Dazu müssen aus unserer Sicht zumindest alle Hochschulen, die GMSH und der Landesrechnungshof angehört werden, was nicht erfolgt ist. Auch ginge eine solche Rechtsänderung aus unserer Sicht nur, wenn man gleichzeitig das GMSH-Gesetz änderte. Davon hatte die CDU im Ausschuss nichts gesagt. Wenn man dies anpacken will, dann spricht es aus unserer Sicht dafür, dies im Rahmen der großen HSG-Novelle zu tun, die - wie mehrfach herausgearbeitet wurde - ansteht.
Es hat in der Anhörung einige weitere Anregungen gegeben. Auch diese werden im Verfahren bleiben. Wie gesagt, zunächst einmal werden zwei anstehende Punkte geregelt. Herr Kollege Günther, was den Sanierungsstau an den Hochschulen angeht, so haben wir heute Morgen über einen großen Schluck aus der Pulle gesprochen, der diesen Stau beheben kann. Heute kümmern wir uns darüber hinaus um zwei dringende gesetzlich zu regelnde Fragen. So geht solides Regieren mit vernünftigen Schwerpunkten. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin nicht der neue hochschulpolitische Sprecher meiner Fraktion, sondern ich vertrete Herrn Andresen. Zunächst möchte ich mich bei der Ministerin für die Einbringung des Gesetzentwurfs bedanken.
Gestatten Sie mir eine einleitende Bemerkung: Ich bin sehr froh darüber, dass Schleswig-Holstein eine Wissenschaftsministerin hat, die sich nicht nur für Autobahnen interessiert.
Die heute zu beschließenden Änderungen im Hochschulgesetz klären zwei Punkte, die für die Hochschulen und das UKSH sehr wichtig sind. Fangen wir mit der Abschaffung des Universitätsrats an: Vom Landesrechnungshof bis hin zu den Hochschulen waren sich alle darin einig, dass der Universitätsrat abgeschafft gehört; nicht weil sich unsere Hochschulen vor externen Bewertungen fürchten, sondern weil Aufgabenstellung und Funktion nicht immer eindeutig waren. Der Universitätsrat war in der Vergangenheit oft ein zahnloser Tiger.
Wenn wir eine ehrliche Bilanz ziehen, dann spielten die Empfehlungen in der Hochschulpolitik der vergangenen Jahre keine Rolle. Wir können dankbar sein, dass aus dem Universitätsrat massiv gegen die Hochschulpolitik der schwarz-gelben Landesregierung protestiert wurde. Ich erinnere mich noch gut. Hier gab es viel Herzblut und Engagement. Ich erinnere an die schwarz-gelben Plakate vor unserem Landtag. Allerdings hatten diese Proteste wenn wir ehrlich sind - wenig Einfluss. Gleichzeitig gab es Kritik aus den Hochschulen und eine Reihe von schwerwiegenden Konstruktionsfehlern. Der Universitätsrat hat in den letzten Jahren Empfehlungen für die Hochschullandschaft insgesamt ausgesprochen und gleichzeitig jede Hochschule einzeln beraten. Dies hat - wie gesagt - zu absurden Interessenskollisionen geführt. Die Akzeptanz sank. Im Übrigen kam es innerhalb des Universitätsrats zu zahlreichen Rücktritten.
Für uns Grüne kann ich erklären, dass die Abschaffung des Universitätsrats nicht dazu führen darf, dass landespolitisch und für jede Universität keine externe Strategieentwicklung mehr geschehen darf. Das impliziert dies nicht. Nur im eigenen Saft zu schmoren, ist bekanntlich nicht gut. Wir wollen deshalb mit den Hochschulen und den Verbänden im Rahmen der im nächsten Jahr folgenden großen Hochschulgesetznovellierung weiter an Demokratisierung und externer Beratung arbeiten. Dazu gehören für uns eine weitere Stärkung des Senats und die Einführung einer verfassungskonformen Drittelparität. Frau Ministerin, wir werden Sie hier konstruktiv unterstützen. Ich glaube, es ist richtig, die Hochschulgesetznovellierung als Ganzes auf den Weg zu bringen.
Kommen wir zum zweiten Punkt, den ÖPP-Bauvorhaben des UKSH: Ich bin froh, dass wir uns als Koalitionsfraktionen in dem vorliegenden Antrag auf eine etwas liberalere Lösung zur Dienstherrenträgerschaft verständigt haben als von der Landesregierung ohnehin schon geplant. Das UKSH erhofft sich dadurch, dass im Rahmen des ÖPP-Projekts effektiver gebaut werden kann und dass dies vielleicht auch besser, professioneller und mehr den Bedürfnissen des UKSH entsprechend geschieht, als dies gegebenenfalls durch die GMSH möglich gewesen wäre. Diese Erwartung teilen wir ausdrücklich. Gleichzeitig muss kein Ministerial- oder Regierungsbeamter Angst haben, dass ihm dieses Projekt aus den Händen gleitet. Ein Einvernehmen mit dem Finanzministerium muss hergestellt werden. So ist sichergestellt, dass wir ein entsprechendes Controlling haben. Das wurde in den Ministerien einvernehmlich besprochen.
Für uns ist die Öffnung der Dienstherreneigenschaft bei einem ÖPP-Projekt auch so etwas wie ein Testlauf. Hier kann versucht werden, was vielleicht später generell für die Universitäten geregelt werden kann. Im Übrigen haben wir dies vor zwei Jahren als Partei beschlossen. Für uns gilt, dass die Dienstherreneigenschaft auch auf die Hochschulen auszuweiten ist. Herr Günther, hier gibt es bei den Grünen keine Zweifel. Das ist Parteitagsbeschluss, und das wollen wir, wie Sie es in ähnlicher Art auch in Ihrem Antrag geschrieben haben.
Dies war allerdings nicht Teil der Anhörung und hätte außerdem erhebliche Folgen für die Zukunft der GMSH. Auch darüber muss man diskutieren, wenn man dies ernsthaft will. Ich finde, dies muss man in Ruhe sortieren. Hier gilt: Gründlichkeit vor Schnelligkeit. Deshalb ist es richtig, dass wir dieses Thema heute nicht auf der Tagesordnung haben.
Herr Günther, von daher werden Sie sich nicht darüber wundern, dass wir Ihren Antrag ablehnen. Das ist ein hochschulpolitischer Schnellschuss. Wie gesagt: „Erst grübeln, dann dübeln“, gilt auch bei diesem Gesetz.
Die beiden Änderungen des Hochschulgesetzes sind erste Schritte. Wir nehmen die Wünsche der Hochschulen ernst und setzen um, was Sie als Vorgängerregierung verschlafen haben. Ich freue mich vor allen Dingen für den Kollegen Andresen auf die Debatte über die große Hochschulgesetznovellierung im kommenden Jahr. - Vielen Dank.
Meine Damen und Herren, bevor wir in der Aussprache fortfahren, bitte ich Sie, mit mir zusammen Mitglieder der Evangelischen Kirchengemeinde Wankendorf auf der Tribüne zu begrüßen. - Herzlich willkommen hier im Landeshaus in Kiel!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf greift in der Tat zwei unterschiedliche Punkte auf: Zum einen soll dieser Entwurf - wie schon ausgeführt - dem Universitätsklinikum die Möglichkeit eröffnen, Bauvorhaben zukünftig in eigener Regie durchführen zu können, wofür es hier offensichtlich eine breite Mehrheit gibt. Wir sind nun sehr auf den Vorschlag der Landesregierung dahin gehend gespannt, wie der bauliche Masterplan am UKSH umgesetzt werden soll. Zum anderen schafft die Gesetzesänderung den Universitätsrat ab und ersetzt diesen durch einzelne Hochschulräte an den Universitäten. Beide Änderungen sind aus unserer Sicht richtig.
Über die Umsetzung des baulichen Masterplans am UKSH und die Frage, ob das ÖPP-Modell für das Land und das Klinikum der intelligenteste Weg zur Umsetzung ist, haben wir hier in den vergangenen Jahren aus naheliegenden Gründen mehrfach diskutiert. Wir werden dies hoffentlich in naher Zukunft anhand eines konkreten Konzepts der Landesregierung fortsetzen können. Das Land legt sich mit dieser Neuregelung noch nicht endgültig auf das ÖPP-Modell fest, sondern schafft lediglich die rechtlichen Rahmenbedingungen, um das noch genauer zu wählende Verfahren auch umzusetzen zu können, wenn es so weit ist.
Meine Fraktion ist sehr gespannt auf das, was uns von der Landesregierung hoffentlich relativ zeitnah vorgelegt werden wird. Ich hatte es im Rahmen einer Debatte zu diesem Thema bereits vor einigen Monaten gesagt: Wir nehmen die Bedenken des Landesrechnungshofs, die dieser bezüglich des ÖPP-Modells mehrfach geäußert hat, sehr ernst. Auch wir haben Zweifel, ob die Effizienzrenditen wirklich so groß sein werden, wie dies bisher in
Es geht hier um den einzigen medizinischen Maximalversorger im Land, um einen großen Arbeitgeber und unter dem Strich um ein hohes finanzielles Risiko für den Landeshaushalt. So oder so ist das Land in der Pflicht. Klar ist, dass der bauliche Masterplan endlich angepackt und umgesetzt werden muss. Die Frage, welcher konkrete Weg bei der Umsetzung aber der beste ist, wird uns aus meiner Sicht noch ganz massiv beschäftigen.
Mit Spannung erwarten wir den UKSH-Jahresabschluss 2012, der hoffentlich zeitnah veröffentlicht wird und der nach dem, was man in den Zeitungen des Landes so liest, nicht rosig ausfallen soll. Das Gegenteil soll der Fall sein.
Meine Damen und Herren, für unsere Universitäten schaffen wir heute ein ungeliebtes Gremium ab. Der Kollege Dr. Klug hatte dieses Gremium damals bei der Einführung als Hochschulsowjet betitelt. Er hat Russisch studiert, insofern ist dies an dieser Stelle nicht übertrieben, sondern das ist aus meiner Sicht ein zutreffender Begriff. Die schleswig-holsteinische Besonderheit des Universitätsrats, der neben den Aufgaben für die jeweiligen Universitäten auch damit betraut ist, die Struktur der Lehrangebote, die Profilbildung und die Forschungsschwerpunkte aller drei Hochschulen aufeinander abzustimmen, gehört künftig der Vergangenheit an. Dass es eine Monsteraufgabe war, für alle drei Universitäten im Land zuständig zu sein, leuchtet jedem ein, der sich insbesondere die Universitäten zu Lübeck und in Flensburg anschaut und diese miteinander vergleicht. Hier gibt es nur geringe Schnittmengen, sodass eine gemeinsame Beratung und Zuständigkeit hinsichtlich der Abstimmung von Lehrangeboten und Profilbildung nicht notwendig und auch nicht sinnvoll war.
Wir erachten die Abschaffung des Universitätsrates aber lediglich als einen Schritt in die richtige Richtung. Nach unserer Auffassung müssen wir auch über die nun an die Stelle des Universitätsrates tretenden Hochschulräte und ihre Aufgaben reden. Der Wunsch nach einer Reform auch bei diesem Gremium ist erneut in der schriftlichen Anhörung zu diesem Gesetzentwurf deutlich geworden.
Da die Landesregierung angekündigt hat, über die zukünftige Aufgabenverteilung innerhalb der Hochschulgremien noch Gespräche führen und Änderungsvorschläge hierzu dann im Zuge der angekündigten großen Novellierung des Hochschulgesetzes machen zu wollen, haben wir zu diesem Zeitpunkt
auf eigene Vorschläge verzichtet, weil das wahrscheinlich wenig sinnvoll gewesen wäre. Wir begrüßen, dass die Landesregierung bei der Novellierung des Hochschulgesetzes nicht auf die Schnelle handelt, wie wir es bei anderen Gesetzesvorhaben der Koalition erlebt haben, sondern auf dem beschriebenen Wege.
Meine Damen und Herren, wir sollten uns für eine solche Novellierung die notwendige Zeit nehmen und umfangreiche Beratungen durchführen. Denn das, was zum Misserfolg des Universitätsrates beigetragen hat, trifft mit Sicherheit, zumindest in einigen Punkten, auf die Hochschulräte zu. Dieses Hochschulgremium sollte die Universitäten in ihrer Autonomie stärken. Dennoch muss man den Eindruck gewinnen, dass es hier immer noch an Akzeptanz mangelt. Eine ungeliebte Institution, deren Mitglieder teilweise wenig bekannt sind, zwischen den Selbstverwaltungsgremien der Hochschulen im engeren Sinne und der Politik beziehungsweise dem Ministerium hat es - das muss man ehrlich sagen - nicht unbedingt leicht. Es sollte deshalb aus unserer Sicht eine genaue Analyse der Aufgaben und ihrer Wahrnehmung durch die Hochschulräte durchgeführt werden. Erst dann sollte entschieden werden, ob weiterhin an diesem Gremium festgehalten werden soll, ob seine Aufsichtsfunktion gestärkt werden oder ob es stärker zu einem Beratungsgremium entwickelt werden soll.
Lassen Sie mich abschließend noch Folgendes sagen: Ich hoffe, dass wir uns bei der großen Novellierung über einen Vorschlag der Landesregierung unterhalten werden, der zeigt, dass den Hochschulen mehr Autonomie zugetraut wird. In dem Änderungsantrag, den wir gemeinsam mit CDU und PIRATEN eingebracht haben - ich spreche einmal für die CDU-Fraktion mit, Herr Kollege Günther; ich habe festgestellt, dass wir da beide großzügig sind -, haben wir das beantragt. Ich finde es bedauerlich, dass dem nicht zugestimmt wurde. Die Begründung für die Ablehnung ist aus meiner Sicht etwas dünn. Ich denke insbesondere an das, was der Kollege Tietze angeführt hat. Vielleicht lag es daran, dass das eigentlich die Rede des Herrn Andresen war.
„Erst grübeln, dann dübeln“, das würden wir uns auch bei anderen Gesetzentwürfen der Koalition wünschen, beim Vergabegesetz und so weiter. Es gibt ja auch noch einige Verfahren im Wirtschaftsausschuss. Wenn das die neue Linie ist, dann freue ich mich. Dann hat diese Debatte wenigstens etwas gebracht. -Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben heute noch einmal die Chance, über den kleinen Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Hochschulgesetzes zu sprechen. In der vergangenen Woche haben wir dazu im Bildungsausschuss die schriftliche Anhörung ausgewertet. Die Ergebnisse waren nicht überraschend, aber wichtig für unsere Meinungsbildung.
Was die Abschaffung des Universitätsrates angeht, sind sich alle einig. Vor allem sind sich diejenigen einig, die damit vorrangig zu tun haben, nämlich die Universitäten. Und wenn die Universitäten dem zentralen Universitätsrat das Zeugnis ausstellen, dass er nicht gut genug ist, dass er nicht ausreichend effektiv ist, dann ist die Landesregierung gut beraten, diese Einschätzung ernst zu nehmen.
Schwieriger wurde es dann schon beim zweiten Punkt der Novelle. Es soll die Option geschaffen werden, einzelne Bauaufgaben auf das Universitätsklinikum zu übertragen. Die Begründung dafür ist der dringende Sanierungsbedarf bei gleichzeitig engen finanziellen Spielräumen des Landes. Damit kann der Sanierungsbedarf nicht ausschließlich als landesfinanzierte Baumaßnahme dargestellt werden, sprich: Das Land hat nicht das Geld, um das schleswig-holsteinische Universitätsklinikum, das saniert werden muss, zu sanieren. Das Ganze ist traurig, aber wahr. Da keiner eine Patentlösung in der Tasche hat, soll die Möglichkeit geschaffen werden, projektbezogen dem UKSH die Baumaßnahmen zu übertragen, die eigentlich dem Land zuzuordnen sind. Im Rahmen der Übertragung sollen verschiedene Finanzierungsvarianten erwogen werden. Wir sind auch dabei, nötige Sanierungsmaßnahmen über PPP-Modelle zu realisieren, sofern diese wirtschaftlich und sparsam und wenigstens ebenso gut oder besser als das alte Verfahren. Dabei soll das Finanzministerium im Einzelfall entscheiden und stets das letzte Wort haben.
Fakt ist aber auch, dass die Anhörung eindeutige Ergebnisse hervorgebracht hat. Warum machen wir diese Anhörung, wenn wir nicht auf das hören, was
dort gesagt wird? Darum weist der Antrag der Mehrheitsfraktionen in die von den Betroffenen gewünschte Richtung. Er nimmt die Stellungnahme des Vorstands des UKSH nicht nur ernst, sondern auch auf. Danach sollen die Aufgaben nach Zustimmung des Finanzministeriums unter strengen Vorschriften ganz oder teilweise dem Klinikum übertragen werden.
Weiter gehend ist der Antrag des Kollegen Günther, den wir an dieser Stelle unterstützt haben, weil er neben dem Klinikum auch die Hochschulen berücksichtigt; denn hier greift die gleiche Begründung wie bei dem UKSH: Sanierungsstau, keine ausreichenden Landesmittel, keine Idee, wie es sonst gehen kann. Genau darüber haben wir im letzten Jahr wiederholt in diesem Haus gesprochen: millionenschwere Fehlbeträge, wenn es um die Sanierung und die nötige Modernisierung geht. Also ist der Gedanke der Union natürlich richtig, hier einen Schritt weiter zu gehen und die ganz große Lösung zu fordern. Die Begründung, mit der die Mehrheit dies im Ausschuss abgelehnt hat, war dürftig. Man konnte dies nicht ohne erneute Rückkoppelung mit der Fraktion entscheiden. Das Ganze soll nun im Rahmen der großen Hochschulnovelle geleistet werden. Ich frage mich: Wenn man das auf die große Novelle schiebt, dann weiß man doch, dass die Regelung so kommen soll. Deshalb verstehe ich nicht, warum man sie nicht vorzieht. Das wäre pragmatisch. Ehrlich gesagt hatte ich schon ein bisschen den Eindruck, dass die Kolleginnen und Kollegen der Regierungsfraktionen ein bisschen verschreckt waren. Wenn sie ihrem eigenen Verstand gefolgt wären, hätten sie dem Antrag zustimmen müssen, aber keiner hat ihnen gesagt, ob sie das dürfen.
Sie haben es, vielleicht wirklich aus fachlicher Unsicherheit heraus, nicht getan. Das ist schade, aber nicht mehr zu ändern.
Ich möchte mich trotz allem bedanken, denn ich habe die Diskussion insgesamt als sehr sachlich empfunden. Das ist nicht immer so. Daher finde ich das gut. Ich hoffe, dass wir dem UKSH und den Hochschulen mit dieser kleinen Novelle helfen und bin gespannt, was Sie als Vorschlag für eine große Gesetzesnovelle einbringen. Ich glaube, darauf hoffen die Hochschulen mehr als auf klitzekleine Lösungen. Wer jetzt die Blockade aufrechterhält, muss im Landeshaushalt für Ersatz oder Millionen sorgen. Wir freuen uns schon auf die Anträge der Mehrheitsfraktionen zur großen Novelle.