Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Auch wenn mein Kollege Habersaat seine Rede zu Protokoll gegeben hat, mache ich das nicht, damit jetzt noch einmal jemand für die Koalitionsfraktionen spricht.
Es ist sehr befreiend, dass wir im Plenum über den Hochschulpakt diskutieren und positiv und sehr einig - zumindest bei sehr vielen Fragen - in die Zukunft blicken. Ich sage das ohne Häme und ohne den Wunsch, Vergangenheitsbewältigung betreiben zu wollen. Einige Debatten der vergangenen Jahre zu diesem Thema empfand ich aber als etwas anstrengend. Ich erinnere mich auch daran, dass wir nicht ganz so positiv und zukunftsgerichtet debattiert haben, sondern auch Abwehrschlachten führen mussten, als es darum ging, dass Studienplätze in andere Bundesländer verkauft werden sollten.
Heute hat sich das geändert. Heute haben sich Fraktionen, die damals zumindest in Teilen noch anderer Meinung waren, unserer Linie angeschlossen. Das ist sehr zu begrüßen.
Aus grüner Sicht ist es nicht verwunderlich, dass die Zahlen der Kultusministerkonferenz über unsere Studienanfänger immer weiter nach oben korrigiert werden mussten. Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels müssen wir als Bundesland genügend Studienplätze bereitstellen, um junge kluge Köpfe in unser Land zu holen und dort zu halten.
Wir Grüne begrüßen deshalb, dass sich Bund und Länder darauf geeinigt haben, in der zweiten Phase des Hochschulpaktes 2,2 Milliarden € bis 2015 und 2,7 Milliarden € bis zum Jahr 2018 zur Ausfinanzierung bereitzustellen. Das ist ein erster Schritt.
Gerade weil Schleswig-Holstein als letztes Bundesland 2016 den doppelten Abiturjahrgang erwartet, ist eine Fortsetzung des Hochschulpaktes für uns besonders wichtig. Die Hochschulpolitik der vergangenen Jahre zeichnete sich allerdings dadurch aus, immer nur kurzfristig auf Mängel zu reagieren. Deswegen ist es gut, in der Diskussion ein bisschen weiter zu blicken.
Das Hochplateau der Studierendenzahl wird nach den Prognosen der Kultusministerkonferenz - wenn überhaupt -, dann nicht vor dem Jahr 2021 verlassen. Die Plätze müssen also nicht nur geschaffen, sondern auch ausgestaltet und dauerhaft gesichert werden. Darüber hinaus fordern inzwischen alle Fraktionen, dass sich der Hochschulpakt in seiner Struktur verändert. Ich glaube, dass das besonders wichtig ist.
Als Bundesland mit relativ teuren Medizinstudienplätzen und ohne Sonderregelungen wie für das Land Berlin, die der Kollege Günther gerade erwähnt hat, profitieren wir unterdurchschnittlich vom Hochschulpakt. Genau deshalb müssen die durchschnittlichen Studienplatzkosten in Zukunft mit einbezogen werden. Wir Grüne fordern darüber hinaus eine Art Hochschullastenausgleich, der für die Bundesländer Anreize setzen soll, Studienplätze zu schaffen.
Es ist richtig, dass der Hochschulpakt in die Verlängerung geht. Allerdings muss sich der Rahmen erweitern. Wir brauchen Qualitätsstandards für die Hochschullehre. Wir brauchen eine gute Studienberatung und andere Maßnahmen zur sozialen In
frastruktur wie zum Beispiel eine BAföG-Erhöhung, die Frau Ministerin Wanka leider zurzeit noch verschläft.
Darüber hinaus brauchen wir ausreichend Masterstudienplätze, damit die Bachelorabsolventen ihre Ausbildung fortsetzen können und nicht allein aufgrund von Noten oder einer zu hohen Bewerberzahl ihren Berufswunsch aufgeben müssen. Die bisherige Finanzierung des Hochschulpaktes geht von einem vierjährigen Studium aus. Dadurch wird nur jedem zweiten Bachelorabsolventen ein Masterstudium finanziert. Laut einer Modellrechnung des Centrums für Hochschulentwicklung, das ich ansonsten eher selten zitiere, wird die Nachfrage nach Masterstudienplätzen allerdings weiter ansteigen.
2016 könnte bundesweit bis zu 36.000 Studierenden ein Masterplatz verwehrt bleiben. Auch wenn die Zahlen für Schleswig-Holstein - das haben Berichtsanträge der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN aus Oppositionszeiten ergeben - noch vor Kurzem weniger dramatisch waren, ist es nur eine Frage der Zeit, bis sich dies ändert.
Wir brauchen dazu eine Kraftanstrengung auf Bundesebene. Deshalb fordern wir in unserem Bundestagswahlprogramm und in Bundestagsanträgen, dass für diese Maßnahmen 1,3 Milliarden € zusätzlich zur Verfügung gestellt werden. Im Land werden wir in den nächsten Jahren wahrscheinlich 10 Millionen € mehr investieren müssen, um den Hochschulpakt gegenzufinanzieren. Dies wird eine Herausforderung für uns sein. Das sage ich als Finanzpolitiker. Als Hochschulpolitiker sage ich aber auch, dass dies ein bedeutsamer Schwerpunkt der Koalition sein muss und dass wir aufgrund des demografischen Wandels ein großes Interesse daran haben, junge Köpfe ins Land zu holen und hier zu halten. Man muss halt wissen, welche Schwerpunkte man als Koalition setzt.
Der heute zu beschließende Antrag ist ein erster Schritt in die richtige Richtung. Ich freue mich, dass wir diesen Antrag offensichtlich einstimmig beschließen werden. Dieser Antrag berücksichtigt nämlich die besondere Situation Schleswig-Holsteins. Ich bedanke mich auch - Herr Kollege Arp, hören Sie genau hin - beim Kollegen Günther, mit dem wir das in erster Linie sehr gut verhandelt haben.
Ich hoffe, dass wir alles Weitere im Ausschuss diskutieren werden. Da es ein mündlicher Bericht war,
weiß ich aber nicht, wie das technisch funktioniert. Dann werden wir das im Bildungsausschuss wieder aufgreifen und auch darüber diskutieren, welche Studienplätze wo in Schleswig-Holstein entstehen sollen. Das eine ist, zu sagen, dass wir mehr Studienplätze brauchen. Das andere ist die Frage, welche Schwerpunkte man dabei setzt. Setzen wir den Schwerpunkt bei den Fachhochschulen? Setzen wir den Schwerpunkt auf die sogenannten Mangelfächer? Wo sollen diese Studienplätze entstehen? Das ist eine ganz wichtige Diskussion, bei der wir im Land noch ganz am Anfang stehen. Genau dazu könnten wir eine Ausschussberatung gut gebrauchen. - Schönen Dank.
Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ich erkenne eine innere Gemeinsamkeit mit Herrn Habersaat. Auch ich werde meine Rede zu Protokoll geben. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Am Anfang meiner Rede möchte ich darauf hinweisen, dass ich es begrüße, dass es gelungen ist, einen fraktionsübergreifenden Antrag zu stellen zu einem Thema, bei dem wir uns mittlerweile alle einig sind.
Anders als es die Kultusministerkonferenz noch vor einem Jahr angenommen hat, wird die Zahl der Studienanfänger bundesweit bis 2021 nicht etwa ab-, sondern deutlich zunehmen.
Der Hochschullehrerbund geht sogar von steigenden Zahlen bis zum Jahr 2025 aus. Klar ist, dass statt der angenommenen 275.000 Studienanfänger bis 2015 voraussichtlich etwas mehr als 600.000 junge Menschen ein Studium beginnen werden. Es zeichnet sich schon heute ab, dass die Zahl der zusätzlichen Studienanfänger im Zeitraum 2015 bis 2020 ähnlich hoch ausfallen wird. Mit Blick auf
Schleswig-Holstein muss allerdings erwähnt werden, dass der Anstieg voraussichtlich etwas weniger rasant sein wird als in anderen Ländern.
Ich denke, ich spreche nicht nur für den SSW, wenn ich sage, dass mich diese Aussichten freuen. Grundsätzlich sollte es doch in unser aller Interesse sein, wenn möglichst viele junge Menschen die Universität oder Fachhochschule besuchen und ihren Abschluss machen. Unabhängig davon, wie viele junge Menschen am Ende wirklich ein Studium hier in Schleswig-Holstein aufnehmen, ist uns eines völlig klar: Wir haben die Pflicht, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass sie auch tatsächlich hier im Land studieren können und nicht etwa zum Abwandern gezwungen werden. Aus Sicht des SSW muss der jungen Generation unbedingt diese Möglichkeit gegeben werden.
Mir ist die schwierige finanzielle Lage der Hochschulen im Land bewusst. Es ist nicht lange her, da haben wir uns hier über rostige Rohre, undichte Fenster und akuten Platzmangel unterhalten. Natürlich fragen wir uns und fragen sich die Universitäten und Fachhochschulen selber, wie sie dem Ansturm von so vielen zusätzlichen Studenten standhalten sollen. Vor diesem Hintergrund kann man die gefundene Einigung zwischen Bund und Ländern nur begrüßen. Sie wissen, dass sich die gemeinsame Wissenschaftskonferenz am 12. April 2013 darauf verständigt hat, den Hochschulpakt II um circa 4,4 Milliarden € aufzustocken.
Natürlich kann man die finanziellen Probleme unseres Landes nicht einfach ignorieren und die Hochschulen weiter für hoffnungslos unterfinanziert halten. Aber Tatsache ist, dass wir durch die aktuelle Einigung für alle Studienanfänger bis 2015 Bundesmittel erhalten. Selbstverständlich führt auch an der Tatsache, dass das Land diese Mittel kofinanzieren muss, kein Weg vorbei. Wer aber nun vonseiten der Opposition völlig unverantwortliche Mehrausgaben anprangert, der soll bitte schön eine Alternative nennen. Für uns steht fest: Ohne die vereinbarte Aufstockung des Hochschulpaktes würde es an unseren Universitäten schon sehr bald sehr düster aussehen. Die Investition in gut ausgebildete Fachkräfte betrachten wir als absolut lohnenswert. Ich will der Ministerin an dieser Stelle ausdrücklich Dank für ihren Einsatz sagen.
Sie wissen, dass die Summe, die von uns erbracht werden muss, noch nicht genau absehbar ist. Aber für den Zeitraum bis 2018 ist mit Mehrausgaben im einstelligen Millionenbereich zu rechnen. Das ist zwar eine Menge Geld. Aber wir haben überhaupt keinen Zweifel daran, dass es bestens angelegt ist.
Zugegeben: Die Haushaltslage unseres Landes ist schwierig. Da will ich gar nichts schönreden. Aber allen sollte klar sein, dass wir in der Pflicht sind, eine ausreichende Zahl von Studienplätzen vorzuhalten. Es ist kein „nice to have“. Außerdem bietet Deutschland im Vergleich zu anderen Ländern immer noch zu wenigen jungen Menschen die Chance auf ein Studium. Unsere Vorgänger von CDU und FDP haben sich auf Anraten der Haushaltsstrukturkommission mit dem Verschachern von Studienplätzen an andere Bundesländer beschäftigt. Wir aber stehen zu unserer Verantwortung, und wir werden auch in Zeiten der Schuldenbremse alles daransetzen, um den Hochschulen und den Studienanfängern Planungssicherheit zu geben.
Vielen Dank, Frau Kollegin. - Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Deshalb schließe ich die Beratung.
Ich bitte um Aufmerksamkeit: Das formale Verfahren ist ja so, dass der Berichtsantrag mit der Berichterstattung der Landesregierung seine Erledigung gefunden hat. Bevor es jetzt gleich einen Aufschrei gibt: Ich habe diverse Wortmeldungen, zum Beispiel auch die des Kollegen Günther, hoffentlich so richtig verstanden, dass das im Ausschuss weiter beraten werden soll, dann aber, denke ich, im Rahmen der Selbstbefassung. Ich sage dies nur, damit Sie jetzt nicht gleich erstaunt sind, dass dieser Punkt jetzt erledigt ist.
Ich stelle also fest, dass der Berichtsantrag Drucksache 18/738 durch die Berichterstattung der Landesregierung seine Erledigung gefunden hat.
Ich lasse nun abstimmen über den Antrag der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW, Drucksache 18/381, in der vom Ausschuss empfohlenen Fassung. Wer dieser Ausschussempfehlung folgen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit ist dies einstimmig so beschlossen.
Meine Damen und Herren, ich hatte vorhin schon angekündigt, dass wir den Tagesordnungspunkt 5 ohne Beratung mit den zu Protokoll zu gebenden
Da es sich um Gesetzentwürfe handelt, bitte ich die Frau Berichterstatterin aus dem Innen- und Rechtsausschuss - in Vertretung der erkrankten Kollegin Barbara Ostmeier ist dies die Kollegin Simone Lange - um ihren Bericht.
Der Form halber, damit auch das Protokoll stimmt, lese ich noch einmal kurz vor, was vorzulesen ist.
a) Zweite Lesung des Entwurfs eines Gesetzes über den Vollzug der Sicherungsverwahrung und zur Änderung weiterer Gesetze