Protocol of the Session on March 24, 2017

Login to download PDF

Die konventionelle Landwirtschaft, die über 90 % der Flächen stellt, steht hintenan - und das, obwohl die Landwirte in Schleswig-Holstein auch zum Naturschutz beitragen.

Dass Mittel für den Küstenschutz bereit aufgestellt werden, ist gut und richtig. In Schleswig-Holstein haben wir insgesamt 431 km Landesdeiche. Dem fortgeschriebenen Infrastrukturbericht, Drucksache 18/4903, ist zu entnehmen:

„Die letzte Sicherheitsüberprüfung der Landesschutzdeiche im Rahmen der Fortschreibung des Generalplanes Küstenschutz des Landes Schleswig-Holstein 2012 hat ergeben, dass 93 km Landesschutzdeiche den aktuellen Sicherheitsstandards nicht genügen und verstärkt werden müssen.“

93 von 431km, immerhin 13 % sind zu verstärken.

Auf meine Kleine Anfrage „Zustand der Landesschutzdeiche und Sperrwerke“, Drucksache 18/4799, heißt es auf die Frage, ob es eine Prioritä

tenliste gibt, aus der ersichtlich wird, welche Landesschutzdeiche zu welchem Zeitpunkt verstärkt werden:

„Eine Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen erfolgt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel in Abhängigkeit vom vorliegenden Baurecht.“

Auf eine weitere Frage, ob die Landesregierung plant, das Budget und die Planungskapazitäten zur Verstärkung der Landesdeiche zu erhöhen, wird wie folgt geantwortet:

„Vor dem Hintergrund der nach dem Generalplan Küstenschutz umzusetzenden Maßnahmen und im Einklang mit den verfügbaren Finanzmitteln müssen bei der erforderlichen Steigerung der Planungsintensität und bei Auslastung des vorhandenen Personals vermehrt Ingenieurbüros bei der Planung von Küstenschutzmaßnahmen eingebunden werden.“

Das reicht uns nicht. Die FDP-Fraktion hat in ihren letzten Änderungsantragen zur Haushaltsplanung deutlich gemacht, welchen Stellenwert der Küstenschutz für uns hat. Wir haben für den Küstenschutz 10 Millionen € zusätzlich bereitgestellt.

Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit Interesse habe ich den Bericht der Landesregierung zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes in der uns vorliegenden Form zur Kenntnis genommen. Es ist zwar interessant zu lesen, in welcher Höhe das Land die GAK-Gelder bekommt, interessanter wäre jedoch ein Bericht des Ministers, was mit den GAK-Geldern der letzten Jahre wirklich erreicht worden ist.

Die Förderziele sind bekannt und werden ausführlich in dem Bericht dargestellt. Inwieweit die letztjährige Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutz zielführend war, darüber wird nicht berichtet. Werden die Ziele, die Jahr für Jahr mit diesen Mitteln gefördert werden, erreicht? Wurde die Zukunftsperspektive der Landwirtschaft in der letzten Legislaturperiode wirklich gestärkt und wurde der - vielfach beschworene - Strukturwandel vollführt?

Auf diese Fragen gibt der Bericht der Landesregierung keine Antworten. Der Rahmenplan zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutz ist ein Kofinanzierungsinstrument, welches Schles

wig-Holstein bei diesem schwierigen und auch langwierigen Prozess helfen kann.

Eine nachhaltige und standortangepasste Landbewirtschaftung ist ebenso wie die Entwicklung geeigneter Vermarktungseinrichtungen Teil einer nachhaltigen und ökologischen Strukturreform des ländlichen Raumes. Dazu gehört ebenfalls eine Verbesserung der Agrarstruktur, indem Nutzflächen zusammengelegt werden. Gerade unter ökonomischen wie auch ökologischen Gesichtspunkten ist eine Optimierung der Hof-Feld-Beziehungen sinnvoll.

Was unserer Meinung nach bisher zu kurz gekommen ist, ist die regionale Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse durch kleine und mittlere Betriebe. Gerade die handwerkliche, traditionelle und ökologische Weiterverarbeitung von regionalen Lebensmitteln sollte gestärkt werden, denn die Vermarktung von ökologisch und qualitativ hochwertigen Produkten ist die Zukunftschance für die schleswig-holsteinische Agrar- und Ernährungswirtschaft.

Dies beinhaltet auch, dass nachhaltige und ökologische Anbauverfahren sowie der Erhalt der Biodiversität Ziel und wesentliche Bausteine der Förderung sind. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob man der Zucht und Erhaltung gefährdeter, aber auch deutlich robusterer Nutztierrassen nicht deutlich größere Bedeutung beimessen sollte.

Aus Sicht der PIRATEN ist es Zeit für einen nachhaltigen Strukturwandel in der Landwirtschaft, und dazu müssen die Rahmenbedingungen verbessert werden. Leider fehlt im dem Bericht eine klare agrarpolitische Strategie, wie man gemeinsam mit Landwirten, dem Lebensmitteleinzelhandel und den Konsumenten ein Bündnis schmieden kann, um Arbeitsplätze, aber auch qualitative Agrarerzeugnisse aus Schleswig-Holstein weiterhin zu erhalten. Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Herr Präsident! Die Föderalismusreform hat die Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur sowie die Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes eindeutig als Gemeinschaftsaufgaben definiert. Der Bund stellte sich seiner Verpflichtung und finanziert wichtige Strukturaufgaben der Bundesländer mit. Die Gemeinschaftsaufgabe veränderte sich allerdings auch inhaltlich. So werden in diesem Jahr erstmalig Mittel für den nicht produktiven, investiven Naturschutz zur Verfügung gestellt; die Fokussierung auf die Landwirtschaft

bei der Förderung des ländlichen Raumes wurde beendet. Außerdem wird es zukünftig beim Küstenschutz nicht ausschließlich um Deiche, sondern auch um Maßnahmen zur Vermeidung von Binnenhochwasser gehen.

Diese Modernisierung der Gemeinschaftsaufgabe spiegelt sich im vorliegenden Bericht wider. Er belegt die Vielfalt der Maßnahmen in Schleswig-Holstein im Zusammenhang mit der Gemeinschaftsaufgabe. Alle Maßnahmen sind darauf ausgerichtet, die Lebens- und Wirtschaftsbedingungen im ländlichen Raum zu verbessern. Angesichts immer neuer Horrormeldungen über das galoppierende Höfesterben in den Dörfern und dem Wegbrechen vieler dörflicher Strukturen ist es richtig, die Maßnahmen zu bündeln. Mit Kleckern hält man den Strukturwandel nicht auf. Erklärte Absicht ist es gerade nicht, nur das zu bewahren, was wir jetzt noch haben, sondern die Bedingungen sogar zu verbessern. Die Landesregierung muss dazu Geld in die Hand nehmen, um den ländlichen Raum auch weiterhin als lebenswerte Alternative zum urbanen Leben zu erhalten.

Schlafdörfer will niemand, sondern lebendige Dorfgemeinschaften mit aktiven Nachbarschaften. Nur auf diese Weise bleibt der ländliche Raum eigenständig erhalten. Die Menschen wollen nicht nur im Dorf leben, sondern dort auch arbeiten und die Bedürfnisse des täglichen Lebens im Dorf befriedigen. Dazu müssen Anreize geschaffen werden, beispielsweise zur Ansiedlung von Ärztinnen und Ärzten. Und so wird aus einem Landwirtschaftsminister ein Gesundheitsminister, der unter anderem in Wacken die hausärztliche Versorgung sichert; aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz. Das ist meines Erachtens die richtige Strategie.

Wenn schon der Name Agrarstruktur schon nicht mehr passt, so zeigt auch der Name Küstenschutz Schwächen, denn wir reden schon lange nicht mehr nur vom Bau von Außendeichen. Gerade in Nordfriesland wird die Bedrohung durch Süßwasser, das durch die Bodenverdichtung immer schneller in die unter dem Meeresspiegel liegenden Flächen strömt, zu einer großen Herausforderung. Es dauert nur noch wenige Tage bis das Regenwasser von Flensburg in die Lecker Au fließt. Dort staut sich das Wasser bei Hochwasser und Sturm, weil es nicht in die Nordsee abfließen kann. Entwässerung wird also zu einer neuen Aufgabe heranwachsen; schneller als es uns vielleicht lieb ist, denn es stehen Millioneninvestitionen an. Der SSW begrüßt es daher ausdrücklich, dass die nötige Modernisierung der

(Angelika Beer)

Schöpfwerke im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe gemeinsam von Bund und Land finanziert wird. Allerdings müssen wir die im Bericht angesprochene Bewirtschaftung der Wasserressourcen zukunftsfest machen.

Die Gemeinschaftsaufgabe muss sich weiter verändern. Die Ausgleichzahlungen beim Küstenschutz erweisen sich als Hemmschuh. Hier müssen wir gemeinsam mit dem Bund über neue Möglichkeiten für alle Küstenländer verhandeln.

Sehr geehrter Herr Präsident! sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Für die Landesregierung lege ich Ihnen heute den Bericht vor, aus dem hervorgeht, welche Maßnahmen und Mittel das Land Schleswig-Holstein zum GAK-Rahmenplan des Jahres 2017 angemeldet hat. Die Vorlage der entsprechenden Berichte für die Vorjahre war in den meisten Fällen eine im besten Sinne Routineaufgabe, die inhaltlich nur wenige Variationen bot. Das ist auch gut so, denn die GAK ist ein stabiles und sowohl für das Land als auch für die Förderempfänger verlässliches Förderinstrument. Und Verlässlichkeit braucht Kontinuität.

In diesem Jahr aber habe ich erfreuliche Gründe, die Vorlage dieses Berichts zum Anlass zu nehmen, um zwei für die GAK in Schleswig-Holstein besondere Aspekte anzusprechen: Zum einen haben Sie mit dem Landeshaushalt 2017 Landesmittel für die Kofinanzierung in einem Umfang bereitgestellt, der ausreicht, um sämtliche Bundesmittel, die Schleswig-Holstein nach dem GAK-Länderschlüssel beanspruchen kann, zu binden. Dafür möchte ich Ihnen herzlich danken.

Zum anderen hat die GAK ab diesem Jahr inhaltliche Neuerungen erfahren, die aus Sicht des Landes sehr begrüßenswert sind und für deren Schaffung sich Schleswig-Holstein eingesetzt hat.

Die Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes ist ein wichtiges Instrument zur Förderung des ländlichen Raums. Sie enthält in Schleswig-Holstein in 2017 ein Förderbudget von 67 Millionen € - 44 Millionen € Bundes- und 23 Millionen € Landesmittel. Über die GAK wird ein Großteil der nationalen Kofinanzierung für die EU-Mittel des ELER beigesteuert. Mit der GAK-Förderung werden in Schleswig-Holstein im Wesentlichen drei Schwerpunkte unterstützt.

Ein nach wie vor wichtiges Ziel der GAK ist es, die Land- und Forstwirtschaft in ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu stärken. Die entsprechenden Anknüpfungspunkte im Maßnahmenkatalog der GAK finden sich - um einige Beispiele zu nennen in der Förderung der Marktstruktur, in der Beihilfe für einzelbetriebliche Agrarinvestitionen sowie in der Unterstützung markt- und standortangepasster Landbewirtschaftung, zu der beispielsweise der Ökolandbau zählt.

Zweitens richtet sich die GAK-Förderung auf die Verbesserung der ländlichen Strukturen wie die Flurbereinigung und die Förderung der Breitbandversorgung. Ziel ist die Stärkung des wirtschaftlichen Leistungsvermögens, der Attraktivität und damit letztlich der Lebensfähigkeit des ländlichen Raums.

Den dritten Schwerpunkt bilden der Küstenschutz und weitere wasserwirtschaftliche Maßnahmen. Dass diese Förderung grundlegend ist und überhaupt die Möglichkeit zum Leben und Wirtschaften in weiten Teilen Schleswig-Holstein sicherstellt, brauche ich nicht besonders auszumalen.

Alle genannten Fördermaßnahmen sind weiterhin in der GAK vorgesehen und werden neben weiteren Fördertatbeständen auch 2017 in Schleswig-Holstein angeboten beziehungsweise durchgeführt.

Was der GAK bisher jedoch fehlte und was die Europäische Förderung des ländlichen Raums über den ELER dagegen schon seit Langem beinhaltet, ist der erweiterte Blickwinkel auch auf die anderen Säulen eines nachhaltigen und damit zukunftsfähigen Lebens und Handelns im ländlichen Raum. Denn auch die sozialen und die ökologischen Belange, unabhängig von einem direkten Bezug zum rein ökonomischen Handeln im ländlichen Raum, sind für seine Erhaltung als Lebensraum und zum Schutz der Lebensgrundlagen unabdingbar.

Mit der Änderung des GAK-Gesetzes im Herbst des letzten Jahres hat sich die GAK nun in ihrem Förderspektrum an den ELER angenähert und die integrierte ländliche Entwicklung - ILE - gestärkt sowie Fördertatbestände zugunsten des Naturschutzes neu hinzugenommen.

Die GAK ermöglicht es jetzt zum Beispiel, auch agrarstrukturunabhängige Infrastrukturmaßnahmen zu unterstützen, die der Grundversorgung der Bevölkerung auf dem Land dienen. Ob es um ein Ärztehaus, ein Jugendzentrum oder eine Bauerhof-Kita geht - auch hier kann jetzt mit GAK-Mitteln die ländliche Entwicklung unterstützt werden. Schleswig-Holstein hat daher für die Förderung von Ba

(Flemming Meyer)

sisdienstleistungen 1,5 Millionen € zum Rahmenplan 2017 angemeldet.

Mit Blick auf die Erhaltung und Verbesserung der natürlichen Lebensgrundlagen sind im GAK-Gesetz die Grundlagen geschaffen worden, um auch mit der Unterstützung durch Bundesmittel den Umweltund Naturschutz zu stärken. So konnte SchleswigHolstein 2017 erstmals Mittel zum Rahmenplan anmelden, die für den von der Agrarproduktion unabhängigen investiven Naturschutz vorgesehen sind. Die dafür eingeplanten 2,5 Millionen € sollen unter anderem der Umsetzung von Natura 2000 zugutekommen.

In diesem Jahr erarbeiten die Fachgremien auf Bund-Länder-Ebene darüber hinaus die Details für eine Förderung des Vertragsnaturschutzes, die ab 2018 erstmals auch aus der GAK möglich sein wird.

Vor dem Hintergrund der - maßgeblich auch von Schleswig-Holstein eingeforderten - inhaltlichen Erweiterungen der GAK bleibt es umso wichtiger, dass dem Land ausreichend finanzieller Spielraum zur Nutzung dieser Möglichkeiten gegeben ist. Dafür bitte auch weiterhin um Ihre Unterstützung. Vielen Dank.

Bericht zur politischen Bildung in der 18. Wahlperiode

Bericht des Landesbeauftragten für politische Bildung Drucksache 18/5191

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir danken dem Landesbeauftragten für politische Bildung, Herrn Dr. Christian Meyer-Heidemann, und seinem Team für den vorgelegten, sehr prägnanten Bericht.

Die politische Bildung hat in einer Demokratie eine große Bedeutung. Nur wer in der Lage ist, politisch komplexe Sachverhalte von möglichst vielen Seiten zu betrachten, kritisch zu fragen und sich selbst ein differenziertes Urteil zu bilden, widersteht auch populistischen Tiraden und Thesen.

Angesichts der geringen Personalausstattung und der begrenzten finanziellen Mittel wird vom Landesbeauftragten für politische Bildung eine hervorragende Arbeit geleistet. Die Juniorwahl, der WahlO-Mat und Jung und wählerisch sind nur einige wirklich tolle Beispiele. Aber der Landesbeauftrag

te kann mit seiner Ausstattung diese Arbeit nicht allein leisten, sondern nur Impulse setzen. Eine zentrale Bedeutung für die politische Bildung, für unsere Demokratie haben unsere Schulen. Hier sind aber leider große Defizite festzustellen!

Die Jugendbeiräte bemängeln landesweit die schlechte politische Bildung im WiPo-Unterricht an unseren Schulen. Politische Bildung an Gemeinschaftsschulen - und hier zitiere ich aus dem Bericht -: Es gibt „keine eindeutige Verankerung“.

Ebenso mangelhaft ist die politische Bildung an den Berufsschulen durch eine unzureichende Verankerung im WiPo-Unterricht. Wenn man das Wahlalter auf 16 Jahre herabsetzt, aber die politische Bildung vernachlässigt, erweist man der Demokratie einen Bärendienst. Die Landesregierung hat hier nichts hinbekommen!