Anders kann ich es mir nämlich nicht erklären, warum im vorliegenden Gesetzentwurf der FDP kein Wort zur Finanzierung steht. Ich habe selten erlebt, dass es sich eine Opposition so einfach macht.
Sie wollen sich aus der Finanzierungsfrage herausschälen. Auch von Ihnen, Herr Koch, erwarte ich, dass endlich ein echtes Finanzierungskonzept vorgelegt wird. In den Rücklagentopf für Steuermindereinnahmen brauchen Sie nicht mehr zu schauen, der ist nämlich leer. Wir haben Vorsorge getroffen für einen Fall, der jetzt tatsächlich eingetreten ist. Das wurde der Finanzministerin auch noch zum Vorwurf gemacht. Die Realität gibt ihr jetzt recht. Es liegt mir fern, das schönzureden, was hier aus einer Haushaltsnotlage heraus vorgeschlagen wird.
Ich kann auch die Enttäuschung vieler Beamtinnen und Beamten verstehen. Wenn ihre Leistung das einzige Kriterium wäre, würde ich einer Eins-zueins-Übertragung sofort zustimmen. Aber für mich steht auch fest: Die Zuwächse bei Besoldung und Versorgung dürfen die finanzielle Leistungsfähigkeit unseres Landes nicht infrage stellen. Wir haben beschlossen, zukünftigen Generationen einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen. Zumindest die Koalitionsfraktionen fühlen sich diesem Beschluss nach wie vor verpflichtet.
Ich finde, unter diesen Rahmenbedingungen ist der Vorschlag der Landesregierung ein guter Vorschlag, weil er eine soziale Komponente enthält. Wir können nicht die Augen davor verschließen, wie stark gerade die unteren Besoldungsgruppen von den Preissteigerungen betroffen sind, beispielsweise beim Thema Wohnen. In einigen Landesteilen sind die Mieten in den letzten Jahren um über 10 % gestiegen. Davon sind Menschen mit kleinen Einkommen besonders betroffen, weil es für sie relativ gesehen eine größere Belastung bedeutet. Deshalb finde ich es richtig, dass die Besoldungsgruppen bis A 13 eine inhaltsgleiche und bis A 12 eine zeitgleiche Übertragung des Tarifabschlusses erhalten.
weiß, dass wir ihren stärkeren Schultern viel aufladen. Umso wichtiger finde ich, dass die Landesregierung den Wünschen der Gewerkschaften nachgekommen ist, auf Vorfestlegung über 2014 hinaus zu verzichten.
Das, was als Mindestgarantie gemeint war, wurde als Besoldungsdiktat aufgefasst. Wir haben zugehört, wir haben verstanden, und wir haben gehandelt.
Meine Damen und Herren, jetzt stehen die Beratungen im Ausschuss und die Anhörung der Verbände an. Wir werden uns noch einmal der Kritik stellen und werden prüfen, ob man innerhalb des gesteckten Finanzrahmens noch Verbesserungen erreichen kann.
Wenn wir das Gesetz im nächsten Monat beschließen, werde ich meine Hand vielleicht nicht mit Stolz dafür erheben, wohl aber mit dem Gefühl, bei einer schwierigen Abwägung die richtige Entscheidung für das gesamte Land getroffen zu haben. Danke.
Vielen Dank, Frau Kollegin. - Meine Damen und Herren, begrüßen Sie mit mir gemeinsam Herrn Uwe Polkaehn, den Vorsitzenden des DGB Nord, der ebenfalls auf der Tribüne Platz genommen hat. Herzlich willkommen hier im Kieler Landeshaus!
Danke, Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf verweigert die Landesregierung den Landesbeamtinnen und -beamten eine zeit- und inhaltsgleiche Übernahme des Tarifabschlusses.
Die Übernahme soll erst zum 1. Juli 2013 sowie zum 1. Oktober 2014 erfolgen. Für die Besoldungsgruppen A 12 bis A 13 bedeutet dies de facto eine Erhöhung von 1,225 % für das laufende Jahr, die Besoldungsgruppen ab A 14 erhalten gemäß Ihres Vorschlags nur eine Erhöhung von 0,65 % für das Jahr 2013. Für das Jahr 2014 sind es sogar nur 0,6875 % beziehungsweise 3,25 %. Das mag Ihre neue Sozialpolitik sein, aber sozial ist das nicht.
Das liegt weit unter der Inflationsrate von 1,7 % für die Jahre 2013 und 2014, die die Mai-Steuerschätzung noch einmal bestätigt hat. Sie bewirken einen realen Lohnverlust für die Landesbeamten.
Doch damit nicht genug. Sie treiben einen Keil zwischen die Beamtinnen und Beamten, in dem Sie willkürlich eine Grenze zwischen A 13 und A 14 ziehen. Sie definieren Reichtum in Deutschland neu. Ab monatlich 3.584 € gilt man nun als reich und bedarf einer geringeren Besoldungsanpassung. Ich vergaß, es trifft nur zu, wenn man A 14 erhält. Erhält man jedoch über 3.007 € monatlich in der sechsten Anpassungsstufe von A 13, bekommt man die höhere Besoldungsanpassung. Daran ändert die Tabellenkorrektur ab dem Jahr 2014 nichts. Oder um es mit den Worten von Frau Ministerin Heinold bei der Vorstellung der Haushaltseckwerte zu sagen: Bei Haushalten, in denen Lehrer und Professoren zusammenleben, ist es nicht zwingend notwendig, die Besoldung zu erhöhen. Das mag Ihre neue Sozialpolitik sein, aber sozial ist das nicht.
Doch bevor Sie den Antrag überhaupt ins Plenum bringen, schaffen Sie bereits Fakten. Pünktlich zum 1. Mai sollen die Landesbeamten mit einer Einmalzahlung beschwichtigt werden, und, wie wir als Antwort auf unsere Kleine Anfrage erfahren haben, es wurde die Finanzverwaltungsbehörde bereits am 21. März angewiesen, die Zahlbarmachung der Einmalzahlung zum 1. Mai vorzubereiten, und zwar in Abstimmung mit der Finanzministerin persönlich.
Herr Kollege, bei allem Respekt vor Haushalten mit Professoren. Ich kann es selbst aus familiären Gründen ganz gut beurteilen. Können Sie mir vielleicht erklären, ob aus Sicht der PIRATEN Haushalte, in denen Professoren leben, von niedrigen Einkommen besonders bedroht sind?
- Ich verstehe Ihre Frage nicht. Sie könnten auch sagen, dass Spitzenbeamte die viel verdienen, genauso bedroht sind wie Arme. Für mich ist es klar: Warum sollten die Leute unterschiedlich behandelt werden?
Ich kann Ihnen das vielleicht anhand einer Zwischenbemerkung, falls es gestattet ist, erklären. Es gibt in der Bundesrepublik ein Durchschnittseinkommen, das bei ungefähr 2.500 € brutto liegt. Ich kann Ihnen - wie gesagt - auch aus eigener Erfahrung berichten, dass Haushalte, in denen ein Teil oder beide Teile Professoren sind, deutlich über dem Durchschnittseinkommen in der Bundesrepublik liegen und ich nicht ganz nachvollziehen kann
- ich habe gerade das Wort -, warum aus Sicht der PIRATEN gerade diese Einkommensgruppe eine ist, die in Fragen der sozialen Gerechtigkeit in der Bundesrepublik benachteiligt ist. Das kann ich nicht erkennen.
- Die ist nicht benachteiligt. Aber es ist doch der falsche Ansatz, bei denen zu kürzen, die weniger bekommen beziehungsweise gar keine Erhöhung verdienen. Das ist doch falsch. Nach Ihrer Argumentation müsste man doch deutlich mehr bei den Ärmeren zuschlagen. Aber es kann doch nicht zulasten der Besserverdienenden gehen. Es kann doch nicht sein, dass sie gar nichts mehr bekommen, weil sie eh schon so viel verdienen.
Der Abgeordnete Andresen möchte sich - vermute ich - zu einer anschließenden Frage oder Bemerkung zu Wort melden. Ich frage Sie, ob Sie, Herr Schmidt, das jetzt gestatten.
Mich würde interessieren, auch, weil wir kurz vor einer Bundestagswahl stehen und das alles im Zusammenhang steht, für welche Steuerpolitik die PIRATEN eigentlich stehen und ob es nicht sozial gerechte Politik wäre, starke Einkommen auch stärker zu belasten, beispielsweise im Sinne ei
- Herr Andresen, Sie müssten eigentlich wissen, dass eine Steuerpolitik nichts mit Besoldung für Beamte zu tun hat. Das sind zwei unterschiedliche Dinge.
„In der Kabinettsvorlage heißt es ausdrücklich, dass die zum 1. Mai 2013 vorgesehenen Einmalzahlungen an bestimmte Beamtengruppen im Wege einer unter Gesetzesvorbehalt stehenden Vorschriftsregelung veranlasst werden. Die am Vortag ergangene Weisung an das Finanzverwaltungsamt, … hätte ohne Weiteres geändert werden können, wenn das Kabinett anders entschieden hätte.“
Ist dies Ihre neue Dialogkultur? Noch bevor Gewerkschaften und Interessenverbände überhaupt eine Stellungnahme zu Ihrem Entwurf abgeben können, setzen Sie diesen bereits um.
Die Unterrichtung über den Gesetzentwurf mit der Nummer 18/37 ist auf den 27. März 2013 datiert, eine Woche nach der Veröffentlichung der Pläne durch den Herrn Ministerpräsidenten Albig, sechs Tage nach der Anweisung an das Finanzverwaltungsamt.