Protokoll der Sitzung vom 21.08.2013

Insgesamt wurden circa 7 Millionen Handys geortet und ihre Aktivitäten ermittelt. Das sind eine Menge unverdächtiger Menschen. 2010 wurden in Kiel innerhalb von 25 Stunden 2,3 Millionen Verbindungs- und Standortdaten von circa 300.000 Menschen erfasst. Das sind mehr Menschen, als Kiel Einwohner hat. Ich finde das beunruhigend.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und PIRATEN)

Gemessen an der Intensität dieser Eingriffe sind die Ergebnisse eher mager: 36 Verurteilungen sind auf die Funkzellenabfrage zurückzuführen. In nur

(Dr. Kai Dolgner)

64 Fällen ergaben sich überhaupt weitere Ermittlungsansätze, sodass von den 850 Abfragen 786 ins Leere liefen. Diese Feststellung ist übrigens keine rein betriebswirtschaftliche Erfolgskritik. Es geht um eine Grundrechtsabwägung und um die Frage: Wie viel Freiheit darf Sicherheit kosten?

Die bei uns Grünen grundsätzlich bestehenden Bedenken an der Funkzellenabfrage werden durch die vorliegende Antwort der Landesregierung bestätigt. Funkzellenabfragen werden zu oft angeordnet und drohen trotz massiver Eingriffe in die Rechte unbeteiligter Dritter zum Standardinstrument der Ermittlungen zu werden.

(Beifall Dr. Patrick Breyer [PIRATEN])

Die erfassten Daten werden zu lange gespeichert und unschuldige Betroffene nicht informiert.

(Vereinzelter Beifall PIRATEN)

Bereits 2011 reichten die Grünen im Bundestag einen Änderungsgesetzentwurf zu § 100 g StPO ein, der die Funkzellenabfrage zwar nicht abschaffen, ihre ausufernde Anwendung aber wirksam einschränken sollte. Er wurde durch die schwarz-gelbe Mehrheit abgelehnt.

Wir bleiben dabei: Der Katalog der Straftaten, welche eine Funkzellenabfrage ermöglicht, muss präzise erfasst werden.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Das jetzige Tatbestandsmerkmal „Straftaten von erheblicher Bedeutung“ erschwert die Rechtsanwendung.

(Beifall Dr. Patrick Breyer [PIRATEN])

Insbesondere im grundrechtsrelevanten Bereich ist es Aufgabe der Legislative, Gesetze zu fassen, die klare Vorgaben formulieren.

Ein zweiter Lösungsansatz muss sein, die Anforderungen an die Begründungen bei der Anordnung der Funkzellenabfrage zu erhöhen.

(Vereinzelter Beifall PIRATEN)

Das gesetzlich vorgeschriebene Prüfprogramm ist nicht ausreichend und wird damit dem Zufall überlassen. So kommt es zu grotesken Auswüchsen: Die zwischenzeitlich als grob rechtswidrig festgestellte Funkzellenabfrage anlässlich der Anti-NaziDemos in Dresden im Jahr 2011 wurde von der örtlichen Staatsanwaltschaft mit völlig unzureichender Begründung praktischerweise gleich auf einem Briefkopfbogen des zuständigen Amtsgerichts und

schon mit einem Beschlusswortlaut versehen eingereicht. Der zuständige Ermittlungsrichter musste nur noch seine Unterschrift daruntersetzen.

(Wolfgang Kubicki [FDP]: Das passiert nicht nur dort! - Unruhe)

Mit der Definition expliziter Begründungsanforderungen soll einem solchen Missbrauch entgegengewirkt werden.

(Beifall PIRATEN)

Auch in diesem Bereich geht eindeutig mehr Rechtsstaatlichkeit.

Auch über die Speicherdauer der durch Funkzellenabfrage erhobenen Daten müssen wir uns weiter unterhalten.

(Vereinzelter Beifall PIRATEN)

Eine Speicherung von bis zu 42 Monaten ist meines Erachtens nicht hinnehmbar.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und PIRATEN)

Dazu sollte im Innen- und Rechtsausschuss der Landesdatenschutzbeauftragte gehört werden.

Die anschließende Benachrichtigung der unschuldigen Betroffenen sollte ebenfalls als Regelmaßnahme erwogen werden. Dass die Betroffenheit nur unerheblich ist oder mutmaßlich kein Interesse an der Benachrichtigung besteht, kann spätesten nach PRISM und Tempora nicht mehr ernsthaft behauptet werden.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und PIRATEN)

Es ist mehr als eine Lappalie, ob dem Staat Daten vorliegen, die genaue Rückschlüsse auf den Aufenthalt seiner Bürgerinnen und Bürger geben. Die obligatorische nachträgliche Benachrichtigungspflicht kann durchaus die Bereitschaft zu intensiveren Verhältnismäßigkeitsüberlegungen im Einzelfall bei der Beantragung einer Funkzellenabfrage stimulieren.

(Beifall Dr. Patrick Breyer [PIRATEN])

Dies sind nur einige Fragestellungen, die sich aus der Antwort der Landesregierung ergeben. Eine vertiefende Betrachtung wird im Innenund Rechtsausschuss stattfinden müssen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, PI- RATEN, vereinzelt SPD und SSW)

(Burkhard Peters)

Für die FDP-Fraktion hat der Fraktionsvorsitzende Wolfgang Kubicki das Wort.

(Zurufe)

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich nehme es gleich vorweg: Das Ausmaß und die Zahl der nicht individualisierten Funkzellenabfragen in Schleswig-Holstein hat auch mich und meine Fraktion überrascht. Wenn - wie in der Antwort auf die Große Anfrage der PIRATEN zu lesen ist - zur Strafverfolgung ununterbrochen 31 Tage lang Verkehrsdaten in einer Funkzelle in Kiel aufgefangen werden oder wie in einem anderen Fall in einer Funkzelle innerhalb von 25 Stunden Verbindungs- und Standortdaten von über 300.000 Menschen gesammelt werden, dann sollten wir nicht nur, dann müssen wir vielmehr nach der Verhältnismäßigkeit der einzelnen Maßnahme fragen.

(Beifall PIRATEN)

Um aber auch das vorwegzunehmen: Eigentlich ist das ein justizielles Problem und keines der Polizei.

(Beifall Dr. Kai Dolgner [SPD])

Eigentlich ist das ein Thema, das auf Bundesebene gelöst werden muss, im Rahmen der Strafprozessordnung, und nicht im Schleswig-Holsteinischen Landtag. Denn jeder Einsatz, der insinuiert, der Innenminister könnte durch Parlamantsbeschluss gezwungen werden, eine richterliche Anordnung über die Polizei zu missachten, würde ihm den Verdacht einer Strafvereitelung im Amt aussetzen, was keiner von uns wollen kann.

(Beifall FDP)

Der Eingriff in die individuellen Rechte der Bürgerinnen und Bürger, die sich zufällig in dem überwachten Gebiet aufhalten, ist derart umfangreich und in einigen Fällen auch undifferenziert, dass die Strafverfolgungsbehörden wirklich gute Gründe anführen müssen, um eine solche Vorgehensweise zu rechtfertigen. Frau Ministerin, deshalb helfen standardisierte Formulierungen nicht weiter. Das hat das Bundesverfassungsgericht schon einmal bei der Frage von Durchsuchungen und Haftbefehlen gesagt. Auch ein Staatsanwalt, der eine Maßnahme beantragt, muss sich Gedanken darüber machen, ob sie zielführend und verhältnismäßig ist. Das ist keine Kritik, aber ein bisschen Sensibilisierung täte uns in diesem Bereich insgesamt gut.

(Beifall FDP, PIRATEN und SSW)

Um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen: Wir werfen weder der schleswig-holsteinischen Polizei noch den Staatsanwaltschaften vor, das Mittel der nicht individualisierten Funkzellenabfrage rechtswidrig verwendet zu haben. Ganz im Gegenteil: Die Antwort des Innenministeriums auf Frage 16 belegt, dass lediglich in einem begründeten Fall eine richterliche Zustimmung nicht vorgelegen hat. Das möchte ich ausdrücklich hervorheben.

Dennoch bleibt die Frage bislang unbeantwortet, warum wir im Zeitverlauf einen deutlichen Anstieg der Zahl der Funkzellenabfragen zu verzeichnen haben. Frau Ministerin, Herr Minister, dies müsste eigentlich bedeuten, dass die Zahl der Straftaten in Schleswig-Holstein insgesamt angestiegen oder auch die Aufklärungsquote weiter gestiegen sein müsste. Denn je mehr wir abfragen - so habe ich Sie jedenfalls verstanden -, desto mehr könnten wir auch entsprechende Taten aufklären und Folgetaten verhindern. Beides ist indessen nicht der Fall,

(Beifall PIRATEN)

weshalb ich bei der Diskussion für ein bisschen Abrüstung plädiere, sowohl auf Ihrer Seite wie auch aufseiten der PIRATEN. Denn aus der aktuellen Kriminalstatistik 2012 geht hervor, dass wir in Schleswig-Holstein im Jahr 2012 die niedrigste Aufklärungsquote seit 2008 hatten. Aufgeklärt wurde statistisch gesehen weniger. Heißt das, dass das Leben in Schleswig-Holstein insgesamt unsicherer geworden ist, wenn die Zahl der nicht individualisierten Funkzellenabfragen in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen ist? Gab es also mehr Anlässe, die Abfrage auszuweiten? Gibt es eine Korrelation zwischen Funkzellenabfrage und Aufklärungsquote? Offensichtlich nicht, denn sonst hätten ja mehr Funkzellenabfragen auch mehr Aufklärung bedeuten müssen.

(Beifall FDP und PIRATEN)

Herr Minister, im März haben Sie bei der Vorstellung der Kriminalitätsstatistik stolz verkündet, dass Schleswig-Holstein seit 1980 noch nie so sicher war. Verglichen mit 2003 sei die Zahl der Straftaten sogar um fast 20 % gesunken. Hier stellt sich unweigerlich die Frage, warum wir einen derartigen Anstieg der Abfragen zu verzeichnen haben, wenn die Zahl der Straftaten so gering wie lange nicht mehr ist.