Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. - Dann spricht jetzt für die Landesregierung Frau Ministerin Professor Dr. Wara Wende für das Ministerium für Bildung und Wissenschaft.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Lieber Herr Krumbeck, Sie haben im Prolog Ihrer Rede von „Wissen, wägen, wagen“ gesprochen. Allein die drei „W“ sind mir sehr sympathisch.
Allerdings haben Sie, als Sie den Antrag gestellt haben, wahrscheinlich nicht abgewogen, wie Sie das formulieren. Ich schließe mich da Anke Erdmann an. Auch ich habe Ihren Antrag anders verstanden. Ich habe ihn so verstanden, dass Sie vom MBW eine landesweite Entwicklungsplanung wollen, den sogenannten Masterplan. Wenn man Ihnen genau zugehört hat, hat man gemerkt, dass Sie etwas anderes meinten. Da kommen wir dann auch näher zusammen.
Auch ich halte viel von genauen Analysen, von guten Konzepten und von stringenten Planungen. Die Forderung allerdings nach einem detaillierten landesweiten, vom MBW zu erstellenden Schulentwicklungsplan hört sich nur auf der Oberflächenebene gut an. Wenn man genauer hinschaut, sind wir uns wohl einig, dass wir diesen so nicht brauchen. Denn erstens würden wir in der beantragten Form die Freiheit des Elternwillens einschränken, und zweitens würden wir in die Rechte der Kommunen eingreifen. Beides - hoffe ich - wollen wir alle nicht.
Meine Damen und Herren, unsere Schullandschaft ist in Bewegung. Das haben wir eben auch gehört. Ich erinnere Sie noch einmal daran: Wir werden bis zum Jahr 2020 voraussichtlich 50.000 Erstklässler weniger haben als heute.
- Schüler, nicht Erstklässler; gut gehört. Gut, dass ich ab und zu zu Ihnen schaue. - Wir werden voraussichtlich 50.000 Schülerinnen und Schüler weniger haben als heute. Manches Klassenzimmer wird leer bleiben. Manche Schule wird zu schließen sein. Das wird sich wohl nicht ändern lassen. Diese Entwicklung müssen wir in der Tat genau anschauen, wir müssen sie analysieren, und wir müssen sie begleiten.
Allerdings: Wenn das Ergebnis der Analyse mehr sein sollte als eine Übersicht, als ein Leitfaden, dann geht es in die Richtung einer zentralen Planung von Schülerströmen. Das aber sollten wir alle nicht wollen. Denn dann nähmen wir den Elternwillen und die Entscheidungsfreiheit der Eltern nicht ernst. Wir haben in Schleswig-Holstein die freie Schulwahl, und wir haben das bewusst entschieden, weil die Eltern in der Regel zumindest sehr gut abschätzen können, was das Beste und welche Schule die beste für ihre Kinder ist.
Im Übrigen kann ein Schulentwicklungsplan die einzelne, durch zurückgehende Schülerzahlen bedrohte Schule nicht unbedingt retten. Der Wettbewerb unter den Schulen wird mit abnehmenden Schülerzahlen zunehmen, und es ist Aufgabe der Schulen und der Schulträger, die Unterrichtsqualität und die Unterrichtsentwicklung so voranzubringen, dass Schulen möglichst attraktiv für die Eltern und die Schüler werden. Darum müssen Schulen und Schulträger gemeinsam und mit dem MBW attraktive Angebote entwickeln.
Schulen sind Einrichtungen der kommunalen Träger. Die Schulentwicklungsplanung ist Aufgabe der Kommunen. Eine Landesplanung des MBW hätte also keinerlei Bindungswirkung für die Schulträger, wäre gewissermaßen ein zahnloser Tiger. Es gibt keinerlei gesetzliche Grundlage, eingreifen zu können.
Vor zwei Tagen haben mir Unternehmer der Gemeinden um Büsum und Wesselburen eine Petition überreicht, ich möge doch eingreifen, weil sich die beiden Schulen, die zu einer Schule zusammengelegt werden sollten, nicht über den Standort einigen könnten. Ich musste ihnen sagen: Ich kann nicht
Ich sehe aber sehr wohl, dass wir noch validere Daten brauchen, als wir sie zurzeit haben. Deswegen haben wir ein IT-Programm angeschafft, das auf der Basis von Bestandsdaten, zum Beispiel Schülerzahlen, Geburtenraten, Übergangsquoten, Hochrechnungen und Prognosen für zukünftige Schülerzahlen ermöglicht. Dadurch lassen sich Perspektiven für das zukünftig benötigte Personal und die zukünftig benötigte Raumausstattung für unsere Schüler ableiten.
Die IT-Lösung schafft endlich eine einheitliche Datenbasis für die Kreise und kreisfreien Städte und auch für uns, für das Bildungsministerium. Wir als Ministerium erhalten Leserechte auf die Daten der Kreise und kreisfreien Städte zur Schulentwicklungsplanung.
Meine Damen und Herren, der demografische Wandel wird eine große Herausforderung für unsere Schulen und für unser Land werden. Deshalb brauchen wir landesweit eine Übersicht sowie klare Kriterien. Wir brauchen aber vor allem eine kompetente kommunale Schulentwicklungsplanung. Unsere Aufgabe im MBW sehe ich darin, die Kommunen im Dialog bei dieser Planung zu unterstützen, und das tun wir gern.
Wir kommen zu den Anträgen. Es ist beantragt worden, die Drucksache 18/1349 dem Bildungsausschuss zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Dann ist das einstimmig so beschlossen, und die Debatte wird im Bildungsausschuss fortgesetzt.
Änderungsantrag der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW Drucksache 18/1412
Vielen Dank, Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Anlass des vorliegenden Antrags meiner Fraktion ist die im Februar 2014 stattfindende Trilaterale Wattenmeerkonferenz in Tondern in Dänemark. Aufgeschreckt wurden wir durch den Entwurf der Ministererklärung, die zunächst nur in Englisch kursierte. Aber als die Übersetzung da war, sahen wir einige Formulierungen und die Notwendigkeit, dieses Thema im Plenum zu debattieren, bevor eventuell wieder an uns vorbei Fakten geschaffen werden.
Wie richtig wir liegen, zeigt uns die Sitzungsvorlage der Nationalparkkuratorien. Dithmarschen hat vor ein paar Tagen schon beschlossen. Heute ist die Sitzung des Nordfriesischen Kuratoriums in Husum mit einigen Ergänzungs-, Klarstellungs- und Definitionswünschen.
Vorweg möchte ich jedoch ein Bekenntnis zum Nationalpark und dem Schutz des Wattenmeeres abgeben. Auch die CDU steht nach wie vor zum Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer und zum 2009 verliehenen Titel eines Weltnaturerbes.
Tatsache ist aber auch, dass es zwei parallel laufende Diskussionsstränge gibt, die aufhorchen lassen. Zum einen gibt es die eben angesprochene Trilaterale Wattenmeerkonferenz mit der Ministererklärung in Tondern im Februar nächsten Jahres. Gleichzeitig liegt ein sogenannter Evaluierungsbericht zum Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer vor, der in über 80 Punkten Handlungsempfehlungen zur Fortentwicklung des Nationalparks gibt. Unter anderem wird darin gefordert, die nutzungsfreie Zone auf 50 % der Natio
Dies würde zu deutlichen Einschränkungen vor allem für die Krabbenfischerei, aber auch die Muschelfischerei führen. Außerdem sollen die Beweidung der Vorländereien reduziert und Nutzungsmöglichkeiten in angrenzenden Bereichen - ich nenne nur das Strandparken in St. Peter Ording weiter eingeschränkt werden. Aus Zeitgründen will ich mich auf diese Beispiele beschränken.
Nun mag der Minister sagen, dieser Bericht sei nicht ein Papier der Landesregierung. Aber er sollte sich auch nicht in die Büsche schlagen, denn er hat die Ergebnisse dieses Berichts in der gemeinsamen Sitzung beider Nationalparkkuratorien in Husum im vergangenen Juni vorgestellt und im Grundsatz befürwortet. In der Pressemitteilung vom 13. Juni 2013 greift er insbesondere die Fragen der nutzungsfreien Flächen und der rechtlichen Grundlagen auf. Das macht nur Sinn, wenn der Minister das Nationalparkgesetz anfassen will.
Dann gibt es eben auch noch den vorliegenden Entwurf der Ministererklärung zur Trilateralen Wattenmeerkonferenz, die ja nach der Zuarbeit der betreffenden Landesregierungen entstanden ist. Es ist ganz normal, dass diese Zuarbeit stattfindet. In der Erklärung werden - was Wunder - Vorschläge aus dem Evaluierungsbericht in Bezug auf erweiterte Nullnutzungsgebiete aufgegriffen. Insbesondere der Fischerei sollen zusätzliche Auflagen bei den Fanggebieten und Fangtechniken aufgedrückt werden, die nicht akzeptabel sind und die sich auch nicht mit der gemeinsamen Fischereipolitik der EU vereinbaren lassen.
Meine Damen und Herren, diese Forderungen gehen uns zu weit. Ich fordere die Landesregierung und ich fordere den zuständigen Minister Habeck auf: Hände weg vom Nationalparkgesetz, Hände weg von weiteren gesetzlich verordneten Nullnutzungsgebieten, Hände weg von einer Ausdehnung des Nationalparks auf angrenzende Festlandsgebiete!
Bei all dem gibt es jedoch noch einen Punkt, dem bisher zu wenig Aufmerksamkeit geschenkt wurde. Die Forderung nach einem Sicherheitskonzept für die Deutsche Bucht bezüglich des Offshore-Windkraft-Ausbaus, wie dies unter anderem schon lange von der Insel- und Halligkonferenz und der Schutzgemeinschaft Deutsche Nordseeküste gefordert
wird. Dieses Thema drängt wirklich und sollte auch auf der Trilateralen Wattenmeerkonferenz beraten werden.
Abschließend noch ein Wort zum vorliegenden Änderungsantrag der Regierungsfraktionen. Die Intention dieses Antrags geht zwar in die richtige Richtung, insbesondere der Hinweis auf § 2 der Nationalparkgesetzes, wo die Interessen und herkömmlichen Nutzungen der einheimischen Bevölkerung und der Vorrang des Küstenschutzes festgeschrieben sind.
In Ihrem Antrag fehlt aber jegliche inhaltliche Festlegung. Da Sie auf halbem Wege stehen bleiben, werden wir ihrem Antrag nicht zustimmen können und uns enthalten. Da die Konferenz bereits Anfang Februar 2014 stattfindet, beantrage ich Abstimmung in der Sache. - Danke.