Protokoll der Sitzung vom 21.02.2013

Änderungsantrag der Fraktion der CDU Drucksache 18/551

Wer auch den Änderungsantrag der CDU an den Ausschuss überweisen will, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. - Das ist einstimmig. Dann verfahren wir so.

Ich rufe zum Ende dieser Tagung Tagesordnungspunkt 37 auf:

Tätigkeit des Petitionsausschusses in der Zeit vom 1. Oktober 2012 bis 31. Dezember 2012

Bericht des Petitionsausschusses Drucksache 18/485

Ich erteile das Wort dem Vorsitzenden der Petitionsausschusses, dem Herrn Abgeordneten Uli König.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bitte Sie trotz der fortgeschrittenen Stunde noch kurz um Ihre Aufmerksamkeit.

Der Petitionsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtags hat im Zeitraum vom 1. Oktober 2012 bis 31. Dezember 2012 128 neue Petitionen erhalten und drei Selbstbefassungsverfahren eingeleitet.

In drei Sitzungen hat sich der Ausschuss mit diesen und mit den aus den vorherigen Quartalen noch anhängigen Verfahren befasst. 77 Petitionen sind abschließend behandelt worden, davon 36,4 % im Sinne beziehungsweise teilweise im Sinne der Petentinnen oder der Petenten. 61 % der Petenten konnte aus unterschiedlichen Gründen nicht zum Erfolg verholfen werden. Zwei Petitionen haben sich im Laufe des Verfahrens durch Zurückziehen seitens des Petenten anderweitig erledigt.

Darüber hinaus hat der Ausschuss eine Anhörung des Direktors des Schleswig-Holsteinischen Landtags durchgeführt.

Am 7. Dezember besuchte eine Abordnung die Justizvollzugsanstalt Lübeck und führte Gespräche mit der Anstaltsleitung, dem Personalrat, der Schwerbehindertenvertretung und der Gefangenenmitverantwortung durch.

Im vergangenen Quartal hat sich der Ausschuss mit mehreren Petitionen aus dem Bereich Kinderbetreuung beschäftigt. Da der Ausschuss hier eine grundsätzliche Problematik erkennt, wird er sich auf dem Wege der Selbstbefassung mit dem Wunsch und Wahlrecht der Eltern von unter dreijährigen Kindern und dem Kostenausgleich in § 25 a Kindertagesstättengesetz auseinandersetzen.

Im vierten Quartal 2012 hat sich der Petitionsausschuss mit Themen wie der Problematik von an Google gerichteten Löschersuchen, der Befreiung des SSW von der Fünfprozenthürde, der Neugliederung der Bundesländer oder den Ausbauplänen von Marina Wendtorf befasst.

Ende des letzten Jahres gelangte eine problematische Personalsituation in der Justizvollzugsanstalt Lübeck, deren Entwicklung und Folge seit Längerem im Petitionsausschuss erörtert werden, in den Blick der Öffentlichkeit.

Wie Sie sehen, spiegelt die Arbeit des Petitionsausschusses auch immer die aktuelle Entwicklung wider.

An dieser Stelle möchte ich die Gelegenheit nutzen, Ihnen eine kurze Bilanz für das Jahr 2012 zu geben. Im Jahr 2012 sind 476 neue Petitionen eingegangen, 336 Petitionen wurden vom Petitionsausschuss abschließend behandelt. 77 Petitionsverfahren konnten dabei im Sinne des Petenten abgeschlossen werden, 66 Fälle sind zumindest ein Teilerfolg der Petenten.

Diese über 40 % positiv abgeschlossenen Verfahren sind für den Petitionsausschuss Motivation und Ansporn, auch in diesem Jahr wieder gute Ergebnisse zu erzielen.

(Beifall)

Ich bin fast fertig. Wir kommen aber noch zu meinem Lieblingspunkt. Wir werden zum 1. März das öffentliche Petitionsportal freischalten,

(Beifall PIRATEN und SSW)

über das man öffentliche Petitionen einreichen und auch mitzeichnen kann. Aktuell kann man eine Petition auf allen möglichen Wegen einreichen, vorzugsweise auf Papier oder über die Website. Aber niemand sieht diese Petition, und niemand kann sa

(Vizepräsident Bernd Heinemann)

gen: „Ja, ich finde diese Petition gut und unterstütze sie.“ Das wird dann ab dem 1. März möglich sein.

Der Ablauf ist folgender: Man reicht die Petition auf der Website ein, sie wird kurz vom Petitionsausschussbüro auf grundlegende Fragen geprüft, zum Beispiel ob das Thema menschenverachtend ist oder ob da nicht ganz grober Unfug drin steht und so weiter und so fort.

Danach wird die Petition dann online gestellt, und die Bürgerinnen und Bürger haben sechs Wochen Zeit, dafür mitzuzeichnen.

Ab einer Schwelle von 2.000 Mitzeichnungen hat der Petent die Möglichkeit, vor Ort angehört zu werden. Aufgrund der Schleswig-Holsteinischen Verfassung ist es leider nicht möglich, eine öffentliche Ausschusssitzung zu machen. Aber darüber können wir in der Verfassungskommission ja noch einmal reden.

(Beifall PIRATEN)

Hiermit komme ich zum Ende meines Berichts und bitte Sie, die Erledigung der Petitionen aus dem vierten Quartal 2012 zu bestätigen.

(Beifall)

Vielen Dank für Ihren Bericht. Ich danke dem Berichterstatter ganz herzlich. Wortmeldungen zum Bericht sehe ich nicht. Eine Aussprache ist nicht vorgesehen.

Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, den Bericht Drucksache 18/485 zur Kenntnis zu nehmen und die Erledigung der Petitionen zu bestätigen. Wer der Ausschussempfehlung folgen und so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! Enthaltungen? - Dann ist das so beschlossen.

Meine Damen und Herren, ich unterbreche die Plenartagung bis morgen früh, 10 Uhr, wünsche allen einen angenehmen Abend, gute Veranstaltungen und eine angenehme Nachtruhe. Tschüss, bis morgen.

Die Sitzung ist geschlossen.

Schluss: 18:27 Uhr

(Uli König)

Herausgegeben vom Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Landtags - Stenografischer Dienst

Anhang Reden zu Protokoll

Familienpolitische Leistungen reformieren!

Antrag der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW Drucksache 18/495

Ergebnisse der Gesamtevaluation der ehe- und familienpolitischen Leistungen zur Entwicklung von politischen Handlungsempfehlungen nutzen!

Änderungsantrag der Fraktion der CDU Drucksache 18/551

Meine Damen und Herren! Sie fordern in Ihrem Antrag die Landesregierung auf, die bundespolitischen Aktivitäten zu stärken, alle direkten und alle indirekten Kinder- und Familienleistungen zu reformieren. Das hört sich für uns so an, als würden Sie alle diese Leistungen in einer Gesamthöhe von rund 200 Milliarden € für grob verschwenderisch und für unnütz halten.

Nun ist es bereits seit Langem von der christlich-liberalen Bundesregierung beschlossen, eine Gesamtevaluation der ehe- und familienpolitischen Leistungen auf den Weg zu bringen. In diesem Forschungsobjekt beschäftigt man sich zurzeit immer noch intensiv mit dem Erreichen der familienpolitischen Ziele aus dem 7. Familienbericht der Bundesrepublik aus dem Jahr 2006; mit Zielen wie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die Wahlfreiheit, der guten und gedeihlichen Entwicklung von Kindern sowie mit Zielen, die zur wirtschaftlichen Stabilität und zum Nachteilsausgleich und zur Erfüllung von Kinderwünschen beitragen. Zudem wird das ganze Spektrum der ehe- und familienbezogenen Maßnahmen, also die statischen Maßnahmen und monetären Leistungen im Bereich der Sozialversicherung und der Realtransfers, wie zum Beispiel die Bereitstellung von Kinderbetreuung, mit einbezogen.

Wesentliche Ergebnisse dieser Studie und politische Handlungsempfehlungen werden erst im Frühsommer 2013 erwartet.

Diese Analyse ist wichtig und notwendig und sie ist erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland von einer Bundesregierung auf den Weg gebracht worden. Wohl bemerkt von der Union und der FDP.

Wir müssen zudem berücksichtigen, dass von den 200 Milliarden € insgesamt allein 55,4 Milliarden € als familienbezogene Leistungen im engeren Sinne bezeichnet werden können. Hier gibt es die größte Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers, wie zum Beispiel das Kindergeld mit rund 19,3 Milliarden € oder das Elterngeld mit ungefähr 4,6 Milliarden €.

Kein Bestandteil dieser erwarteten Bewertung ist das Betreuungsgeld, obwohl Sie genau über diese künftige familienpolitische Leistung das lauteste und das meiste Getöse veranstalten.

Wir, als Union in Schleswig-Holstein, bekennen uns ja freimütig dazu, dass wir uns lieber anstatt einer Barauszahlung von 100 € beziehungsweise ab 2014 150 € etwas anderes gewünscht hätten, nämlich eine direkte und zweckgebundene Verwendung für die Altersversorgung oder Weiterbildung der jeweils erziehenden Eltern von Kindern im Alter von 1 und 2 Jahren.

Nun, wir alle wissen, wie diese Verhandlungen ausgegangen sind.

Trotzdem können und dürfen wir bei der beschlossenen Kompromisslösung zum Betreuungsgeld auf keinen Fall von einem familienpolitischen SuperGAU sprechen. Sie tun ja gerade so, als sei jede Frau oder jeder Mann, die oder der sich in den allerersten Lebensjahren ihres oder seines Kindes um dessen Erziehung kümmert, ein Dummchen am Herd und zudem ein Erziehungsversager. Sie diffamieren das Betreuungsgeld zur Bildungsfernhalteprämie, und das ist einfach nur frech und unerhört.

Wir wollen, dass sich die Familien entscheiden dürfen, wir wollen wirkliche Wahlfreiheit für die Eltern.