Protokoll der Sitzung vom 24.01.2014

Ursache ist das Verfahren zur Wahl der Mitglieder des Landesverfassungsgerichts.

(Dr. Ralf Stegner [SPD]: Nein, das ist nicht die Ursache, sondern die Pressefreiheit ist die Ursache! Die können den größten Mist schreiben! Das ist zulässig in Deutschland!)

Das Verfahren ist im Moment so ausgestaltet, dass die Mitglieder des Landesverfassungsgerichts von den Fraktionen im Verhältnis ihrer Stärke vorgeschlagen werden. Das heißt, der Ausschuss, der den Wahlvorschlag unterbreitet, hat quasi nur die Auswahl unter so vielen Personen, wie am Ende auch gewählt werden müssen. Zu diesem Wahlverfahren äußert sich etwa der Richterbund besorgt:

„Es darf nicht der Eindruck entstehen, die im Grundgesetz festgeschriebenen Qualitätskriterien der Eignung, Leistung und Befähigung seien bei der Wahl von Bundesrichtern außer Kraft gesetzt und es herrsche ein parteipolitisch bestimmtes Auswahlverfahren.“

(Zuruf Wolfgang Kubicki [FDP] - Heiterkeit SPD)

- Herr Kubicki oder in den Worten der „Kieler Nachrichten“:

„Die Fraktionen mauscheln sich bisher ein Personalpaket zusammen. So bleibt unklar, ob wirklich die fähigsten Juristen den Sprung ins Verfassungsgericht schaffen.“

(Dr. Ralf Stegner [SPD]: Sie sind am Mitt- woch schlecht, Sie sind am Donnerstag schlecht, Sie sind am Freitag immer noch schlecht! - Wolfgang Kubicki [FDP]: Mir wird langsam schlecht!)

Wir PIRATEN möchten, dass über die Besetzung dieser Ämter nach einer öffentlichen Ausschreibung und Anhörung der Interessenten entschieden wird. Ein solches Verfahren hat mehrere Vorteile. Lassen Sie mich nur drei davon nennen.

Erstens. Wir öffnen das Wahlverfahren für alle Interessenten und haben dadurch einfach mehr Auswahl. Das dient der Findung der besten Kandidatinnen und Kandidaten.

(Dr. Heiner Garg [FDP]: Wenn Sie uns ver- sprechen, nie Interessent zu werden!)

Der Richterbund sagt, eine transparente Auswahl erfordere ein offenes Interessenbekundungsverfahren. Das sieht unser Gesetzentwurf vor.

Zweitens. In unserem Verfahren wird die Auswahl nicht mehr von den einzelnen Fraktionen getroffen, sondern vom Wahlausschuss insgesamt, das heißt, er hat eine echte Auswahl unter mehr Personen, als Mitglieder zu besetzen sind.

Drittens. Wir erreichen eine Einbeziehung der Öffentlichkeit dadurch, dass sich die Interessentinnen und Interessenten auch in öffentlicher Sitzung vorstellen können.

Herr Kubicki, ich habe in der Presse gelesen, dass Sie das kritisieren. Ich muss Ihnen sagen: Wer als Richterin oder Richter öffentliche Verhandlungen des Landesverfassungsgerichts führen und daran teilnehmen kann, kann sich auch in einer öffentlichen Sitzung vorstellen. Als wir die Präsidentin des Oberverwaltungsgerichts gewählt haben beziehungsweise davor hatte sie auch gar kein Problem damit, sich in öffentlicher Sitzung des Richterwahlausschusses vorzustellen und zu präsentieren.

(Zuruf: Die leitet auch eine Behörde!)

Dementsprechend wünschen wir uns, dass schon im Frühjahr, wenn die nächste Verfassungsrichterwahl ansteht, ein offenes und transparentes Wahlverfahren Anwendung findet. Wenn wir das wollen, können wir es auch bis dahin umsetzen.

(Dr. Ralf Stegner [SPD]: Zu Recht gesagt: Wenn wir es wollen!)

Wir können jederzeit als Ausschuss zum Beispiel zur Interessensbekundung auffordern, und wir können auch jederzeit im Einvernehmen eine öffentliche Anhörung durchführen.

Wir wünschen uns, dass im Sommer, wenn die Wahl des oder der Landesbeauftragten für Da

tenschutz ansteht, das in einem offenen und transparenten Verfahren geschieht, und wir wünschen uns auch, wenn in einigen Jahren wieder die Spitze des Landesrechnungshofs zu besetzen ist,

(Dr. Ralf Stegner [SPD]: Da werden Sie nicht mehr dabei sein!)

dass dies in einem offenen und transparenten Verfahren geschieht - ob wir dabei sind oder nicht, Herr Dr. Stegner.

Alle diese Institutionen - Verfassungsgericht, Datenschutzbeauftragter und Landesrechnungshof haben die wichtige Aufgabe, die Regierung zu kontrollieren, teilweise sogar den Landtag. Ein nachvollziehbares und offenes Auswahlverfahren stärkt den öffentlichen Rückhalt dieser Institutionen, den sie so dringend gerade in politisch sensiblen Fragen benötigen.

(Zuruf: Das ist Wunschdenken!)

Deshalb werbe ich um Unterstützung des Vorschlags und freue mich auf konstruktive Beratungen im Ausschuss. Wenn wir uns dazu entschließen, diesen Weg zu gehen, wird Schleswig-Holstein bundesweit zum Vorbild, was die offene und transparente Vergabe öffentlicher Ämter angeht.

Herr Kollege, Sie müssen bitte zum Schluss kommen,

(Wortmeldung Wolfgang Kubicki [FDP])

es sei denn, Sie gestatten eine Wortmeldung des Abgeordneten Kubicki, dann können Sie Ihre Redezeit dadurch sozusagen verlängern.

(Wolfgang Kubicki [FDP]: Dann nicht! - Heiterkeit und vereinzelter Beifall)

Das Wort hat Frau Abgeordnete Dr. Marret Bohn.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Piratenfraktion, lieber Herr Kollege Breyer, ich will gar nicht auf die vielen Details eingehen, die Sie gerade angeführt haben. Ich finde es schade, dass abweichend vom Verfahren, das im Ältestenrat besprochen worden ist, jetzt doch von Ihnen eine Aussprache gewünscht war. Das kann passieren.

Es ist möglich, es ist auch durchaus Ihr gutes Recht, jetzt ganz viele Sachen zu fordern. Ich kann Ihnen versichern, dass sowohl die CDU als auch SPD,

FDP, der SSW und die Grünen alles Weitere gern mit Ihnen im Ausschuss besprechen werden. Wir wollen bei allen Verfahren ein gutes Verfahren finden. Auch bei uns sind die Schreiben der Richterverbände angekommen. Wir sehen uns das alles an. Ich denke, zu dieser Tageszeit sind wir alle froh und dankbar, wenn wir uns gemeinsam dazu entscheiden, es in den Ausschuss zu überweisen.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, SPD, FDP und SSW)

Meine Damen und Herren, wer diesem Antrag folgen und die Gesetzentwürfe, Drucksache 18/1445, Drucksache 18/1472 und Drucksache 18/1480, dem Innen- und Rechtsausschuss überweisen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! Enthaltungen? - Damit ist dies einstimmig so beschlossen.

Es folgen die Punkte ohne Aussprache. Ich rufe die Tagesordnungspunkte 13 und 19 auf:

Gemeinsame Beratung

a) Einrichtung eines Landesbergamtes prüfen

Antrag der Fraktion der PIRATEN Drucksache 18/1334 (neu)

b) Keine zusätzliche Behörde in Schleswig-Holstein

Antrag der Fraktion der CDU Drucksache 18/1457

Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Ich schlage vor, den Sachantrag Drucksache 18/1457 dem Umwelt- und Agrarausschuss zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Abgeordneten von FDP, CDU, PIRATEN, SSW, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit ist dies einstimmig so beschlossen.

Über den Berichtsantrag in der Drucksache 18/1334 (neu) lasse ich in der Sache abstimmen. Wer diesem Antrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen.

(Unruhe)

(Dr. Patrick Breyer)

Das sind die Fraktionen von FDP, CDU, PIRATEN, SSW, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit ist dies ebenfalls einstimmig so beschlossen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 31 auf:

Einheitliche Kennzeichnung bei Scripted Reality Formaten

Antrag der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW Drucksache 18/1477

Änderungsantrag der Fraktion der PIRATEN Drucksache 18/1505