Wir haben es bereits gehört: Die Landeselternvertreter und die Landesschülervertreter der Gymnasien melden unisono zurück, dass keine Rückkehr zum neunjährigen Bildungsgang am Gymnasium gewünscht wird.
(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW - Dr. Heiner Garg [FDP]: Dann wäre es doch kein Problem, es so zu lassen! - Anita Klahn [FDP]: Dann hätte man es doch auch so lassen können!)
Darüber hinaus wird uns von beiden demokratisch gewählten Interessenvertretern der Gymnasien auch mitgeteilt, dass an vielen, sogar an den meisten, G-8-Gymnasien G 8 mittlerweile - nach anfänglichen Holpersteinen - erfolgreich implementiert wurde.
Aus Sicht der Eltern und der Schülerinnen und Schüler ist Ruhe an unseren Schulen das Wichtigste. Das wird bei Schulbesuchen - die ich zahlreich mache - in den Gesprächen immer wieder thematisiert.
Ein Wort zur Rückkehr in Niedersachsen zu G 9: Hierüber wurde heute Morgen in allen Rundfunkanstalten intensiv berichtet. Dort kamen die Lehrerverbände zu Wort, dort kamen die Wirtschaftsvertreter zu Wort. Die Einzigen, die sich nicht geäußert haben und die nicht gejubelt haben, das waren diejenigen, um die es eigentlich geht, nämlich die Schülerinnen und Schüler. Sie haben gesagt, sie müssten sich den Gesetzentwurf erst einmal kritisch anschauen, und sie jubeln nicht, dass jetzt in Niedersachsen zu G 9 zurückgekehrt wird. Ich finde, das ist zumindest ein interessantes Phänomen.
Gut umgesetztes G 8 überfordert Schülerinnen und Schüler nicht und lässt ihnen durchaus Zeit und Freiraum für Freizeitaktivitäten. Wenn wir von den Belastungen durch G 8 sprechen, müssen wir auch die Kontexte berücksichtigen, in denen G 8 stattfindet. Wir müssen auch das außerschulische Freizeitverhalten unserer Schülerinnen und Schüler ins Visier nehmen. Wir müssen zum Beispiel das Freizeitverhalten, insbesondere mit Blick auf die modernen Medien, berücksichtigen. Die intensive Mediennutzung unserer Jugendlichen trägt schnell dazu bei, dass Jugendliche schulische Anforderungen als Beeinträchtigung empfinden, sich diesen
Das Ministerium, Herr Krumbeck, hat im Übrigen seine Hausaufgaben - zumindest was G 8 angeht getan. Wir haben im letzten Herbst einen Flyer auf den Weg gebracht „G 8 - gut gemacht“. Wir haben auch in zweiter Hinsicht unsere Hausaufgaben gemacht, wir erarbeiten Fachanforderungen für die Schulen, und zwar für die Gemeinschaftsschulen und für die Gymnasien, die es ihnen ermöglichen, die Unterrichtsinhalte auch entsprechend auszudünnen.
Und noch einmal - auch das wurde heute bereits erwähnt -: Wissenschaftliche Befunde belegen, dass nicht die Schulstruktur entscheidend ist, sondern die Qualität des Unterrichts. Wir wollen die Grabenkriege hinter uns lassen und den Lehrerinnen und Lehrern die Ruhe geben, die diese so dringend benötigen, nämlich die Ruhe für qualitative Schulentwicklung und die Ruhe, um sich um ihre Schülerinnen und Schüler zu kümmern.
Es ist gerade einmal zwei Monate her - auch das haben wir eben schon erfahren -, dass das neue Schulgesetz im Landtag mehrheitlich beschlossen wurde. Ein bereits im Vorfeld der Beschlussfassung eingebrachter Antrag der FDP mit nahezu gleichlautenden Forderungen war damals nicht mehrheitsfähig. Man darf sich fragen, worauf sich die Annahme stützt, dass sich daran nach einer so kurzen Zeit von nicht einmal acht Wochen jetzt etwas geändert haben sollte.
Auch aus einem zweiten Grund irritiert mich der Zeitpunkt, zu dem Sie den Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht haben. Die Initiative „G 9 Jetzt!“ ist vor genau einem Jahr, am 13. März 2013, gestartet. Sie hat nach zwölf Monaten etwa die Hälfte der benötigten Stimmen, nämlich circa 10.000 Stimmen, sammeln können.
- Das zumindest hat die Dame, die die Stimmen sammelt, den Medien so erzählt. Manchmal glaube ich, was ich in der Zeitung lese.
Der fehlende Erfolg der Initiative ist ein deutliches Signal dafür, dass die Menschen in Schleswig-Holstein das durch das neue Schulgesetz begründete
Im Übrigen: Wir bieten in Schleswig-Holstein - ich wiederhole, was schon gesagt wurde - die Möglichkeit, nach 13 Jahren Schulzeit das Abitur zu absolvieren. Denn wir haben zukünftig 40 Gemeinschaftsschulen mit eigenen Oberstufen und 28 berufliche Gymnasien. Das ist eine Alternative.
Das an Gemeinschaftsschulen abgelegte Abitur ist alles andere als ein „Abi light“, verehrte Frau Klahn, auch wenn dort selten sprachliche Profile, sondern in erster Linie natur- und gesellschaftswissenschaftliche Profile, aber auch wie an den Gymnasien ästhetische und sportliche Profile angeboten werden.
Und es ist auch alles andere als ein „Pseudoabitur“, verehrte Frau Franzen. Außerdem gibt es in ganz Schleswig-Holstein weder ein „Abi light“ noch ein „Pseudoabitur“.
Erstens beteiligt sich Schleswig-Holstein gemeinsam mit fünf anderen Bundesländern am bundesweiten Zentralabitur, und zweitens gelten die KMK-Anforderungen, die besagen, dass Schülerinnen und Schüler bis zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife zwei Fremdsprachen im Umfang von drei Schuljahren erlernt haben müssen. Diese gelten sowohl für die Gymnasien als auch für die Gemeinschaftsschulen sowie natürlich auch für die beruflichen Schulen. Deshalb verstoßen wir auch nicht gegen KMK-Vorgaben. Es ist schade, dass sich Frau Franzen meine Rede nicht anhören möchte.
(Barbara Ostmeier [CDU]: Sie ist im Dialog mit den Gymnasiasten! Ihre Rede war schon als Presse veröffentlicht!)
- Das ist schön. - Gestatten Sie mir aber trotzdem einige Bemerkungen zu Aussagen, die objektiv falsch sind, aber subjektiv als richtig empfunden werden. Diese nennt man gemeinhin Irrtümer.
Ein Paradebeispiel für einen veritablen Irrtum ist der Satz: Die Erde ist eine Scheibe. - Als Kopernikus diesen Satz infrage gestellt hat, hat man ihm
widersprochen. Damals wusste die Mehrheit der Menschen nicht, dass dieser Satz falsch und die Erde ein Kugel ist. Die Menschen haben damals nicht bewusst etwas Falsches gesagt. Der Irrende weiß nicht, dass er irrt.
Genau das unterscheidet den Irrenden von jemandem, der bewusst die Wahrheit verdreht. Wer bewusst eine Falschaussage macht, kennt zwar die Wahrheit, aber er sagt bewusst die Unwahrheit,
Verehrte Frau Franzen - auch wenn sie nicht da ist -: Ob Sie in ihrer medienöffentlichen Behauptung, die Gemeinschaftsschulen würden gegen KMK-Vorgaben verstoßen, geirrt oder bewusst die Unwahrheit gesagt haben, bleibt Ihr Geheimnis. Zu Ihren Gunsten will ich annehmen, dass Sie es nicht besser gewusst haben.
Denn die Kollegin Franzen wusste offensichtlich nicht so genau, was die Besonderheiten des Sprachprofils sind. Das Sprachprofil an unseren Schulen unterscheidet sich mit Blick auf die geforderten Sprachkompetenzen zum Beispiel von einem naturwissenschaftlichen oder von einem gesellschaftswissenschaftlichen Profil lediglich darin, dass im Sprachprofil eine dritte Fremdsprache gewählt wird.
Das tun im Übrigen gerade einmal 20 % unserer Abiturienten an den Gymnasien. 80 % der Abiturienten in unseren Gymnasien würden in der Terminologie der CDU ein „Pseudoabitur“ und in der Terminologie der FDP ein „Abi light“ ablegen, denn sie wählen Gesellschaftswissenschaften, ästhetische Fächer oder Sport.
Damit wir uns richtig verstehen, sage ich Folgendes: Auch die von der Schülerinnen und Schülern der beruflichen Gymnasien gewählten Profile - das sind zu 41 % Wirtschaft, zu 20 % Technik, zu 15 % Ernährung, zu 19 % Gesundheit und zu 3 % ein Agrarschwerpunkt - führen nicht zu einem „Abi light“.
Last, but not least: Nicht für die Schule, sondern für das Leben lernen wir. Mich interessiert, wer von Ihnen mehr als eine einzige Fremdsprache spricht.
een vremde taal beëindigen. En ik kiez natuurlijk niet het Nederlands, maar een taal, die we allemaal allemaal spreken, omdat we geen „Abi light“ hebben, de Latijnse taal: Dixi!
(Beifall und Heiterkeit SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW - Anita Klahn [FDP]: Wir sind stolz auf Sie! Das ist un- möglich, Frau Wende! - Dr. Ekkehard Klug [FDP]: Unterirdisch! - Dr. Heiner Garg [FDP]: Señora Wende, se habla español! - Weitere Zurufe)
Es wurde beantragt, den Gesetzentwurf Drucksache 18/1648 an den Bildungsausschuss zu überweisen. Wer diesem Antrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen.
- Liebe Kolleginnen und Kollegen, es handelt sich um einen Gesetzentwurf. Ich will es Ihnen etwas einfacher machen. Sie sind nach der ersten Lesung wahrscheinlich alle damit einverstanden, diesen Gesetzentwurf an den Bildungsausschuss zur weiteren Beratung zu überweisen. Deshalb bitte ich noch einmal um Ihre Handzeichen. - Gegenstimmen? Enthaltungen? - Damit ist die Überweisung des Gesetzentwurfs einstimmig beschlossen.
Meine Damen und Herren, ich teile Ihnen mit, dass sich die Parlamentarischen Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer darauf verständigt haben, den Tagesordnungspunkt 3 „Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Partizipation auf Kommunal- und Kreisebene“, der heute Nachmittag aufgerufen werden wird, ohne Aussprache zu behandeln. Er wird aber zur Abstimmung gestellt.