Hans Hinrich Neve
Appearances
18/7
18/20
18/28
18/29
18/39
18/50
18/63
18/68
18/75
18/77
18/109
18/111
18/115
18/137
18/142
18/144
18/145
Last Statements
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir danken dem Landesbeauftragten für politische Bildung, Herrn Dr. Christian Meyer-Heidemann, und seinem Team für den vorgelegten, sehr prägnanten Bericht.
Die politische Bildung hat in einer Demokratie eine große Bedeutung. Nur wer in der Lage ist, politisch komplexe Sachverhalte von möglichst vielen Seiten zu betrachten, kritisch zu fragen und sich selbst ein differenziertes Urteil zu bilden, widersteht auch populistischen Tiraden und Thesen.
Angesichts der geringen Personalausstattung und der begrenzten finanziellen Mittel wird vom Landesbeauftragten für politische Bildung eine hervorragende Arbeit geleistet. Die Juniorwahl, der WahlO-Mat und Jung und wählerisch sind nur einige wirklich tolle Beispiele. Aber der Landesbeauftrag
te kann mit seiner Ausstattung diese Arbeit nicht allein leisten, sondern nur Impulse setzen. Eine zentrale Bedeutung für die politische Bildung, für unsere Demokratie haben unsere Schulen. Hier sind aber leider große Defizite festzustellen!
Die Jugendbeiräte bemängeln landesweit die schlechte politische Bildung im WiPo-Unterricht an unseren Schulen. Politische Bildung an Gemeinschaftsschulen - und hier zitiere ich aus dem Bericht -: Es gibt „keine eindeutige Verankerung“.
Ebenso mangelhaft ist die politische Bildung an den Berufsschulen durch eine unzureichende Verankerung im WiPo-Unterricht. Wenn man das Wahlalter auf 16 Jahre herabsetzt, aber die politische Bildung vernachlässigt, erweist man der Demokratie einen Bärendienst. Die Landesregierung hat hier nichts hinbekommen!
Meine Damen und Herren, ich bin fest davon überzeugt: Nur wenn politische Bildung durchgehend und anschaulich ab der fünften Klassenstufe unterrichtet wird, können sich Kinder und Jugendliche ein sachgerechtes Urteil zu den aktuellen politischen, sozialen und im weitesten Sinne auch zu ökonomischen Themen bilden. Nur so kann sich ein junger Mensch schon früh die entsprechende Demokratiekompetenz aneignen.
Den Bericht nehmen wir zur Kenntnis, an den Beauftragten für politische Bildung: „Weiter so“!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Praktika sind unverzichtbar, um sich einen Eindruck vom Berufsbild und vom beruflichen Alltag zu machen. Das Schülerpraktikum ist ein Hineinschnuppern in einen Betrieb oder auch in eine Verwaltung und dient der Berufsfindung. Allerdings sind Praktika für den jeweiligen Betrieb oder für die Verwaltung auch mit Aufwand verbunden. Gleiches gilt auch für Pflichtpraktika, die im Rahmen eines Studiums erforderlich sind. Dass der Bezug zur Praxis wichtig ist, beweist die duale Berufsausbildung in Deutschland. Dafür werden wir weltweit bewundert. Dies vorweg.
Nun zum Petitum des Antrages der PIRATEN. Menschen mit abgeschlossener Berufsausbildung oder mit Studienabschluss sollen vom Land nicht mehr als Praktikanten, sondern als bezahlte Arbeitskräfte beschäftigt werden, und es soll ein jeder Praktikant eine angemessene Vergütung von mindestens 300 € erhalten.
Freiwillige Praktika sollen zumindest auf maximal drei Monate begrenzt werden.
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Piratenfraktion, in der letzten De
batte zu diesem Thema hatte ich schon ausgeführt, dass die Hürden für Praktikumsplätze nicht zu hoch gesetzt werden sollten. Ansonsten können junge Menschen wichtige Erfahrungen nicht mehr sammeln. Entscheidend ist vielmehr, bezogen auf das vorgelegte Petitum, ob das Praktikum ein Hineinschnuppern in einen Betrieb darstellt oder Ähnlichkeiten mit einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz hat. Das ist das Entscheidende. Jeder Praktikant - ob mit oder ohne Berufsausbildung - ist frei in seiner Entscheidung, ob er ein Praktikum unter den jeweiligen Bedingungen durchführen möchte. Die Dauer eines Praktikums und die inhaltliche Ausgestaltung der Tätigkeiten müssen Praktikanten und Betriebe im Vorwege vereinbaren. Den dazu gültigen Rahmen hat der Gesetzgeber bereits auf den Weg gebracht.
Ihre Vorschläge führen aber dazu, dass die Bedingungen und Hürden für die Betriebe und Verwaltungen noch höher sind. Mir berichten mittelständische Unternehmen bereits jetzt, dass sie unter den von Ihnen aufgezeigten Umständen nicht mehr bereit sind, weitere Plätze zur Verfügung zu stellen. Das geht also zulasten der Verfügbarkeit von Praktikumsplätzen. Das, liebe Freunde von den PIRATEN, wollen wir nicht.
Steht nicht der Ausbildungs- und Lernzweck im Vordergrund, sondern die Arbeitsleistung, dann ist das kein Praktikum. Dann ist das schlichtweg kein Praktikum, und dann gelten andere arbeitsrechtliche Regelungen. Das gilt aber auch für die Dienststellen des Landes Schleswig-Holstein.
Die CDU sieht hier keinen weiteren Regelungsbedarf. Ihr Antrag ist aus unserer Sicht wirtschaftsfeindlich und praxisfern. Er dient nicht dem Erhalt von Praktikumsplätzen. Deshalb werden wir Ihren Vorschlag ablehnen. - Danke schön für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit großem Interesse habe ich den Antrag der PIRATEN gelesen. Ich war zunächst ein wenig verwundert, im „Stegner-Land“ noch fehlende Mindeststandards zu finden. Das Land mit den höchsten Mindeststandards, das Land mit einem komplizierten bürokratischen Tariftreugesetz, das Land mit hoher sozialer Gerechtigkeit - und ausgerechnet hier soll seitens der Landesregierung zu einer Ausbeutung gekommen sein? Das müssen wir natürlich im Ausschuss einmal genauer unter die Lupe nehmen!
Auch Praktikanten haben zum Beispiel einen Anspruch auf den Mindestlohn. Er wird aber nicht in jedem Praktikum bezahlt. Den festgelegten Stundenlohn gibt es nur unter bestimmten Voraussetzungen.
Erst einmal gilt der gesetzliche Mindestlohn für alle Arbeitnehmer über 18 Jahre. Bei Langzeitarbeitslosen kann in den ersten sechs Monaten vom Mindestlohn abgewichen werden. Aber natürlich gibt es auch Ausnahmen.
Entscheidend dabei ist, die Hürden für die Bereitstellung eines Praktikumsplatzes nicht zu hoch zu hängen. Insofern ist für uns entscheidend, ob das Praktikum ein „Hineinschnuppern“ in einen Betrieb oder in betriebliche Prozesse darstellt, oder das Praktikum die Ähnlichkeit mit einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz darstellt. Hier spielt zum Beispiel die Dauer des Praktikums eine Rolle, auch die inhaltliche Ausgestaltung der Tätigkeiten.
Diese Klarstellung möchten wir als CDU-Landtagsfraktion gern im Wirtschaftsausschuss dargestellt bekommen und diskutieren.
Zu den Nummern zwei und drei Ihres Antrages und der Forderung, dass die Landesregierung einen Gesetzentwurf entwickeln möge: Liebe Kollegen von der PIRATEN-Fraktion, wir haben nur noch eine Plenartagung im März. Ein geregeltes Gesetzgebungsverfahren ist utopisch. Der Gesetzentwurf muss von dem federführenden Ministerium erarbeitet und in die behördeninterne Abstimmung gehen, dann dem Parlament zugeleitet werden, zudem noch in erster und zweiter Lesung - inkludiert eines möglichen Anhörungsverfahrens - debattiert werden. Sie merken selbst: Dies ist schlicht in der verbleiben Zeit dieser Legislaturperiode nicht mehr möglich.
Dementsprechend würden die in den Nummern zwei und drei genannten Vorhaben der Diskontinuität zum Opfer fallen, und es ist müßig, überhaupt der Forderung in Nummer zwei und drei Ihres Antrages heute folgen zu können.
Aus diesem Grunde empfehlen wir, den Antrag in den Wirtschaftsausschuss zu überweisen und dort insbesondere zu den Punkten aus Nummer eins näher zu diskutieren.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Landesregierung hat im Landtag zwei Berichte vorgelegt, mit denen sie die Weiterentwicklung in der Kinder- und Jugendpolitik des Landes darstellt. Zum einen geht es um den Bericht zur Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendaktionsplans, zum anderen um den Bericht zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen. Ich bedanke mich für die beiden Berichte. Sie geben insgesamt einen sehr guten Überblick. Beide Berichte sind inhaltlich miteinander verzahnt, weil die Beteiligung von jungen Menschen auch ein wesentlicher Bestandteil des Kinder- und Jugendaktionsplans ist.
Zum Bericht zur Umsetzung und Fortführung des Kinder- und Jugendaktionsplans: Die Landesregierung hat sich zum Ziel gesetzt - ich zitiere
„durch eine wirksame und nachhaltige Kinder-, Jugend- und Familienpolitik gute und verlässliche Zukunftschancen für die junge Generation zu schaffen.“
Das ist auch gut so. Das Sozialministerium geht auf 90 Seiten detailliert auf die Aktivitäten auf den vier Handlungsfeldern „Kinder und Jugendliche schützen“, „Chancengerechte Bildung“, „Jugend im Fokus“ und „Jugend in Bewegung“ ein. Mit den jeweiligen Unterpunkten ist das im Bericht nachzulesen.
Beim Handlungsfeld „Jugend im Fokus“ ist der Unterpunkt „Politische Jugendbildung“ zu finden. Auf Seite 33 ist im Bericht formuliert:
„In der Schule ist politische Bildung in den geltenden Lehrplänen beziehungsweise Fachanforderungen fest verankert.“
So weit, so gut. Die Realität sieht leider anders aus. Auf dem Landestreffen der Jugendbeiräte Schleswig-Holsteins in Lütjensee berichteten Jugendliche, wie schlecht der WiPo-Unterricht an den Schulen sei. Einige Kollegen aus dem Landtag waren mit dabei. Das war leider keine Einzelmeinung, sondern das kam von den Jugendlichen aus allen Landesteilen Schleswig-Holsteins. Wenn man sich mit den Jugendlichen unterhält, dann sagen Sie: Ja, man beschäftigt sich wochen- und monatelang mit den Mechanismen der Vereinten Nationen und der Europäischen Union. Die demokratischen Mechanismen vor Ort - in Gemeinde, Stadt, Kreis oder unserem Bundesland - kommen aber zu kurz oder finden überhaupt nicht statt. Dies ist aus unserer Sicht ein unhaltbarer Zustand.
Wer das Wahlalter absenkt, aber die Vorbereitung der Jugendlichen an der Schule vernachlässigt, handelt aus meiner Sicht schon etwas fahrlässig.
Zum Bericht zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: Der rund 120-seitige Bericht geht schwerpunktmäßig auf die Weiterentwicklung in den Kindertagesstätten sowie in den stationären Erziehungshilfen seit dem Jahr 2010 ein.
Im Kita-Bereich gibt es Fortschritte. Es gibt in 61 Kitas trägerübergreifende Projekte, bei denen die Begleitung der Kinder im Alltag der jeweiligen Einrichtung verankert wurde. Das Praxisprojekt
„Demokratie in der Heimerziehung“ hat gezeigt, dass Beteiligung auch in der Heimerziehung möglich ist.
Besonders erfreulich ist, dass heute über 55 kommunale Kinder- und Jugendvertretungen vorhanden sind, während es im Jahr 2009 erst 29 Vertretungen waren. Das ist ein großartiger Erfolg. Die Jugendbeteiligung hat sich in vielen Facetten verbessert. Diese Form der politischen Jugendbildung ist wichtig. Es handelt sich bei der Teilhabe in Schulen, Jugendeinrichtungen und Gemeinden um die ersten Schritte konkreter Ausübung demokratischer Rechte. Insgesamt sind viele Erfolge zu verzeichnen, trotzdem bleibt noch viel zu tun.
Der jetzige § 47 f der Gemeindeordnung hat sich bewährt. Denkansätzen in Richtung eines Zwangs erteilen wir von unserer Seite eine klare Absage. Wir setzen hier vielmehr auf Überzeugung und Motivation. Ich hoffe auf kreative Vorschläge. Wir können das im Ausschuss beraten. Ich hätte hier einige Vorschläge zu machen.
Die CDU unterstützt die Vielzahl von Maßnahmen im Bereich der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen. Wir wollen, dass die junge Generation möglichst früh an demokratische Entscheidungsprozesse herangeführt wird. Das Motto muss heißen: Demokratie sind nicht nur die anderen. - Wir wollen erreichen, dass sich möglichst jede junge Staatsbürgerin und jeder junge Staatsbürger in seinem Lebensumfeld für die Gemeinschaft einsetzt. Ich danke Ihnen, meine Damen und Herren, und bitte um Ausschussüberweisung.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Auf den ersten Blick wirkt der Antrag der PIRATEN sympathisch. Beinahe könnte man beim Lesen zu dem Schluss kommen, die Einführung einer Obergrenze sei bereits beschlossene Sache, und das Bargeld stehe als Zahlungsmittel vor dem unmittelbaren Aus. Richtig ist aber: Es gibt Überlegungen, eine europaweit einheitliche Grenze für Barzahlungen festzulegen.
Da ist die Frage: Warum gibt es entsprechende Überlegungen auf europäischer Ebene? Hintergrund sind die schrecklichen Terroranschläge in Paris und die damit verbundene Frage, wie man die Terrorismusfinanzierung am Besten bekämpfen kann. Es geht um Maßnahmen gegen Kriminalität, gegen Geldwäsche und Korruption.
Die PIRATEN verweisen auf die Universität Linz, die die Wirksamkeit von Bargeldobergrenzen für minimal hält. Andere Institutionen hingegen schätzen die Wirksamkeit deutlich höher ein.
Fakt ist: Schon heute gibt es in über zehn Staaten der EU Bargeldobergrenzen zwischen 1.000 € und 15.000 €. Natürlich muss man diskutieren, welche Auswirkungen eine mögliche Bargeldobergrenze auf das alltägliche Leben der Bürgerinnen und Bürger hat.
Meine Damen und Herren, an dieser Stelle drängt sich die Frage auf: Wann haben Sie das letzte Mal 5.000 € oder mehr in bar bezahlt, meine Damen und Herren, und wie oft kommt das vor? Herr Harms, ich kann mich nicht daran erinnern. Sie mögen vielleicht etwas mehr Geld haben.
Im Antrag wird in der Begründung auch vom Einstieg in die Abschaffung des Bargeldes gesprochen. Das ist absoluter Blödsinn. Das eine hat mit dem anderen nun wirklich gar nichts zu tun.
Frau Präsidentin, ich zitiere unseren Bundesfinanzminister Schäuble, der am 24. Februar 2016 gegenüber der „Südwest Presse“ gesagt hat:
„Das Bargeld wird nicht abgeschafft. Punkt! Und selbstverständlich darf auch künftig jeder über so viel Bargeld verfügen, wie er möchte!“
Ob er das unter der Matratze oder sonst wo hortet, das ist die Sache jedes Einzelnen.
Nein. - Was die PIRATEN hier machen, ist reine Stimmungsmache. Dass sich eine Bargeldobergrenze im Bedarfsfall auch nach oben verschieben kann, zeigt das Beispiel Belgien. Mit einem aktuell vorliegenden Gesetzentwurf soll die Bargeldobergrenze von 3.000 € auf 7.500 € angehoben werden.
Natürlich ist eine Obergrenze bei Bargeldzahlungen grundsätzlich ein Eingriff in unsere Freiheit. Freiheiten haben aber immer auch Grenzen. Einem Sprichwort nach endet die eigene Freiheit dort, wo die Freiheit des Nachbarn beginnt.
Unser aller Freiheit endet dort, wo sie durch Terrorismus, Korruption und Geldwäsche bedroht und gefährdet wird.
Insofern scheinen die Einschränkungen der virtuellen Bargelder in anonymer Form nur konsequent. Hier darf es keinen Freifahrtschein für eine falsch verstandene Freiheit geben.
Meine Damen und Herren, wir sind gern bereit, im Ausschuss intensiv darüber zu diskutieren. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das YouTube-Video der PIRATEN zur Lockerung des Tanzverbotes hat es bereits angekündigt. Es hat auch nicht lange gedauert, bis der Antrag der PIRATEN zur Legalisierung von Cannabis gestellt worden ist. Meine Damen und Herren, es wird Sie sicherlich nicht verwundern, wenn ich vorweg sage, dass wir Ihren Antrag ablehnen werden.
Meiner Ansicht nach liegen unsere Aufgaben auch weiterhin in der Abwehr von und Vorbeugung gegen Suchterkrankungen, aber nicht in der Förderung, wie wir es mit Ihrer Forderung nach einer uneingeschränkten Legalisierung tun würden. Die Gesundheit der Menschen muss immer im Mittelpunkt stehen. Wir sind bei Änderungen in der
Pflicht, auch zusätzlich über die sozialen Folgen einschließlich der gesundheitlichen Risiken und der Langzeitfolgen des Konsums nachzudenken. Diese Risikoabschätzung fehlt mir bei Ihrem Antrag.
Liebe PIRATEN, mit Ihrem Antrag versuchen Sie, den Konsum der illegalen Droge Cannabis als Genussmittel für Erwachsene hoffähig zu machen.
Was ist aber mit den Jugendlichen? Das Problem der jungen Konsumenten schweigen Sie hier einfach aus. Fakt ist doch: Je jünger ein Konsument von Cannabis und anderen Drogen ist, umso größer sind die Risiken.
Bisher besteht unsere Drogenpolitik doch aus vier Säulen: erstens Prävention; zweitens Beratung und Hilfe; drittens Schadensreduzierung und -verhinderung; viertens Strafverfolgung. Meiner Ansicht nach wollen Sie mit Ihrem Antrag die vierte Säule eliminieren, auch wenn Sie in Ihrem Antrag davon reden, dass die Strafverfolgung flexibilisiert werden soll.
Wie soll zukünftig mit Dealern umgegangen werden, die ihre Ware als Eigenverbrauch deklarieren? Wie soll mit konsumierenden Autofahrern umgegangen werden? Dazu findet sich nichts. Sicherlich können wir über die Verteilung der Schwerpunkte auf die einzelnen Säulen reden. Einig waren wir uns bisher aber alle, dass vor allem die Präventionsarbeit intensiviert und ausgebaut werden muss. Eine Abschaffung einer dieser vier Säulen lehnen wir strikt ab.
Wir sind bei Ihnen, wenn es darum geht, den Zugang zu Cannabis als Arzneimittel zu erleichtern. Für chronisch schwer kranke Patienten soll es schneller und einfacher möglich sein, an hilfreiche Medikamente zu kommen. In diesem Bereich gibt es bereits einen Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums, sodass wir hierbei in naher Zukunft mit einer Verbesserung rechnen können.
Zum Schluss möchte ich kurz auf den Änderungsantrag der regierungstragenden Fraktionen eingehen. Unter Punkt 2 sprechen Sie von einer „konsequenten Strafverfolgung“. Allerdings sprechen Sie nur von Dealern und vom organisierten Drogenhandel. Dabei wird einiges ausgespart.
Unter Punkt 5 geht es um Drogenkonsumräume. Das haben wir bereits im Rahmen der vergangenen Anhörung im Jahr 2012 thematisiert. 91,5 % der
Fachleute haben dies abgelehnt. Nur 27,5 % sahen überhaupt einen geringen Bedarf.
Nun zu Punkt 7 Ihres Änderungsantrags. Im Referentenentwurf geht es auch um Cannabis als Arzneimittel sowie um die qualitätssichernde Versorgung von Cannabis. Cannabis ist schließlich nicht gleich Cannabis. Dort wird auch der Anbau geregelt. Es geht aber auch darum, dass dies ausschließlich zu medizinischen Zwecken geschieht. Insofern sehen wir Punkt 7 Ihres Antrags, mit dem die Bundesregierung aufgefordert werden soll, als erledigt an; denn da ist schließlich schon etwas im Gange. Das ist unsere Sicht.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, grundsätzlich bleibe ich bei der Einschätzung: Cannabis ist eine Droge, die Suchtpotenzial birgt und gesundheitsschädlich ist. Wir werden alle Anträge ablehnen. Danke schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mein Dank für den erstellten Bericht gilt der Ministerin. Richtig ist: Es gibt keine drogenfreie Gesellschaft, und die wird es vermutlich auch nie geben. Rauscherfahrungen werden für manche Menschen immer einen Reiz darstellen. Dies finden wir in der Menschheitsgeschichte in fast allen Kulturen. Aber ob die legalen Drogen wie Alkohol und Tabak nun lediglich eine gewisse gesellschaftliche Akzeptanz finden oder Kulturgüter sind, wie Sie es in Ihrem Bericht nennen, sei einmal dahingestellt. Für die legalen Drogen Alkohol und Tabak gibt es in unserem Land eine Vielzahl von Beratungsangeboten, die gut sind, sofern sie von den Betroffenen auch in Anspruch genommen werden. An dieser Stelle möchte ich einen Dank an all die aussprechen, die in der Suchtarbeit ehrenamtlich tätig sind und mit ihrem Einsatz den Betroffenen und deren Angehörigen helfen und auch Freunden eine große Stütze sind. - Ein herzliches Dankeschön noch einmal.
Ich gebe Ihnen recht, dass es dennoch viele Bereiche gibt, die unsere Aufmerksamkeit und unser Handeln erfordern. In Ihrem Bericht sprechen Sie
von der Mediensucht, von neuen illegalen Suchtstoffen. Crystal Meth, Badesalze, Flakka, um nur einige dieser neuen illegalen Suchtstoffe zu nennen, können heutzutage schnell und einfach irgendwo im Keller oder in der Küche hergestellt werden und sind hochgefährlich.
Im Bericht fehlt mir allerdings das Thema Schnüffeln, welches uns durch den tragischen Tod einer Schülerin im vergangenen Jahr noch intensiv beschäftigt hat. Aber ich bin guter Dinge, dass wir da auch zu einem gemeinsamen Ergebnis kommen und auch den Bereich des Schnüffelns in die Suchtarbeit aufnehmen.
Besorgniserregend ist, dass vor allem bei Menschen mit Migrationshintergrund ein starker Anstieg beim Thema Sucht zu verzeichnen ist. Eine Zunahme von 7 % auf 23 % beim pathologischen Glücksspiel innerhalb von drei Jahren muss uns aufhorchen lassen. Dabei gehe ich davon aus, dass in diesen Zahlen die Flüchtlingswelle noch nicht berücksichtigt wurde.
Über diese Entwicklung sollten wir uns im Ausschuss noch einmal unterhalten und darüber, wie diese Gruppe angesprochen werden kann und - wie es auch im Bericht genannt wird - die Hürden in der Suchtkrankenhilfe abgebaut werden können.
Der Bericht befasst sich auch ausführlich mit der Umstellung der Finanzierungspraxis und zeigt, dass die bereits im Jahr 2011 abgeschlossene Rahmenvereinbarung zur Kommunalisierung der Mittel richtig war. Dass sowohl die Einrichtungen als auch die Kommunen die Umstrukturierung als positiv und verwaltungsvereinfachend bewerten, belegt dies eindeutig. Im Ausschuss sollten wir dennoch darüber sprechen, wie wir einen noch stärkeren Fokus auf Prävention und Aufklärung legen und wie aktuelle Entwicklungen auch zügig in die Suchtarbeit aufgenommen werden können. Die Entwicklung ist hier fließend. Es kommen immer neue Sachen hinzu.
Ich bitte um Ausschussüberweisung und bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Tierschutz ist richtig und wichtig, aber dieses Gesetz hat wenig mit Tierschutz zu tun, sondern dient ausschließlich der Stärkung der entsprechenden Verbände.
Wenn der Kollege Matthiessen sagt, Tieren eine Stimme geben - Ochs und Esel wurden hier erwähnt -, Katz und Hund gehen leer aus. Eine Ungleichbehandlung, oder was ist das?
Mein Tierschutzverein vor Ort, der eine hervorragende Arbeit leistet und ein Tierheim betreut, geht unter bei all den Fundtieren, und das sind Katzen, Hunde, Vögel. Die bleiben hier einfach außer Acht. Genauso der Datenschutz. Das scheint Ihnen egal zu sein. - Danke schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Für uns als CDU ist die Bündelung unterschiedlicher Beratungsdienste aus unterschiedlichen Rechtskreisen unter einem Dach, unter dem Dach einer Jugendberufsagentur, ein guter und ein richtiger Weg.
Das Ziel ist eine verbindliche rechtskreisübergreifende Kooperation in allen Kreisen und kreisfreien Städten, also flächendeckend in ganz Schleswig-Holstein. Schon heute haben wir eine große Anzahl von Hilfsangeboten. Sie sind teilweise unübersichtlich und wenig miteinander verzahnt. Besonders für die betroffenen Jugendlichen ist das ganze Angebot, das zurzeit herrscht, unübersichtlich und unüberschaubar. Wir haben alle schon gesagt: Keiner darf auf dem Weg von der Schule in die Ausbildung, in das Berufsleben, verlorengehen.
Das ist das Ziel, das wir alle haben. Es darf nicht nur keiner verlorengehen, sondern es darf auch keiner vergessen werden.
Die schriftliche Anhörung hat uns allen gezeigt, dass die Installierung von Jugendberufsagenturen als ein richtiger Weg angesehen wird. Im Antrag ist formuliert, dass bereits vorhandene Strukturen genutzt werden sollen, eingebunden werden sollen, aber auch weiterentwickelt werden sollen. Wir müssen jetzt langsam einmal anfangen, damit wir zumindest den Start für ein Modell in einer kreisfreien Stadt und in einem Flächenkreis für Jugendberufsagenturen geben. Es ist an der Zeit, dass wir beginnen. Wir können die Evaluierung im Sommer abwarten und sehen, was herauskommt, und können nachbessern. Aber irgendwann müssen wir einmal anfangen. Insofern bitte ich um Zustimmung. Danke schön für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auf die Forderungspunkte des Ursprungsantrags ist der Kollege Tobias von Pein bereits eingegangen; ich möchte mich hier auf das beschränken, was wir zusätzlich über unseren Änderungsantrag eingebracht haben. Wir erachten drei Punkte als besonders wichtig.
Im Grundsatz sind wir uns hier im Hause alle einig: In der Kinder- und Jugendhilfe sind Partizipation und Teilhabe von Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden wichtige Bausteine in der Jugendarbeit und in der Jugendsozialarbeit. Die Landesregierungen in der Vergangenheit haben gemeinsam mit überwiegend ehrenamtlich organisierten Jugendverbänden eine gute Grundlage gelegt. Es ist richtig und völlig unstrittig, den Kinder- und Jugendaktionsplan des Landes kontinuierlich weiterzuentwickeln.
Aber schon bei der Debatte um die politische Jugendbildung haben wir beklagt, dass junge Menschen, insbesondere im Schulbereich, sehr unterschiedlich zum Beispiel auf die Kommunalwahl vorbereitet werden. In Gesprächen mit Jugendlichen, gerade auch im Zuge der Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre, haben wir feststellen müssen, dass sich viele Jugendliche nicht ausreichend oder ganz schlecht vorbereitet fühlen. Das halten wir als CDU für nicht gut und möchten das ändern.
Als überzeugter Parlamentarier ist es mir wichtig, dass wir unsere Verantwortung für eine pluralistische Gesellschaft ernst nehmen. Demokratie bedeutet für Jugendliche in diesem Bezug und in diesem ganzen Aspekt Mitmachen. Mitmachen sollten wir ernst nehmen.
Aus diesem Grunde möchten wir die Demokratiekompetenz von jungen Menschen in der Schule früher und intensiver fördern. Wir brauchen aber nicht immer andere Konzepte, sondern wir müssen hier mit mehr Kreativität in den Schulen vorgehen. Wir brauchen auch die Zusammenarbeit mit externen Verbänden und Institutionen in den Schulen. Man darf auch die politisch Tätigen - egal, ob Kommunalpolitiker oder Landespolitiker - nicht von den Schulen aussperren.
Der nächste Punkt: Die Jugendverbandarbeit ist das Fundament für ehrenamtliches und staatsbürgerschaftliches Engagement. Was wäre unsere Gesellschaft ohne die Sportjugend mit all ihren Sparten von Fußball bis Rudern und sonst wohin, ohne die
Jugendverbände im Sozialbereich, ohne die Jugendverbände im Naturschutzbereich und nicht zu vergessen die Hilfsorganisationen, Jugendfeuerwehr, THW, Rotes Kreuz und - im Sommer besonders im Fokus an unseren Stränden an Nord- und Ostsee die DLRG-Jugend, die ehrenamtlich aufpasst, dass die Menschen wieder heil aus dem Wasser kommen!
Alle Jugendverbände sind im Landesjugendring zusammengefasst. Wir haben uns deren Sorgen und Nöte vor knapp zwei Wochen in Mözen angehört. Diese Erfahrungen und Kompetenzen möchten wir im Vorwege der Beschlussfassung noch intensiver in die Ausschussberatung einbringen. Ich bin mir sicher, wir tun gut daran, die Forderungen unserer Jugendverbände bei der Weiterentwicklung unseres Kinder- und Jugendaktionsplans zu hören, zu prüfen und in die Entscheidung einzubeziehen.
Der letzte Punkt, aber nicht unwichtig, sind die Jugendorganisationen unserer Parteien. Auch die dürfen bei diesem Thema nicht fehlen. Es mag ja sein, dass der eine oder andere hier im Haus seine eigene Jugendorganisation ans Gängelband legen will. Hier haben wir ein anderes Demokratieverständnis. Es entspricht unserem Verständnis, dass man Unabhängigkeit über eine finanzielle Förderung gewährleistet. Wir sind der Meinung, dass nur so der Fortbestand einer lebendigen, und zwar nicht nur innerparteilichen, Demokratie für die Zukunft gesichert und neue Themen und Akzente gesetzt werden können. Deshalb appellieren wir an dieser Stelle, den Fokus auf die VPJ-Zuwendungen 2015 zu legen. Wir müssen hier noch ein bisschen mehr tun.
Ich bitte um Ausschussberatung. Wir sind gespannt, wie wir mit diesen drei Anträgen dort weiterkommen. - Danke für die Aufmerksamkeit.
Frau Kollegin Eickhoff-Weber, ich habe hier den Nitratbericht der Bundesregierung von 2012. In ihm wird das Ganze über einen Zeitraum von 20 Jahren nicht nur bundesweit betrachtet, sondern auch auf Schleswig-Holstein bezogen. Hier ist gerade mit Bezug auf Nitrat von einer deutlichen Verbesserung der schleswigholsteinischen Gewässer die Rede. Ich weiß nicht, worüber wir reden oder über welche Unterlagen, die uns noch nicht zugängig sind, Sie reden. Ich halte es für gut, wenn wir uns hier fachlich und sachlich mit diesen Dingen auseinandersetzen, ohne diese Polemik. Ich wehre mich gegen diese Polemik, dass Landwirte generell als die Sündenböcke dieser Gesellschaft abgewertet werden.
Herr Kollege Rickers, ich danke Ihnen herzlich, dass ich auch noch eine Frage stellen darf. - Wenn wir heute in der Sache abstimmen und später diskutieren, ist das dann eine neue Form des Dialogs, oder wie sehen Sie das, Herr Rickers?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Unser Ziel muss es sein, jungen Menschen den Übergang von Schule in Ausbildung und von der Ausbildung in den Beruf zu erleichtern. Gerade einen Beruf zu erlernen und eine zufriedenstellende Arbeit zu finden, ist von hoher Bedeutung für die junge Generation. Ihr Leben selbstverantwortlich gestalten - das wollen und das sollen auch viele. Leider aber klappt der direkte Übergang von Schule in Ausbildung nicht immer. Genauso gehen uns im nächsten Abschnitt von Ausbildung zum Beruf einige verloren. Das darf nicht sein.
Für die CDU-Fraktion ist die Bündelung unterschiedlicher Beratungsdienste unter dem Dach der Jugendberufsagenturen ein guter Weg, um das Beratungsangebot für die Schulabsolventen effektiver und insgesamt den Prozess auch verwaltungsseitig wirtschaftlicher zu gestalten. Die Jugendberufsagentur ist nicht nur sozial- und arbeitsmarktpolitisch ein wichtiger Weg, es darf uns auf dem Weg ins Berufsleben keiner verloren gehen, es darf auch keiner vergessen werden.
- Danke schön.
Ökonomisch betrachtet wird es zunehmend wichtig, dass der Industrieund Wirtschaftsstandort Deutschland als rohstoffarmes Land, das wir nun einmal sind, das humane Kapital, das wir haben, möglichst umfassend und damit auch zum Wohle aller Menschen ausschöpft.
Deshalb ist es aus meiner Sicht für Schleswig-Holstein noch viel wichtiger, schon heute die Strukturen dafür zu schaffen, unser Land mittel- und langfristig zukunftsfähig zu machen. Alle vorhandenen Erwerbspotenziale müssen umfassend ausgeschöpft werden. Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels gewinnt dieser Aspekt noch mehr an Bedeutung.
Meine Damen und Herren, in der Sache sind wir grundsätzlich einer Meinung. Es gibt zwar schon heute eine ganze Anzahl von Hilfsangeboten von vielen Beteiligten, jedes Angebot für sich ist auch sehr sinnvoll, und trotzdem ist es am Ende sehr un
übersichtlich, wenig miteinander verzahnt und auch für die Jugendlichen manchmal schwer zu durchblicken.
Wenn Schwierigkeiten wie mangelnde Schulleistungen, persönliche oder familiäre Probleme zusammenkommen, haben die Hilfesuchenden die Wahl zwischen mindestens vier verschiedenen Stellen, bei denen sie Hilfe finden - oder auch nicht -, je nach Rechtslage, wer gerade zuständig ist. Aber alle vier Institutionen arbeiten nach eigenen Regeln, für jeweils eigene Zielgruppen und an unterschiedlichen Orten. Schon dadurch ist Frust und zum Teil auch Nicht-Wiederkommen vorprogrammiert. Das darf nicht sein.
Jugendberufsagenturen können also dazu beitragen, dass jungen Menschen ein erfolgreicher Übergang von Schule in eine Ausbildung und von einer Ausbildung in eine berufliche Tätigkeit gelingt. Die Idee der Jugendberufsagenturen ist nicht neu. Die Grundidee stammt von Unternehmern aus dem Hamburger Netzwerk der Initiative für Beschäftigung. In Kooperation von mittlerweile über 70 Unternehmen in der Metropolregion Hamburg wurde vor 15 Jahren der Grundstein für das heutige Modell gelegt. Die Berufsorientierung an Schulen zu verbessern sowie die Übergänge in eine ungeförderte betriebliche Ausbildung direkt im Anschluss an den Abschluss zu erhöhen, den Einstieg in das Berufsleben zu erleichtern und die Chancen junger Menschen am Arbeitsmarkt und damit auf ein eigenverantwortliches Leben zu verbessern, war der Antrieb der Hamburger Unternehmer. Profitiert haben Handel, Handwerk, Gewerbe und Industrie, weil sie im Anschluss an die Ausbildung über gut ausgebildete Fachkräfte verfügten.
In unseren Kreisen und kreisfreien Städten müssen die Arbeitsagentur und das Jobcenter sowie die Schulämter und Jugendämter rechtskreisübergreifend miteinander zusammenarbeiten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den jeweiligen Kommunen müssen vor Ort und unter einem Dach dafür sorgen, dass alle Jugendlichen auch wissen, wohin ihre berufliche Reise geht. Aus den Jugendämtern kennen wir verschiedene Modelle, verschiedene Verfahren, wie man rechtskreisübergreifende Fallkonferenzen macht, wie man abgestimmt vorgeht. Diese sind teilweise erfolgreich, teilweise geht es auch so weit, dass dort, wo Einladungen ausgesprochen werden, auch von den Jugendämtern Hausbesuche mit anderen erfolgen, um keinen verloren gehen zu lassen. Das ist aber ein Fullservice der staatlichen Stellen, der nicht überall üblich ist,
aber den man auch durchaus hier mit in Betracht ziehen kann.
Die Jugendberufsagenturen sollen sowohl den einzelnen Abiturienten beraten, als auch Jugendliche mit schwierigen Voraussetzungen beim Sprung von Schule in die Ausbildung unterstützen. Aber für uns ist nicht nur wichtig, dass nur die staatlichen Stellen ihre Dienste bündeln, der Schulterschluss muss auch mit den Wirtschaftsverbänden und den Gewerkschaften erfolgen.
Wir möchten den Bericht der Landesregierung, für den ich Ihnen, Herr Minister, noch einmal ganz herzlich danke, dem Ausschuss überweisen, um insbesondere die detaillierte Ausgestaltung der Jugendberufsagenturen zu besprechen. Es wurde schon gesagt, dass das Hamburger Modell nicht eins zu eins übertragbar ist. Insofern sind hier noch einige Fragen zu klären, die wir gemeinsam im Ausschuss behandeln wollen. Aber wir wissen, dass der Teufel im Detail steckt. Wir sehen auch, dass Jugendliche hier im Land drei Ministerien zugeordnet sind, das ist das Sozialministerium, das Bildungsministerium und das Wirtschaftsministerium. Hier muss ich leider feststellen, egal von welcher Couleur die Regierung gerade ist,
- dass die Apparate und die Ministerien nicht gut zusammenarbeiten. Auch hieran müssen wir arbeiten, dass hier mehr miteinander gesprochen wird. Ich danke für die Aufmerksamkeit und bitte um Ausschussüberweisung.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Politik bedeutet für mich im Wesentlichen, dass ich nicht nur mein eigenes Lebensumfeld gemeinsam mit anderen gestalten kann, sondern auch die Möglichkeit, mit eigenen Ideen und politischen Überzeugungen die Zukunft zu gestalten. Das ist nach wie vor faszinierend an der politischen Arbeit. Mit unserem Tun hier im Parlament und mit unserer Haupttätigkeit, Gesetze zu beraten und zu beschließen, legen wir unter anderem die Grundlage für ein Miteinander der Menschen.
Deshalb ist politische Jugendbildung ein Handlungsfeld, das enorm wichtig ist. Es muss auch früh und intensiv beginnen, dass man junge Menschen anspricht und für die politische Arbeit begeistert. Denn es ist die junge Generation, die künftig in den Parlamenten sitzen wird. Sie wird über die Geschicke unter anderem ihrer Gemeinde, ihrer Stadt, unseres Landes und so weiter mit voller Leidenschaft debattieren, muss über bessere Lösungen
friedvoll streiten und letztendlich die Richtungen vorgeben.
Neben dem uns vorliegenden Bericht der Landesregierung hat die CDU-Fraktion thematisch passend dazu - Herr Krumbeck! - einen Antrag eingebracht. Durch die Herabsetzung des Wahlalters auf 16 Jahre und eine niedrige Wahlbeteiligung bei der Kommunalwahl in Schleswig-Holstein ist aus unserer Sicht konkreter Handlungsbedarf geboten. Es tut mir ja leid, dass die PIRATEN bei der Kommunalwahl so schlecht abgeschnitten haben. Aber das können Sie uns nicht anlasten und darauf zurückführen, dass wir uns mit Ihrem Antrag nicht so intensiv beschäftigt hätten. Wir haben uns intensiv mit dem Antrag beschäftigt. Das haben Sie wohl auch in der Ausschussberatung gemerkt.
In Gesprächen mit Schülerinnen und Schülern meines Wahlkreises, bei Veranstaltungen „Jugend im Landtag“ oder „Jugend im Kreistag“, aber auch bei Gruppenbesuchen von Jugendlichen hier im Landeshaus ist mir immer wieder deutlich geworden, dass das Thema Wahlen und Mitbestimmung im Schulunterricht nicht hinreichend behandelt wird. In diesem Punkt tun sich aus meiner Sicht Lücken im Bericht der Landesregierung auf. Die Verankerung der politischen Jugendbildung in den Lehrplänen ist formal gegeben, Frau Ministerin, aber hier scheinen noch Lücken zu sein.
Schülerinnen und Schüler fühlen sich nicht richtig informiert. Auch das ist eine Sache, die wir dringend im Ausschuss aufarbeiten sollten: Wie kann man anders vorgehen, was kann man anders machen? Ich habe auch den Eindruck, dass einige Lehrer Probleme haben, Politik, gerade Kommunalpolitik, deutlich rüberzubringen. Politik fängt eben vor Ort, in der Gemeinde an.
Im Vorwege der Kommunalwahl - auch das wurde deutlich - waren zwar viele Jugendliche darüber informiert, dass Kommunalwahl ist und dass sie zur Wahlurne gehen sollen, aber sie hatten wenig Kenntnisse darüber, was die einzelne Gemeindevertretung, was die Stadtvertretung oder der Kreistag eigentlich zu tun haben, und sind deswegen nicht zur Wahl gegangen.
Obwohl Jugendliche mit 16 wählen dürfen, sind sie in diesem Alter noch nicht wählbar. Sie müssen 18 Jahre alt sein, um gewählt werden zu können. Dies wird von einigen Jugendlichen heute noch nicht gut verstanden. Dies zum Thema schulische Jugendbildung.
Kommen wir zur außerschulischen Jugendarbeit:
Hier wird hervorragende Arbeit geleistet. Besonders für den Landesjugendring und seine ihm angeschlossenen Jugendverbände kann ich nur lobende Worte finden. Die ehrenamtliche Arbeit, die dort stattfindet, will ich auch im Namen der CDU-Fraktion ausdrücklich loben.
Nur von Lob und Dank aber können die ehrenamtlich Tätigen in diesem Bereich der außerschulischen Jugendarbeit nicht leben. Der Mitteleinsatz für diesen Bereich ist seit Jahren gleichbleibend. Auch hier gilt aber: Wenn wir die politische Jugendbildung ernst nehmen wollen, dann müssen wir mehr in diesen Bereich investieren. Es kann nicht sein, dass wir bei gleichbleibenden Mitteln eine gleichbleibende Arbeit erwarten.
Gleiches gilt auch für die Arbeit der Mitgliedsverbände des Verbandes politischer Jugendarbeit in Schleswig-Holstein, VPJ. Wenn wir ausgerechnet bei den politischen Jugendverbänden sparen, entziehen wir politisch engagierten Heranwachsenden die Grundlage, über verschiedene Politikansätze zu diskutieren. Es geht um unsere Jugendverbände, es geht um unsere Jugendorganisationen, die zwar eigenständig und losgelöst von der Mutterpartei sind, aber trotzdem der Ort sind, an dem der Nachwuchs der Parteien herangebildet wird. Es ist keineswegs zum Schaden für unser Gemeinwesen, wenn wir deutlich machen, dass diese Nachwuchsförderung für die Demokratie auch Kosten verursacht.
Deshalb betone ich:
Bei der Verbandsarbeit brauchen wir ein Mindestmaß an Hauptamtlichkeit, und zwar bei den Jusos, bei den Julis, bei der Grünen Jugend und bei der Jungen Union ebenso wie bei der SSWUngdom.
Deshalb müssen wir an dieser Stelle konkret nacharbeiten. Meine Damen und Herren, lassen Sie uns den Bericht der Landesregierung im Ausschuss intensiv diskutieren. Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag. - Danke schön.
Meine Damen und Herren! Anlass der PIRATEN, diesen Antrag zu stellen, dürfte wohl der Fall von Jürgen Oelrich (51) sein, der als Betriebsratsvorsitzender der Stadtwerke Lübeck rund 250.000 € Gehalt zu viel kassiert hatte, was nun ja auch höchstrichterlich festgestellt worden ist.
Folge aus dem Fall: Image-Schaden für die Stadtwerke Lübeck, Image-Schaden für die Gewerkschaften, Image-Schaden für die Stadt Lübeck, Vertrauensverlust in die Politik im Allgemeinen. Die Folgen für Herrn Oelrich brauche ich dabei gar nicht zu erwähnen.
Meine Damen und Herren, gerade in Zeiten, in denen wir eh schon über niedrige Wahlbeteiligungen klagen - siehe Stegner am Wochenende zur Kommunalwahl -, ist das Thema Transparenz insbesondere bei öffentlichen Unternehmen, Stadtwerken, des UKSH, unserer Landesproblembank HSH wichtig und überfällig. All diese Unternehmen stehen im besonderen Blickpunkt der Bürgerinnen und Bürger.
Die Bürgerinnen und Bürger haben ein Anrecht darauf, zu wissen, wie die Geschäftsführer und Vorstände öffentlicher Unternehmen, seien es Sparkassen, Stadtwerke, Wohnungsbaugesellschaften oder Krankenhäuser, bezahlt werden. Denn die Bürgerinnen und Bürger haften mit Ihren Steuergeldern!
Wir wollen gerne mit Ihnen im Ausschuss darüber diskutieren und auch nach Lösungen suchen, die auf verfassungsrechtlich sicherem Boden stehen und unserem Land gut tun. Dass da von den kommunalen Landesverbänden Gegenwind kommen wird, ist klar. Weil Sie lieber auf eine freiwillige Lösung setzen. Gerade weil bei öffentlichen Unternehmen, die formal dem Land oder einer Kommune gehören, sollten wir in einem demokratischen Rechtsstaat kein Geheimnis aus der Höhe der Bezahlung der Organmitglieder dieser Unternehmen machen.
Für Beamte, Tarifbeschäftigte oder auch Abgeordnete und Mitglieder einer Regierung ist das allgemein anerkannt. Wir halten eine mögliche Veröffentlichung auch für Vorstände, Geschäftsführungen oder Aufsichtsratsmitglieder für unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung für diskussionswürdig und freuen uns über die Debatte in den Ausschüssen.
Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Die in den drei Bezirken des Bundeslandes Hamburg eingerichteten Jugendberufsagenturen haben primär zum Ziel, möglichst jeden jungen Menschen ab der achten Klasse auf seinen Weg in die Berufswelt mitzunehmen. Heranwachsende bis zum 25. Lebensjahr können bei Inanspruchnahme einer Jugendberufsagentur davon ausgehen, dass sie Dienstleistungen aus einer Hand und unter einem Dach erhalten. Die Partner in Hamburg sind die Arbeitsagentur Hamburg, das Jobcenter, die Behörde für Schule und Berufsausbildung, die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration und die Fachbereiche für Kinder- und Jugendhilfe der Bezirke als kommunale Verwaltungsstellen vor Ort. Sie alle vernetzen sich - das wurde eben schon gesagt - in einem Gebäude.
Mittels einer systematischen Vernetzung der Institutionen werden junge Menschen in einer Art FullService von den Beratern begleitet. Dabei handelt
es sich auf der einen Seite um Schüler mit oder ohne Schulabschluss, aber genauso gehören dazu Abiturienten, die vor der Wahl zwischen Studium oder Job stehen. Die Beratung von Studienmöglichkeiten im Ausland muss dazugehören, aber auch die Arbeitsmöglichkeiten über einen begrenzten Zeitraum im Ausland sollten dazugehören. Das haben wir auch mit unseren Partnern in Frankreich, wo wir vor Kurzem gewesen sind, besprochen. Es gehört auch die Planung von Berufswegen oder die Karriereplanung dazu, wie man neudeutsch sagt.
Dieses sind nur Kernbeispiele. Es geht dabei schlichtweg um eine Form von Coaching von Jugendlichen in die nächste Lebensphase, eine Phase, die enorm wichtig für vieles ist, was anschließend noch kommen wird.
Meine Damen und Herren, das Ziel, die Quote der Vermittlungen deutlich zu erhöhen, ist das eine. Entscheidend ist aber, dass die zukünftigen Schulabgänger durch die Bündelung der Kompetenzen, die kurzen Wege innerhalb der Verwaltung und durch eine frühe, pro-aktive Ansprache der Berater der Jugendberufsagenturen bei der Suche nach einem möglichst optimalen, auf die Fähigkeiten und beruflichen Neigungen des jungen Menschen abgestimmten Ausbildungsplatz beziehungsweise Ausbildungsweg begleitet werden. Dies muss notfalls bis ins Haus geschehen. Insbesondere durch die systematische Berufsorientierung in den Schulen sollen notwendige Synergien erzeugt werden.
Dabei steht immer im Vordergrund, dass die Jugendberufsagenturen junge Menschen zuverlässig und gezielt in Ausbildung und in Arbeit vermitteln. Das ist gut für unsere Jugend, es ist aber auch gut für unsere Wirtschaft und damit auch gut für die Zukunft unseres Landes.
Denn eines ist klar, und die statistischen Ergebnisse, die sich mit den persönlichen Gesprächen mit mittelständischen Unternehmen decken, machen deutlich: Der Fachkräftemangel auf der einen Seite und auf der anderen Seite die Folgekosten, die Jugendliche verursachen, wenn sie nicht den richtigen Weg finden - das wird im Endeffekt teurer werden für uns, nicht nur für die Wirtschaft, sondern für die Gesellschaft generell.
Deshalb ist es wichtig, dass wir hier Lösungen erarbeiten, die allen helfen.
Meine Damen und Herren, Schule, Arbeitsagentur, Jugend- und Sozialämter, Wirtschaftsförderung und
die Wirtschaft selbst haben ein Interesse daran, dass junge Menschen nicht nur neugierig auf den nächsten Lebensabschnitt werden, sondern auch zufrieden und damit häufig auch engagierter und leistungsfähiger ans Werk gehen.
Besonders die Handwerkskammern, die Industrieund Handelskammern sowie die Landwirtschaftskammer haben ein umfangreiches Wissen um berufliche Ausbildungswege. Hier gilt es, diese Institutionen rechtskreisübergreifend miteinander zu vernetzen. Es gibt oft rechtliche Hürden, die dies behindern, und solche Hürden sollten wir beseitigen. Man muss wahrscheinlich in verschiedene Gesetze eingreifen. Dies sollten wir bei der Prüfung ebenso mit berücksichtigen.
Ein besonderes Augenmerk muss aber auch der Finanzierung der Modelle gelten. Hamburg und die Arbeitsagentur haben Mittel umgeschichtet. Hamburg ist ein Stadtstaat; das können wir nicht übertragen. Insofern müssen wir hier andere Wege finden. Aber ich bin sicher, das wird bei dem Prüfauftrag auch herauskommen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, insofern unterstützen wir den Prüfantrag und bitten auch um die Auflistung möglicher Kosten. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Politische Jugendbildung ist richtig und wichtig. Daher an dieser Stelle vielen Dank an die PIRATEN, dass Sie mit diesem Antrag das Thema einmal in den Mittelpunkt rücken. Eines vorweg: Mit vielen Aussagen in Ihrem Antrag stimmen wir überein.
Denn auch unser Anliegen ist es, die politische Jugendbildung zu fördern. Bei meiner Vorbereitung und der Frage, wer und was eigentlich alles zur politischen Jugendbildung gehört, bin ich auf eine Definition gestoßen, die ich hier - mit Erlaubnis des Präsidenten - gern einmal zitieren möchte: Politische Jugendbildung soll insbesondere den jungen Menschen Kenntnisse über Gesellschaft und Staat vermitteln, die Urteilsbildung über politische Vorgänge und Konflikte ermöglichen, zur Wahrnehmung der eigenen Rechte und Interessen ebenso wie der Pflichten und Verantwortlichkeit gegenüber der Gesellschaft befähigen sowie zur Mitwirkung einer Gestaltung einer freiheitlich-demokratischen Gesellschaft und Staatsordnung anregen.
Dieser Auffassung von politischer Jugendbildung kann ich mich uneingeschränkt anschließen. Mit dieser Definition wird aber auch klar: Politische Jugendbildung findet auf vielfältige Art und Weise statt: auf Landesebene und auf kommunaler Ebene, in den Vereinen und Verbänden, besonders in den Verbänden des Landesjugendrings, und in den Gemeinden vor Ort.
Aber auch die Schule muss ihren Auftrag zur politischen Jugendbildung ernst nehmen. Warum nenne ich gerade die Schule? - Einer forsa-Umfrage war zu entnehmen, dass sich bei der Bundestagswahl in den letzten Jahren gerade die jüngeren Wahlberechtigten unter 30 Jahren weniger stark beteiligt haben als die älteren Wahlberechtigten. Nach den Gründen gefragt, nennen 70 % der Bundesbürger als möglichen Grund, dass jüngere Wähler glauben, durch ihre Stimmabgabe nichts verändern zu können. Immerhin noch 66 % vermuten ein fehlendes Wissen über Politik als Hintergrund. Dies haben gerade die unter Dreißigjährigen überdurchschnitt
lich häufig angegeben. Meiner Meinung nach sind das zu viele.
Jetzt kommen wir zu den Gründen: Nach den Gründen für diese Einschätzung gefragt und danach, welche Maßnahmen nötig wären, um mehr junge Menschen zur Teilnahme an Wahlen zu bewegen, wird von 80 % der Bundesbürger die politische Bildung genannt.
Hier sind wir beim Thema. 73 % der Befragten vor allem die jüngeren - nennen Angebote zur Beteiligung von Jugendlichen, die frühzeitig Interesse an Wahlen wecken können, als eine nötige Maßnahme.
Es gibt noch viele andere Nennungen. 10 % der Befragten nannten ganz zum Schluss eine Herabsetzung des Wahlalters auf 16 Jahre als eine Voraussetzung, um die Wahlbeteiligung zu erhöhen. Insgesamt müssen wir erkennen, dass gerade die Schule gefragt ist, denn es ist nirgendwo anders leichter als in der Schule, Jugendliche mit den Grundsätzen unserer Demokratie vertraut zu machen. Nirgendwo anders ist es leichter, Jugendliche auf das Thema Wahlen vorzubereiten.
Die Ausführungen unter dem zweiten Spiegelstrich Ihres Antrags halten wir daher für richtig. Beratungsbedarf sehen wir noch bei dem Thema Finanzierung. Wir sehen auch einen Beratungsbedarf bei dem Thema der Einbeziehung der lokalen Akteure und Bündnisse. Das ist noch nicht klar. Daher wird aber auch die Ausschussüberweisung genannt. Dieser werden wir uns anschließen.
Gern.
Dass es also nicht zwangsweise nur um die Wahlbeteiligung geht?
- Wir brauchen zunächst einmal eine gewisse Bestandsaufnahme darüber, wie weit wir mit der politischen Bildung sind. Ich habe den Eindruck, der jedoch überhaupt nicht bewiesen ist, dass die politische Bildung überwiegend in den Verbänden des Landesjugendrings stattfindet und dass in der Schule gewisse Defizite vorherrschen könnten. Das weiß ich nicht, das müssen wir erforschen und ergründen. Meine Meinung ist aber: Es geht nicht, dass wir das Pferd von hinten aufzäumen. Das ist bei der Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre so. Man hätte auf der anderen Seite beginnen können, nämlich bei der politischen Bildung. Dann wäre alles andere eine logische Schlussfolgerung gewesen.
Wo wir noch Beratungsbedarf sehen, habe ich gesagt. Das ist die Finanzierung. Ist die Frage damit beantwortet?
Frau Ministerin, wir hatten gerade in der Mittagspause eine Diskussion mit Landtagsabgeordneten aus dem Bundesland Brandenburg, wo die politische Jugendbildung auch Thema war. Wir haben gemeinsam erkennen müssen, dass dies in den Lehrplänen bundesweit verankert ist, dass es im Grunde genommen also Bestandteil des Unterrichts ist. Wir mussten auch gemeinsam feststellen - auch in anderen Bundesländern ist es so -: Da ist irgendwo ein Mangel. Es ist verankert, es wird gemacht, aber es kommt bei den Schülern nicht an. Man mag ja im Kindergarten anfangen und in der außerschulischen Jugendarbeit weitermachen. Aber wenn dazwischen ein Vakuum ist, müssen wir uns schon Gedanken machen, wie wir dieses Vakuum ausfüllen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe diesen Entwurf vor Kurzem meinen Mitarbeitern in der Verwaltung gezeigt. Die Reaktion bekam ich per E-Mail: Toll - in aller Kürze -, eine insgesamt erhebliche Aufblähung des Personalrats! Wir verwalten uns noch sonst wohin, sagten mir die Mitarbeiter.
Und das sind einfache Mitarbeiter.
Meine Damen und Herren, seit 1990 ist in Schleswig-Holstein die Bildung von Personalräten in den Dienststellen des Landes, der Gemeinden, der Städte, der Kreise, der Ämter sowie in den Körperschaften des öffentlichen Rechts durch das Mitbestimmungsgesetz geregelt. Die Änderungen, die durch die regierungstragenden Fraktionen eingebracht werden, betreffen zumeist Paragrafen, die zuletzt am 17. Dezember 2010 geändert wurden, also noch keine zwei Jahre in Kraft sind. Das ist nicht einmal eine volle Wahlzeit der Betriebsräte. - Meine Damen und Herren und Herr Stegner, unter Verlässlichkeit von Gesetzgebung verstehen wir etwas anderes.
Im Gesetzentwurf steht, die Personalvertretung solle deutlich vergrößert werden. Die Freistellung für Schulungs- und Bildungsveranstaltungen soll von zehn auf 20 Tage angehoben werden. Für Veranstaltungen der Bundeszentrale beziehungsweise Landeszentrale für politische Bildung soll die Freistellung von zehn auf 15 Tage erhöht werden. Das ist in der Summe eine Erhöhung von bisher 20 auf 35 Arbeitstage.
Die Zahl der Besprechungen der Dienststellenleitungen mit dem Personalrat sollen von viermal im Jahr auf zwölfmal im Jahr angehoben werden. Ich wurde gefragt: Was sollen wir denn noch? Diese viermal im Jahr sind uns schon zu viel. Wir werden
uns dann hinsetzen, Kaffee trinken, ein Protokoll führen und den Termin abhaken. - Das verstehen wir nicht unter Mitbestimmung.
Personalversammlungen müssen jetzt zweimal statt einmal im Jahr zusammentreten. Die Teilnahme an Gewerkschaftsveranstaltungen soll sich verdoppeln.
Gern, danke.
- Herr Dolgner, wir müssen zwischen verschiedenen Dienststellen unterscheiden. Ich habe mit dem Landrat des Kreises Rendsburg-Eckernförde gesprochen, wie er das handhabt. Das ist eine große Verwaltung mit vielen Bereichen, sehr komplex.
Er sagt: Ich komme einmal im Monat mit den Personalräten zusammen.
In einer kleinen Amtsverwaltung, die überschaubar ist, kann viermal im Jahr schon zu viel sein. Da sagen die Leute: Das brauchen wir nicht. Es kommt wirklich auf den Einzelfall an, darauf, wie die Verwaltung aussieht, wie groß die Verwaltung ist. Insofern sollten wir in der Ausschussberatung auf dieses Problem eingehen, Herr Dolgner.
Okay.
stellten Personalräten des Kreises Rendsburg-Eckernförde gesprochen, ob sie nach ihrer Auffassung die Arbeit mit den verkleinerten Personalräten leisten können?
- Beim Kreis nicht. Nein.
- Das hätte geholfen. - Trotzdem, Herr Stegner, Sie machen in Zeiten, in denen uns die Regelungswut zu ersticken droht, eine Aufblähung.
Ich nenne, auch wenn Sie das verneinen, die Situation der öffentlichen Kassen. Unsere Kassen sind leer. Um die durch Ihre Vorschläge zusätzlich gebundene Arbeitszeit zu kompensieren, muss entweder die Zahl der Verwaltungsmitarbeiter oder die Arbeitsdichte erhöht werden. Das ist auch nicht in unserem Sinne.
Es widerspricht insgesamt unseren Vorstellungen von Verwaltungsverschlankung und Kostenoptimierung. Wir vergrößern die Zahl der Personalräte, erhöhen die Freistellungsgrenzen der Mitglieder und verdreifachen die Anzahl der Sitzungen. Da fragen wir uns: Mit welchem Ziel?
Bei vielen Mitarbeitern habe ich den Eindruck, dass sie das eigentlich gar nicht wollen. Die Verwaltungsleitungen haben das nicht gefordert. Es drängt sich der Verdacht auf, dass Sie eine gewisse Funktionärsebene bedienen. Das sehe ich als nichts weiter an als eine verfehlte Klientelpolitik,
die auf Kosten der Gemeinden, Ämter, Städte und Kreise geht.
Herr Stegner, im Endeffekt sind es zusätzliche Kosten, die der Bürger zu tragen hat.
Bei all dem Geschrei über Konnexität in der Vergangenheit - Herr Stegner, in diesem Fall ist Ihnen das schlichtweg egal. Darüber wird überhaupt nicht gesprochen. Das wird verschwiegen.
Nicht dass ich falsch verstanden werde: Ich bin ein ausgesprochener Befürworter von personeller Mitbestimmung, auch in unseren Verwaltungen.
Ich weiß, wie motivierend ein angenehmes Arbeitsklima sein kann.
Wir wollen in unseren Verwaltungen gute, motivierte Mitarbeiter haben. In heutigen Zeiten, in denen sich der Fachkräftemangel bemerkbar macht, müssen wir sie einbeziehen, einbinden und hoch motiviert führen. Sonst können wir sie im Endeffekt nicht halten.
Das Mitbestimmungsgesetz in Schleswig-Holstein halten wir für ausgewogen. Wir haben die Qualität der Mitbestimmung nicht angetastet. Was Sie hier machen, ist eine reine Aufblähung der Mitbestimmung, die unser Land wirklich nicht vertragen kann.
Gern.
wenn Sie uns sagen, dass es Ihnen wichtig ist, motivierte Mitarbeiter zu haben, und es Ihnen wichtig ist, dass es Mitbestimmung auch in Verwaltungen gibt: Wie soll so etwas denn stattfinden, wenn es nicht regelmäßige Gespräche mit den Personalräten gibt? Denn nur da kann genau diese Mitbestimmung gelebt werden.
- Die Qualität der Mitbestimmung, Frau von Kalben, wollen wir in keinster Weise antasten. Das ist nicht der Kern. Was hier gemacht wird, ist eine Aufblähung der Mitbestimmung. Für uns geht Qualität vor Quantität.
Insofern sind wir gespannt auf die Beratung im Ausschuss.
Ich bin zwar am Ende meiner Rede, aber gern.
- Frau von Kalben, wir können doch nicht einfach sagen: Verwaltung, ihr müsst jeden Monat zusammentreten. In der einen Verwaltung ist das notwendig. Vielleicht gibt es auch eine Verwaltung, bei der man zweimal im Monat zusammentreten muss. Aber eine andere Verwaltung sagt: Nein, wir wollen zweimal im Jahr zusammentreten. Jetzt soll einfach bestimmt werden - darüber kann man im Ausschuss noch diskutieren -, dass grundsätzlich erst einmal alles über einen Kamm geschoren wird und jede Verwaltung einmal im Monat zusammentreten muss. Das Verständnis haben wir nicht. Für uns geht Qualität vor Quantität.
Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit und freue mich auf die Beratung im Ausschuss. - Danke schön.