Klaus Jensen

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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bin noch einmal in die Bütt gegangen, weil ich die Entwicklung des Nationalparks so ziemlich von Anfang an mitverfolgt habe und hier aus meiner Sicht noch einige Punkte klarstellen beziehungsweise betonen möchte. Was die Mittelplate angeht, so bestand diese, als der Nationalpark eingerichtet wurde. Insofern ist der Bestandsschutz nachvollziehbar.
- In die Diskussion möchte ich jetzt nicht einsteigen; denn wir als Nutzer des Nationalparks können sagen: Der Nationalpark ist so schützenswert, weil wir uns vor Ort immer ein Stück weit darum gekümmert haben. Das wird immer gerne vergessen.
Der Bestandsschutz wurde gewährt, weil die wirtschaftliche Nutzung abgesichert werden musste, aber auch, weil sie sich bewährt hat. Das hat Heiner Rickers hier schon deutlich gemacht. Wir würden auch eine Adler-Express heute niemals mehr bekommen. Ich bin froh, dass wir die Adler-Express haben, die Hooge, Amrum und Sylt miteinander verbindet und die Gäste beziehungsweise Touristen hin- und herbringt. Das ging auch nur über den Bestandsschutz. So etwas wäre im Nationalpark nie mehr möglich gewesen. Insofern finde ich das gut.
Ich will noch einmal insgesamt auf die traditionellen Nutzungen zu sprechen kommen. Damit ist nicht unbedingt die Ölförderung gemeint, sondern
damit sind viele andere wirtschaftliche Nutzungen gemeint, die es vor Ort im Nationalpark gibt. Der touristische Part ist schon angesprochen worden. Da gibt es viele sinnvolle und gute Vereinbarungen. Ich möchte aber auch noch einmal auf die Fischerei hinweisen und klarstellen, weil wir das wahrscheinlich in den nächsten Sitzungen auf den Tisch bekommen werden: Mit uns sind, gerade was die Krabbenfischerei angeht, keine weiteren Einschränkungen zu machen.
Wenn das unter der Überschrift läuft: „Wir müssen 50 % Nichtnutzung oder eine Nullnutzung im Nationalpark haben, weil das überall so ist“, sage ich: Das passt hier nicht her. Wir leben und arbeiten in einem Nationalpark. Das soll auch weiterhin möglich bleiben.
Gerne.
- Die Förderung, die jetzt auf Mittelplate gemacht werden darf, unterstütze ich. Insofern wird kein weiterer Punkt im Nationalpark dazu dienen, Erdöl zu fördern. Probebohrungen stehe ich eindeutig aufgeschlossen gegenüber.
Ich möchte noch einen Punkt erwähnen, weil Andreas Tietze die „Pallas“ angesprochen hat. Die Havarie der „Pallas“ ist deswegen zu einer Katastrophe geworden, weil wir in Kiel zu der Zeit einen grünen Umweltminister hatten - Steenblock, für alle, die sich erinnern -,
der total überfordert war, diesen Notfall in den Griff zu bekommen. Insofern ist viel mehr passiert, als vielleicht hätte passieren müssen. Ich will das nicht kleinreden, aber die Verantwortlichkeit noch einmal klar darstellen.
Danke schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich stelle am Anfang meiner Rede fest, dass die von den Koalitionsfraktionen vorgelegten Änderungen des Landeswassergesetzes in Teilen die falschen Akzente setzen.
Dennoch möchte ich vorweg in aller Klarheit herausstellen, dass sich die CDU ohne Wenn und Aber zum Küstenschutz bekennt und immer den Vorrang des Küstenschutzes vor anderen Belangen vorneanstellt. Deshalb ist es auch wichtig und richtig, dass die maßgeblichen Regelungen den Küstenschutz betreffend im Landeswassergesetz formuliert werden und sich nicht allein zum Beispiel im Landesnaturschutzgesetz oder im Nationalparkgesetz wiederfinden.
Nun aber zurück zur Vorlage der Regierungsfraktionen zur Änderung des Landeswassergesetzes. Dieser Entwurf verfolgt im Wesentlichen das Ziel, bauliche Anlagen im Bereich von Küstenschutzanlagen und in Risikogebieten deutlich strenger zu reglementieren oder sogar ganz zu verbieten. Dabei setzen Sie die falschen Signale.
Die Abstandsregelungen sind aus dem novellierten Landesnaturschutzgesetz übernommen worden. Das haben wir bereits bei der Beratung des LNatschG kontrovers diskutiert. Wir lehnen diese Regelungen auch aus tourismuspolitischen Gründen nach wie vor ab, weil sie künftige Entwicklungen in diesem Bereich deutlich erschweren wird.
Viel wichtig ist aber die Tatsache, dass in die Entscheidungshoheit der Gemeinden vor Ort massiv eingegriffen wird. Das lehnen wir strikt ab! Wir sind der festen Überzeugung, dass solche Entscheidungen vor Ort deutlich besser gefällt werden können. Dies war auch ein Kritikpunkt der kommunalen Ebene, die ich allerdings noch viel deutlicher erwartet hätte.
Meine Damen und Herren, nun komme ich zu dem Elbeabschnitt von Geesthacht bis Lauenburg. Dieser Bereich ist bisher nicht in der Zuständigkeit des Landes. Die Region hat den deutlichen Wunsch geäußert, diese Hochwasserschutzanlagen in die Landeshoheit zu übergeben, einschließlich Bau und Betrieb. Ein Wasser- und Bodenverband ist mit solch einer großen Aufgabe personell und finanziell schlicht überfordert. Ich weiß, Herr Minister, dass Ihr Haus den Tideeinfluss der Elbe auf diesen Abschnitt nach dem Wehr in Geesthacht als nicht mehr gegeben ansieht und ein Präzedenzfall für andere Fließgewässer befürchtet. Aber Sie wissen auch, dass es ernstzunehmende Untersuchungen und Belege gibt, die genau den anderen Schluss zulassen. Hier erwarten wir noch Bewegung in Ihrer Positionierung.
In der letzten Sitzung des Agrar- und Umweltausschusses haben die regierungstragenden Fraktionen noch letzte Änderungen eingebracht, denen wir teilweise unsere Zustimmung geben können. Zum ersten wird die Definition von Hochwasserschutzanlagen erweitert, wonach Vor- und Aufspülungen und Aufschüttungen der Küstensicherung dienen. Zum Zweiten findet § 11 a Landesnaturschutzgesetz in Angelegenheiten des Küstenschutzes keine Anwendung, sodass eine parallele naturschutzfachliche
Prüfung entfällt. Es liegt im Interesse des Küstenschutzes, wenn die zuständige Küstenschutzbehörde die Angelegenheiten des Eingriffs und des Naturschutzes im sogenannten Huckepackverfahren mit entscheidet.
Einen letzten Punkt möchte ich noch aufgreifen: die genehmigungsfreie Zulassung für Boote mit Elektromotoren bis 750 W für Menschen mit Behinderung. Dies war ein Wunsch des Landessportfischerverbandes. Ich werbe dafür, diese Ergänzung in die Novellierung aufzunehmen.
Ich fasse zusammen: Wir lehnen eine Bevormundung der Kommunen vor Ort ab. Wir lehnen die vom LNatschG übernommenen Abstandregelungen ab. Wir fordern den Hochwasserschutz an der Elbe in Landeshoheit bis an die Landesgrenze zu Mecklenburg-Vorpommern. Wir unterstützen die erweiterte Definition für Küstenschutzanlagen. Wir fordern die genehmigungsfreie Zulassung von Booten mit Elektromotoren für Menschen mit Behinderung. Die letzten Punkte sind Gegenstand unseres Änderungsantrages. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich begrüße ausdrücklich - das möchte ich hier sagen -, dass die FDP durch diesen Antrag ein fischereipolitisches Thema, ja einen Konflikt, an das Licht zumindest der parlamentarischen Öffentlichkeit bringt, das bisher jedenfalls eher in Fachkreisen und Verbänden diskutiert wird.
Allerdings greift das Vorhaben meines Erachtens ein Stück zu kurz. Worum geht es hier? Die Bundesumweltministerin plant auf Grundlage von EURahmenrichtlinien bestehende Natura-2000-Gebiete in der Ausschließlichen Wirtschaftszone von Nord- und Ostsee als Naturschutzgebiete rechtlich zu sichern. Das hätte zur Folge, dass erhebliche Bereiche der Fischerei der Nutzung entzogen würden. Betroffen ist nicht nur die gewerbliche Krabbenfischerei in der Nordsee, sondern unter anderem auch die Freizeitfischerei in der Ostsee.
Dies wird damit begründet, dass die negativen Auswirkungen auf die Arten- und Lebensräume der Meere minimiert werden sollen. Nun reden wir ja Kollege Kumbartzky hat das schon gesagt - nicht zum ersten Mal davon, dass die Fischerei in ihren Möglichkeiten eingeschränkt werden soll.
Die Tatsache, dass sich nicht nur der Fischereiverband, sondern die Freizeitfischer, die Angler, die Sportfischer, der nautische Verein und die Schutzgemeinschaft Deutsche Nordseeküste - die SDN große Sorgen um die familienbetriebene Krabbenfischerei oder das auch für den Tourismus wichtige Hochseeangeln machen, sollte uns allen zu denken geben. Hier darf nicht eine ganze Branche unter Generalverdacht genommen werden, die der Natur, dem Meer Schaden zuzufügt. Viele fühlen sich gerade im Gegenteil dem Schutz von Nord- und Ostsee verpflichtet.
Als Begründung wird der - ich sage jetzt bewusst vermeintlich ungünstige oder gar schlechte Erhaltungszustand relevanter Arten und Lebensräume ins
Feld geführt. Es ist für mich - ehrlich gesagt schwer vorstellbar, dass die eben angeführten Nutzungen für ein solch negatives Ergebnis - so es denn belastbar ist - verantwortlich sein sollen. Hier besteht in meinen Augen noch erheblicher Informationsbedarf.
Die Landesregierung hat in ihrer Stellungnahme zu den Verordnungsentwürfen ausgeführt, dass sie die pauschalen Verbote von Freizeitfischerei sowie Aquakultur - von mir bisher noch nicht genannt - ebenfalls ablehnt, weil damit das Prinzip der Verhältnismäßigkeit verletzt wird, weil sie - ich zitiere - „weder erforderlich, geeignet noch angemessen“ sind.
Da offensichtlich auch der Landesregierung in Teilen, zum Beispiel bei der Freizeitfischerei - so steht es in der Stellungnahme -, keine Daten zu Störungen vorliegen, gibt es für - ich zitiere - „vorsorgliche Verbote keinerlei Rechtfertigung und Notwendigkeit“. - Hört, hört!
Die kommunal getragene Schutzgemeinschaft Deutsche Nordseeküste geht in ihrem Schreiben an das Bundesumweltministerium vom 21. März diesen Jahres noch auf zwei Punkte ein, die ich hier ansprechen möchte. Erstens wird auf die vorgesehene Sperrung großer Bereiche des Sylter Außenriffs und auch des Borkumer Riffgrunds für die grundberührenden Fanggeräte - das ist unsere Krabbenfischerei - hingewiesen, obwohl das Riff deutlich kleiner ist als die ausgewiesene Fläche. Zweitens weist sie - zu Recht - auf die weiteren konkurrierenden Nutzungen in der AWZ hin, zum Beispiel die Offshore-Windparks, Sandentnahme oder militärische Sperrgebiete, die zusätzlich die fischereiliche Nutzung einschränken. Ein uns vorliegendes Schreiben des Bundesumweltministeriums an meinen Fraktionschef versucht die angesprochenen Probleme zwar zu relativieren, das überzeugt mich aber bisher nicht wirklich.
Ich denke, es ist höchste Zeit, dass wir in der politischen Diskussion die Bewertungen von Bundesund Landesebene, aber auch die Hinweise unter anderem von SDN und Nautischem Verein zu diesem Thema aufgreifen. Keiner wird sich gegen einen sinnvollen, von wissenschaftlichen Erkenntnissen getragenen Meeresschutz aussprechen. Aber das muss auch der Anspruch sein, bevor man die Nutzungsmöglichkeiten, besonders für unsere Fischerei derart einschränkt. Vielleicht sollten wir auch externen Sachverstand in den Agrar- und Umweltausschuss einladen, um uns ein eigenes Bild machen
zu können. Damit möchte ich zum Ausdruck bringen, dass ich für meine Fraktion die Ausschussüberweisung beantrage.
Noch ein Wort zum heute vorgelegten Änderungsantrag der Regierungsfraktionen, die rechtliche Sicherung der FFH-Gebiete beziehungsweise die Feststellung der Erhaltungsmaßnahmen - beides wird dort ja angesprochen -: Wenn regionale und örtliche Besonderheiten berücksichtigt werden sollen, müssen wir die örtliche Ebene auch einbinden.
Deswegen beantrage ich Überweisung in den Ausschuss. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe mich noch einmal zu einem kurzen Beitrag gemeldet, weil ich erstaunt zur Kenntnis nehme, dass hier im Ausschuss nicht über Dinge beraten werden soll, die wir mit Sicherheit noch nicht so beurteilen können - was die Sachlage angeht -, dass wir über sie hier gleich im Plenum abstimmen sollten. Wenn ich daran denke, was wir sonst alles an die Ausschüsse verweisen, verstehe ich nicht, wie wir bei so einem Thema darauf verzichten. Es gibt viele Betroffene - ich habe sie eben aufgezählt -, die eben nicht beteiligt sind, weil sie formal in diesen Verfahren auf bundes- und europäischer Ebene nicht gehört werden sollen. Wenn wir das alles links liegen lassen sollen, habe ich dafür überhaupt kein Verständnis.
- Ja, oder auch rechts liegen lassen.
Ich möchte damit begründen, warum wir, also die CDU-Fraktion, den Änderungsantrag ablehnen werden. Wir werden dem FDP-Antrag, obwohl er sehr kurz und knapp gehalten ist, zustimmen. Damit ist unser Abstimmungsverhalten erklärt. - Danke.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst möchte ich dem Minister und seinem Haus für den vorliegenden Bericht danken. Er gibt zumindest den aktuellen Zwischenstand wieder. Ich komme nachher noch einmal darauf zurück.
Das letzte Sommerhochwasser von 2013 erreichte den zweithöchsten je gemessenen Wasserstand an der Elbe. Das ist jetzt fast drei Jahre her, und es ist schon bemerkenswert, dass das Thema von dieser Landesregierung immer noch nicht, zumindest nicht in einer für die Betroffenen zufriedenstellenden Weise, abgearbeitet worden ist. Fast habe ich den Eindruck, man spreche nicht die gleiche Sprache. Meine Fraktionskollegen Daniel Günther und Klaus Schlie fragen in der Kleinen Anfrage nach einer Zwischenlösung, wie sie von der Stadt Lauenburg gefordert wurde. Die Antwort: Eine geforderte Zwischenlösung ist der Landesregierung nicht bekannt. Noch immer warten viele Betroffene auf ihr Geld; wir haben es eben schon von Kollege Vogt gehört. Dies ist für mich nicht länger hinnehmbar!
Stimmen die Angaben aus der Kleinen Anfrage noch, so sind von 63 Anträgen aktuell 11 immer noch nicht beschieden. Die Stadt Lauenburg hat 33 Anträge zur öffentlichen Infrastruktur gestellt. Auch hier waren im Januar 18 Anträge, und jetzt laut Anfrage noch 9, nicht beschieden.
In diesen Zusammenhang gehört auch die Frage nach den geforderten drei Kostenvoranschlägen pro Gewerk. In den Medien stand, dies könnten wegen
der vielen unterschiedlichen Fachbereiche durchaus 40 Angebote pro Gebäude sein. Hinzu kämen denkmalrechtliche Genehmigungen und so weiter und so fort. Das nenne ich einen bürokratischen Wasserkopf, oder vornehmer ausgedrückt: überbordende Bürokratie.
Hier wird man im Hinblick auf anstehende Fristen schnell zu einer Verschlankung kommen müssen. Ist dem Ministerium eigentlich die lange Bearbeitungsdauer von teilweise über einem Jahr bewusst? Es könnte für die Antragsteller ein böses Erwachen geben, wenn die Kostenvoranschläge nach so langer Zeit womöglich überholt sind. Ich weiß um ein oft kompliziertes Vergaberecht. Dennoch erwarte ich von der Landesregierung mehr Unterstützung für die Betroffenen.
Das eigentlich Bedrückende ist aber, dass es am Geld nicht gelegen hat. Der Bericht bestätigt nochmal: Insgesamt 6,68 Milliarden € Bundes- und EUMittel standen zur Verfügung. Davon entfielen bisher knapp 21,4 Millionen € auf Schleswig-Holstein. Ein Bedarf von weiteren 18,6 Millionen € ist laut Bericht angemeldet worden. Insgesamt sind es also 40 Millionen €.
Am vergangenen Mittwoch war der letzte - oder besser: der aktuellste - Termin zur Information der Öffentlichkeit in Lauenburg. Herausgekommen ist: Es liegen neue Gutachtenergebnisse vor. Für die Lauenburger Altstadt sind sie lediglich erst einmal Grundlage für weitere Planungen. Als frühester Termin der Fertigstellung wird 2019 genannt. Die heutige Presse titelt: „Lauenburg erst in drei Jahren sicher“. - Ich habe da so meine Zweifel, wenn ich die Geschwindigkeit der vergangenen Jahre betrachte. Man kann nur hoffen, dass zügig konkrete Maßnahmen auf den Weg gebracht werden, bevor das nächste Hochwasser da ist. Ich will mich gar nicht konkret in die Diskussion vor Ort einmischen. Ganz wichtig für die Anlieger in Lauenburg ist ein im Ergebnis wirksamer Hochwasserschutz.
Ich meine, es fehlt auch noch eine Aussage zu den noch offenen Anträgen. Wie will man dort schnell zu für die Betroffenen befriedigenden Lösungen kommen? Das Thema Hochwasserschutz in Lauenburg ist also noch lange nicht in trockenen Tüchern. Herr Minister, drücken Sie endlich auf die Tube!
Vielen Dank, Herr Präsident! - Meine sehr geehrten Damen und Herren! Eerstmol mutt ik mienen Pellwormer Friesenvereen hier begröten, de jetzt tofällig op de Besuchertribüne is. Schöön, dat ji dor sünd.
Jetzt geht es natürlich auf Hochdeutsch weiter. Aber vielleicht ist das eine Anregung, einen Tagesordnungspunkt auf Plattdeutsch zu machen. Das bekommen wir vielleicht nächstes Jahr einmal hin.
- Jetzt zur Großen Anfrage der PIRATEN zur Vermeidung von Plastikmüll in Schleswig-Holstein: Vor fast einem Jahr, im November 2014, haben wir im Landtag schon einmal diese Debatte geführt. Wenn ich mich richtig erinnere, gab es keine gravierenden Unterschiede in den Auffassungen. - Das gilt, denke ich, heute noch. Wir sprechen noch einmal darüber, weil das etwas mit Verfahrensfragen zu tun hat. Eine Große Anfrage landet immer wieder auch hier im Plenum. Insofern ist das okay. Wenn man sich die Beantwortung dieser Großen Anfrage anschaut, kann man nur feststellen: So wirklich viel Neues hat sich nicht getan.
Was gilt es festzuhalten? Das Problem besteht natürlich. Die Verschmutzung beziehungsweise die Vermüllung der Meere mit Plastik ist ein Riesenproblem. Wenn man sieht, wie große Strudelbildungen in den Ozeanen dazu führen, dass sich quadratkilometerweit Plastikmüll konzentriert, ist das wirklich ein Problem. Das ist auch nach zig Jahren noch nachweisbar.
Das Problem ist erkannt. In Deutschland haben wir eine funktionierende Abfallwirtschaft, bei der bei Mülltrennung auch Plastik aussortiert und der Verwertung oder der Verbrennung zugeführt wird.
Aber das Problem muss EU-weit angegangen werden; darüber sind wir uns alle im Klaren. Die EUZielvorgaben sind in diesem Jahr festgelegt worden. Durchschnittlich verbraucht jeder auf EU-Ebene 200 Plastiktüten pro Jahr. Das soll auf 90 Tüten pro Person und Jahr bis 2019 gut halbiert werden und bis 2025 auf 45 reduziert werden. Zurzeit haben wir in Deutschland 70 Plastiktüten pro Person und Jahr, die Dänen aber nur 10 und die Portugiesen 400. Da sieht man, wo die Ansatzpunkte liegen.
Was können wir außerdem tun? Einmal können wir Umweltbildung und Aufklärung forcieren. Die sind unabdingbar und werden in Teilen auch schon geleistet. Ich würde gerne auch das Projekt auf meiner Nachbarinsel Föhr ansprechen. Das Projekt „Plastikarme Insel“ trägt zur Bewusstseinsbildung bei. Es trägt dazu bei, dass dieses Problem auch in die Köpfe der Menschen hineinkommt. Herr Habeck hat sich auf seiner Sommerreise auf Föhr zum Plastikvermeidungsminister erklärt. Was man in seinem Leben nicht alles werden kann!
Wichtig ist, dass die Vermeidungsstrategie auf freiwilliger Basis angelegt ist. Die Bundesregierung hat das auch so vorgesehen: keine Steuer dazu. Besser ist der Weg über Entgelte. Lasst den Handel die Plastiktüten mit Gebühren beziehungsweise Entgelten belegen. In Irland, wo von diesem Instrument Gebrauch gemacht worden ist, ist die Zahl der Plastiktüten von 300 auf 20 reduziert worden. Das regelt der Markt, wenn man richtig ansetzt.
Außerdem ist auf Bundesebene im Forschungsministerium ein Forschungsprogramm mit zehn weiteren EU-Staaten angelegt, das die Gefahren der Vermüllung für die Meere und auch für die Menschen untersucht und daraus dann entsprechende Schlüsse zieht.
Fazit ist für mich und für meine Fraktion: Ja, in Deutschland gibt es eine funktionierende Abfallwirtschaft. Das Sammeln, Recyceln und Entsorgen funktioniert gut. Der Großteil des Plastikmülls landet in der Verwertung und in der Verbrennung. Ja, das Problem muss EU-weit angepackt werden. Erste Schritte sind eingeleitet. Ich habe auf die Zielvorgaben hingewiesen. Ja, Schleswig-Holstein kann seinen bescheidenen Beitrag zur Problemlösung leisten. Aber ich sage auch - das habe ich eben angedeutet -: Die Probleme liegen anderswo in Europa und anderswo auf der Welt. Dennoch wollen wir das im Ausschuss weiter diskutieren; die Ausschussüberweisung wird daher von uns mit unterstützt. - Vielen Dank.
Auch wenn ich meine Rede nicht halte, möchte ich ergänzen, dass ich denke, der Bericht ist an den Umwelt- und Agrarausschuss zu überweisen. Das macht Sinn.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mich zunächst bei dem Minister für den Bericht zur Evaluierung des Meeresschutzes bedanken und werde im zweiten Teil meiner Ausführung darauf eingehen. Vorweg möchte ich aber den gemeinsamen Antrag aller Fraktionen zur Meeresverschmutzung durch Paraffin und anderer Ladungsrückstände ansprechen, der aus einer Befassung im Agrar- und Umweltausschuss entstanden ist.
Ziel dieses Antrages ist es, das Einleiten besonders von Paraffin, aber auch anderer schädlicher Stoffe in das Meer zunächst zu reduzieren, um die Einleitung letztendlich ganz und gar zu verbieten. Die Probleme treten zum einen an den Küsten und an den Stränden auf, wo verklumptes Paraffin für einen aufwändigen Reinigungs- und Entsorgungsaufwand sorgt. So gesehen zuletzt im Frühjahr 2014 unter anderem auf Sylt und Amrum. Die Kosten bleiben dann bei den Kommunen hängen. Aber auch die Vogelwelt leidet unter diesen ölhaltigen Stoffen. Hier ist also Handlungsbedarf.
Das Problem ist auch bekannt und wird auf verschiedenen Ebenen angegangen.
Zuerst möchte ich - das sei mir als ehemaliger Bürgermeister von Pellworm erlaubt - die kommunale Ebene nennen: Die Insel- und Halligkonferenz, der Zusammenschluss der nordfriesischen Inseln und Halligen und Helgoland haben aus unmittelbarer Betroffenheit auf die Probleme in einer Resolution an Land und Bund hingewiesen.
Die Landesregierung hat im Oktober 2014 einen Beschluss der Umweltministerkonferenz (UMK) mit herbeigeführt, der die Lösung dieses Problems einfordert.
Jetzt setzt der Landtag mit der gemeinsamen Entschließung aller Fraktionen noch einen drauf. Das ist ein starkes Signal aus diesem Haus an alle Akteure, jetzt auch tätig zu werden. Ich bedanke mich bei meinen Kollegen in allen Fraktionen für dieses konstruktive Zusammengehen.
Nun noch ein Wort zum Bericht des Ministers zum Meeresschutz. Grundlage ist die MeeresstrategieRahmenrichtlinie MSRL der EU von 2008, ein sehr umfassend angelegter Ansatz mit anspruchsvollen Kriterien zum Schutz des Meeres. Wenn ich mir die festgelegten Ziele ansehe, die den „guten Umweltzustand“ definieren, zum Beispiel ein Meer ohne Verschmutzung durch Schadstoffe, ein Meer ohne Belastung durch Abfall, ein Meer ohne Beeinträchtigung durch menschliche Aktivitäten, dann wirft das doch Fragen auf: Reden wir hier über theoretische Ziele? Wir realistisch sind diese Ziele überhaupt?
Das auf Seite 8 des Berichtes angesprochene Monitoringprogramm spricht ein Rahmenkonzept als Grundlage einer Öffentlichkeitsbeteiligung an. Die soll von Oktober 2013 bis April 2014 erfolgt sein. Ich lese woanders - nicht in diesem Bericht -, dass Öffentlichkeitsbeteiligung/Anhörung von April bis Oktober 2015 vorgesehen ist. Was ist jetzt richtig?
Ein bis Ende 2015 zu erarbeitendes Maßnahmenprogramm soll bis Ende 2016 umgesetzt sein. Wie steht es um die Öffentlichkeitsbeteiligung?
Es werden Anhörungen und Informationsveranstaltungen mit Verbänden und Interessengruppen angesprochen. Doch mit welchen?
Werden die sogenannten „Schützer“ und die „Nutzer“ gleichermaßen angesprochen und eingebunden?
Ich kann die Sorgen mancher Fischer nur zu gut verstehen, zumal die Umweltverbände in ihrer Klage gegen die Bundesregierung - aus deren Sicht zum fehlenden Meeresschutz pauschal die „Fischerei als schwersten Eingriff ins Ökosystem Meer“ brandmarken.
Sie merken. es tauchen viele Fragen auf, die wir im Agrar- und Umweltausschuss klären sollten. Ich bin gespannt. Das heißt: Die CDU stimmt natürlich
dem gemeinsamen Antrag zu. Die CDU-Fraktion beantragt für den Bericht Ausschussüberweisung.
Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Verkehrsminister! Liebe Kollegen! Ich melde mich, weil es um die B 5 und um die Ortsumgehung HattstedtBredstedt geht. Und dazu möchte ich kurz einige Ausführungen machen. Der Landesbetrieb für Straßenbau und Verkehr hat uns im Juli in Kiel erläutert, dass das sogenannte Fledermausurteil zur A 20 doch offenbar Auswirkungen auf die weiteren Planungen und den Ausbau der B 5 haben wird. Für die Ortsumgehung Hattstedt, Struckum, Breklum und Bredstedt sind zusätzliche Kartierungen der Fledermausvorkommen und nochmalige Bestandserhebungen der Brutvögel erforderlich. Nicht, dass wir uns falsch verstehen: Auch ich halte diese Arbeiten natürlich für wichtig, auch um rechtssichere Planung herzustellen. Was ich aber nicht nachvollziehen kann: Erst ein dreiviertel Jahr nach diesem Fledermausurteil hat die Landesregierung begon
nen, sich darüber Gedanken zu machen, ob dieses Urteil vielleicht auch Auswirkungen auf andere Straßenplanungen haben könnte. Auch hier gilt offensichtlich, was für die A 20 genauso gilt: Sie verzögern, Sie taktieren, und - ganz wichtig - am Ende wollen Sie es nicht gewesen sein.
Wenn Sie die B-5-Umgehung zwischen Hattstedt und Bredstedt nicht wollen, dann sagen Sie es. Stattdessen stellen Sie mit Ihrem Vorgehen ganz wesentliche Voraussetzungen für einen erfolgreichen Fortgang der Ortsumgehung infrage.
Sehr geehrter Herr Minister, es wird darauf ankommen, dass in diesem Bereich bis Ende 2015 mit dem Bau begonnen wird, damit diese Maßnahme als begonnene Maßnahme und damit sicher in den Bundesverkehrswegeplan 2016 übernommen wird. Kollege Arp hat das schon dargelegt.
Wenn Sie mit den Vogelzählungen erst im Frühjahr 2015 beginnen können, so haben Sie Ihre überarbeiteten Pläne frühestens im Herbst 2015 fertig. Können Sie mir vermitteln, wie Sie dann bis Ende 2015 den so wichtigen ersten Spatenstich hinbekommen wollen?
Deswegen mein Appell an Sie: Schneiden Sie die unkritischen Teilstücke heraus, und beginnen Sie nach deren erfolgter Planfeststellung unverzüglich mit dem Bau, damit diese Maßnahme auch sicher als begonnene Maßnahme in den neuen Bundesverkehrswegeplan Einzug findet! Das wäre das richtige Signal der Landesregierung für die Westküste und für Nordfriesland. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Ich bedanke mich auch für meine Fraktion beim Minister und bei der Landesregierung für die Vorlage des Berichts über die Elbfluthilfen und die geplanten Hochwasserschutzmaßnahmen. Es ist jetzt genau ein Jahr her, dass die Elbe mit dem zweithöchsten je gemessenen Wasserstand viele flussnahe Gebiete gefährdete beziehungsweise überflutete. Der Bund und die Länder haben sehr schnell zugesichert, dass die nötigen Finanzmittel bereitgestellt werden, um die entstandenen Schäden zu beheben. Die Aufbauhilfe ist bundesweit mit circa 8 Milliarden € hinterlegt. Es war wichtig, dass
den Betroffenen gleich signalisiert wurde, dass sie nicht alleingelassen werden. So weit, so gut.
Die in Schleswig-Holstein ermittelten Schäden, vornehmlich im Gebiet der Städte Lauenburg und Geesthacht, erreichten circa 27 Millionen €, wir haben es gehört. Davon fielen circa 15 Millionen € im Bereich der privaten Haushalte und der gewerblichen Wirtschaft an. Nun hat mich aber eine Überschrift in den „Kieler Nachrichten“ vom 7. Juni 2014 irritiert. Dort stand:
„Viele Lauenburger Flutopfer fühlen sich im Stich gelassen."
Offensichtlich gibt es Probleme bei der Umsetzung der sofort versprochenen unbürokratischen Hilfe, denn mit Stand 7. April 2014 sind folgende Zahlen im Bericht ausgewiesen: Die nachgewiesenen Schäden, für die Anträge gestellt wurden, belaufen sich auf 12,1 Millionen €, die bewilligten Mittel belaufen sich auf 2,4 Millionen €, die ausgezahlten Mittel belaufen sich auf 1,7 Millionen €. Wie weit diese Zahlen sich bis zum heutigen Tag verändert haben, wäre interessant zu erfahren. Leider haben wir diese Information nicht.
Um eine deutliche Beschleunigung der Umsetzung der Aufbauhilfe zu erreichen, sollten die Antragsverfahren so weit wie irgend möglich vereinfacht werden. Hier möchte ich anregen, zum Beispiel über Bagatellgrenzen nachzudenken, um nicht bei kleinen oder kleinsten Aufträgen mindestens drei Vergleichsangebote einholen zu müssen. Das ist wohl auch ein Grund, warum noch viele Anträge auf Hilfen gar nicht gestellt worden sind. Die Verlängerung der Antragsfrist von Juni 2014 auf März 2015 ist deshalb folgerichtig und zu begrüßen.
Die Behebung der entstandenen Schäden ist also wichtig und sollte so zügig wie möglich vorangetrieben werden. Die Menschen erwarten dies zu Recht und sollten nicht in dieser Erwartung enttäuscht werden.
Mindestens genauso wichtig ist es aber auch, die richtigen Schlussfolgerungen für den Hochwasserschutz entlang der Elbe in unserem Landesteil zu ziehen. Ich will hier nicht darauf eingehen, dass die Region nach wie vor eine Einbeziehung des Elbabschnitts von Geesthacht bis nach Lauenburg in den Generalplan Küstenschutz fordert. Das ist heute nicht das Thema. Thema ist der präventive Hochwasserschutz, der zurzeit intensiv auf der BundLänder-Ebene diskutiert wird. Die Erarbeitung ei
nes Nationalen Hochwasserschutzprogramms ist erforderlich und auch auf den Weg gebracht worden. Hierbei ist nicht nur auf die notwendigen Maßnahmen hinzuweisen, zum Beispiel auf die Beseitigung von Schwachstellen bei den Schutzanlagen oder auch die Gewinnung von Rückhalteräumen, die bei der letzten Flut, gesteuert oder ungesteuert, noch größere Schäden vermieden haben. Ein solches Maßnahmenpaket ist auch mit ausreichenden Finanzmitteln zu hinterlegen, um die Umsetzung abzusichern. Hier ist der Bund ganz besonders in der Pflicht.
Die Stadt Lauenburg steht beim Thema Hochwasserschutz im Fokus. Die Bereiche Katastrophenschutz, Kultur als Stadtdenkmal, Tourismus und Umweltschutz lassen sich hier stellvertretend für viele andere Regionen darstellen. Wenn ich daran denke, wie viele verschiedene Ministerien zuständig sind, will ich meine Hoffnung und Erwartung ausdrücken, dass ein koordiniertes Vorgehen hoffentlich nicht an Zuständigkeiten scheitert. Es ist aber ein Hochwasserschutzbeauftragter installiert. Herr Wienholdt ist anwesend. Insofern bin ich optimistisch, dass dies funktioniert. - Ich freue mich auf weitere Diskussionen im Ausschuss und bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Herr Stegner, ich möchte für alle noch einmal klarstellen, dass ich als Protokollführer dort gesessen habe und dass bei mir ein Stück weit Unsicherheit vorhanden war, weil ich die Gepflogenheiten noch nicht so genau kannte. Im Präsidium wurde klargestellt, wie man sich als Protokollführer zu verhalten hat und dass man das Präsidium nicht verlassen darf. Das habe ich anstandslos so gemacht. Sie sollten hier nicht den Eindruck erwecken, als sei ich auf dem Weg gewesen wegzugehen, als das geklärt worden war.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst bedanke auch ich mich für den Bericht des Ministers zur Situation und zur Zukunft der Krabben- und Muschelfischerei. Ich möchte in meiner Rede zunächst auf die Krabbenfischerei eingehen.
Die Krabbenfischerei ist ein unverzichtbarer Bestandteil an unserer Nordseeküste. Sie sichert nicht nur die wirtschaftliche Existenz zahlreicher Fischerfamilien - wir haben es in der Struktur wirklich noch mit klassischen Familienbetrieben zu tun -, sondern ist auch Teil der kulturellen Identität an der Küste.
Die Zertifizierung nach MSC-Kriterien soll die Nachhaltigkeit dieser Fischerei nachweisen. So weit, so gut. Das MSC-Siegel soll somit die Vermarktung der Krabben auch künftig sicherstellen beziehungsweise verbessern. Ehrlich gesagt hätte ich erwartet, dass über ein solches Projekt, das auf den Weg gebracht werden soll, von Ihnen berichtet wird, Herr Minister. Nach meiner Information steht es unmittelbar bevor, dieses Projekt über das vonThünen-Institut auf den Weg zu bringen. Diese Untersuchung ist, sofern sie beauftragt wird, zu begrüßen.
In einem Schreiben hat der Minister verkündet, dass dies von ihm auch dahin gehend begründet wird, dass die Schutzkriterien des Nationalparks Wattenmeer in diesem Verfahren nicht ausreichend Berücksichtigung finden. Das erschließt sich mir überhaupt nicht. Die Krabbenfischerei hat sich natürlich verpflichtet, die bestehenden Regelungen des Nationalparkgesetzes einzuhalten. Genau dort sind die traditionellen Nutzungen auch geregelt. Da kann ich nur sagen: Gott sei Dank! Denn sonst hätten wir hier womöglich eine ganz andere Debatte zu führen.
Meine Damen und Herren, unabhängig von dem in Rede stehenden Projekt verfolgt die Krabbenfischerei seit Jahren auch ein klassisches Zertifizierungsverfahren, das offensichtlich zu einem erfolgreichen Abschluss geführt werden kann. Dieses Verfahren basiert auf einem von der Universität Hamburg begleiteten Bestandsmanagement, das Fangzahlen der letzten zehn Jahre auf einer nachvollziehbaren Basis berechnet. Der im Herbst zu erwartende Bericht könnte dann dazu führen, schon im nächsten Jahr das MSC-Siegel zu erlangen. Das ist aber noch nicht ganz klar.
Herr Minister, Sie haben in einem Schreiben an die Fischer im Juli letzten Jahres zugesichert, dass das jetzt angestoßene oder bald anzustoßende Zertifizierungsverfahren kein Trick sein sollte, um im Nationalpark die Nullnutzungszonen zu erweitern. Dies ist ein ganz zentraler Punkt in der Diskussion. Lassen Sie die Finger von den derzeitigen Fanggebieten. Weitere Gebietsschließungen werden von
der Fischerei strikt abgelehnt, und das aus gutem Grund.
Ich sage es auch hier: Das Argument einer auf mindestens 50 % anzuhebenden nutzungsfreien Zone im Nationalpark reicht jedenfalls nicht aus, auch nicht unter dem Deckmantel der Nachhaltigkeit.
Einige Worte zur Muschelfischerei: Die Muschelfischerei bewegt sich auch in einem rechtlich geregelten Bereich, den auch die Landesregierung akzeptieren sollte. Zum einen ist es die Vereinbarung zwischen Land und Erzeugergemeinschaft, die diese Fischerei vertraglich bis 2026 regelt. Zum anderen ist es natürlich auch das Nationalparkgesetz mit seinen schon angesprochenen traditionellen Nutzungen.
Beim Verhalten des Landesministers kann man aber Zweifel haben, ob diese Rechtsgrundlagen auch Grundlage seines Handelns sind. Ich will diesen Eindruck in Frageform unterlegen. Sind die genehmigungsrechtlichen Voraussetzungen verschärft worden, und ist es richtig, dass künftige Genehmigungen, zum Beispiel für Saatmuschelgewinnungsanlagen, nur noch auf dem Klageweg zugestanden werden? Warum wird die Studie des Weltwirtschaftsinstituts - mein Kollege Oliver Kumbartzky hat das schon angesprochen - über offensichtlich weit größere Potenziale in der Muschelfischerei nicht veröffentlicht? Im September 2013 sagten Sie - die Landesregierung - zu, nach Prüfung und Bewertung diese Studie den Abgeordneten zur Kenntnis zu geben. Wie lange wollen Sie denn noch prüfen und bewerten? Was sagt die Landesregierung zu Aussagen im Entwurf des Nationalen Strategieplans Aquakultur, der für Miesmuscheln eine Produktion von 40.000 t jährlich ausweist? Das ist immerhin etwa viermal so viel, wie derzeit angelandet werden.
Herr Minister, Sie mögen zur Muschelfischerei ja ein getrübtes Verhältnis haben, aber auch für die Landesregierung und den Umweltminister gelten rechtliche und vertragliche Grundlagen. Darauf haben neben den Krabbenfischern auch die Muschelfischer einen Anspruch. Dabei unterstützt die CDUFraktion die Fischerei voll und ganz. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Anlass des vorliegenden Antrags meiner Fraktion ist die im Februar 2014 stattfindende Trilaterale Wattenmeerkonferenz in Tondern in Dänemark. Aufgeschreckt wurden wir durch den Entwurf der Ministererklärung, die zunächst nur in Englisch kursierte. Aber als die Übersetzung da war, sahen wir einige Formulierungen und die Notwendigkeit, dieses Thema im Plenum zu debattieren, bevor eventuell wieder an uns vorbei Fakten geschaffen werden.
Wie richtig wir liegen, zeigt uns die Sitzungsvorlage der Nationalparkkuratorien. Dithmarschen hat vor ein paar Tagen schon beschlossen. Heute ist die Sitzung des Nordfriesischen Kuratoriums in Husum mit einigen Ergänzungs-, Klarstellungs- und Definitionswünschen.
Vorweg möchte ich jedoch ein Bekenntnis zum Nationalpark und dem Schutz des Wattenmeeres abgeben. Auch die CDU steht nach wie vor zum Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer und zum 2009 verliehenen Titel eines Weltnaturerbes.
Tatsache ist aber auch, dass es zwei parallel laufende Diskussionsstränge gibt, die aufhorchen lassen. Zum einen gibt es die eben angesprochene Trilaterale Wattenmeerkonferenz mit der Ministererklärung in Tondern im Februar nächsten Jahres. Gleichzeitig liegt ein sogenannter Evaluierungsbericht zum Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer vor, der in über 80 Punkten Handlungsempfehlungen zur Fortentwicklung des Nationalparks gibt. Unter anderem wird darin gefordert, die nutzungsfreie Zone auf 50 % der Natio
nalparkfläche auszudehnen. Zurzeit gehen wir von einer Größenordnung von 35 % aus.
Dies würde zu deutlichen Einschränkungen vor allem für die Krabbenfischerei, aber auch die Muschelfischerei führen. Außerdem sollen die Beweidung der Vorländereien reduziert und Nutzungsmöglichkeiten in angrenzenden Bereichen - ich nenne nur das Strandparken in St. Peter Ording weiter eingeschränkt werden. Aus Zeitgründen will ich mich auf diese Beispiele beschränken.
Nun mag der Minister sagen, dieser Bericht sei nicht ein Papier der Landesregierung. Aber er sollte sich auch nicht in die Büsche schlagen, denn er hat die Ergebnisse dieses Berichts in der gemeinsamen Sitzung beider Nationalparkkuratorien in Husum im vergangenen Juni vorgestellt und im Grundsatz befürwortet. In der Pressemitteilung vom 13. Juni 2013 greift er insbesondere die Fragen der nutzungsfreien Flächen und der rechtlichen Grundlagen auf. Das macht nur Sinn, wenn der Minister das Nationalparkgesetz anfassen will.
Dann gibt es eben auch noch den vorliegenden Entwurf der Ministererklärung zur Trilateralen Wattenmeerkonferenz, die ja nach der Zuarbeit der betreffenden Landesregierungen entstanden ist. Es ist ganz normal, dass diese Zuarbeit stattfindet. In der Erklärung werden - was Wunder - Vorschläge aus dem Evaluierungsbericht in Bezug auf erweiterte Nullnutzungsgebiete aufgegriffen. Insbesondere der Fischerei sollen zusätzliche Auflagen bei den Fanggebieten und Fangtechniken aufgedrückt werden, die nicht akzeptabel sind und die sich auch nicht mit der gemeinsamen Fischereipolitik der EU vereinbaren lassen.
Meine Damen und Herren, diese Forderungen gehen uns zu weit. Ich fordere die Landesregierung und ich fordere den zuständigen Minister Habeck auf: Hände weg vom Nationalparkgesetz, Hände weg von weiteren gesetzlich verordneten Nullnutzungsgebieten, Hände weg von einer Ausdehnung des Nationalparks auf angrenzende Festlandsgebiete!
Bei all dem gibt es jedoch noch einen Punkt, dem bisher zu wenig Aufmerksamkeit geschenkt wurde. Die Forderung nach einem Sicherheitskonzept für die Deutsche Bucht bezüglich des Offshore-Windkraft-Ausbaus, wie dies unter anderem schon lange von der Insel- und Halligkonferenz und der Schutzgemeinschaft Deutsche Nordseeküste gefordert
wird. Dieses Thema drängt wirklich und sollte auch auf der Trilateralen Wattenmeerkonferenz beraten werden.
Abschließend noch ein Wort zum vorliegenden Änderungsantrag der Regierungsfraktionen. Die Intention dieses Antrags geht zwar in die richtige Richtung, insbesondere der Hinweis auf § 2 der Nationalparkgesetzes, wo die Interessen und herkömmlichen Nutzungen der einheimischen Bevölkerung und der Vorrang des Küstenschutzes festgeschrieben sind.
In Ihrem Antrag fehlt aber jegliche inhaltliche Festlegung. Da Sie auf halbem Wege stehen bleiben, werden wir ihrem Antrag nicht zustimmen können und uns enthalten. Da die Konferenz bereits Anfang Februar 2014 stattfindet, beantrage ich Abstimmung in der Sache. - Danke.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bin persönlich angesprochen worden, insbesondere von Frau Fritzen. Deswegen will ich mich noch einmal zu diesem Thema äußern.
In den vergangenen 15 Jahren, in denen ich auch in der Kommunalpolitik auf der Insel Pellworm Verantwortung getragen habe, aber auch im Kreis Nordfriesland, habe ich mich intensiv mit dem Nationalpark, mit dem Nationalparkgesetz und damit auch mit der Novelle des Nationalparkgesetzes von 1999 befasst.
Diese Diskussion unter einer rot-grünen Regierung war für uns damals sehr schwierig, nicht für uns als CDU, sondern für uns als Leute, die wir im oder am Nationalpark leben. Das kann ich Ihnen sagen. Ich schaue ganz bewusst in Richtung Marlies Fritzen, weil sie mich persönlich vielleicht nicht angegriffen, aber doch zumindest angesprochen hat.
Ich kann Ihnen sagen, Frau Fritzen: Wenn Sie meinen, dass wir in einem Nationalpark SchleswigHolsteinisches Wattenmeer, in dem 36.000 Menschen auf den Inseln und Halligen leben und noch viele an der Festlandküste, die Kriterien anlegen können wie in anderen Nationalparks, dann sind Sie nicht richtig davor.
Sie alle wissen, wie viele Nutzungen in diesem Nationalpark stattfinden. Das ist auch gut so. Es war bei Einführung des Nationalparks ganz wichtig und hier auch Konsens, dass diese Nutzungen fortgesetzt werden können. Die Fischerei nenne ich als Erstes, den Schiffsverkehr, weil wir natürlich auch irgendwie zu den Inseln und Halligen kommen sollen, und den Tourismus, der mit dem Nationalpark dort verbunden ist.
Das war so gewollt. Man soll auch einmal akzeptieren, dass wir uns hier nicht in einem luftleeren Raum befinden.
Frau Beer, noch kurz zu Ihnen. Es treffen sich nicht die Landesumweltminister, sondern die Bundesumweltminister. Deswegen erfolgt die Zuarbeit nur von der Landesebene. Uns ging es darum, dass nicht nachher auf dem Umweg über eine Regierungskonferenz der Zettel hochgehalten wird: Wir haben das doch beschlossen, und jetzt setzen wir das um, was wir hier vor Ort nicht wollen. - Das ist das eine.
Wenn Sie die Ölplattform ansprechen, so muss ich sagen: Es ist natürlich nicht nationalparkkonform, in einem Nationalpark nach Öl zu bohren. Das passt nicht. Aber die Plattform war vor der Einführung des Nationalparks da.
Sie hat insofern Bestandsschutz. Das ist so weit alles gesetzlich geregelt. Damit müssen wir nicht wieder anfangen.
Ich möchte zum Schluss kommen: Wir sind in der Diskussion vor Ort sehr viel weiter als das, was wir gerade heute von der Grünen-Fraktion gehört haben.
Wir haben einen Grundkonsens mit der Bevölkerung, mit den Nutzern, mit den Naturschützern in einer Art und Weise, mit dem wir sehr gut arbeiten können. Wenn das hier infrage gestellt wird, dann kann ich das nur bedauern. Ich sage Ihnen: Der Hinweis auf § 2 des Nationalparkgesetzes, den dankenswerterweise Flemming Meyer hier noch einmal zitiert hat, hat mich dazu bewogen, eine Enthaltung bei der Abstimmung über Ihren Antrag vorzuschlagen. Nach der Diskussion und nach den Wortbeiträgen gerade von der Grünen-Fraktion schlage ich meiner Fraktion vor, dass wir natürlich unseren Antrag aufrechterhalten und Ihren Antrag ablehnen werden.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich überschreibe meinen kurzen Beitrag mit: gut gemeint, aber schlecht gemacht. Auch die CDUFraktion steht natürlich zu einem sinnvollen Dauergrünlandschutz. Dabei sind wir gar nicht weit auseinander.
Warum ist das Gesetz aber schlecht gemacht? Der Kernpunkt dieses Gesetzes, der auch Kritik auf sich gezogen hat, ist dieser neue Biotoptyp, der diffus beschrieben worden ist, der, wenn man näher nachfragte, in der Größenordnung von 3.000 bis 4.000 ha versucht worden ist zu umschreiben. Ich sage Ihnen, wenn das so durchgegangen wäre, dann hätten wir uns nicht über 3.000 bis 4.000 ha, sondern dann hätten wir uns über 10.000 ha, 15.000 ha oder 20.000 ha gestritten.
Warum ist es denn so, dass die Naturschutzverbände, insbesondere der NABU, so sehr auf diesen Punkt bestanden haben? Dies ist so, weil ganz andere Größenordnungen dahinter gestanden hätten. Darum ist es gut, dass dieser Punkt herausgeflogen ist.
Da haben, glaube ich, auch die regierungstragenden Fraktionen gemerkt, dass das nicht nur die Landwirte im Sommer in Aufruhr versetzt hat, sondern diese Unruhe ist Gott sei Dank auch in die Fraktionen hineingetragen worden. Dazu haben wir in der Diskussion vielleicht auch ein bisschen beigetragen. Aber das Ergebnis ist deswegen auch ein besseres geworden. Dennoch werden wir nicht zustimmen. Heiner Rickers hatte das schon gesagt.
Ich will dazu noch Folgendes sagen: Sie meinen, dass die Mitarbeiter gut gearbeitet haben. Der erste Entwurf ist wahrscheinlich irgendwann im Frühjahr fertiggestellt und im Juni dem Landtag zugeleitet worden. Bis September ist die Arbeit offensichtlich eingestellt worden. Da ist nichts passiert. Okay, man kann sagen, dass man zunächst die Anhörung abwarten will. Dann hat es hektische Betriebsamkeit gegeben, und es haben im Fünf-Tage-Rhythmus Ausschusssitzungen stattgefunden. Das haben wir alles mitgemacht.
Ich möchte noch zwei konkrete Punkte ansprechen. Bei den Gewässerrandstreifen wird in Aussicht gestellt, dass unter bestimmten Voraussetzungen eine Entschädigung festgesetzt wird. Sie ist nicht konkretisiert. Ich möchte anregen, dass das irgendwie noch geregelt wird.
Ganz am Schluss noch ein Hinweis auf den letzten Artikel, der nur begrenzt, und zwar bis Ende 2018, wirksam ist. Sie beziehen sich auf Artikel 1 und Artikel 3. Artikel 3 betrifft die Änderung des Landesnaturschutzgesetzes. Der ist ersatzlos gestrichen worden. Also muss auch dieser Passus ersatzlos gestrichen werden. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach den Ausführungen von Sandra Redmann habe ich ja fast schon Bedenken, dass, wenn man ihr den kleinen Finger reicht, die Hand nachher nicht mehr dran ist.
- Ich habe auch nicht den Eindruck.
Die Landwirte - das haben wir in der Debatte über den letzten Antrag schon gemerkt - sind leider nicht die Einzigen, die unter dieser Landesregierung Probleme haben. Auch die Küstenfischerei soll stark eingeschränkt werden. Gleich vorweg: Dies ist mit uns so nicht zu machen. Die Landesregierung plant, die Küstenfischereiordnung, die KüFO, dahin gehend zu ändern, dass der Schutz von Schweinswa
len und von Seevögeln, hier besonders der Tauchenten, verbessert wird. Das ist ein Ziel, welches auf den ersten Blick natürlich positiv bewertet werden kann. Dieses Ziel durch die Änderung der KüFO zu erreichen, ist im Prinzip ein gangbarer Weg.
Nun kommt das Aber: In dem vorgelegten Entwurf werden nicht nur großräumig Gebiete für die Stellnetzfischerei, die traditionelle Form der kleingewerblichen Fischerei an der Ostseeküste, gesperrt, sondern das auch noch für einen Zeitraum von sechs bis acht Monaten. Das ist eine unglaubliche Einschränkung der Berufsausübung der einheimischen Fischer, die natürlich nicht akzeptiert werden kann. Ich will gern die Fischereiexpertin der SPD, Ulrike Rodust, zitieren, die laut Zeitungen gesagt hat: Acht Monate sind zu lang, das kann kein Betrieb überleben.
In ersten Stellungnahmen wird diese wirklich völlig überzogene Maßnahme auch aus formalen Gründen kritisiert. So werden die Erforderlichkeit und vor allen Dingen die Verhältnismäßigkeit und eine Abschätzung der Folgewirkungen überhaupt nicht nachvollziehbar dargelegt, noch dazu bei einer zurzeit vollkommen unzureichenden wissenschaftlichen Datengrundlage. Diese Einschränkungen würden tatsächlich zur Existenzgefährdung der betroffenen Familienbetriebe führen. Das kann doch wohl keiner ernsthaft wollen.
Die Stellnetzfischerei wird für die Bedrohung der ohne Frage schützenswerten Schweinswale und Tauchenten - die sind auch uns nicht wurscht, absolut nicht - verantwortlich gemacht. Diese Position ist so nicht haltbar. Auch die Dänen attestieren in einer Studie dieser Form der Fischerei eine besondere Umweltverträglichkeit. Unsere Nachbarn müssen das angesichts der wesentlich größeren Schweinswalpopulation in ihren Gewässern doch wohl einschätzen können.
Nein, Herr Minister Habeck, Sie haben es tatsächlich geschafft, nach all Ihren Gesprächen, die - das glaube ich Ihnen - ehrlich gemeint waren, ein Ergebnis hinzulegen, das die Fischer in eine fischereiliche Notgemeinschaft getrieben hat, weil sie um ihre Existenz fürchten. Ich glaube auch nicht, dass diese Notgemeinschaft von Muschelfischern gesteuert wird. Es gibt eine ganz breite Beteiligung. Persönlich nimmt man es Ihnen ab, Herr Minister, dass Sie nicht gegen den gesamten Widerstand der Fischer etwas durchsetzen wollen. Das erkennt man auch daran, dass Sie jetzt - das ist ganz neu, ganz frisch - Kontakte zum Bürgermeister der Gemeinde
Strande aufgenommen haben, der an Sie geschrieben hat. Ob Sie sich aber gegen Ihre Kollegen in der Fraktion der Grünen und vor allem gegen den Druck der Naturschutzverbände, namentlich des NABU, durchsetzen können, muss man schon bezweifeln; denn deren Ziel ist es explizit, die Stellnetzfischerei ganz und gar zu verbieten.
Auf der anderen Seite steht nach wie vor das Angebot der Fischer, gemeinsam vorzugehen, um die Schutzziele zu erreichen. Der sogenannte Heiligenhafener Kompromiss vom November letzten Jahres bietet einen guten Ansatzpunkt: Zum Ersten geht es um die Schließung der Gebiete für vier bis sechs Wochen im Sommer, was die Schweinswale angeht - das haben wir in unserem Antrag dargelegt -, zum Zweiten geht es um einen Beitrag zur Verbesserung der Datengrundlage, zum Dritten um die Erprobung von alternativen Fangmethoden. Das wäre einmal ein ordentliches Ergebnis einer Anhörung. Dieser Entwurf der KüFO mit diesen Einschränkungen gehört in die kreisrunde Ablage.
Da wir dieses Thema inhaltlich bereits ausführlich beraten haben, beantragen wir Abstimmung in der Sache, zumal auch die Koalitionsfraktionen laut Änderungsantrag die Existenzgrundlage der Stellnetzfischer nicht gefährden wollen. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte nur etwas zum Verfahren sagen. Vorhin habe ich Abstimmung in der Sache beantragt. Nach der Debatte, die wir heute geführt haben - das mit dem kleinen Finger will ich nicht wiederholen -, ist unsere Fraktion der Meinung, dass die Ausschussüberweisung das geeignete Mittel wäre. Das beantrage ich hiermit, abweichend von dem, was ich vorhin beantragt habe. - Danke.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Und wenn ich nicht mehr weiter weiß, dann gründ ich einen Arbeitskreis - das scheint vielleicht das Motto des PIRATEN-Antrags gewesen zu sein. Ich darf daran erinnern, dass es seit über 20 Jahren einen völkerrechtlichen Vertrag, die Vereinbarung über die Internationale Kommission zum Schutz der Elbe, gibt. Diese hat bereits 2003 eine Strategie von Hochwasserschutz im Einzugsgebiet der Elbe erarbeitet.
Die EU-Wasserrahmenrichtlinie fordert seit 2000 eine Koordinierung bei der Erstellung von Plänen. Das klappt auch auf Landesebene ganz gut mit der Struktur der Flussgebietsgemeinschaften, in denen alle Akteure zusammenarbeiten. Ähnlich funktionierende Strukturen gibt es auch auf Bundesebene zwischen den betroffenen Ländern und auch auf internationaler Ebene, unter anderem mit Tschechien.
Nun kann man ja sagen, das reiche alles nicht, uns fehlten die entsprechenden Ergebnisse und Erfolge. Dann muss ich aber auch fragen: Wie seriös ist denn der vorliegende Antrag? Bei allem Wunschdenken, dass die Opposition die Regierung antreiben soll, das alles bis zum Jahresende zu schaffen, was im Antrag gefordert ist, ist das nach meiner Auffassung in einer seriösen Form überhaupt nicht möglich.
Da aber auch die CDU dieses Thema für bedeutsam hält, bitten wir schon an dieser Stelle, den Antrag zur Beratung dem zuständigen Umwelt- und Agrarausschuss zu überweisen.
Ich möchte noch ganz kurz auf zwei Punkte eingehen: Zum einen gab es im Zusammenhang mit der Fortschreibung des Generalplans Küstenschutz Ende letzten Jahres den Aufruf aus der Region Lauenburg, den Abschnitt von Geesthacht bis zur Landesgrenze in den Generalplan aufzunehmen. Dieses wurde seinerzeit abgelehnt. Ist die Landesregierung womöglich jetzt bereit, darüber noch einmal neu nachzudenken? Die Menschen in der Region, so denken wir, würden es begrüßen, und die CDU unterstützt sie in dieser Forderung.
Zum anderen: Vor gut sechs Wochen haben die Bundesländer Sachsen und Bayern ein Hochwas
serschutzbeschleunigungsgesetz in den Bundesrat eingebracht. Der Bundesrat wird darüber in absehbarer Zeit beraten. Meine Fraktion hat durch unseren Sprecher Heiner Rickers in der Umwelt- und Agrarausschusssitzung am 7. August 2013 bereits bei der Landesregierung nachgefragt. Eine Auskunft: bisher noch Fehlanzeige!
Meine Damen und Herren, ich möchte hier deutlich machen: Wer dem Binnenhochwasserschutz das Wort redet, kann verhindernde Klagen nicht befürworten. Deswegen müssten alle, für die das Thema kein Lippenbekenntnis ist, diesen Gesetzentwurf unterstützen. Ich erwarte hier eine Antwort der Landesregierung - vielleicht schon heute. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bin nicht ganz so lebhaft wie meine Vorrednerin, aber ich bin genauso sauer wie meine Vorrednerin,
was das Thema Westküste und die Politik der jetzigen Landesregierung angeht. Es war Ministerpräsident Albig, der bei der Eröffnung der letzten Windmesse steif und fest behauptet hat, dass er auch 2014 die nächste Windmesse - wir sind alle davon ausgegangen, dass es die internationale sein wird in Husum eröffnen wird. Daran möchte ich erinnern und das auch einfordern.
Der SSW - Astrid Damerow hat es eben gesagt taucht ab. Auf den Plakaten für die Kommunalwahl hieß es noch: „Husum macht den Wind und wir die Messe.“ Das war’s dann ja wohl.
- Hamburg macht den Wind, genau, und wir die Messe. Da ist auch nichts von nach.
Ich glaube, die entscheidende Wende, was den Messestandort angeht, ist passiert, als in Hamburg Bürgermeister Scholz an die Regierung gekommen ist. Seitdem diese politische Unterstützung, die sonst immer da war, dass Hamburg Husum nicht ins Gehege kommt, weggefallen ist, die von Bürgermeister Ole von Beust in der Regel immer -
- Die Messe ist wohl da gewesen, aber sie ist wegen Erfolglosigkeit wieder eingestellt worden.
- In Hamburg, Sie wissen doch besser als ich, Herr Stegner, wenn politische Signale und politische Aussagen eindeutig sind, gerade wenn man Einfluss in der Messegesellschaft hat, wird etwas gemacht, oder es wird auch etwas nicht gemacht. Da war die politische Unterstützung nicht mehr da mit dem Ergebnis, dass Husum diesen Wettbewerb verloren hat, weil dann auch die Chance gar nicht da war, mit der privaten Messegesellschaft dagegenzuhalten.
Dass Sie in der größten Not diese Einigung akzeptiert und unterschrieben haben, das kann man den Husumern nicht vorwerfen. Wenn die politischen Signale eindeutig und aus Kiel anders gewesen wären, dann hätten wir ein besseres Ergebnis bekommen. - Danke.
Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Die Fischereibetriebe an der Ostseeküste, sowohl die 34 Berufsfischer als auch die circa 140 Nebenerwerbsfischer, sind in großer Sorge. Die Stellnetzfischerei ist die traditionelle und über viele Jahrzehnte geübte Praxis, der es jetzt an den Kragen gehen soll. „Ausstieg in Sicht“ titelt der NABU in einer Pressemitteilung zusammen mit BUND und WWF vom 13. März 2013. Er meint damit eben diese Form der Fischerei, die vermeintlich verantwortlich sein soll für das Sterben von Schweinswalen und Meeresenten als Beifängen.
Worum geht es im Einzelnen? - Die Problematik der Stellnetzfischerei im Zusammenhang mit Beifängen von Schweinswalen und Meeresenten ist nicht von der Hand zu weisen. Die Datenlage jedoch ist mehr als dürftig, ja ungenügend.
Eine Studie des Bundesamtes für Naturschutz beziffert die Todfunde von Schweinswalen pro Jahr im Schnitt der letzten 20 Jahre auf sieben. Diese Zahlen werden unter Verweis auf eine Dunkelziffer, zum Beispiel wegen angeblich mangelnder Meldungen, munter nach oben korrigiert, vom Ministerium ebenso wie vom NABU, die von Tausenden von Tieren sprechen. Ich denke, damit sind nicht nur Schweinswale, sondern auch die Enten gemeint. Die vermeintlich logische Konsequenz aus Sicht der Naturschutzverbände ist eine großflächige und zeitlich ausgedehnte Schutzgebietsausweisung.
Nun hat sich der Fischereiminister, Herr Habeck, zum Ziel gesetzt, das Problem anzugehen, und wie so oft in dieser Landesregierung - propagiert, dies im Dialog mit den Betroffenen zu tun. So weit, so gut. Die ersten Gespräche mit den Fischern in Heiligenhafen im November 2012 liefen dann auch vielversprechend: drei Schwerpunktgebiete für die Verbreitung von Schweinswalen sperren, zeitliche Konzentration auf vier bis sechs Wochen des Hauptvorkommens der Schweinswale im Sommer, Differenzierung von verschiedenen Stellnetztypen,
mögliche Beteiligung an ergänzenden Studien. Damit waren offensichtlich beide Seiten einverstanden.
Wenige Wochen später in Eckernförde war von diesem Kompromiss nicht mehr viel nach. Das könnte möglicherweise an der Beteiligung der Naturschutzverbände gelegen haben. Auf einmal war die Rede von Verboten über drei bis sechs Monate in weiten Teilen der Küste, die von den Fischern so nicht akzeptiert werden - und das aus nachvollziehbaren Gründen.
„Flensborg Avis“ titelte am 22. Januar 2013: „Eingeknickt vor Naturschützern“. Er zitiert Landtagskollegen aus den Koalitionsfraktionen mit folgenden Aussagen - einmal Frau Birte Pauls -:
„Ich appelliere dringend an den Umweltminister, seine Vorschläge noch einmal zum Wohle der heimischen Fischerei-Familienbetriebe zu überarbeiten.“
Und Flemming Meyer wird zitiert mit:
„Wir müssen eine Lösung finden, mit der die Fischer leben können.“
Recht haben Sie.
Wenn sich der Minister noch bei dem Treffen im März in Kiel kurz davor sieht, einen Verzicht auf derartig große Fanggebiete gemeinsam mit den Fischern zu erreichen, hat er diese Wahrnehmung womöglich exklusiv ganz für sich allein. Nein, Herr Minister, der Dialog allein reicht dazu nicht aus, wenn die Verlässlichkeit der gemachten Aussagen nur eine Halbwertzeit von wenigen Wochen hat.
Ich möchte Sie auffordern: Ergreifen Sie die ausgestreckte Hand der Ostseefischer, die bereit sind für schonende Maßnahmen zum Schutz von Schweinswalen und Tauchenten. Dieser nötige Schutz soll hier von unserer Seite auch überhaupt nicht infrage gestellt werden.
Herr Minister, Sie selbst haben beim Fischereischutzverband in Flensburg-Fahrensodde am 11. März 2013 gesagt - ich zitiere aus dem „sh:z“ -:
„Die Stellnetzfischerei ist eigentlich sehr ökologisch.“
Auch dänische und norwegische Studien kommen zu dem Ergebnis, die Stellnetzfischerei ist die nachhaltigste Fischereiform.
Also, Herr Minister, nehmen Sie die Kompromisslinie von Heiligenhafen als Ausgangspunkt für die weitere Diskussion mit den Fischern. Die Fischer sind bereit, mit neuen technischen Maßnahmen, wie einen flächendeckenden Pingereinsatz unter Verwendung der neuen PAL-Geräte, wirksamen Schweinswalschutz zu erproben. Die Fischer sind bereit, alternative Fangtechniken zu erproben, auch wenn sie zurzeit als nicht wirtschaftlich anzusehen sind - wenn denn auch finanzielle Unterstützung kommt, wie sie in Aussicht gestellt worden ist.
„Existenz der Ostseefischer erhalten“, so lautet unser Antrag ganz bewusst. Die Ostseefischer haben ein Recht auf eine verlässliche Zukunftsperspektive. Da es noch einiges zu klären gilt, beantrage ich für meine Fraktion die Überweisung der Anträge an den Umwelt- und Agrarausschuss und freue mich auf eine lebendige Diskussion.- Danke.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eine Ausschussbefassung hätte meines Erachtens zu diesem Zeitpunkt völlig ausgereicht, um die Neujustierung der Fischereiförderung im Zusammenhang mit der Reform der gemeinsamen Fischereipolitik zu diskutieren.
Das gilt nicht nur aus zeitlichen Gründen, sondern auch aus inhaltlichen.
Ich stelle fest: Die Regierungsfraktionen haben das Rad nicht neu erfunden. Eigentlich ist diese Debatte zu diesem Zeitpunkt entbehrlich. Ich will Ihnen auch sagen, warum.
Im August 2011 tagte hier in Kiel auf Einladung der damaligen Ministerin Dr. Rumpf die Fischereiministerkonferenz der norddeutschen Länder. Auf nationaler Ebene herrschte ein breiter Konsens. Noch im April dieses Jahres gab es hier im Landtag eine fischereipolitische Debatte. Die Fraktionen waren sich in den wichtigen Grundzügen einig. Lediglich in wenigen Punkten gab es andere Auffassungen, zum Beispiel in der Festlegung der Gesamtfangmengen und in der Vorhaltung der Fischereirechte in der 12-sm-Zone ausschließlich für die regionale Küstenfischerei. Ansonsten ist nachzulesen:
„Die Vorschläge der Europäischen Kommission gingen in die richtige Richtung.“
Und weiter:
„Mit den in der vorliegenden Ausschussempfehlung enthaltenen ergänzenden Forderungen ist Schleswig-Holstein in der Diskussion gut aufgestellt.“
Ergänzend sei erwähnt, dass auch dieser Antrag damals mit deutlicher Mehrheit, das heißt mit den Stimmen der Fraktionen von CDU, SPD, FDP und SSW, angenommen wurde.
Meine Damen und Herren, gestatten Sie mir dennoch einige wenige Anmerkungen zum vorliegenden Antrag. In vielen Punkten, zum Beispiel bei der ökologischen, wirtschaftlichen und sozialen Nachhaltigkeit rennen Sie auch bei uns offene Tore ein. Auch der in der Fischerei bevorstehende Paradigmenwechsel ist nichts Neues.
Ich möchte jedoch einige Punkte noch näher betrachten, die auch im Agrar- und Umweltausschuss hinterfragt werden sollten. Wenn Sie in Ihrem Antrag von einer unverhältnismäßig großen Flotte reden, dann interessiert schon, was Sie darunter verstehen. Wenn wir in landwirtschaftlichen Kategorien denken, dann höre ich auch immer wieder, was Massentierhaltung angeht, dass die Meinungen ein bisschen auseinandergehen.
Wenn zukünftig bei Verstößen gegen die Vergabe von EMFF-Mitteln die Streichung von Fördermitteln gefordert wird, muss gewährleistet sein, dass dies im europäischen Verbund geschieht. Alles andere wäre eine nicht hinnehmbare Wettbewerbsverzerrung.
Zu den Munitionsaltlasten liegt seit Dezember 2011 ein Abschlussbericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe vor. Dieser kommt zu dem Schluss, dass „keine akute großräumige Gefährdung der marinen Umwelt“ vorliegt. Wie weit Ihre diesbezügliche Forderung im Antrag mit dieser Feststellung konform oder darüber hinaus geht, können wir ja im Ausschuss besprechen.
Zusammenfassend stelle ich fest, dass die Regierungsfraktionen ein Thema auf die Tagesordnung gesetzt haben, bei dem es bisher weitgehende Übereinstimmung gab. Einiges ist noch erklärungsbedürftig. Ich meine, dass wir das im Umweltausschuss- und Agrarausschuss und besprechen sollten.
Ich beantrage für meine Fraktion Ausschussüberweisung.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es wird keine drei Minuten dauern. Ich weise erstens darauf hin, dass wir inhaltlich Diskussionsbedarf haben. Deswegen ist Ausschussüberweisung das probate Mittel.
Zweitens. Ich weise darauf hin, dass wir eine Beschlusslage des Landtags aus der letzten Legislaturperiode haben, die noch nicht einmal ein halbes Jahr alt ist. Insofern bewegen wir uns nicht im luftleeren Raum.
Drittens. Wenn das Verfahren so abläuft, wie Sie das vorhaben, werden wir dem Antrag nicht zustimmen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Als Vertreter der Westküste darf ich mit einem Spruch aus der Zeit nach der großen Mandränke beginnen: „Wer nich will dieken, de mutt wieken.“ Ich könnte jetzt auf Plattdüütsch weitermachen, aber das können wir vielleicht einmal bei einer anderen Gelegenheit.
Küstenschutz hat für die CDU eine übergeordnete Bedeutung. Nach unserer Auffassung geht der Schutz unserer Küsten alle Menschen an. Alle müssen daher auch Verantwortung tragen.
Der Bund nimmt seine Verpflichtung wahr, zum Küstenschutz einen erheblichen Beitrag zu leisten. Er muss und wird dies auch in Zukunft tun. Davon gehen wir aus. Auch das Land Schleswig-Holstein ist bei der Wahrnehmung dieser elementaren Aufgabe gefordert. Dies funktioniert mit dem Instrument der Gemeinschaftsaufgabe auch ganz gut.
Der Küstenschutz wird in den kommenden Jahrzehnten gerade auch vor dem Hintergrund des Klimawandels und der im Zusammenhang damit zu erwartenden Veränderungen noch weiter an Bedeutung gewinnen. Der vorausgesagte Meeresspiegelanstieg - wie stark er auch immer ausfallen wird, das wissen wir nicht - stellt eine besondere Herausforderung dar. Dieser gilt es vorausschauend zu begegnen. Dabei sollten die anstehenden Belastungen nicht auf die nächste Generation geschoben werden. Das wäre keine vorausschauende und nachhaltige Politik.
Deshalb hat die von der CDU getragene Landesregierung zum Ende der vergangenen Legislaturperiode eine Fortschreibung des Generalplans Küstenschutz erarbeitet, die einen Deichverstärkungsbedarf auf einer Gesamtstrecke von circa 93 km identifiziert. Hierfür sind in den kommenden Jahren über 200 Millionen € aufzubringen. Hinzu kommt, dass die Deiche in Schleswig-Holstein so gebaut und verstärkt werden, dass sie über eine zusätzliche Ausbaureserve für einen möglichen zusätzlichen Meeresspiegelanstieg verfügen. Künftige Generationen finden damit ein Deichprofil, das es ihnen erlaubt, ohne weitere hohe Kosten aufzudeichen und damit für die dann erforderliche Sicherheit zu sorgen.
Von der CDU-geführten Landesregierung - wir haben es eben gehört - gab es vor zwei Jahren Überlegungen zur Einführung der Küstenschutzabgabe. Bemessungsgrundlage für diese Abgabe sollte der
Einheitswert für Immobilien sein. Da dieser Einheitswert jedoch insgesamt rechtlich infrage gestellt wird, wurde die Einführung im Juni 2011 durch den damaligen Finanzminister Wiegard zurückgenommen. Der Landtag allerdings hat mit einem Prüfauftrag die Klärung dieser Bemessungsgrundlage verlangt.