Bernd Voß
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Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben über dieses Thema hier im Landtag bereits häufig debattiert, zuletzt vor zwei Monaten. Die FDP hatte einen Antrag eingebracht, CETA im Bundesrat zuzustimmen, wenn es denn anliegt. Dieses Mal liegt wieder ein FDPAntrag vor, der im Grunde - ich sage es ein bisschen vereinfacht - ein Pippi-Langstrumpf-Antrag ist: Ich mache mir meine Welt, wie sie mir gefällt. - Sie schreiben von Freiheit und Wohlstand, die durch CETA kommen.
Es geht überhaupt nicht darum, dass wir internationalen Handel an irgendeiner Stelle infrage stellen. Internationaler Handel aber braucht Leitplanken. CETA bringt hier nichts voran. CETA gefährdet eher.
Nein, heute nicht.
Wir werden den Antrag der Fraktion der FDP, wie er gestellt worden ist, ablehnen.
Der Antrag der PIRATEN zielt darauf ab, dass das Land Schleswig-Holstein CETA im Bundesrat ablehnen soll. Er ist in den meisten Punkten nicht falsch. Aber Sie haben sich nicht einmal die Mühe gemacht, diesen Copy-and-Paste-Antrag in den letzten neun Monaten zu überarbeiten und in der politischen Bewertung neu zu gestalten.
Nein, heute nicht.
Wir als Grüne haben in Partei und Fraktion mehrmals deutlich gesagt, dass wir für eine Ablehnung des vorgelegten CETA-Abkommens sind. Durch die Beschlüsse, die durch Pressemitteilungen und so weiter veröffentlicht worden sind, ist unsere Position wohl mehr als klargeworden. Ich will in Bezug auf unser Programm zur Bundestagswahl und zur Landtagswahl jetzt nicht mehr die einzelnen Punkte aufführen. Ich möchte nur den letzten Satz zitieren:
„Eine Landesregierung, an der wir beteiligt sind, wird CETA im Bundesrat nicht zustimmen können.“
Ebenso deutlich haben auch andere Fraktionen das hier gemacht. Ich will auch dies jetzt nicht mehr im Einzelnen zitieren.
Es ist auch bekannt, dass das Abstimmungsverhalten im Bundesrat, wenn es nicht zu einer einheitlichen Meinung in der Regierungskoalition kommt, auf Enthaltung hinauslaufen wird.
Aber die Entscheidung im Bundesrat in dieser Legislaturperiode steht bis Juni überhaupt nicht an. Ich weiß deswegen auch nicht, warum die PIRATEN in dieser Angelegenheit immer wieder so tun, als wenn hier irgendetwas im Unklaren liegen würde.
Zwei Bemerkungen möchte ich an dieser Stelle besonders hervorheben. Die Ablehnung von CETA hat überhaupt nichts zu tun mit Protektionismus oder mit Abschottung. Wir wollen internationalen Handel. Wir sind für Kooperation und wollen faire Handelsregeln. Wir wollen Handelsregeln, die eine nachhaltige Entwicklung sichern, und keine Vertragsbestandteile, wie zum Beispiel Sondergerichtsbarkeit. Die ist in CETA nach wie vor enthalten und eröffnet dadurch viele andere Punkte, durch die internationale Konzerne begünstigen werden und die letztlich auch eine parlamentarische Gestaltung aushebeln, was mittelfristig - ich sage es sehr deutlich - einem Staatsstreich durch die Hintertür gleichkommen kann.
Leider wird von einigen die Freiheit des Handels absolut gesehen. Das heißt, nichts darf dieser Freiheit Leitplanken geben. Dann wird alles, was Handelshemmnisse regelt, als nichttarifäres Handelshemmnis gesehen, das dann aus dem Weg zu räumen ist.
Des Weiteren lassen Sie mich an dieser Stelle noch Folgendes darstellen: Es führt überhaupt nicht weiter, Kritiker von Handelsverträgen wie CETA, wie
TTIP in die Ecke von Trump-Fans oder anderer Populisten zu stellen. Es geht letztlich darum, dass wir eine faire Handelspolitik brauchen und multilaterale Wege, die auch Entwicklungsländern faire Chance eröffnen und nicht irgendwo ein First-for-me vorwegstellen.
Ich sage ganz klar: Wir sind stolz darauf, dass die Zivilgesellschaft vornean, aber gerade auch mit uns, diese kleinen Dinge, die bisher im CETA-Abkommen erreicht worden sind, durchgesetzt wurden. Dies wird nicht reichen; wir werden deswegen auch nicht zustimmen. Ich glaube aber, in der Auseinandersetzung um die Handelsabkommen ist in den letzten Jahren sehr deutlich geworden, wie wichtig es ist, sich damit intensiv auseinanderzusetzen, um letztlich doch noch eine gewisse Verbindlichkeit und klare Regeln hinzubekommen.
Wir haben unter anderem auch über unsere Europaabgeordneten der kanadischen Regierung und dem kanadischen Ministerpräsidenten mitgeteilt, dass wir darauf hoffen, dass faire multilaterale Zusammenarbeit gerade zwischen Europa und Kanada letztlich den Welthandel stärken. Dafür müssen sie sich letztlich aber neben protektionistischem Nationalismus den Privilegien von Großkonzernen entgegenstellen. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Als meine Töchter vom Land in die Stadt zogen, haben sie die gleichen Erfahrungen gemacht wie unzählige andere junge Leute, die flügge werden. Bei Wohnungsbesichtigungen in Kiel gab es einen großen Andrang. Der Geldbeutel ist schmal, die Mieten steigen, die Standards sind niedrig und die Nachfrage ist größer als das Angebot.
Es gibt zu wenig bezahlbaren Wohnraum in den Städten und am Hamburger Rand. Gleichzeitig beobachten wir zunehmenden Leerstand auf dem Land. Der Wohnraum in Studierendenheimen steht ja nicht im luftleeren Raum. Die Knappheit dort korrespondiert mit der Knappheit des Umfeldes. Wir müssen mehr Wohnungen bauen. Wir wollen
Wohnraum dort schaffen, wo er wirklich gebraucht wird. Da hilft nur eins: Bauen, Bauen, Bauen. Mietpreisbremse und andere Restriktionen sind immer nur die zweitbeste Lösung. Schleswig-Holsteins Einwohnerzahl wächst und lässt eine Abkehr von diesen Instrumenten auf absehbare Zeit nicht zu, solange Sanierung und Bauen der Bedarfsentwicklung hinterherhinken.
Die Wohngeldreform 2016 brachte einen Anstieg von einem Drittel mehr, davon konnten über 20.000 Haushalte profitieren. Es bedarf vieler verschiedener Instrumente und Kooperationen zwischen Land, Kommunen und Wohnungsbauträgern, um ausgeglichene Märkte zu erreichen.
Die Koalition hat mit 760 Millionen € Fördergeldern das größte Wohnungsbau-programm seit dem Krieg aufgelegt. Aufgrund der günstigen Haushaltsentwicklung des Landes konnten wir im März noch ein zusätzliches Programm mit 34 Millionen € einführen. Die Wohnungsmarktprognose weist einen Bedarf von 154.000 Wohnungen bis 2030 aus. Dieses müssen wir auf die Regionen ausrichten, in denen Wohnraum knapp ist.
Diese sind Kiel, Lübeck, Flensburg und Mittelstädte im Hamburger Rand. Die Baugenehmigungen für fast 16.000 Wohneinheiten des Jahres 2016 übersteigen die des Vorjahres um nahezu 30 %. Das bedeutet 70 % mehr Mietwohnungen. Das sind beeindruckende, gute Zahlen und dennoch reichen sie nicht.
Wir wollen zusätzliche Maßnahmen ergreifen mit Planungshilfen für Kommunen und einem zusätzlichen Angebot an günstigem Bauland dort, wo Landesliegenschaften vorhanden sind. Wir wollen auch Wohnungsbaugenossenschaften unterstützen.
Wohnungsbau bedeutet immer auch Flächenverbrauch und Eingriff in Landschaft und Natur. In diesem Zielkonflikt wollen wir auch mit Nachverdichtung und Dachgeschossausbau mehr Wohnraum flächenschonend schaffen.
Wer baut, verbraucht Fläche. Der Flächenverbrauch wurde nach wie vor wenig gebremst. Siedlung, Verkehr, Gewerbe, Energie, Freizeit verlangen Fläche und drücken auf Landwirtschaft und Natur. Fläche ist nicht vermehrbar.
Unser Credo „Erhalt vor Neubau“ gilt daher nicht nur für Straßen, sondern auch für Wohnraum. Gerade für ältere Menschen sollten Programme gebündelt werden, wie zum Beispiel barrierefreies Wohnen, wärmetechnische Sanierung und Vorbeugung gegen Einbruchskriminalität. Wir haben schon viel
getan, um dem Wohnungsmangel entgegenzuwirken. Und wir werden nicht nachlassen! Vielen Dank an das Sozialministerium für den Bericht zum Studierendenwohnraum!
Wir fördern neben klassischen Studierendenwohnheimen auch innovative Wohnkonzepte. Zum Beispiel gibt es durch das Projekt „Wohnen für Hilfe“ Wohnpartnerschaften zwischen älteren Menschen und Studierenden. Baugemeinschaften und gemeinwohlorientierte Projekte, die oft auch Mobilität und Energieversorgung umfassen, müssen zukünftig noch besser unterstützt werden.
Zur Förderung von bezahlbarem und studentischem Wohnraum gibt es auch finanzielle Hilfe. Für Wohnheimträger gibt es zinsgünstige Baudarlehen von der Investitionsbank. Im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung für die Kommunen stellt das Land in den Jahren 2015 bis 2018 insgesamt 316 Millionen € zur Verfügung und ab 2016 wurde der Betrag sogar mehr als verdoppelt. Zudem wurde auch die Umwandlung von Gewerbe- und Büroräumen in die Förderung aufgenommen.
An runden Tischen wird jeweils der regionale Bedarf unter die Lupe genommen. Die Kooperation von der Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR (GMSH) und örtlichen Bauträgern wird weiter gestärkt. Der Landesentwicklungsplan und die Regionalpläne sollen die rechtliche Grundlage bleiben. Einen planlosen Wildwuchs, wie die CDU ihn fordert, lehnen wir ab.
Ein Fokus liegt bei internationalen Studierenden und Menschen mit Migrationshintergrund, denn sie werden oft mit besonders hohen Hürden bei der Wohnungssuche konfrontiert. Im Haushalt haben wir für Neubauprojekte, Sanierungen und den Bau von Integrationshäusern für Studierende und Geflüchtete 3 Millionen € verankert. Sehr positive Erfahrungen konnten bereits gemacht werden, als in der Notunterkunft für Geflüchtete in der ehemaligen Marinefachschule Kiel auch Studierende eingezogen sind.
Nicht nur Studierende haben es schwer auf dem Wohnungsmarkt. Es werden auch mehr barrierefreier Wohnraum und generell Sozialwohnungen benötigt. Viele Sozialwohnungen unterliegen nicht mehr der Mietpreisbindung. Die entstandene Lücke muss geschlossen werden.
Die Mietpreisbremse ist ein Instrument, um besonders schnell ansteigende Miete in bestimmen Stadtvierteln oder am Hamburger Rand abzufedern. Doch in diesen Gegenden muss es auch neuen be
zahlbaren Wohnraum geben, um das Grundproblem zu entschärfen.
Der Abbau von Energiestandards bei Neubauten oder die Absenkung der Grunderwerbssteuer, wie die FDP es fordert, sind Maßnahmen, die zulasten der Menschen gehen. Besonders arme Menschen sind auf Energieeinsparungen und öffentliche Infrastrukturleistungen angewiesen, die auch aus der Grunderwerbssteuer finanziert werden. Den Kommunen würden bei Wiederabsenkung dieser Steuer 25 Millionen € in der Kasse fehlen.
Wie ernst und pragmatisch der soziale Wohnungsbau angegangen wird, zeigt sich auch mit der haushaltsgesetzlichen Ermächtigung zum Verkauf des Grundstücks an der Kronsforder Landstraße in Lübeck. Dort ist ein Anteil von Sozialwohnungen von 30 % verankert. So sehen konstruktive Lösungen aus!
Herr Präsident! Wir haben bereits häufiger dieses Thema hier debattiert, zuletzt vor zwei Monaten. Die FDP hatte den Antrag eingebracht, die Landeregierung aufzufordern, dem CETA-Abkommen im Bundesrat zuzustimmen.
Diesmal gibt es einen Antrag, der eine eindimensionale FDP-Weltsicht, auch bezogen auf CETA, feststellen möchte. Wir werden diesen Antrag ablehnen.
Der Antrag der PIRATEN zielt darauf ab, dass Schleswig-Holstein CETA im Bundesrat ablehnen soll. Er ist in den meisten Punkten nicht falsch; aber Sie haben sich nicht mal die Mühe gemacht, ihren „Copy-and-Paste-Antrag“ aus Bayern in den letzten neun Monaten zu überarbeiten und in der politischen Bewertung fachlich neu zu gewichten.
Wir haben als Grüne in Partei und Fraktion mehrmals deutlich gesagt, dass wir für eine Ablehnung des vorgelegten CETA-Abkommens sind. Auch durch Beschlüsse, die veröffentlicht sind, durch Pressemitteilungen, durch Mitarbeit am Bündnis gegen CETA und last, but not least durch unser Wahlprogramm zur Landtagswahl.
Ich danke den PIRATEN für die Gelegenheit, das hier mit Erlaubnis des Präsidenten einmal zu zitieren:
„Handelsabkommen, die soziale und ökologische Standards abbauen oder zukünftig gar verhindern, die Arbeitnehmer*innenrechte gefährden, wird es mit uns nicht geben. … Die Schaffung von Investor*innen-Staatenschutzabkommen - Konzerne können demokratische Staaten vor privaten Gerichten verklagen - werden wir abwehren. Die Sonderklagerechte für Konzerne lehnen wir grundsätzlich ab. … Trotz kleiner Verbesserungen im Handelsabkommen zwischen der EU und Kanada erfüllt das CETA-Abkommen unsere Kriterien für ein faires Handelsabkommen nicht. Wir unterstützen die Volksinitiative ‚Schleswig-Holstein stoppt CETA‘, die unsere Landesregierung auffordert, dieses schädliche Handelsabkommen im Bundesrat abzulehnen. Eine Landesregierung, an der wir beteiligt sind, wird CETA im Bundesrat nicht zustimmen können.“
Ebenso deutlich haben andere Fraktionen hier gemacht, dass sie das anders sehen. Ich werde das nicht zitieren, da es nicht meine Aufgabe ist, die Positionen anderer Fraktionen darzulegen.
Es ist bekannt, wie das Abstimmungsverhalten im Bundesrat ist, wenn es in Regierungskoalitionen keine einheitliche Position gibt. Aber die Entscheidung im Bundesrat steht in dieser Legislaturperiode bis Juni im Bundesrat nicht an.
Ich weiß deshalb wirklich nicht, warum die PIRATEN in dieser Angelegenheit immer wieder so tun, als sei irgendetwas unklar. Das ist vollkommener Unsinn!
Gegen zwei Dinge möchte ich mich hier verwehren. Erstens: Die Ablehnung des CETA-Abkommens hat nichts mit Protektionismus und Abschottung zu tun. Wir wollen internationalen Handel. Wir sind für Kooperation und gegen Abschottung. Wir wollen faire Handelsregeln.
Wir wollen Handelsregeln, die eine nachhaltige Entwicklung sichern und keine die über Vertragsbestandteile wie Sondergerichtsbarkeit zugunsten internationaler Konzerne und Co parlamentarische Gestaltung aushebeln und so ein Staatsstreich durch die Hintertür sind.
Leider wird von einigen die Freiheit des Handels absolut gesehen. Das heißt, nichts darf dieser Freiheit Leitplanken geben. Dann wird alles, was Han
delsinteressen regelt, als „nicht tarifäres Handelshemmnis“ gesehen, das es aus dem Weg zu räumen gilt.
Zweitens hilft es nicht weiter, Kritiker der vorgelegten Handelsverträge mit europäischen TrumpFans und anderen Populisten in eine Ecke zu stellen. Um diesen entgegenzutreten, brauchen wir eine faire Handelspolitik, brauchen wir multilaterale Regeln, die auch anderen Ländern Entwicklungschancen ermöglichen - und kein „First for me“.
Die grünen Europaparlamentarier haben einen Brief an den kanadischen Premierminister geschrieben, indem sie unsere Gründe darlegen, warum wir dem Abkommen nicht zustimmen. Der Brief schließt mit den Worten, die ich hier mit Erlaubnis des Präsidenten zitiere:
„Wir sagen Ja zum Handel mit Kanada und Ja zu einer offenen Welt. Wir hoffen, dass Ihr Land und die EU es schaffen, sich in der Zukunft erfolgreich zusammenzutun, um ein freies und faires multilaterales globales Handelsumfeld zu schaffen, das sich sowohl protektionistischem Nationalismus als auch Privilegien für Großunternehmen entgegenstellt.“
Bericht der Landesregierung über die Einrichtung von Jugendberufsagenturen in SchleswigHolstein
Bericht der Landesregierung Drucksache 18/5261
Herr Präsident! Die aktuelle Europapolitik der Landesregierung macht abermals deutlich, wie weit die Verflechtung Schleswig-Holsteins in Europa vorangeschritten ist, und verdeutlich, dass die Reaktion auf die gegenwärtigen Herausforderungen nicht in „weniger Europa“, sondern in „mehr Europa“ liegen muss.
In grenzüberschreitender Wirtschafts- und Sozialpolitik oder der Bekämpfung von Steuerdumping
ist kein Mitgliedstaat allein fähig, gute europäische Lösungen für Bürgerinnen und Bürger zu finden.
Angesichts eines fortwährendes Streites über eine europäische Flüchtlingspolitik sowie des Aufkommens und Erstarkens von demokratie- und europafeindlichen Parteien muss eine Diskussion über die Zukunft Europas geführt werden. Die Herausforderungen, vor denen wir stehen - ungeklärtes gemeinsames Vorgehen in der Flüchtlingspolitik, Brexit, neue Finanzkrise, nicht zuletzt die fortwährende ökonomische Instabilität und die hohe Jugendarbeitslosigkeit in den südlichen Mitgliedsländern -, sind zu komplex, als dass sie auf nationaler Ebene gelöst werden können.
Es müssen hierfür europäische Lösungen gefunden werden. 60 Jahre nach Unterzeichnung der Römischen Verträge stellt sich wieder die Frage, ob die Optimisten oder die Pessimisten Recht behalten werden.
Die Kandidatur des proeuropäischen französischen Präsidentschaftskandidaten Emmanuel Macron und die Wahl Alexander Van der Bellen geben Grund zur Hoffnung. Nachdem die über 70 Jahre andauernde europäische Integration dem Kontinent neben Frieden auch wirtschaftliche und politische Stabilität brachte, wurde die Unumkehrbarkeit dieses Projektes mit dem Ausgang des Referendums in Großbritannien erstmals infrage gestellt. Damit diese Krise nie dagewesenen Ausmaßes überwunden werden kann, müssen Abschottung und Kleingeistigkeit gegenüber Verhandlungsbereitschaft und sozialer Solidarität zurücktreten. Nur so kann Handlungsfähigkeit erhalten bleiben.
Die Lösungen müssen Grenzen überschreitende Kooperationen und partnerschaftliches Miteinander sein, da durch sie innovative Lösungen erst ermöglicht werden. Die EU wird weiterhin von vielen Menschen außerhalb als Hort von Stabilität und Frieden bewundert. Der EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker hat Anfang März in einer Rede vor dem Europäischen Parlament zu Recht angemahnt, die Sorgen und Ängste der Bürger ernst zu nehmen.
Dies darf aber nicht dazu führen, dass die EU fortwährend für alles in Haftung genommen wird, was nicht klappt. Die enormen Errungenschaften der EU müssen gewürdigt werden und dürfen nicht zur Selbstverständlichkeit verkommen.
Der vorliegende Bericht greift eine große Bandbreite bedeutsamer Themen auf, wodurch es schwerfällt, einzelne Themen besonders hervorzuheben. An dieser Stelle muss aber auf weitere Schwer
punkte der Europapolitik in dieser Legislaturperiode eingegangen werden. Sie fokussieren sich insbesondere auf die deutsch-dänische und die Ostseekooperation.
Ungeachtet der abweichenden Positionen bei Grenzkontrollen und Flüchtlingsaufnahme war die Zusammenarbeit mit der dänischen Regierung erfreulicherweise zu keinem Zeitpunkt enger und vertrauensvoller als im Moment. Eng verbundene Regionen können sich innerhalb Europas wechselseitig stärken. Entlang der deutsch-dänischen Grenze ist in den letzten Jahrzehnten ein prosperierender Wirtschaftraum entstanden. Mit der Umsetzung des „Rahmenplans für die deutsch-dänische Zusammenarbeit“ wurden die grenzüberschreitende Kooperation und das Zusammenwachsen der Regierungen vorangetrieben. Die Kooperation reicht mittlerweile weit über den lokalen und kommunalen Bereich hinaus. Die Umsetzung gelang glücklicherweise schneller und weitreichender als ursprünglich angenommen, angefangen bei Kooperationen im Bereich von Energie-Clustern über eine Reihe strategischer INTERERREG-Projekte unter Beteiligung von Schleswig-Holstein und Dänemark bis hin zum Werben für einen Beobachterstatus Schleswig-Holsteins beim Nordischen Rat. So sind wir eben auch südlichste Region Skandinaviens. Diese Erfolge dürfen nicht durch Abschottung und Grenzkontrollen gefährdet werden.
In der Ostseeregion trägt die Ostseepolitik und interregionale Zusammenarbeit durch Einbindung von Parlamenten, Zivilgesellschaft und Wirtschaft Früchte. In über 20 Netzwerken arbeiten diese Akteure zusammen. Exemplarisch steht hierfür die Ostseeparlamentarierkonferenz BPSC. Dieses Format kann Lösungen für grenzüberschreitende Herausforderungen entwickeln und positive Auswirkung auf die gemeinsame Entwicklung und Lebensverhältnisse in der Region haben.
Ein weiteres Projekt ist die gemeinsame Koordination des Politikbereichs Kultur mit dem polnischen Ministerium für Kultur und nationales Erbe, wodurch das Fundament für eine Weiterentwicklung der kulturpolitischen Zusammenarbeit im Ostseeraum geschaffen werden kann.
Es lohnt sich eben, für ein friedliches, sozialeres, ökologisches und demokratisches Europa zu streiten. So ist Europa stabil und handlungsfähig.
Herr Präsident! Ich danke der Landesregierung für den Bericht. Die Beteiligung des Bundes an den Kosten für den Küstenschutz und für Investitionen in ländliche Räume ist für unser Land von großer Bedeutung. Dies verdeutlicht auch ein anderer Bericht, der vor wenigen Tagen veröffentlicht wurde. Ich spreche vom Klimareport des Deutschen Wetterdienstes und des LLUR.
Der Klimawandel ist längst Realität. Die Veränderungen, die bereits eingetreten und nachweisbar sind, lassen ahnen, was unserem Land bevorsteht, wenn die Ziele für den Klimaschutz nicht eingehalten werden. Dabei können wir uns schon fast sicher sein, dass die Messlatte gerissen wird. Na wenn schon, sagen vielleicht einige. Mehr warme Sommertage beleben das Geschäft beim Tourismus. Skigebiete haben wir hier nicht, also warum sollen uns graue Haare wachsen, wenn die Winter milder werden?
Wir sind hier in den gemäßigten Breiten in der Tat global betrachtet nicht die Hauptbetroffenen, das ist wahr. Aber ebenso wahr ist auch, dass wir in Bezug auf Küstenschutz und Hochwassermanagement in den nächsten Jahrzehnten vor immensen Herausforderungen stehen werden.
Wir haben uns mit Strategien wie Wattenmeer 2100 strategisch früh und gut aufgestellt. In diesem Jahr werden wir rund 75 Millionen € für den Küstenschutz ausgeben. 44 Millionen € kommen vom Bund, 8 Millionen € von der EU und immerhin 23 Millionen € investieren wir an eigenen Mitteln. Die Mittel der Gemeinschaftsaufgabe werden zu fast 60 % für den Küstenschutz aufgebraucht. Da sind weitere Mittel für Maßnahmen noch nicht eingerechnet, die ebenfalls mit dem Klimawandel zusammenhängen: die Wiederaufforstung nach
Sturmschäden und wasserwirtschaftliche Maßnahmen zur Verminderung des Hochwasserrisikos.
Dabei sind die übrigen Maßnahmen wie Kofinanzierung der Ökolandbauförderung, der Investition in mehr Tierschutz, gewässerschonende Gülleausbringung, Breitbandausbau, Bildungsinfrastruktur, Nahversorgung, höchst sinnvoll. Sie stärken die ländlichen Räume. Dieses Geld kommt bei den Menschen an und verbessert die Lebensqualität in den ländlichen Räumen. Davon könnten wir noch mehr gebrauchen.
Mit der Änderung des GAK-Gesetzes ist es möglich, Mittel in weitere Bereiche der ländlichen Entwicklung zu geben. Dazu gehören nicht allein Umweltmaßnahmen. Auch integrierte ländliche Entwicklungsprojekte der Basisversorgung gehören dazu. Wir haben hier schon länger ländliche Bildungsprojekte aufgenommen. Mit dem ersten aus GAK-Mitteln geförderten Ärztezentrum in Wacken steht auch die medizinische Versorgung im ländlichen Raum im Fokus unserer Maßnahmen.
Wir sind in Schleswig-Holstein mit dem Landesprogramm ländlicher Raum, in dessen Rahmen auch die GAK-Mittel verwenden werden, gut aufgestellt. Wir haben für sieben Jahre 2014 bis 2020 dafür 620 Millionen € zur Verfügung. Das ist erheblich mehr, als es bei jedem Vorläuferprogramm gewesen ist. Das ist dieser Landesregierung zu verdanken, die sich bei der Neuverteilung der EU-Gelder zu Beginn dieser Förderperiode erfolgreich dafür eingesetzt hat.
Diese Mittel können zielgerichtet für Maßnahmen verwendet werden, die für alle einen Nutzen bringen, so wie es sich für öffentliche Gelder auch gehört.
Daneben wird aber immer noch zu viel Geld wenig oder gar nicht konditioniert mit der Gießkanne verteilt. Ich spreche von den Direktzahlungen im Rahmen der ersten Säule der EU-Agrarförderung.
Bisher fließen 4,5 % dieser Mittel in die zweite Säule, also die ländliche Entwicklung. Die EU ermöglicht bis zu 15 %. Schleswig-Holstein hat im Bundesrat einen Vorstoß gemacht und diese 15 % Umschichtung gefordert. Wir haben immerhin erreicht, dass es ein Votum des Bundesrates für 6 % gibt. Das sind 1,5 % zusätzlich. Das sind jährlich circa 4,5 Millionen € mehr in Schleswig-Holstein. Es wären 35 Millionen € mehr jedes Jahr möglich gewesen. Auch wenn Bundesminister Schmidt immer noch dagegen ist - DAS war schon mal ein Anfang.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Man muss in diesem Haus nicht immer wiederholen, dass uns Schleswig-Holsteinern und gerade uns Grünen klar ist, dass internationaler Handel, der Austausch von Ideen, Waren und Dienstleistungen, die Welt voranbringt und stabiler macht.
Man muss sich aber auch damit beschäftigen, was man hier unterschreibt.
Ich finde es ein bisschen eine Unverschämtheit, wie da vonseiten der SPD mit der Nähe zu irgendwelchen Rechtsradikalen argumentiert wird.
Genauso ist es eine Unverschämtheit, wie hier vonseiten der PIRATEN wieder populistisch der Weltuntergang propagiert wird.
Frau Damerow, zu Ihrer Äußerung: Hätten wir in der Vergangenheit ganz schnell mal rechts unten den TTIP-Vertrag mit den USA unterschrieben, wären wir jetzt zum Spielball des Trump-Towers geworden. Ich frage mich, ob Sie das wollen.
Wir haben wiederholt deutlich gemacht, wo wir in dieser Frage stehen, mit Parteitags- und Fraktionsbeschlüssen, die die FDP ja zum Glück sorgfältig liest. Das war in den vergangenen Jahren alles sehr deutlich von unserer Seite. Mit uns wird es im Bundesrat keine Zustimmung zu diesem CETA-Antrag geben. Das kann ich an dieser Stelle noch einmal bekräftigen.
Ja, natürlich.
Herr Kollege Stegner, das müssen Sie entschuldigen. Ich beherrsche zwar das ABC, aber da muss ich „SPD“ statt „FDP“ gesagt haben. Das war auch ein freudscher Versprecher.
Wir haben als Grüne auf den unterschiedlichen Ebenen, im Europäischen Parlament, Bundestag und Landtag, sehr deutlich gemacht, wo unsere Kritikpunkte liegen.
Wir haben auch beim CETA-Vertrag die zentralen Kritikpunkte genannt. Das sind das Klageprivileg für internationale Investoren, die Einbeziehung öffentlicher Dienstleistungen - da reichen Negativlisten nicht aus - und die Aushöhlung des Vorsorgeprinzips.
Liebe Kollegen von der FDP, dass Ihnen diese Punkte völlig egal sind, machen Sie deutlich, wenn Sie hier mit so einem Antrag versuchen, die Landesregierung dahin zu treiben, diesem Handelsvertrag einfach mal so zuzustimmen. Das heißt, dass Ihnen ein System privater Gerichtsbarkeit wichtig ist, in dem kleine und mittlere Unternehmen zugunsten internationaler Konzerne benachteiligt und in die Ecke gedrückt werden, dass Kommunen und Regionen bei öffentlichen Ausschreibungen und der öffentlichen Daseinsvorsorge zukünftig in eine prekäre Lage getrieben werden.
Aber selbstverständlich.
Ich habe bei der FDP den Eindruck, dass Sie sich inhaltlich noch überhaupt nicht mit diesem Vertrag beschäftigt haben.
Natürlich ist Kanada mit der jetzigen Regierung ein Land, das uns sehr nahe ist. Das ist überhaupt kein
Thema. Wir sind aber nach wie vor unterschiedliche Länder, die jeweils von ihren Parlamenten regiert werden. Wenn Sie sich ein bisschen mit den Anmerkungen des Verfassungsgerichts beschäftigt haben, stellen Sie fest, dass das Verfassungsgericht sagt, bei den neu zu schaffenden regulatorischen Gremien müssen wir sehr genau gucken, wo das Parlament noch mitbestimmt. Wenn Sie hier sagen: „Winkt mal alles durch, ist alles okay“, habe ich den Eindruck, dass Sie sich mit den Details dieses Vertragswerks überhaupt nicht beschäftigt haben.
Es geht ja nicht darum - das habe ich in den TTIPDebatten in diesem Haus mehrfach deutlich gemacht -, Fragen zu regeln, die längst hätten geregelt werden können. Es geht darum, dass man hier ein komplettes Paket macht, das auf die Länge betrachtet ein Stück weit ein Staatsstreich durch die Hintertür ist, weil letztlich parlamentarische Rechte ausgehebelt werden.
Aber selbstverständlich.
Herr Vogt, vielleicht haben Sie schon einmal beobachtet, dass auch in Ihrer Partei verschiedene Mitglieder verschiedene Zwischenschlüsse zu bestimmten Themen haben. Gucken wir uns einmal an, wie sich Herr Kretschmann in dieser Frage weiter positionieren wird.
Letztlich hat die FDP wieder einmal deutlich gemacht, wenn sie das hier einfach so einfordert, dass ihr das Vorsorgeprinzip und die Einklagbarkeit von Sozial- und Umweltstandards völlig egal sind.
- Gucken Sie doch einmal genau rein!
Okay, aber das hätten wir uns schon denken können. Daher werden wir Ihren Antrag ablehnen.
Es ist ja bekannt, dass wir als Regierungskoalition drei Anträge zu TTIP und CETA gestellt und beschlossen haben. Die sind sehr deutlich in den Anforderungen, die sind sehr deutlich in der Bewertung und auch sehr deutlich im Inhalt und letztlich klar für fairen Handel.
Es ist aber auch bekannt, dass sich die SPD in der Frage des zur Ratifizierung anstehenden CETA-Abkommens auf Europa- und Bundesebene etwas anders positioniert. Wenn ich an den SPD-Konvent denke und die Äußerungen aus dem Europäischen Parlament höre, ist jetzt „nach der Ratifizierung“ die Stunde der Parlamente gekommen.
Im Europäischen Parlament ist der Prüfauftrag an den Europäischen Gerichtshof zu den Schiedsgerichten von Schwarz-Rot abgelehnt worden. Eine breite parlamentarische Beteiligung der Ausschüsse - was durchaus üblich ist, gerade bei so weitgehenden Verträgen - wurde abgelehnt, obwohl Beschäftigungsausschuss, Umweltausschuss und Sozialausschuss ausdrücklich dafür waren. Wir haben gestern auf die Schnelle im Handelsausschuss mit schwarzgelben und überwiegend auch roten Mehrheiten einen Beschluss bekommen, die CETA durchgewunken haben. Im Februar wird mit hoher Wahr
scheinlichkeit ein Abkommen mit einer ziemlich hohen Tragweite im EP beschlossen werden.
Die Kritikpunkte an CETA sind durch die Auslegungserklärung und Zusatzerklärung der verschiedenen Staaten in keiner Weise ausgeräumt. Ihre Rechtsverbindlichkeit ist nicht Bestandteil des Vertrags. Das ist allen klar, die sich ein bisschen damit beschäftigen. Da bestehen erhebliche Zweifel. Das wird bei Gericht vielleicht einmal herangezogen: Wie haben die das denn damals auf den 2.000 Seiten alles gemeint?
Auch den Rückholantrag der PIRATEN werden wir ablehnen. Das Bundesverfassungsgericht - ich habe es eben schon erwähnt - hat zwar am 13. Oktober den Eilantrag zur Unterzeichnung des CETAAbkommens abgelehnt, es hat aber deutlich gesagt, dass hinsichtlich der Investitionen und der Schiedsgerichte und auch hinsichtlich der Einführung der neuen regulatorischen Regelungen erhebliche Fragen bestehen.
Daher werden wir den Antrag heute nicht zurückholen, wir werden ihn aber auch im Ausschuss nicht ablehnen.
Es ist eben schon deutlich gemacht worden: Wir werden dieses Thema in den nächsten Monaten, in den nächsten Jahren weiter verfolgen.
Wir werden uns immer anhand inhaltlicher Fakten klar positionieren. Die Positionierung kann nur gegen CETA sein.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe mich noch einmal wegen der Äußerungen von Herrn Vogt gemeldet. Natürlich ist es ein Problem, dass wir immer mehr bilaterale Handelsverträge gerade auch mit afrikanischen und mit asiatischen Ländern haben, teilweise auch mit problematischen Inhalten, weil man die Konsequenzen nicht so überblickt hat. Das sind Staatsverträge, die letztendlich eingehalten werden müssen. Unser aller Ziel muss es sein, multilaterale Handelsabkommen, Stichwort WTO, zu haben und auf deren Basis entsprechend aufzubauen.
Ich habe mich noch einmal gemeldet, um auch die Brücke zu einem anderen Thema zu schlagen, das wir immer wieder hier im Landtag diskutieren. Das ist die Flüchtlingsproblematik. Die Flüchtlingsproblematik hat ihre Ursache auch in der prekären Situation vieler Länder. Wir als Land und auch als Bund haben die Verpflichtung, die UN-Nachhaltigkeitsziele bei uns und weltweit zu erfüllen. Dass sie erfüllt werden, dafür sind faire Handelsbedingungen letztlich eine ganz, ganz wesentliche Grundlage. Nur so kann dem begegnet werden, was wir jeden Tag in den Medien wahrnehmen, den Konflikten und den Hungersituationen, die wir weltweit haben. Ich glaube, auch das müssen wir uns noch einmal vor Augen führen, wenn wir meinen, wir sollten hier blind in jedes Handelsabkommen reinrennen.
Ich sage jetzt noch einmal etwas, was sowohl bei der Analyse von CETA, aber viel mehr bei der Analyse der Auswirkungen von TTIP deutlich geworden ist: Die Auswirkungen sind einmal, dass Europa insgesamt, die Integration Europas, auseinanderfleddert, weil man sich nicht mehr zentral darauf konzentriert, den Binnenmarkt, dieses politische Gebilde Europa weiter zusammenzubringen. Das Entscheidende ist, dass die Nachbarländer, gerade Nordafrika und der asiatische Raum, durch diese Handelsabkommen massiv benachteiligt werden.
Vor dem Hintergrund müssen wir wirklich ganz genau hingucken, wo wir jetzt reinstolpern, wenn wir meinen, bei jedem Handelsabkommen groß Beifall klatschen zu müssen. - Vielen Dank!
Sehr geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich danke zunächst einmal der Landesregierung für diesen Ostseebericht. Er zeigt, dass wir mit unseren Kooperationen im Ostseeraum sehr breit aufgestellt sind. Die Kooperationen bleiben aber getragen von einem übergreifenden Konzept, von Leitgedanken und Zielen, die Richtschnur für unser Handeln sind. Die zentralen Begriffe für diese Richtschnur lauten: weltoffen, integrativ, friedfertig, konstruktiv, nachhaltig und innovativ. Fokussierung bei den Themen und Bildung strategischer Allianzen sind Bestandteile dieses übergreifenden Konzepts.
Die Zusammenarbeit der Parlamente im Ostseeraum im Rahmen der Ostseeparlamentarierkonferenz und des Parlamentsforums Südliche Ostsee ist so aufgestellt, dass sie dazu dient, Lösungen für grenzüberschreitende Herausforderungen zu entwickeln. Hier sind viele Dinge entwickelt worden, die positive Auswirkungen auf die jeweiligen Lebensverhältnisse in den Regionen haben.
Beide Foren liefern mit ihren gemeinsamen Arbeitsergebnissen immer wieder wertvolle Hinweise für die Landesregierung, für die unterschiedlichen Verwaltungsebenen, aber auch für die Akteurinnen und Akteure aus Wirtschaft, Bildung und Wissenschaft. Sie wissen, dass die Ostseekooperation letztlich von über 20 Netzwerken rund um die Ostsee getragen ist.
Die Ostseeparlamentarierkonferenz hat sich 1991 gebildet. Blicken wir zurück: Vor 20 Jahren waren gerade einmal 5 % der Ostseeanliegerstaaten Teil der EU, heute sind es über 95 %. Ich glaube, das macht deutlich: Dieses Meer ist letztlich ein Meer der westlichen Demokratien, um gerade in diesen Tagen dieses Stichwort zu nennen.
Russland ist über ein regionales Programm Nordwestrussland in jüngster Zeit besser in die Projekte der Ostsee einzubinden. Ja, die Zusammenarbeit mit Russland dient letztlich dazu, in schwierigen Zeiten mit Russland und der Zivilgesellschaft und auf der Parlamentarierebene im Dialog zu bleiben. Wir müssen aber positiv festhalten, dass es gerade unter dieser polnischen Regierung, die wir sehr kritisch sehen, geklappt hat, dass die Treffen im Ostseerat auf Ministerebene wieder stattgefunden haben.
Die Ostseeparlamentarierkonferenz hat sich in diesem Jahr schwerpunktmäßig mit dem Thema grenzüberschreitender Arbeitsmarkt befasst. Das ist im Grunde auf Wunsch des Gastgeberlandes erfolgt. Auch wenn die Ostseeregion eine reiche Region ist, müssen wir vor Augen haben, dass Lettland eines der ärmsten Länder Europas ist. Es ist das drittärmste Land. Die Bevölkerung ist in den letzten 25 Jahren von 2,7 Millionen Menschen auf ungefähr 1,9 Millionen Menschen geschrumpft.
Die Impulse, die von der Abschlussresolution ausgehen, sind daher natürlich auch von den Fragen des Arbeitsmarkts, der Aus- und Weiterbildung und der Jugendarbeitslosigkeit, der Zusammenarbeit zwischen den Sozialpartnern, aber auch der Mobilität von Arbeitskräften und von Investitionen in den Wirtschaftsstandort sowie von Zusammenarbeit in der Wirtschaftskette getragen.
Ich glaube, an diesen Punkten sieht man unmittelbar, dass wir in der Ostseeregion erheblich mehr aufeinander Rücksicht nehmen müssen. Wir müssen erheblich mehr beachten, was jeweils in den anderen Ländern dieser Region passiert.
Die Beschlüsse der Ostseeparlamentarierkonferenz mögen sehr allgemein sein, aber sie wirken. 2012 wurde in Sankt Peterburg ein Beschluss gefasst. Zum ersten Mal wurde eine europäische Jugendgarantie gefordert. Ziel war, längere Zeiten der Arbeitslosigkeit beim Übergang von der Schule in den Beruf zu vermeiden. Wir hatten dieses Thema hier im Landtag. Inzwischen stehen auf europäischer Ebene über 6 Milliarden € an zusätzlichen Fördermitteln hierfür bereit. Ich glaube, man sieht dies auch in anderen Bereichen, zum Beispiel sichere, saubere Schifffahrt, Green Growth, Energie und Klimawandel. Diese Beschlüsse zeigen Wirkung. Sie haben Wirkung.
Das hoffen wir auch für die Beschlüsse des Parlamentsforums Südliche Ostsee. Das hat dieses Mal ja hier in Kiel getagt. Das erste Mal waren die Themen ländliche Entwicklung, Ernährungswirtschaft
und Landbewirtschaftung im Fokus. Wenn wir zurückblicken, dann war gerade die Ostseezusammenarbeit schon sehr früh von HELCOM und von internationalen Umweltabkommen der Anrainerstaaten geprägt, die auch sehr erfolgreich umgesetzt worden sind. Wir müssen aber auch feststellen, dass zugleich eine nachhaltige Landwirtschaft und Ernährungswirtschaft eine Herausforderung darstellen, um auch bei der Sauberkeit der Ostsee voranzukommen.
Es ist schon bezeichnend, dass gerade in diesem Frühjahr der Europäische Rechnungshof in einem Sonderbericht deutlich gemacht hat, dass gerade die Mittel für EU-Agrarpolitik erheblich zielgerichteter für die Sauberkeit der Ostsee eingesetzt werden müssen.
Sie wissen alle: Tourismus, Wertschöpfung und nachhaltige ländliche Entwicklung stehen allesamt in einem unmittelbaren Zusammenhang.
Vielleicht noch ein letztes Beispiel dafür, wie auch die Arbeit der beiden Parlamentsforen miteinander vernetzt wird. Wir haben zum Beispiel das Thema Arbeitsmarkt. Das Thema Arbeitsmarkt ist auch wichtig für die Ernährungswirtschaft und für den ländlichen Raum. Bei den Stichworten Arbeitnehmerfreizügigkeit, Leih- und Zeitarbeit sowie Werkverträge haben wir im Landtag gerade erst einen Beschluss gefasst und werden eine Anhörung durchführen. Das ist etwas, was die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer rund um die Ostsee erheblich betrifft.
Von meinen Vorrednern ist bereits einiges gesagt worden, welche Situation wir aktuell haben. Aber es hilft nichts: Wir müssen Europa jeden Tag und jede Woche neu erarbeiten. Aber ich glaube, dabei werden wir erfolgreich sein. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch von meiner Seite ein herzliches Dankeschön an den Minister für seinen Bericht, aber auch für die stets nüchternen Darstellungen der Situation in der vergangenen Woche.
Ebenfalls geht unser Dank an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ministeriums, der Untersuchungslabore, der Kreisveterinärbehörden und der vielen anderen, die in den letzten Tagen erhebliche Mehrarbeit geleistet haben. Wir danken auch den vielen ehrenamtlich Tätigen, die mitgewirkt haben, um der Ausbreitung dieser Seuche Einhalt zu gebieten.
Wir haben in Schleswig-Holstein bisher noch keinen vergleichbar schwerwiegenden Fall gehabt. Es ist gut, dass die Landesregierung die Dimension so schnell erkannt und sofort nach der Identifizierung des Erregers die richtigen Schritte eingeleitet hat. Es handelt sich um den Virustyp H5N8, der anscheinend besonders aggressiv ist - der Minister hat es ausgeführt -, daher wird er auch als Geflügelpest bezeichnet.
Wir wissen, wie schwierig die Situation vieler Geflügelhalter durch die Aufstallungspflicht ist. Aber die Einschätzung des Risikos - da unterstützen wir den Minister voll und ganz - ließ überhaupt keine andere Wahl zu als die Entscheidung vom Dienstag vergangener Woche.
Auch die Einbeziehung kleinerer Betriebe in die besonderen Bio-Sicherheitsmaßnahmen, die - wenn ich richtig weiß - ab morgen greifen, ist aus Vorsorgegründen unverzichtbar.
Es mag ein Stück weit schizophren sein, dass gerade die Betriebe, die artgerechte Freilandhaltung betreiben, davon am härtesten betroffen sind. Es müssen Wege gefunden werden, bei längerem Andauern der Sperre den Freiland- und den Ökostatus für die Betriebe zu sichern. Die Maßnahmen, die die Landesregierung konsequent und kurzfristig ergriffen hat, sind erforderlich und richtig gewesen.
Welche Ausmaße der Ausbruch einer Geflügelpest mit diesem Erreger erreichen kann, dazu ganz kurz ein paar Zahlen aus dem vergangenen Jahr aus den USA. In den Geflügelhochburgen des Mittleren Westens der USA, besonders in den Staaten Iowa und Minnesota, mussten im vergangenen Jahr mehr als 43 Millionen Hühner und Puten getötet werden. 30 Millionen Legehennen waren dabei; das entspricht etwa 10 % der US-Eierproduktion. Eine
durchschnittliche amerikanische Hühnerfarm hat 1,5 Millionen Hühner. Das macht deutlich, in welchem Ausmaß gekeult werden muss. Vier der USBundesstaaten haben den Notstand ausgerufen.
Die immer stärker werdende Konzentration der Tierhaltung, die im Geflügelbereich am weitesten fortgeschritten ist, stellt nicht nur ein Umweltproblem dar, sie birgt auch Risiken und hat Konsequenzen bei der Seuchenhygiene.
Daher müssen bei der Ergründung der Ursachen auch die Wege in der sehr differenzierten Erzeugungskette, soweit es möglich ist, betrachtet werden, um beim nächsten Mal besser und klarer davor zu sein.
Aber das konsequente Handeln war gut und richtig. Mit uns wird es kein Wildvogelflugverbot geben. Wir müssen ein bisschen vorsichtig bei der Diskussion sein, wo die Ursachen und wo die Wirkungen liegen. Das Thema ist zu differenziert für Spekulationen.
Herr Präsident! Glyphosat ist der mit Abstand am häufigsten eingesetzte Pflanzenschutzmittelwirkstoff - weltweit und auch bei uns. Glyphosat wird in Deutschland auf 40 % aller Äcker eingesetzt. In den 70er-Jahren von Monsanto patentiert und unter dem Namen „Roundup“ auf den Markt gebracht, entwickelte er sich zum Verkaufsschlager Nummer eins der Branche.
Heute ist Monsanto führender Hersteller nicht nur von Roundup, sondern auch von glyphosatresistenten gentechnisch veränderten Pflanzen. Aber auch
andere Hersteller sind auf den Zug aufgesprungen, als der Patentschutz auslief. Kein Wunder also, dass trotz der seit einigen Jahren massiv vorgetragenen Bedenken hinsichtlich der nachteiligen Auswirkungen des sich immer weiter verbreitenden „Totspritzens“ auf die Biodiversität, trotz des Verdachtes auch schädigende Wirkung auf die Gesundheit und Fruchtbarkeit bei Nutztieren die Kritik am „System Glyphosat“ lange abgeschmettert wurde. Zu mächtig sind die wirtschaftlichen Interessen dahinter.
Erst die Einstufung des Wirkstoffes als „wahrscheinlich krebserregend“ durch die Weltgesundheitsorganisation hat die breite Öffentlichkeit aufhorchen lassen. Das ist auch gut so, dass alle wachgeworden sind.
Die EU-Kommission hat jetzt eine umstrittene Entscheidung getroffen und die Zulassung von Glyphosat um eineinhalb Jahre verlängert. Wir bedauern diese Entscheidung. Mit einem klaren Votum der Bundesregierung gegen die Verlängerung hätte dies verhindert werden können.
Aber vor noch wenigen Monaten stand eine Verlängerung um 15 Jahre in Aussicht. Dass dies abgewendet werden konnte, ist ein großer Erfolg der zivilgesellschaftlichen Gruppen, Verbände und vieler Bürgerinnen und Bürger in Europa, die sich dazu engagiert haben. Dies zeigt, Europa lebt - es wirkt, wenn Bürgerinnen und Bürger sich in dieser U, der 500 Millionen Bürgerinnen und Bürger in europäische Entscheidungsprozesse einbringen. Das ist gut so.
Die Kommission hat außerdem den Mitgliedsstaaten empfohlen, Anwendungsbeschränkungen zu erlassen. Es ist bedauerlich, dass sie dies nicht rechtsverbindlich getan hat. Jetzt ist die Bundesregierung in der Verantwortung, dies so weit wie möglich umzusetzen.
Die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln wird in Deutschland bundesrechtlich durch das Pflanzenschutzgesetz geregelt. Wir bitten in unserem Antrag die Landesregierung, sich im Bund für sofortige möglichst weitgehende Anwendungsbeschränkungen einzusetzen, sowohl in Landwirtschaft und Gartenbau als auch bei Bahnen, Verkehrswegen et cetera.
In der Debatte um Glyphosat geht es aber um mehr als um einen einzelnen Wirkstoff. Es geht um das „System Glyphosat“. Es geht um den Ausstieg aus einem System, dass eine einseitige Entwicklung gebracht und die Landwirte von der chemischen Industrie abhängig gemacht hat, und zwar so, dass viele bis heute davon ausgehen, es gehe nicht mehr
ohne, weil sie arbeitswirtschaftlich, in der Fruchtfolge, in dem Anbauverfahren und in der Maschinenausstattung, schon derart auf den „Stoff“ eingestellt sind, dass die Entzugserscheinungen für viele schmerzlich sein werden.
Wir brauchen aber den Ausstieg aus Glyphosat. Dabei müssen sich Beratung, Versuchswesen und Forschung dringend auf die Entwicklung von Alternativen im Anbau konzentrieren. In den jüngsten Zielvereinbarungen mit der Landwirtschaftskammer fand dies Einzug. Es ist aber mehr als bedauerlich, dass da so lange, so extrem gemauert wurde. Das müssen die Landwirte ausbaden, die dann von heute auf morgen mit einer Situation konfrontiert werden, ohne Glyphosat arbeiten zu müssen - was an sich kein so großes Problem sein müsste, wenn es frühzeitiger eine bessere Vorbereitung für andere Verfahren gegeben hätte. Es müssen pflanzenbauliche Alternativen sein.
Der Ausstieg darf nicht einfach der Umstieg auf neue Wirkstoffe und Wirkstoffkombinationen sein, die ähnlich wirken, aber angeblich unbedenklich sind. Als Unbedenklich galt Glyphosat auch lange Zeit - fast 50 Jahre.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe grundsätzlich Sympathie für diesen Antrag. Ich finde, es ist sehr viel aufgearbeitet und hineingeschrieben worden. Wenn ich allerdings die Beiträge der Antragsteller sehe, habe ich den Eindruck, dass da wieder einmal mit Copy und Paste gearbeitet wurde. Denn das, was hier vorgetragen wurde, war schon ziemlich lau: Zu sagen, um den ländlichen Raum ein bisschen zu stärken, dafür machen wir das mit dem HVV. Der Kollege Arp will wieder einmal die A 20 entdecken, auf der man übrigens an Hamburg vorbeifährt und nicht nach Hamburg hineinfährt. So zog sich das dahin.
Dann das zentrale Argument: Knete ist genug da und das von der konservativen Partei! -, da fragen sie nicht danach, was wir dafür bekommen, wie viel das demnächst steigen kann, was wir noch mitbestimmen können, sondern wir bezahlen einfach.
Der Antrag der Regierungskoalition sagt im Kern: Das Land geht in die Verantwortung, das Land steigt in Verhandlungen mit Hamburg ein, um eine fairere Gestaltung der Tarife zu bekommen. Sie wissen ganz genau, dass man die Ungerechtigkeit nicht dadurch beenden kann, dass man den nächsten Kreis hineinnimmt, sondern wir brauchen objektive Kriterien, nach denen das gestaltet wird.
Ja.
Sie wissen, dass es keine Lösung ist, Kreise aus dem HVV zu nehmen. Grundsätzlich sind die Überlegungen, die Sie mit Ihrem Gegenfinanzierungsvorschlag anstellen, nicht falsch. Man muss aber davon ausgehen, dass die Menschen nicht nur in den Kreis Steinburg ziehen, sondern man muss die Betrachtung - ich komme gleich dazu - ein Stück breiter vornehmen.
Ja.
Ja, ich will ja nicht um die Sekunden handeln.
Herr Kollege Callsen, wissen Sie, wie hoch die Zölle für den Import von Milchprodukten in die EU sind?
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, ich sage Ihnen nichts Neues, und es ist eine Selbstverständlichkeit: Wenn man aus dem Land zwischen den Meeren kommt, dann weiß man, dass internationaler Ideenaustausch, dass internationaler Handel, uns grundsätzlich voranbringt. Ich glaube, das stellt auch überhaupt keiner infrage. Aber es braucht auch Leitplanken.
Wir müssen, wenn wir sehen, was im Moment in der europäischen Öffentlichkeit bei der Frage des Freihandels läuft, sagen, dass wir es als einen riesigen Erfolg sehen, dass wir endlich eine europäische Debatte zu dem Thema haben. Diese europäische Debatte hat dazu geführt, dass sich die EUKommission dazu entschieden hat, CETA als gemischtes Abkommen einzustufen. Damit besteht auch Klarheit darüber, dass darüber im Bundesrat mit entschieden wird. Ich glaube, dass damit auch Klarheit darüber besteht, dass das nicht vorübergehend in Kraft gesetzt werden kann. Das ist angesichts der weitreichenden Folgen, die dieses Abkommen für den Gestaltungsspielraum der nationa
len, der regionalen und auch der kommunalen Ebene hat, wichtig. Es ist daher auch eine richtige und wichtige Entscheidung.
Wir Grüne haben dazu eine ganz klare Haltung: Wir lehnen das Abkommen in seiner jetzigen Form ab. Eine Zustimmung des Bundesrates kommt daher für uns nicht infrage.
Dafür ist kein neuer Beschluss erforderlich. Dieses Haus hat bereits mehrere Beschlüsse dazu gefasst. Ich will sie hier nicht noch einmal im Einzelnen zitieren, denn ich glaube, das kann ich mir sparen. Aus diesen drei Beschlüssen geht sehr, sehr klar hervor, welche Anforderungen gestellt werden.
Zum Antrag der PIRATEN: Wir stimmen weitgehend mit Ihnen überein, halten ihn für zustimmungsfähig und werden ihn zur weiteren Beratung in den Europaausschuss überweisen.
Gern.
Zweite Frage: In dem Beschluss von 2014 sind Bedingungen formuliert. Das heißt, die Frage ist nicht beantwortet, ob CETA diese Bedingungen erfüllt oder nicht. Teilen Sie meine Meinung, dass das eindeutig nicht der Fall ist?
Am Ende dieses Beschlusses heißt es, die Landesregierung soll nicht zustimmen, wenn die Bedingungen nicht erfüllt sind. Ist Ihnen klar, dass es einen Unterschied gibt zwischen nicht zustimmen und ablehnen?
- Es ist mir klar, dass das ein Unterschied ist. Es ist zugleich so, dass wir im letzten Antrag sehr deutlich formuliert haben, dass wir jegliche Form von Sondergerichtsbarkeit ablehnen werden. Ich glaube, der Punkt macht das einfach sehr, sehr deutlich.
Wir werden Ihren Antrag in den Ausschuss schieben, um dort noch einmal intensiv zu beraten, welche Punkte man genauer angucken muss. Sie haben
ja Copy and Paste vom Antrag der Volksinitiative gemacht. Da haben Sie einige Dinge original aus Bayern übernommen, die wir auch noch einmal aus schleswig-holsteinischer Sicht durchkorrigieren müssen. Von daher geht es ab in den Ausschuss mit dem Antrag - so die Mehrheit das nachher beschließt.
Ich möchte an dieser Stelle noch einmal kurz auf die Anträge von CDU und FDP eingehen. Erst einmal herzlichen Glückwunsch an die CDU, dass sie nach immerhin bummelig weit über drei Jahren intensiver zivilgesellschaftlicher und gelegentlich auch parlamentarischer Debatte aufgewacht ist und gemerkt hat, dass man über CETA und über TTIP intensiv diskutieren sollte. Ich nenne wieder die Stichworte: weibliche und urbane Wählerinnen gewinnen, Landwirtschaft und Verbraucher sind betroffen. Sie haben zusätzlich noch entdeckt, dass der Mittelstand davon betroffen ist.
Ich kann grundsätzlich erst einmal sagen: Herzlichen Glückwunsch! Sie haben ins Schwarze getroffen. Sie haben das Thema getroffen, das intensiv diskutiert wird. Ich glaube, Sie vergessen, dass das hier weder ein Agrarabkommen noch ein Verbraucherschutzabkommen noch ein Mittelstandsabkommen ist - das ist einer der Hauptkritikpunkte. Hier wird ein breiter Kanon verhandelt. Es ist von daher unrealistisch, wenn Sie bei zentralen Forderungen der Vereinigten Staaten sagen: Das wollen wir so nicht.
Ich nenne einmal das Beispiel des Marktzugangs für Gentechnik. Das heißt dann verbrämt: den Markt für mit biotechnischen Methoden hergestellte Lebensmittel öffnen. Das ist mehr als Kräuterquark, das ist Gentechnik. Das wissen Sie.
Genauso der weitere Punkt, wissenschaftsbasierter Ansatz beim Verbraucherschutz. Das klingt erst einmal nett. Keiner hat etwas gegen Wissen und Wissenschaft. Aber das ist letztlich die Abschaffung des Vorsorgeprinzips, der Standardbasis unseres Verbraucherschutzes.
Und bezüglich der Milch, Herr Callsen - darauf will ich jetzt wirklich im Detail nicht eingehen -, ist das eine Fehlinformation, die Sie hier fortsetzen, die draußen im Land seit Jahren in dieser Frage verbreitet wird. Wir haben hochgradige Zölle, die die europäische Milchwirtschaft schützen. Von daher ist das ein bisschen wie bei Boris Johnson: falsche Informationen immer wiederholen. Ich will Sie jetzt nicht mit Boris Johnson vergleichen, aber es ist
mehr als klar, dass das dummes Zeug ist, was Sie hier an Fehlinformationen verbreitet haben.
Sie sagen, den Mittelstand wollen Sie damit retten: Der Bundesverband der mittelständischen Wirtschaft hat sich sehr klar in dieser Frage positioniert. Eine Botschaft ist: Eine Klage vor dem Schutzgericht kostet irgendwo jenseits von 8 Millionen €. Es ist überhaupt nicht Sache von mittelständischen Unternehmen, das zu machen. Das sind alles Schutzgerichte für internationale Konzerne. Und das wissen Sie.
Von daher kann ich nur sagen: Wir werden TTIP so nicht durchlaufen lassen. Das gehört zurück auf null. Dann muss man überlegen, worüber man verhandeln will. Dann kann man ja neu verhandeln.
Jetzt noch einmal zum Antrag der FDP, mit dem Sie zwar umfassender rangehen als die CDU, was die Inhalte anbelangt, aber letztlich - so muss ich sagen - ist er nicht gekennzeichnet von marktwirtschaftlicher Kompetenz, Herr Garg, auch wenn Sie hier noch so laut geredet haben, sondern er ist davon gekennzeichnet, dass Sie nach dem „PippiLangstrumpf-Prinzip“ verfahren: Ich bau mir meine Welt, so wie sie mir gefällt.
Pippi Langstrumpf in Ehren! Aber bei den weitreichenden Auswirkungen, die CETA und TTIP haben, muss man einfach sagen: Man muss faktenbasiert entscheiden. Und wir werden von daher die Anträge von der CDU und auch von der FDP hier ablehnen, um dann neu in Verhandlungen einsteigen zu können. - Vielen Dank.
Werter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Um an anderer Stelle auch noch einmal mit dem Vorurteil aufzuräumen, hier gehe es um irgendeine Amerikafeindlichkeit: Wir waren letzte Woche in Brüssel und haben beim Europäischen Verbraucherzentrum erfahren, dass vor ungefähr vier Jahren beim Transatlantischen Dialog im Be
reich Verbraucher von den Verbraucherzentralen aus Amerika der Hinweis kam, dass hier etwas kommt, wo man ganz genau hingucken müsse. Es kam also nicht von uns, es kam aus Amerika - nur um ein bisschen mit Ihren Vorurteilen aufzuräumen.
Ich habe mich noch einmal gemeldet, weil mich der Kollege Dr. Klug hier sehr aufgeregt in die AfD-, PEGIDA-, PODEMOS- und sonstige Kiste hineingestopft hat, was ich, mit Verlaub, ein Stück weit für eine Unverschämtheit halte.
Zu dem Artikel 106, auf den Sie sich hier beziehen: Ich finde es vernünftig, dass Handelsfragen auf die europäische Ebene gelegt werden. Ich bin auch dagegen, dass wir ein Einstimmigkeitsprinzip haben. Aber Sie werden wohl ohne Widerspruch hinnehmen müssen, dass man das an diesem Artikel 106
erst einmal üben muss und überhaupt erst einmal gucken muss, wie man ihn anwendet. Sie fachen hier so eine Debatte an: Da ist jemand gegen Demokratie, da läuft etwas hinter verschlossenen Türen.
Es ist doch exakt so, dass dieser Artikel 106
im Verfahren erst einmal genau betrachtet werden muss. Es war so, dass 2013 die TTIP-Verhandlungen nur aufgrund einer Entscheidung des Handelsministerrates eröffnet wurden, ohne dass das Parlament beteiligt gewesen ist.
Das ist so ein Punkt, an dem man ganz genau gucken muss, wie man die Verträge handhabt oder weiterentwickelt. Wenn Sie eine Pro-Europa-Debatte wollen - und ich gehe einmal nach wie vor bei Ihnen davon aus, dass Sie die wollen -, dann müssen Sie die Kritik an diesem Artikel zulassen, damit wir in diesen Fragen weiterkommen.
Das Nächste: Herr Meyer, ich schätze Ihren Optimismus in Ihrer ganzen Arbeit wirklich sehr. Bei TTIP aber habe ich Bedenken. Wenn ich mir ansehe, worüber in der 14. Verhandlungsrunde letzte Woche verhandelt wurde und mit welchen Verhandlungspositionen beim Energiebereich agiert
wurde, stelle ich fest: Im Grunde genommen wurde die ganze Energiewende infrage gestellt. Ein Thema war der Zugang zu Netzen, also die Frage, ob die deutschen Netze vorrangig für Atomenergie oder für Erneuerbare zugängig sein sollen. Ein weiteres Thema war eine Freiwilligkeit bei der Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen im gewerblichen und industriellen Bereich.
Wenn wir so verfahren, werden wir mit den Pariser Zielen nicht weiterkommen. Von daher glaube ich, dass wir in Teilverhandlungen eintreten müssen. Wir werden vielleicht ein „TTIP light“ aushandeln müssen. Dafür müssen wir zurück auf Null. Wir schätzen die aktuelle Situation unterschiedlich ein.
Zum Schluss zu Herrn Breyer, der unbedingt heute abstimmen will, was ich überhaupt nicht verstehen kann.
Wir haben durch drei Anträge hier im Landtag eine klare Grundlage für Beschlüsse und werden aufgrund Ihres Antrags im Ausschuss weiter diskutieren. Ich denke, damit können Sie zufrieden sein. Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir reagieren mit dieser kleinen Novelle des Landeswassergesetzes im Wesentlichen in drei Punkten auf einen dringenden Anpassungsbedarf in Folge des fortschreitenden Klimawandel.
Es ist erstens eine Einbeziehung der Belange des Küstenschutzes bei Baugenehmigungen an Deichen, Steilküsten und in vom Binnenhochwasser gefährdeten Gebieten. Zweitens wird das LKN zuständige Aufsichtsbehörde für den Deichabschnitt Wehr Geesthacht bis zur Landesgrenze Mecklenburg-Vorpommern. Damit erfolgt mit dem Ziel der gemeinsamen Umsetzung der EG Hochwasserrahmenrichtlinie eine Angleichung der Behördenstruktur in der Flussgebietsgemeinschaft Elbe. Drittens werden die dem Küstenschutz dienenden Aufspülungen definiert und deren Instandhaltung sowie deren Genehmigung. Dies sind Voraussetzung für die Umsetzung der Strategie Wattenmeer 2100.
Die Änderungen sind zur Abwendung von Schäden, die zukünftig etwa durch die Bebauung in bestimmten Hochwasserrisikogebieten drohen, notwendig. So ist es sinnvoll, solche Bebauung einer gesonderten Prüfung und Genehmigung zu unterziehen. Wer weiter zulässt, dass in Gebieten gebaut wird, von denen uns die Klimaprojektionen sagen, dass mit hoher Wahrscheinlichkeit dort mit vermehrten Hochwasserereignissen zu rechnen ist, handelt grob fahrlässig.
Aber warum kann man das nicht einfach der Entscheidung der Kommunen, also den Trägern der Planungshoheit, überlassen? Sie könnten ja auch einfach aus Vernunftgründen auf die Ausweisung von Bebauungsgebieten in Hochwasserrisikogebie
ten verzichten. Oder warum es nicht den privaten Bauherren oder Investoren überlassen? Wer sein Geld unbedingt aufs Spiel setzen will, der soll es auch tun dürfen, könnte ja eine liberale Gesinnung nahelegen. Muss eben jeder das Risiko für sich selbst abwägen. Aber wir wissen alle, dass das nicht funktionieren würde. Dazu sind zukünftige Risiken durch den Klimawandel zu abstrakt. Die Folgekosten durch Bauen am falschen Standort können eben auch die Allgemeinheit treffen.