Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch ich hatte den Eindruck, dass die CDU Zeitung gelesen hat und schneller sein wollte als die Feuerwehr und das Innenministerium.
Im Februar gab es einen Artikel im „sh:z“-Verlag über die Kinderfeuerwehr in Malente. Dort wurde Holger Bauer vom Landesfeuerwehrverband mit der Aussage zitiert, dass der Verband dabei sei, das Brandschutzgesetz zu ändern, um dort Kinderfeuerwehren zu verankern. Es solle noch 2014 fertig sein. Dem wollte die CDU anscheinend zuvorkommen und hat einen eigenen Antrag dazu eingebracht. Es ist ja okay, schneller zu sein als die Regierung. Aber wenn die eingebrachten Gesetzentwürfe nur oberflächlich bearbeitet sind, sollte man es lieber lassen oder sich von den Profis des Landesfeuerwehrverbandes beraten lassen.
So ist zum Beispiel die Frage des Versicherungsschutzes nicht beantwortet. Nur in der Begründung wird vermutet, dass es keine Beitragserhöhung geben werde. Außerdem wird von der Landesregierung erwartet, Richtlinien für die Sicherstellung einer pädagogisch gestalteten Betreuung der Kinderabteilung zu erlassen. Aber wie soll die konkret aussehen? - Darüber sollte sich die CDU Gedanken machen, wenn sie einen Gesetzentwurf einbringt.
Nun zum Inhalt des Antrages: Die CDU möchte Kinderfeuerwehren im Brandschutzgesetz verankern und begründet dies mit der Nachwuchsgewinnung für die Feuerwehr. Auch wir Grünen sehen die Notwendigkeit, mehr Menschen für ein Engagement bei dieser wichtigen ehrenamtlichen Aufgabe zu gewinnen.
Deshalb haben wir gemeinsam mit den anderen Fraktionen im vergangenen Jahr beschlossen, Mittel aus den Glücksspieleinnahmen an den Landesfeuerwehrverband für die Mitgliederwerbung zur Verfügung zu stellen. Frühe Mitgliederwerbung ist da ein wichtiger Punkt.
85 % der aktiven Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren im Land waren vorher in der Jugendfeuerwehr. Wir haben in Schleswig-Holstein 400 Jugendwehren mit fast 10.000 Mitgliedern - von List bis Lauenburg, von Helgoland bis Fehmarn - mit Jugendlichen zwischen zehn und 18 Jahren. Nach dem aktuellen Brandschutzgesetz können Jugendliche ab zehn Jahren in die Jugendfeuerwehr eintreten. Das noch frühere Mitmachen bereits ab sechs Jahren kann eine Chance sein, noch mehr Aktive für später zu gewinnen. Kinderfeuerwehren können aber schon jetzt eingerichtet werden - so gerade geschehen in Malente und Padenstedt. Es muss im Moment noch der Umweg über einen eigenen Verein gegangen werden. Deshalb ist das Vorhaben von Feuerwehr und Innenministerium gut, Kinderfeuerwehren im Brandschutzgesetz zu verankern.
Nach aktuellen Informationen des Deutschen Feuerwehrverbandes werden in sieben Ländern bereits Kinderfeuerwehren in den entsprechenden Gesetzen ermöglicht. Das Eintrittsalter liegt meist bei sechs Jahren. Es besteht auch eine Projektgruppe „Kinder in der Feuerwehr“ in den Dachverbänden Deutsche Feuerwehr und Deutsche Jugendfeuerwehr, nach deren Informationen es bereits mit Stand 2011 über 1.000 Kindergruppen mit rund 12.000 Jungen und Mädchen gegeben hat. Kinder sind oft begeistert von der Feuerwehr. Sie finden die großen roten Autos mit tatütata spannend, und das Löschen von Feuer fasziniert sie. Es wäre eine gute Möglichkeit, Kinder durch die Mitgliedschaft in einer Feuerwehr an die für unser Gemeinwesen so wichtige ehrenamtliche Aufgabe Feuerwehr heranzuführen. Inhaltlich sollten bei den Kinderfeuerwehren spielerisches Heranführen an die Themen Kameradschaft, Brandschutz und Sicherheit im Vordergrund stehen.
Es bleiben viele Fragen offen: Wie findet man geeignete Übungsleiterinnen und Übungsleiter? Wie kann man die Angebotszeiten am Nachmittag mit der Berufstätigkeit der meisten Feuerwehrleute in Einklang bringen? Wie kann die Verzahnung mit Schule oder anderen Jugendeinrichtungen laufen? Verankern wir die Kinderfeuerwehr im Ganztag? Wenn ja, wie? - Darüber und über weitere Fragen werden wir im Ausschuss beraten, am besten gemeinsam mit dem Gesetzentwurf für eine Änderung des Brandschutzgesetzes der Landesregierung. Vielen Dank.
- Es tut mir leid. Das ist mir schon mal passiert. Zum Glück ist der Fraktionsvorsitzende nicht da; ich hätte sonst Schelte gekriegt. Aber selbstverständlich, Herr Christopher Schmidt -
- Jetzt habe ich es ganz durcheinandergebracht. Die Zeit schreitet voran. - Herr Christopher Vogt, Sie dürfen jetzt das Podium erobern.
- Entschuldigung! Herr Präsident Heinemann! Meine Damen und Herren! Man muss die Bedeutung der Feuerwehren für unser Land an dieser Stelle nicht mehr betonen. Selbstverständlich tue ich es trotzdem. Die Feuerwehren spielen in unserem Bundesland eine zentrale Rolle im Gemeinwesen. Sie leisten nicht nur unerlässliche Arbeit bei der Bekämpfung von Bränden, sie leisten Hilfe bei Todes- und Unglücksfällen und sind auch beim Katastrophenschutz unverzichtbar.
So war zum Beispiel die Hilfe für die Stadt Lauenburg beim Elbhochwasser nicht ohne die Hilfe der Freiwilligen Feuerwehr denkbar. Wir müssen uns auch immer wieder vor Augen führen, dass die Arbeit der Freiwilligen Feuerwehren größtenteils ehrenamtlich geleistet wird und Feuerwehreinsätze auch immer ein Risiko für die eigene Sicherheit der Einsatzkräfte darstellen können. Nicht nur nach einem Katastrophenfall wie im letzten Jahr in Lauenburg, sondern auch sonst sollte unser tiefer Dank den 10.000 ehrenamtlich aktiven Feuerwehrleuten in unserem Land gelten, die uns mit ihrem persönlichen Einsatz ein sicheres Leben ermöglichen.
Herr Ministerpräsident, ich bedanke mich noch einmal ganz herzlich für den Fluthelfer-Orden. Ich hätte ihn auch persönlich entgegen genommen, aber das können wir ja vielleicht bei der nächsten Gelegenheit machen. Die Freiwilligen Feuerwehren das wird manchmal vergessen - sind vor allem im ländlichen Raum auch für das kulturelle Leben von Bedeutung. Vor diesem Hintergrund verdienen die Freiwilligen Feuerwehren jede Unterstützung des Landtages.
Auch die Feuerwehren haben vielerorts, wie viele andere Vereine und Verbände beziehungsweise ehrenamtlich organisierte Institutionen Nachwuchsprobleme. Dafür gibt es vielschichtige Gründe. Der Nachwuchs der Feuerwehren - die Kollegin hat das schon soeben gesagt - rekrutiert sich zu einem großen Teil aus dem Jugendbereich. Viele Aktive treten direkt von der Jugendfeuerwehr in den aktiven Dienst über. Dies gilt es, weiter zu stärken. Als ein weiterer Baustein für die Bekämpfung des Nachwuchsmangels sollten daher zukünftig auch die sogenannten Kinderfeuerwehren dienen. Darüber besteht ja weitgehend Einigkeit. Kleine „Löschzwerge“, wie ich sie einmal nennen möchte, für die Feuerwehren zu begeistern, wäre aus meiner Sicht eine sinnvolle Maßnahme.
Die FDP-Fraktion unterstützt die Initiative des Landesfeuerwehrverbandes zur Gründung von Kinderfeuerwehren und deswegen auch den vorgelegten Gesetzentwurf. Der Kollege Arp muss jetzt einmal weghören. Ich bin etwas irritiert über das Vorgehen der CDU-Fraktion, denn auch ich hatte gelesen, dass es bereits eine Initiative des Landesfeuerwehrverbandes und der Landesregierung gibt. Sei es drum, ich halte es für wichtig, dass es kommt, und deshalb begrüße ich den Gesetzentwurf an sich und unterstütze ihn auch inhaltlich.
Meine Damen und Herren, was in anderen Bundesländern bereits selbstverständlich ist, sollte auch den Feuerwehren in Schleswig-Holstein in rechtlich wasserdichter Form möglich sein. Da sollten wir sie unterstützen. Es ist jedoch wichtig, dass die Jugendfeuerwehren nicht einfach für Kinder im Grundschulalter geöffnet werden, was Bedenken hervorruft. Für die sechs bis zehn Jahre alten Kinder muss ein spielerisches Feuerwehrangebot etabliert werden, das auf einem für diese Altersgruppe maßgeschneiderten und wirklich sinnvollen Konzept basiert. Vorbilder gibt es ja bereits. Frühzeitige Brandschutzerziehung kann mit Sicherheit keinem Kind schaden. Aber es muss natürlich pädagogisch vorbereitet werden. Auf diesem Wege würde in
Schleswig-Holstein nicht nur ein attraktives Lernund Freizeitangebot geschaffen werden, sondern es wäre mittel- bis langfristig auch ein Gewinn für die dringend benötigte Nachwuchsgewinnung der Feuerwehren.
Meine Damen und Herren, vielleicht wäre es auch eine Möglichkeit, das sollte man nicht vergessen Herr Stegner, ich bin ja wie Sie ein Freund der Frauen -, dass man auch mehr Mädchen in die Feuerwehr bringt. Denn daran mangelt es dort immer noch ganz massiv.
- Ja? Dann tut mir das leid. Da bin ich dann wieder auf dem Roten Teppich ausgerutscht. Meine Damen und Herren, die Umsetzung ist insofern - - Jetzt haben Sie mich aus dem Konzept gebracht. Beruhigen Sie sich doch! - Die Umsetzung ist insofern alles andere als einfach. Ich kehre jetzt zum Gesetzentwurf zurück. Schenken Sie mir Ihre vollständige Aufmerksamkeit!
Ich habe den Gesetzentwurf nicht so verstanden, Frau Kollegin, dass die Feuerwehren, die eine Jugendfeuerwehr haben, auch zwangsläufig eine Kinderfeuerwehr anbieten müssen. Es wird niemand dazu gezwungen. Das kann auch gar nicht sein. Insofern bin ich der Auffassung, dass wir daraus keinen Popanz machen sollten. Stattdessen sollten wir das ermöglichen.
Meine Damen und Herren, abschließend möchte ich sagen, dass es zum Thema Nachwuchsgewinnung der Feuerwehren noch einen anderen Aspekt gibt, den wir beleuchten sollten: Das ist das Thema Mittel für den Landesfeuerwehrverband, über die wir ja im Finanzausschuss schon seit Längerem reden. Ich fand es etwas unglücklich, dass die Landesregierung so lange gebraucht hat, um zu sagen, was nicht geht.
Ich bin dem Wissenschaftlichen Dienst dafür dankbar, dass er einen Formulierungsvorschlag gemacht hat, was alles geht. Denn wir wissen ja alle, die Finanzierung läuft nur in diesem Jahr und muss für die nächsten Jahre gesichert werden. Insofern freue ich mich, dass der Wissenschaftliche Dienst einen wie ich finde - vernünftigen Vorschlag gemacht hat. Dem sollten wir dann im gemeinsamen Interesse für die Feuerwehren folgen, damit es auch in den
nächsten Jahren eine Finanzierung für den Landesfeuerwehrverband gibt, damit über eine verbesserte Öffentlichkeitsarbeit die Nachwuchsgewinnung vorangetrieben werden kann. Ich danke ganz herzlich für Ihre Aufmerksamkeit und entschuldige mich noch einmal für eventuelle sexistische Äußerungen. Ich möchte mich in aller Form davon distanzieren, Herr Dr. Stegner. - Vielen Dank.
Herr Abgeordneter, ich bedanke mich noch einmal dafür, dass Sie meine Verwechslung so sportlich genommen haben, und darf jetzt den richtigen Torge Schmidt zum Pult bitten. - Bitte schön.
The Real Slim Shady! - Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich werde es etwas kürzer machen. Der Feuerwehr fehlt es an Nachwuchs. Das lässt sich natürlich auch nicht schönreden. Kinderfeuerwehren sind eine Möglichkeit, um dem Nachwuchsproblem entgegenzutreten. Diesen Umstand brauchen wir gar nicht kleinreden. Jugendfeuerwarte und der Landesfeuerwehrverband wünschen sich eine gesetzliche Grundlage für eine solche Abteilung. Die Idee der Kinderfeuerwehr, liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU, ist auch nicht neu. Da Sie anscheinend der Presse nicht folgen und auch keine Gespräche mit den Vertretern vom Fach führen, lassen Sie mich aufklären: Eine Novelle des Brandschutzgesetzes ist - wie gesagt - schon in Arbeit, und darin sind auch diese Kinderfeuerwehren enthalten. In der Sache unterstützen wir Ihren Antrag. Ich glaube aber, es ist klüger, auf die Novelle des Brandschutzgesetzes zu warten, den Antrag in den Ausschuss zu überweisen und insgesamt das ganze Brandschutzgesetz auf zukunftsfähige Füße zu stellen.