Das sagen keineswegs die um Klimaschutz besorgten Politiker. Im Gegenteil, von denen wurde der Wiedereinstieg in die Kohle als Übergangstechnologie verbrämt. Eigentlich wolle man auch erneuerbare Energien, aber eine vollständige Versorgung sei ja nicht zu schaffen, darum brauche man noch einmal 40 Jahre Kohlegroßkraftwerke, das sehe jeder ein.
Meine Damen und Herren, ich bin nicht nachtragend, aber die CDU meint in der Verkehrspolitik, die Löcher in Schleswig-Holsteins Straßen den Grünen in die Schuhe schieben zu müssen, auch wenn die CDU einen Wirtschaftsminister nach dem nächsten stellte. Daher gestatten Sie mir, an die atomfossilen Löcher in Ihrer Energiepolitik zu erinnern:
Erst war man für CCS und Kohle und für eine Verlängerung der Atomkraftnutzung. Dann gab es im Stammland von Peter Harry Anti-CCS-Initiativen mit Friesenpower. Die CDU erklärte, man habe dazugelernt. CCS war beerdigt.
Dann gab es die Havarie im japanischen Atomkraftwerk. Eine Laufzeitverlängerung, die eben noch als Energierevolution verkauft wurde, wurde so schnell Vergangenheit, dass einem vom Zugucken schwindelig wurde. In Brunsbüttel sollten aber zumindest zwei riesige Kohlekraftblöcke gebaut werden, aber bitte capture-ready, also für CCS-Technik vorgerüstet.
Das war noch unter dem vierten Wirtschaftsminister de Jager so. Die Vergangenheit ist tatsächlich so jung, wie ich sie beschreibe. Dann verabschiedeten sich die Investoren einer nach dem anderen. Da wurde es auch bei der CDU still, und sie „grünte“ durch. Der energiepolitische Sprecher will am liebsten nicht mehr hören, dass er einmal für Atomkraft war. Darum sagen wir auch nichts, sondern wir freuen uns heute über einen breiten Energiekonsens hier im Hohen Haus.
Mit dem Gesetz wird hoffentlich das Kapitel CCS in Schleswig-Holstein abgeschlossen. Besser wäre es gewesen, wenn der Bundesgesetzgeber die CCS-Technik gänzlich in Deutschland verboten hätte.
Dazu fand Schwarz-Gelb nicht die Kraft. Mein Kollege von der SPD hat schon darauf hingewiesen: Es bleibt auch vor Schleswig-Holsteins Küsten noch die Gefahr der Verklappung im Bereich des Festlandsockels der ausschließlichen Wirtschaftszone auf unseren Meeren und vor unseren Küsten.
Also müssen wir diesen Umweg über § 2 Abs. 5 des Bundesgesetzes gehen und für unser Land bestimmen, dass Erprobung und Demonstration der dauerhaften Speicherung von CO2 in SchleswigHolstein nur in bestimmten Gebieten zulässig beziehungsweise unzulässig ist, und zwar mit dem Ergebnis, dass sich in unserem Land nur Gebiete identifizieren lassen, die unzulässig sind.
Herr Minister, mein Respekt und meine ganze Anerkennung gelten den Fachleuten im Ministerium und in den Behörden, die für die fünf untersuchten Gebiete im Einzelnen die fachlichen Gründe herausgearbeitet haben. Dabei geht es um die tektonische Struktur des Glückstadt-Grabens, um volumenmindernde Druckverhältnisse in großer Tiefe
oder um konkurrierende Nutzungsansprüche, die in der Summe zu dem Ergebnis geführt haben, dass es in Schleswig-Holstein keine Eignungsräume für Kohlendioxideinlagerung gibt. Das ist gut so. Daher stimmen wir dem Gesetzentwurf zu. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Meine Damen und Herren, ich wurde soeben darauf hingewiesen, dass sich auf der Tribüne auch Mitglieder der Bürgerinitiative gegen CCS eingefunden haben. - Seien Sie uns ganz herzlich willkommen hier im Schleswig-Holsteinischen Landtag!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach diesem Feuerwerk fällt es mir natürlich schwer, noch eine Schippe draufzulegen. Ich versuche es trotzdem. Ich will den historischen Ablauf nicht noch einmal nachzeichnen und auch nicht erklären, was CCS ist. Ich unternehme einen ganz kurzen Ausflug in die jüngere Historie, Herr Matthiessen. Ich erinnere mich noch sehr gut an den 6. September 2011, mehrere von Ihnen sicherlich auch. Herr Stegner, es war ein regnerischer, kühler Herbsttag. Der Wind wehte.
Die Fraktion der LINKEN wählte an diesem Tag Antje Jansen zur neuen Fraktionsvorsitzenden. Das ist aber sicherlich nicht das, was Ihnen allen in Erinnerung geblieben ist. Nein, in Erinnerung geblieben ist uns etwas anderes, und zwar die Pressemitteilungen.
- Danke. - In Erinnerung geblieben sind mir vor allem die Pressemitteilungen von SPD, Grünen und SSW an diesem Tag. Ich darf die Überschriften zitieren: „Länderklausel verhindert CO2-Verpressung
nicht“ - Detlef Matthiessen; „Landesregierung kann CO2-Speicherung nicht stoppen“ - Marion Sellier; „Schleswig-Holstein muss Gesetz mit Hintertüren ablehnen“ - Flemming Meyer.
Diese drei Überschriften bezogen sich auf ein Gutachten, das BUND und Greenpeace an diesem Tag vorgestellt hatten, nach dessen Inhalt die Länderklausel im CCS-Gesetz eben nicht wirksam sein sollte. Darüber war sich die damalige Opposition absolut einig. Dennoch hat die von Rot-Grün-Blau getragene Landesregierung heute auf der Grundlage dieser Länderklausel einen Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht. Man könnte zu diesem Gesetzentwurf wirklich sagen: Was lange währt, wird hoffentlich gut. Herr Habeck, Sie haben am Anfang Ihrer Regierungszeit selbst gesagt, dass Sie schnellstmöglich einen Gesetzentwurf einbringen wollen. Das hat nun ein bisschen länger gedauert. Ich denke aber, zu Recht, weil das natürlich wasserfest sein muss. Wir unterstützen Sie natürlich dabei, dieses Gesetz jetzt zügig umzusetzen.
Ich denke, dass dieses Gesetz, wenn es in Kraft ist, eine Signalwirkung entfalten kann und die Einlagerung von CO2 im Untergrund in Schleswig-Holstein dann auch wirklich in den kommenden Jahren absolut keine Rolle mehr spielen wird.
Ein Signal ist, dass die Wirtschaft sich nach der Verabschiedung des CCS-Gesetzes auf Bundesebene in großen Teilen von dieser Technologie verabschiedet und sämtliche Projekte in Schleswig-Holstein sofort gestoppt hat.
Ich begrüße, dass wir uns alle darüber einig sind, dass die von Schwarz-Gelb geschaffene Länderklausel eben doch wirksam ist und eine gute Möglichkeit bietet, die CCS-Speicherung hier, auf dem Festland, auszuschließen. Ich bin der Meinung, dass wir zusehen sollten, die Beratungen im Ausschuss zügig durchzuführen, sodass wir den Gesetzentwurf noch in diesem Jahr in zweiter Lesung beschließen können.
Herr Habeck, ich bin Ihnen auch sehr dankbar dafür, dass Sie eine sehr wichtige Forderung gestellt haben; das ist auch eine alte Forderung von uns und anderen. Es geht um das Stichwort Bodenkataster. Es muss in der Tat eine Art Bodenkataster erstellt werden, um die langfristigen Ziele in den Bereichen Energiespeicherung, Geothermie und Trinkwasserversorgung festzuschreiben. Die Erstellung einer Landkarte der Unterwelt - derzeit vorangetrieben im Rahmen des Projektes ANGUS+ der CAU Kiel - ist dabei ein wirklich begrüßens- und unterstützenswertes Vorhaben.
(Beifall Dr. Heiner Garg [FDP] und PIRA- TEN - Dr. Ralf Stegner [SPD]: Da ist die Un- terstützung aber sehr mäßig!)
- Gut, der kommt jetzt, Herr Stegner. Versprochen! Herr Stegner, der folgende Satz ist tatsächlich für Sie: Die schwarz-gelbe Landesregierung hat der Regierung Albig mit der Länderklausel vorgemacht, wie man gute Politik für Schleswig-Holstein macht, und gezeigt, wie man sie auf Bundesebene gegen alle Widerstände umsetzen kann. Dafür bin ich der Vorgängerregierung wirklich sehr dankbar.
Jetzt muss ich aber doch noch einmal böse werden mit Ihnen. Wenn wir hier schon den ganzen Tag lang über die geschichtlichen Ereignisse im Zusammenhang mit dem Thema CCS reden, dann muss man auch sagen, dass der Widerstand gegen die Länderklausel hauptsächlich aus SPD-geführten Ländern kam. Hamburg, Brandenburg und Nordrhein-Westfalen haben dagegen gestimmt. Das dürfen wir nicht vergessen, Herr Stegner. Dass Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von Rot-Grün-Blau, jetzt die Früchte einer erfolgreichen Landespolitik ernten, kann uns bei diesem Thema wirklich nur recht sein. - Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit und freue mich auf die Ausschussberatungen.
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Auch ich begrüße die Bürgerinitiative und ihre Vorsitzende Karin Petersen hier ganz ausdrücklich.
Diese Debatte zeigt, dass wir eigentlich einen Grund zum Freuen haben. Wir haben für Schleswig-Holstein ein gemeinsames Ziel erreicht. Das ist wichtig.
Deswegen werden wir diesen Prozess natürlich positiv begleiten, auch wenn wir auf die Punkte hinweisen, über die in den Ausschüssen vielleicht noch diskutiert werden muss.
Die Freude hat allerdings einen bitteren Beigeschmack. Das wissen wir seit der Veröffentlichung des „TAZ“-Artikels unter der Überschrift „Bei Unterschrift Outing“. Das ist ein mehr als bitterer Beigeschmack, insbesondere für die Mitglieder der Bürgerinitiative und andere engagierte Bürger bei uns in Schleswig-Holstein. Worum geht es? Ich will das ganz kurz erklären. Auf der einen Seite herrscht Konsens über diesen Gesetzentwurf. Aber es sieht so aus, als hätten wir eine neue Debatte. Dabei geht es um einen Datenskandal oder zumindest um einen politischen Skandal.
Die dänische Energiebehörde Energistyrelsen hat die Namen und Adressen von diesen engagierten Bürgern, insbesondere der BI, gegen CO2 veröffentlicht.
Halten wir zunächst einmal fest, wie es dazu gekommen ist. Während wir in diesem Augenblick dabei sind, das bei uns in Schleswig-Holstein zu verhindern, treiben unsere dänischen Nachbarn ihre Pläne zur Verpressung von Kohlendioxid in der Nordsee eifrig voran. Obwohl bislang noch kein einziges Unternehmen Bedarf angemeldet hat, treibt Minister Martin Lidegaard vorsorglich die Ausweisung von unterseeischen CO2-Lagerstätten voran. Dabei scheint ihm nicht entgangen zu sein, dass engagierte schleswig-holsteinische Bürger und Bürgerinnen eben solche Pläne bei uns erfolgreich mit verhindert haben. Ihm scheint auch nicht entgangen zu sein, dass sie das Ziel haben, diese Speicherung auch in dänischen Gebieten zu verhindern.