sind in Schleswig-Holstein mit dem Landesprogramm ländlicher Raum, in dessen Rahmen auch die GAK-Mittel verwenden werden, gut aufgestellt. Wir haben für sieben Jahre 2014 bis 2020 dafür 620 Millionen € zur Verfügung. Das ist erheblich mehr, als es bei jedem Vorläuferprogramm gewesen ist. Das ist dieser Landesregierung zu verdanken, die sich bei der Neuverteilung der EU-Gelder zu Beginn dieser Förderperiode erfolgreich dafür eingesetzt hat.

Diese Mittel können zielgerichtet für Maßnahmen verwendet werden, die für alle einen Nutzen bringen, so wie es sich für öffentliche Gelder auch gehört.

Daneben wird aber immer noch zu viel Geld wenig oder gar nicht konditioniert mit der Gießkanne verteilt. Ich spreche von den Direktzahlungen im Rahmen der ersten Säule der EU-Agrarförderung.

Bisher fließen 4,5 % dieser Mittel in die zweite Säule, also die ländliche Entwicklung. Die EU ermöglicht bis zu 15 %. Schleswig-Holstein hat im Bundesrat einen Vorstoß gemacht und diese 15 % Umschichtung gefordert. Wir haben immerhin erreicht, dass es ein Votum des Bundesrates für 6 % gibt. Das sind 1,5 % zusätzlich. Das sind jährlich circa 4,5 Millionen € mehr in Schleswig-Holstein. Es wären 35 Millionen € mehr jedes Jahr möglich gewesen. Auch wenn Bundesminister Schmidt immer noch dagegen ist - DAS war schon mal ein Anfang.

(Kirsten Eickhoff-Weber)

Herr Präsident! Die Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes dient dazu, Land- und Forstwirtschaft für künftige Entwicklungen und Anforderungen zu stärken.

Politik war und ist immer eine Frage der Prioritätensetzung. Die Verteilung der Mittel zum GAKRahmenplan zeigt eines ganz deutlich: Priorität genießt die konventionelle Landwirtschaft bei dieser Landesregierung definitiv nicht.

Es gibt unbestritten gute Gründe, den ökologischen Landbau zu fördern. Immer mehr Verbraucher leben bewusster, das heißt, sie konsumieren auch bewusster. Die Nachfrage an Bio-Lebensmitteln steigt kontinuierlich.

Der ökologische Anbau trägt zudem zu mehr Artenvielfalt bei. Im Schnitt leben 30 % mehr Arten auf ökologisch bewirtschafteten Flächen als auf vergleichbaren konventionellen Flächen. Ökobauern erbringen somit Umweltleistungen, für die eine Kompensation angemessen ist. Es stellt sich aber nach wie vor die Frage, wie nachhaltig ökologisches Wirtschaften tatsächlich ist. Aussagekräftige Messungen von Ressourcenverbrauch und –erhalt hierüber gibt es bislang nicht.

Grundsätzlich steht die FDP-Fraktion der Förderung des Ökolandbaus nicht kritisch gegenüber. Vielmehr kritisieren wir bekanntermaßen die Verteilung der Mittel und die vom Minister Habeck vorgenommene Schwerpunktsetzung.