Darüber hinaus leisten wir heute einen wichtigen Beitrag zur Nachwuchsförderung der Feuerwehren. Wir sagen hierzu, dass wir ernsthaft darüber nachdenken, was nach diesen zwei Jahren passieren muss. Es nützt nichts, wenn man eine Öffentlichkeitsarbeit andenkt und dann alles wieder liegen lässt. Auch hierzu gehört Nachhaltigkeit. Diese werden wir in künftige Haushaltsberatungen einbeziehen. Beides - sowohl die Förderung der Feuerwehr als auch die Förderung der Friesen und ihrer Friesenstiftung - sind für unsere Koalition wichtige Ziele. Deshalb ist die Gesetzesänderung sehr gut. Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege. - Für die Landesregierung erteile ich Herrn Innenminister Andreas Breitner das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Antrag der FDP unterstützt den Wunsch des Landesfeuerwehrverbandes, zum Zweck einer verbesserten Mitgliederwerbung jährlich einen Festbetrag in Höhe von 5 % des Aufkommens aus der Abgabe auf Glücksspiele, die als Online-Glücksspiele angeboten werden, zu erhalten. Ich habe dem Landesfeuerwehrverband bereits Ende April 2013 auf seiner Landesfeuerwehrversammlung in Kummerfeld meine Unterstützung bei der Erfüllung seines Wunsches zugesagt. Mit einer Änderung des Gesetzes zur Neuordnung des Glücksspiels soll diese nun umgesetzt werden. Ich freue mich über die Einigkeit in diesem Haus.
Zugleich wiederhole ich meine Warnung vor zu großen Erwartungen. Niemand kann verbindlich sagen, wie hoch die Einnahmen in 2013 und 2014 sein werden. Fest steht aber: Spätestens 2015 wird diese Quelle aufgrund rechtlicher Bestimmungen versiegt sein. Ebenso fest steht aber auch: Ein dauerhaft funktionsfähiges Sicherheitssystem sowie die Qualität des Brand- und Katastrophenschutzes können ohne umfangreiche Förderung nur sehr schwer aufrechterhalten werden, denn auch die Feuerwehr unterliegt dem demografischen Wandel der Bevölkerung. So werden in den nächsten zehn Jahren bis zu 40 % der Einsatzkräfte aus dem aktiven Dienst ausscheiden.
Umso wichtiger ist es, gerade die Jugendlichen für dieses Ehrenamt zu begeistern. Dies erfordert nicht nur Ideenreichtum bezüglich der Art und Weise der Werbung, sondern das kostet schlicht auch Geld.
Das Land unterstützt die Feuerwehren bereits jetzt. So erhält der Landesfeuerwehrverband neben einer institutionellen Förderung in Höhe von knapp 50.000 € jährlich weitere 10.000 € für Projekte der Jugendfeuerwehr. Außerdem erhielt das Jugendfeuerwehrzentrum bis zum Jahr 2012 eine jährliche Förderung in Höhe von 170.000 €, die ab dem Jahr 2013 sogar auf 185.000 € aufgestockt wurde. In Einzelfällen werden darüber hinaus weitere Projekte finanziell durch das Innenministerium unterstützt.
die Möglichkeit, unter anderem die dauerhaft angelegte Werbung für den aktiven Dienst in den freiwilligen Feuerwehren und die Stärkung der Jugendfeuerwehren zu finanzieren. Eine zusätzliche finanzielle Unterstützung für die Bemühungen des Landesfeuerwehrverbandes in Bezug auf die Nachwuchswerbung ist somit für die gesamte Bevölkerung und deren Sicherheit von Bedeutung. Ich bin sicher, dass der Erfolg der zusätzlichen Förderung messbar sein wird. Sie löst nicht alle Probleme. Sie schließt nicht dauerhaft jede Finanzlücke, aber sie hilft an der richtigen Stelle. Sie ist zugleich eine Bestätigung und Anerkennung der Arbeit, die die Angehörigen der freiwilligen Feuerwehren in Schleswig-Holstein bisher geleistet haben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, damit Herr Harms nicht der Einzige ist, der etwas zu den Friesen sagt, möchte ich zum Schluss hinzufügen:
- Nein, nicht auf friesisch. Durch die Gesetzesänderung soll auch das Kapital aufgestockt werden, das die Kulturstiftung treuhänderisch für die Kulturarbeit der Friesen verwaltet. Das Kapital wird gewinnbringend angelegt, die Erträge kommen auf Antrag der friesischen Volksgruppe zu. Wir verstehen diese Erhöhung als einen kleinen, aber mehr als symbolhaften Beitrag zur Förderung der friesischen Minderheit in unserem Land. - Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Minister. - Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor, ich schließe die Beratung. Ich lasse über den Gesetzentwurf der Fraktion der FDP, Drucksache 18/508 (neu), in der vom Ausschuss empfohlenen Fassung abstimmen. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Damit ist dieser Gesetzentwurf einstimmig so beschlossen.
Meine Damen und Herren, die Parlamentarischen Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer haben mir mitgeteilt, dass sie heute nicht mehr den Tagesordnungspunkt 12 debattieren möchten. Er wird morgen in die Tagesordnung eingereiht. Ich schließe die Sitzung und wünsche Ihnen einen guten Abend. Ich freue mich auf ein Wiedersehen morgen früh um 10 Uhr.