Herr Kollege Dr. Stegner, Sie haben gerade ausgeführt, dass die Notwendigkeit für die schnellen Beratungen im Januar die drohende Genehmigung des Antrags der Sparkasse Hohenwestedt gewesen sei. Der Minister hat im Ausschuss erklärt: Die Bearbeitung dieses Antrags hätte noch ungefähr weitere acht Wochen gedauert.
Also noch einmal: Auf meine Nachfrage hin hatte der Minister im Ausschuss erklärt, dass eine Genehmigung des Vertrags frühestens in acht Wochen zu erwarten wäre, und zwar vom Zeitpunkt der Anhörung im Ausschuss ausgehend. Von da an würde es noch acht Wochen dauern. Ich frage Sie: Das soll der Grund für das Eilverfahren im Januar gewesen sein? - Der Grund war, dass Sie die Sorge hatten, dass Ihr Minister schneller mit einer Genehmigung Tatsachen schaffen und Ihrem Gesetzgebungsverfahren zuvorkommen würde.
Entschuldigen Sie, der Innenminister ist Verfassungsminister und an Recht und Gesetz gebunden, das ist Punkt eins.
Punkt zwei: Ich kenne den Innenminister schon ein paar Jahre. Er ist durchaus in der Lage, auf Ihre subtilen Fragetechniken antworten zu können. Wenn ich seine Ausführungen richtig nachgelesen habe, die sich mit dem decken, was er mir selbst dazu gesagt hat, dann kam der Antrag aus Hohenwestedt Mitte Dezember. Wenn man acht Wochen hinzuzählt, dann hätte der Zeitpunkt vor dieser Ta
gung gelegen, Herr Kollege Koch. Ich sage: Für den Fall einer solchen Genehmigung und des Beklagens eines privaten Wettbewerbers aufgrund von Wettbewerbsnachteilen wären wir bei dem bekannten Wettbewerbsfundamentalismus, den wir gelegentlich in Urteilen erleben, als Koalition am Ende diejenigen gewesen, die dafür verantwortlich gewesen wären. Sie hätten sich gefreut, Herr Kubicki vornweg. Alle anderen hätten sich auch gefreut. Entschuldigung, diese Freude wollten wir Ihnen nicht bereiten.
Hinzu kam, dass uns die Sparkassen selbst sowie die kommunalen Landesverbände und der Sparkassen- und Giroverband und der Bundessparkassenund Giroverband dafür gelobt und uns geradezu gebeten haben, das so zu machen. Das haben wir gemacht. Darüber können Sie nicht wegreden, das bleibt Fakt.
Ich wollte noch einen letzten Punkt ansprechen, da wir hier von europäischen Regelungen im Kontext mit Basel III reden: Ich sehe ein Problem darin, dass wir europäische Regelungen haben, die eigentlich für Großbanken gedacht sind und eben nicht für Sparkassen und Genossenschaftsbanken, weil sie in Teilen wirklich Probleme auslösen. Ich habe darüber mit dem zuständigen Bundesfinanzminister gesprochen. Das sieht die Bundesregierung im Grunde nicht anders, denn diejenigen, die das dreigliedrige Bankensystem eigentlich nicht wollen, entwerfen in Antwort auf die Finanzkrise auch Regelungen, die für kleine Sparkassen und für Genossenschaftsbanken gar nicht passend sind und denen Probleme bereiten, die diese gar nicht ausgelöst haben. Auch das ist ein Punkt, um den man sich in der europäischen Politik kümmern muss, auch wenn ich weiß, dass das ein großes Rad ist, an dem gedreht werden muss.
Herr Abgeordneter Dr. Stegner, Ihre Redezeit ist abgelaufen. Wenn Sie möchten, können Sie aber eine Frage beantworten oder sich eine Anmerkung des Abgeordneten Kubicki anhören.
Davon gehe ich aus, Herr Dr. Stegner, ich kenne mich ja. Ich möchte anmerken oder fragen, ob Ihnen bekannt ist, dass Basel III gar nichts mit europäischen Regelungen zu tun hat, sondern dass der Baseler Ausschuss eine Zusammenfügung von europäischen und amerikanischen Zahlungssystemen, Notenbanken und anderen Banken ist, um herauszufinden, wie der internationale Standard für die Eigenkapitalausstattung von Banken verbessert werden kann, und zwar im Rahmen von G 20, damit Finanzkrisen wie in den Jahren 2007/2008 nicht wieder entstehen können.
- Ich finde es ganz wunderbar, dass Sie uns noch einmal erläutert haben, dass Sie den Sachverhalt kennen. Ihre Frage deutet darauf hin, dass ich mit meinem Hinweis recht hatte. Wenn das nicht nur europäische, sondern weltweite Regelungen sind, die mit Blick auf weltweite Verwerfungen im Rahmen der Finanzkrise getroffen werden, dann muss erst recht bezweifelt werden, dass die Passgenauigkeit auf kleine und regionale Sparkassen und Genossenschaftsbanken gegeben ist. Das ist sie meines Erachtens nicht. Man muss eher sagen: Einige der Dinge, die uns Großbanken eingebrockt haben, müssen andere mit zum Teil sehr schwierigen Vorgaben auslöffeln. Die kleinen Sparkassen in Schleswig-Holstein, denen es eigentlich gut geht, haben Schwierigkeiten, bestimmte Anforderungen zu erfüllen.
Wir wissen, dass das deutsche dreigliedrige Bankensystem nicht nur in Ihrer Partei, sondern auch in Europa und in der Welt teilweise wenig Freunde hat, weil Großbanken sich etwas anderes vorstellen und diese lästigen Wettbewerber loswerden wollen. Das ist ein Teil des Problems. Deshalb glaube ich, dass internationale Regelungen auch auf ihre Passgenauigkeit hin überprüft werden müssen. Ich erwarte von der nächsten Bundesregierung - diese wird es wohl nicht mehr tun -, dass sie sich solcher Fragestellungen annimmt.
Ich halte das nicht nur aus schleswig-holsteinischer Sicht, sondern aus weltweiter Sicht für wichtig: Habe ich Sie so verstanden, dass ich die Sozialdemokratie in Schleswig-Holstein insofern an meiner Seite finde, dass wir uns daranmachen müssen, aus Deutschland heraus die Regelungen von Basel III zu verändern?
- Ich muss sagen, ich bin etwas bescheiden. Was Ihren Einfluss auf die Weltpolitik angeht, so kann man den natürlich nicht überschätzen. Ich selbst würde mir aber nicht zumessen wollen, dass das, was wir hier tun, einen Einfluss auf die Weltpolitik hat. Ich würde mir aber wünschen, dass die Bundesregierung in dem Sinne tätig wird, dass sie das dreigliedrige Bankensystem, das sich in Deutschland sehr bewährt hat, in der Weise verteidigt, dass sie bei solchen Verhandlungen Regelungen aushandelt, die passgenau sind und nicht nur für Großbanken anwendbar sind. Wenn Sie aber Ihren großartigen Einfluss in der FDP, von dem wir jeden Tag im Fernsehen hören und sehen, so anwenden können, dass Ihr Bundesaußenminister das sogar noch vor der Bundestagswahl durchsetzt, dann ziehe ich meinen Hut.
Für die CDU-Fraktion hat Herr Abgeordneter Tobias Koch das Wort zu einem weiteren Dreiminutenbeitrag.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der heimliche Ministerpräsident unseres Landes hat mit dem Deutschen Sparkassen- und Giroverband gesprochen. Er hat von Herrn Fahrenschon die Zusage bekommen: Das regeln wir im Verband. Von Bedingungen ist Herrn Dr. Stegner nichts bekannt. Er geht auch davon aus: Bedingungen gehören nicht zum Geschäftsgebaren der öffentlich-rechtlichen Sparkassen.
Pech ist nur, dass es beim Stützungsfall der NordOstsee-Sparkasse bereits genau solche Bedingungen gegeben hat. Damals war die Auflage und Bedingung des DSGV, dass die Stadt Flensburg als Träger zunächst einmal ihr Kapital in zweistelliger
Millionenhöhe wieder einbringt. Zu glauben, dass die bundesweiten Sparkassen einen dreistelligen Millionenbetrag nach Schleswig-Holstein überweisen, ohne dafür eine einzige Bedingung oder Auflage zu stellen; wie blauäugig und naiv kann man nur sein!
All das hätten wir erst einmal im Rahmen von normalen Gesetzesberatungen erörtern müssen. Dafür reicht es nicht, am Rande von Anne Will ein kurzes Gespräch mit Georg Fahrenschon zu führen.
(Martin Habersaat [SPD]: Was geht Sie der Rand von Anne Will an? - Heiterkeit SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bei Herrn Dr. Stegner war offensichtlich die Angst vor der großen Privatisierungschimäre so groß, dass der Blick vernebelt war. Daher kommt wohl der Name Küstennebelkoalition.
Er hätte stattdessen sorgfältig die Konsequenzen abwägen müssen. Statt ein normales Gesetzgebungsverfahren durchlaufen zu lassen, galt Ihnen Schnelligkeit vor Sorgfalt. Das schadet unserem Land. Das müssen die Sparkassen jetzt ausbügeln, weil Ihnen keine Alternativen bleiben. Niemand in diesem Haus hat gesagt, dass die Hamburger Sparkasse die einzig seligmachende Alternative gewesen wäre. Wir haben bereits im Dezember eine Gesetzesänderung eingebracht, die das beinhaltet, was der Minister vorhin hier präsentiert hat, nämlich eine Beteiligungsmöglichkeit des Verbandes selbst. Alternativen zu streichen, ohne die Konsequenzen der anderen Alternativen zu kennen, war fahrlässig, und das haben Sie zu verantworten.
Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. Ich schließe die Beratung. Ich stelle fest, dass der Berichtsantrag Drucksache 18/542 durch die Berichterstattung der Landesregierung seine Erledigung gefunden hat. Es ist kein Antrag gestellt, der Tagesordnungspunkt ist erledigt.
Durch Protokoll ist festgestellt worden, dass ich den Änderungsantrag der Fraktion der CDU zum Tagesordnungspunkt 19 nicht auch habe überweisen lassen. Ich wiederhole deshalb die Abstimmung und rufe den Tagesordnungspunkt 19 erneut auf:
Ergebnisse der Gesamtevaluation der ehe- und familienpolitischen Leistungen zur Entwicklung von politischen Handlungsempfehlungen nutzen!