Protokoll der Sitzung vom 25.09.2013

Es ist doch schizophren, dass wir uns einerseits freuen, Frau Abgeordnete Beer, eine erste syrische Familie in Kiel willkommen zu heißen, und gleichzeitig staatlicherseits 85 Syrer an der Grenze aufgreifen und dann mit anzusehen, wie diese im Untergrund verschwinden.

(Minister Andreas Breitner)

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, PIRATEN, SSW und Dr. Heiner Garg [FDP])

Zum Schluss will ich Ihnen kurz berichten von meinem kleinen Willkommensgruß gestern an die erste syrische Familie aus dem 5.000er-Kontingent, die gestern in Schleswig-Holstein eintraf und mir zu meiner Überraschung einen Blumenstrauß überreicht hat. Darin war eine Grußbotschaft enthalten: „Danke für Sie und danke für Deutschland“. - Den Dank an Deutschland gebe ich gern an Sie weiter. Herzlichen Dank.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW, vereinzelt CDU, FDP und PIRATEN)

Der Herr Innenminister hat seine Redezeit um 4 Minuten überzogen. Wenn der Wunsch besteht, können wir diese Zeit gern auch den Fraktionen zur Verfügung stellen, aber ich sehe jetzt keine weiteren Wortmeldungen. Ich schließe die Beratung.

Es ist von der CDU-Fraktion, der SPD-Fraktion, der FDP-Fraktion und von den Abgeordneten des SSW beantragt worden, den Antrag Drucksache 18/1145 betreffend „Ausbildungsförderung für Flüchtlinge erleichtern“ federführend dem Innenund Rechtsausschuss und mitberatend dem Wirtschaftsausschuss zu überweisen.

(Zurufe)

- Und Bildung und Sozial? Also vier? Innen- und Recht, Bildung, Wirtschaft? Nicht Wirtschaft, sondern dem Sozialausschuss?

(Zurufe)

Ich wiederhole es für das Protokoll: Es ist beantragt worden, den Antrag dem Innen- und Rechtsausschuss und mitberatend dem Sozialausschuss und dem Bildungsausschuss zu überweisen. Wer das beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das ist einstimmig so beschlossen.

Es ist beantragt worden, in der Sache über den interfraktionellen Antrag aller Fraktionen und des SSW, Drucksache 18/1142, abzustimmen. Wer dem Antrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das ist so einstimmig beschlossen.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, PIRATEN, SSW und Hans-Jörn Arp [CDU])

Dann haben wir noch über einen Antrag zu beschließen. Der Innen- und Rechtsausschuss hat die ursprünglichen Anträge für erledigt erklärt. Das muss aber vom Parlament bestätigt werden.

(Zuruf)

- Es gibt noch einen weiteren Änderungsantrag? Der ist nicht in meiner Vorlage.

Der Antrag in der Drucksache 18/1162 lautet „Asylrecht weiterentwickeln“. Wer dem Antrag und der Empfehlung der Erledigung seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen?

(Zuruf)

- Ich habe das bei mir so stehen, deswegen stimmen wir darüber jetzt ab.

(Angelika Beer [PIRATEN]: Das ist eine Be- schlussempfehlung!)

Enthaltungen? - Die sehe ich nicht. Damit sind der Antrag mit den Stimmen aller Fraktionen außer der CDU-Fraktion so angenommen und die darin enthaltenen Anträge für erledigt erklärt. Jetzt haben wir es wirklich richtig gemacht.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 12 auf:

Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Spielbankgesetzes des Landes Schleswig-Holstein (SpielbG SH)

Gesetzentwurf der Fraktionen von FDP und CDU Drucksache 18/1125

Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die Grundsatzberatung und erteile dem Herrn Abgeordneten Hans-Jörn Arp das Wort.

(Hans-Jörn Arp [CDU]: Eigentlich ist Erstan- tragsteller die FDP-Fraktion! Ich bin zwar gern dran, aber der Reihenfolge nach ist die FDP als Erstes dran!)

- Hier steht aber auch die CDU als Antragsteller mit auf dem Gesetzentwurf. Sie können aber gern dem zweiten Antragsteller das Wort überlassen. Das wäre normalerweise die größere Fraktion. Jetzt hat für die FDP-Fraktion der Herr Abgeordneten Dr. Heiner Garg das Wort. - Bitte schön.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Gesetze sind kein Selbstzweck, sondern müssen mit den darin formu

(Minister Andreas Breitner)

lierten Regelungen einen Sinn ergeben. Sie müssen mit höherrangigem Recht vereinbar sein und dürfen anderen Gesetzen nicht widersprechen. Konkret heißt das: Der Grundsatz der Gleichheit muss eingehalten werden. Es kann nicht sein, dass zwei unterschiedliche Akteure bei demselben Sachverhalt unterschiedlich behandelt werden. Wer die Spielsucht beim Automatenspiel bekämpfen will, der darf das nicht nur bei privaten Spielhallen tun, sondern muss dies auch bei den staatlichen Spielbanken gewährleisten. Außerdem, liebe Kolleginnen und Kollegen von den Koalitionsfraktionen, heißt es in Ihrem Koalitionsvertrag: „Wir streben den Verkauf der Spielbanken an.“ Es ist naiv zu glauben, dass Spielsüchtige nur private Spielhallen aufsuchen und um Spielbanken einen Bogen machen.

(Beifall PIRATEN)

Ein Spielsüchtiger wird, um seine Sucht zu befriedigen, auch eine Spielbank betreten. Herr Eichstädt und Herr Harms haben diesen Umstand während einer Podiumsdiskussion zum Spielhallengesetz ebenfalls bestätigt. Herr Eichstädt sagte damals wörtlich: Um die Spielbanken muss man sich natürlich auch kümmern. - Richtig!

(Beifall Peter Eichstädt [SPD] und Lars Harms [SSW])

- Genau, Kollege Eichstädt, und das machen wir gerade. Gesetze müssen das Kohärenzgebot erfüllen, das heißt, sie müssen in sich schlüssig sein, weil sie ansonsten vor der Rechtsprechung keinen Bestand haben werden. Wenn also die Landesregierung und die regierungstragenden Fraktionen wollen, dass das Spielhallengesetz dauerhaft Bestand haben soll, müssen sie die dort gefundenen Regelungen eins zu eins auf die Spielbanken übertragen. Wer Spielsucht bekämpfen will, muss sie konsequenterweise überall bekämpfen. Genau deswegen haben Union und FDP diesen Gesetzesentwurf eingebracht.

Ohne eine gleiche Regelung bei den Spielbanken ist Suchtprävention nicht darstellbar. Im Gesetzesentwurf der Landesregierung zum Spielhallengesetz heißt es dazu wörtlich:

„Auch in Spielhallen halten sich eine Vielzahl von Personen länger in geschlossenen Räumen auf... Die Einrichtung eines Nebenraums ohne Spielgeräte, in dem geraucht werden darf, ist allerdings zulässig.“

Neben dem Verabreichen von Speisen verleitet auch ein geduldeter Verzehr von mitgebrachten oder angelieferten Speisen dazu, den Aufenthalt

von Spielerinnen und Spielern in der Spielhalle zu verlängern; denn auch bei mehrstündigem Spiel muss die Spielhalle bei Hungergefühl oder Appetit nicht verlassen werden. Das Verbot jeglichen Verzehrs von Speisen ist deshalb notwendig, um Umgehungen auszuschließen, die darauf abzielen, beispielsweise mit Keksen, Schokoladenriegeln oder Sonstigem das Hungergefühl zu beseitigen oder zu mindern. Es erscheint aus Spielerschutzgründen geboten, den Spielerinnen oder Spielern durch die Notwendigkeit des Verlassens der Spielhalle zu Essenszwecken wenigstens die Möglichkeit einzuräumen, über die Fortführung des Spiels nachzudenken. Zur Einschränkung des Suchtpotenzials soll sowohl das Anbieten, aber auch der Verzehr an sich von alkoholischen Getränken unterbunden werden. Auch dies dient dem Spielerschutz, da unter Alkoholeinfluss die freie Selbstbestimmung, die Urteilsfähigkeit und Selbstbeherrschung hinsichtlich der Fortsetzung des Spiels und der Höhe der einzugehenden Risiken eingeschränkt sein kann.

(Heiterkeit Peter Eichstädt [SPD])

- Ich finde es außerordentlich interessant, Herr Eichstädt, dass Sie das so lustig finden. Ich weiß noch, wie Sie sich in der vergangenen Legislaturperiode dazu geäußert und genau das eingefordert haben.

(Zuruf Peter Eichstädt [SPD])

Entspricht dies tatsächlich Ihrer Meinung, so gibt es keinen rationalen Grund, Spielbanken im Hinblick auf das Suchtpotenzial gegenüber Spielhallen zu bevorzugen.

(Beifall Dr. Patrick Breyer [PIRATEN])

In der Spielbank muss ebenso wie in Spielhallen künftig auch das Rauchen verboten und der Ausschank von Alkohol unterbunden werden.

(Christopher Vogt [FDP]: Da ist er immer dabei!)

Ebenso muss jegliche Werbung untersagt werden. Es ist wenig sinnvoll, dass aktuell auf Schulbussen in Kiel die Spielbank Schleswig-Holstein beworben wird.

(Vereinzelter Beifall FDP, CDU und PIRA- TEN)

Zudem kann es doch nicht richtig sein, dass bei einem Automaten in der Spielhalle der maximale Spielverlust bei 80 € liegt, während bei den gleichen Automaten in der Spielbank ein Verlust von bis zu 50.000 € pro Stunde möglich ist.

(Dr. Heiner Garg)

(Beifall Rasmus Andresen [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN] und Lars Harms [SSW])

Nein, Regeln müssen für alle gelten, und der Spielerschutz darf nicht aufgeweicht werden, nur weil das Automatenspiel in einer Spielbank stattfindet. Die Fraktionen von FDP und CDU haben einen entsprechenden Gesetzentwurf dazu in den Landtag eingebracht. Er liegt Ihnen vor.