Natürlich gibt es gute Gründe, die Entwicklung der Funkzellenabfrage kritisch zu betrachten. Es ist immer ein Eingriff ins Fernmeldegeheimnis. Die Zahl der Abfragen nimmt zu, und sie betreffen prinzipbedingt viele Unbeteiligte. Sie erfolgen auch noch prinzipbedingt - heimlich.
Aber die positive Botschaft erst einmal vorneweg: Es hat in Schleswig-Holstein - im Gegensatz zu Dresden - keine Funkzellenabfrage im Zusammenhang mit Demonstrationen gegeben. Das ist gut so, und das soll auch so bleiben.
Da man von hier vorn immer so gern neue Informationen bekommt und unterstellt wird, dass man keine Ahnung hat, kann ich mir folgenden Absatz leider auch nicht schenken: Die Abfrage ist mitnichten in das Belieben gelangweilter, voyeuristischer Polizeibeamter gestellt, wie Sie, lieber Herr Kollege König, das in Ihrer Pressemitteilung suggerieren, auch wenn damit gern gepflegte Vorurteile bedient werden. Langweilen tut sich unsere Polizei weiß Gott nicht.
Die Funkzellenabfrage ist in der Strafprozessordnung geregelt. Wenn der Bundesgesetzgeber in § 100 g die Funkzellenabfrage als Ermittlungsmaßnahme für Straftaten von im Einzelfall erheblicher Bedeutung vorsieht, dann ist es erst einmal weder verwunderlich noch verwerflich, wenn Staatsanwaltschaften dieses beantragen, um schwere Straftaten aufzuklären.
Neben dem Legalitätsprinzip dürfen wir auch den Aufklärungsanspruch der Opfer nicht komplett übersehen. Da es sich aber immer um einen Grundrechtseingriff handelt, dieser auch noch heimlich
erfolgt und Tausende Unbeteiligte in der gleichen Funkzelle miterfasst werden, muss bei jeder Abfrage von einem Richter überprüft werden, ob diese geeignet, erforderlich und angemessen ist. Dies ist in Schleswig-Holstein bis auf einen Sonderfall auch geschehen. Wir sollten uns auch davor hüten, die richterliche Überprüfung infrage zu stellen. Sie gehört zum Kernbereich der Unabhängigkeit der Justiz.
Nein, bei der Strafprozessordnung ist zunächst der Bundesgesetzgeber gefordert, und natürlich können auch die Länder initiativ werden.
Sachsen und Berlin haben das bereits getan. Allerdings haben die Kollegen PIRATEN in Berlin nach der einjährigen Anhörung mitnichten auf einer Abschaffung der Funkzellenabfrage bestanden, sondern sie haben da konstruktive Anträge gestellt. Vielleicht gucken Sie einfach einmal in die Unterlagen. Ich fand übrigens auch die Redequalität des Herrn Kollegen Lauer beim Studium der Protokolle deutlich besser. Das nur als kleine Anregung.
Wir werden uns deshalb im Ausschuss sicherlich intensiv damit beschäftigen müssen, ob die zulässigen Tatbestände nicht ausschließlich auf schwere Straftaten - § 100 a Strafprozessordnung - begrenzt werden sollten
- gut, dass Sie klatschen; eben haben Sie noch die Abschaffung gefordert; das ist ein Unterschied und dass die gebotene erhebliche Bedeutung auch im Einzelfall bei Antragsstellung geprüft wird.
Ein weiteres unzureichend gelöstes Problem ist die Heimlichkeit. Wie kann ich eigentlich nachträglichen Rechtsschutz gegenüber einer Maßnahme erlangen, von der ich nichts weiß? Das ist erst einmal ein klassisches Dilemma.
Im Gegensatz zur Strafprozessordnung, nach der eine Benachrichtigung nur in Ausnahmefällen unterbleiben darf, ist dieses offenbar zur Regel geworden. Deshalb sollten wir uns auch mit diesem Komplex ernsthaft beschäftigen.
Sicher - der Innenminister hat das schon gesagt -, in den Fällen, in denen erst einmal nur die Telefon
nummer ohne Namen ermittelt wurde, wäre es hanebüchen, wenn man dem leichteren Grundrechtseingriff auch noch eine tausendfache Bestandsdatenabfrage folgen lassen würde, um die Betreffenden dann nachträglich darüber zu informieren, dass man leider in das Grundrecht eingreifen musste, um sie zu informieren.
- Warten Sie es doch ab, Herr Kollege! - Übrigens sieht es auch der Berliner Datenschützer so, wie ich es gerade vorgetragen habe, dass man also dann, wenn keine Bestandsdaten erhoben werden, bitte auf die Benachrichtigung nach StPO verzichten kann. Das ist auch die Meinung des Datenschutzbeauftragten. Gucken Sie auf Seite 6 oder 7 des 20seitigen Gutachtens nach.
Für Menschen, die trotzdem informiert werden wollen, sollten wir ein Opt-in-SMS-Verfahren prüfen. Das kann man übrigens auch ohne Namensauflösung machen.
- Ich habe ja gesagt: Warten Sie es einfach ab! Hier wäre in der Tat die Landesregierung gefordert, die Voraussetzungen für ein solches Verfahren zu überprüfen.
Wessen Bestandsdaten aber im Rahmen weiterer Ermittlungen bereits abgefragt worden sind, der kann wohl kaum als gänzlich Unbeteiligter betrachtet werden. Denn warum sind sie denn abgefragt worden? Weil man erste Ermittlungserkenntnisse hatte und sagte: Jetzt möchte ich auch wissen, wer hinter der Telefonnummer steckt. - Das hat der Gesetzgeber - das ist in der Gesetzesbegründung nachzulesen - übrigens auch im Hinterkopf gehabt.
- Herr Kollege Kubicki, Sie können gleich noch etwas dazu sagen, dass das ein bisschen naiv ist. Sie können auch gern eine Zwischenfrage stellen. Aber - Herr Innenminister Breitner hat es ja auch gesagt wenn man Telefonnummernüberschneidungen und Telefonnummern hat, die in der Nähe von verschiedenen Orten oder Taten waren und deren Namen auflöst, dann ist der Betreffende ja nicht mehr komplett unbeteiligt. Da kann man nicht einfach voraussetzen, dass das Nichtinteresse an der Benachrichtigung nach Strafprozessordnung einfach so vorhanden ist.
ziehungsweise es stellt sich mir erst einmal die Frage: Ist das gar nicht umgesetzt worden? Ich kann das aus der Anfrage nicht erkennen. Wir sollten im Ausschuss vielleicht auch darüber reden, ob es real ein Problem ist, dass von Ermittlungsverfahren Betroffene nicht benachrichtigt worden sind, weil man vorausgesetzt hat, dass sie kein Interesse an einer Benachrichtigung nach Strafprozessordnung haben.
Um auf das Thema Datensparsamkeit und -löschung einzugehen, reicht meine Zeit jetzt nicht aus. Aber ich würde mich freuen, wenn wir uns im Ausschuss intensiv mit der Funkzellenabfrage beschäftigen und dazu einmal alle Seiten hören würden. Das ist übrigens nicht hauptsächlich die Polizei, auch nicht was die Datenlöschung angeht. Da müssten wir Richter, Anwälte, Staatsanwaltschaften fragen, wie sich der Grundrechtsschutz konkret verbessern lässt,
ohne in die Unabhängigkeit der Justiz einzugreifen. Wir sollten einmal gucken, was sich hier machen lässt und wo eigentlich der Bundesgesetzgeber gefragt ist. Deshalb beantrage ich die Überweisung in den Ausschuss. Ich sehe sehr viel Spielraum dafür, dass sich die Qualität der Beratung im Ausschuss erhöht. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Große Anfrage der Piratenfraktion beleuchtet ohne Zweifel - das zeigt die heutige Debatte - ein relevantes Problem strafrechtlicher Ermittlungstätigkeit nicht nur in Schleswig-Holstein. Wir begrüßen die Anfrage der PIRATEN daher ausdrücklich. Ob das so für die Rede des Herrn Kollegen König gilt, will ich einmal mit einem Fragezeichen versehen.
Die nicht individualisierte Funkzellenabfrage, also die, welche bislang unbekannte Täterinnen oder Täter erst dingfest machen will, hat schon von ihrer Grundkonstruktion her einen Schönheitsfehler: Sie steht im grundsätzlichen Konflikt mit der Unschuldsvermutung
denn durch die Funkzellenabfrage gerät zwangsläufig eine Vielzahl von unbeteiligten Personen allein dadurch in den Wirkungskreis von Ermittlungsmaßnahmen, dass sie in einem bestimmten Zeitraum im Bereich einer bestimmten Funkzelle ein Mobiltelefon bei sich führen. Sie müssen es noch nicht einmal benutzt haben. Es reicht aus, dass sie aus dem Bereich der Funkzelle heraus kontaktiert wurden. Der Staat nimmt also in Kauf, dass im Interesse der Ermittlung von Herrn X oder Frau Y die Verkehrsund Bewegungsdaten einer Unzahl völlig unverdächtiger Menschen gespeichert, ausgewertet und gerastert werden.
Die Unschuldsvermutung ist über das Rechtsstaatsprinzip in Deutschland mit Verfassungsrang versehen. Über Artikel 6 Abs. 2 EMRK, also der Europäischen Menschenrechtskonvention, hat sie sogar Grundrechtscharakter. Über ihre herausragende Bedeutung für eine zivilisierte rechtsstaatliche Gesellschaft müssen wir uns daher nicht unterhalten.
Wenn man die Funkzellenabfrage beibehalten will, muss man sich sehr wohl überlegen, wie sie unter Berücksichtigung ihrer enormen Streubreite eingeschränkt und reguliert werden kann.
Die jetzt für Schleswig-Holstein vorliegenden Zahlen kennzeichnen das Problem - ich nenne nur ein paar Beispiele -: Im Zeitraum 2009 bis 2012 stieg die Anzahl der Funkzellenabfragen im Lande kontinuierlich von 151 2009 bis auf 256 2012. Dabei sank gleichzeitig die Kriminalitätsrate im Land.
Insgesamt wurden circa 7 Millionen Handys geortet und ihre Aktivitäten ermittelt. Das sind eine Menge unverdächtiger Menschen. 2010 wurden in Kiel innerhalb von 25 Stunden 2,3 Millionen Verbindungs- und Standortdaten von circa 300.000 Menschen erfasst. Das sind mehr Menschen, als Kiel Einwohner hat. Ich finde das beunruhigend.