Es ist die Frage, ob es eine Gefährdung darstellt, wenn nur die letzte Ziffer rotiert und die Gruppe erkennbar ist. Außerdem ist die Frage von Bedeutung, wer die Dekodierung dieser Nummer kontrolliert. Brauchen wir dazu einen Richtervorbehalt? Schafft man dafür eine spezielle Behörde? Das können wir gern alles im Ausschuss diskutieren.
Herr Abgeordneter Dr. Dolgner, gestatten Sie eine Zwischenfrage der Frau Abgeordneten Astrid Damerow?
Sehr geehrter Herr Kollege Dr. Dolgner, erinnern Sie sich daran, dass in jener Plenarsitzung im Februar 2010 der damalige Kollege Fürther in seinem Redebeitrag deutlich gemacht hat - ich zitiere -:
„Polizeibeamte sollen nach unseren Vorstellungen das Recht bekommen, statt ihres Namens eine andere Kennzeichnung zu wählen. Dieses Recht soll den Beamten zustehen, ohne dass sie hierfür Gründe vortragen müssen. Wegen der besonderen Gefahrensituation, der Polizeibeamte ausgeliefert sind, schlagen wir diese Regelung vor.“
Stimmen Sie mir zu, dass damit der Kollege Fürther in jener Diskussion sowohl die namentliche Kennzeichnung als auch Alternativen dazu meinte und dass wir dieses diskutiert haben?
- Nein, ich stimme Ihnen nicht zu, weil wir einen Gesetzentwurf diskutiert haben, aber nicht das, was Herr Fürther dazu gesagt hat.
In dem Gesetzentwurf war die namentliche Kennzeichnung Standard. Der einzelne Beamte hätte zu einer Direktion gehen müssen, um die Nummer zu beantragen. In einer späteren Diskussion habe ich gesagt, warum man dem nicht zustimmen kann, weil ich nämlich nicht möchte, dass der einzelne Beamte dem Gruppendruck ausgesetzt ist so nach dem Motto: Du bist aber feige, weil du dir eine Nummer holen willst.
Anonymität ist ein Recht, das jeder standardmäßig haben soll, aber nicht erbettelt werden muss. Deshalb war ich dagegen.
Gerne. - Vielleicht sollten wir aber diese Diskussion im Ausschuss führen. Sie haben doch Diskussionsbedarf, oder wollen Sie weiterhin namentlich abstimmen? Oder machen Sie das nur zur Show?
- Ich bin diskussionsbereit. Ich habe auf eine Frage geantwortet, Herr Kollege Garg. Ich beantworte auch gern Ihre Fragen.
Herr Dr. Dolgner, Sie stimmen mir also zu, dass wir sehr wohl beides diskutiert haben und Sie dieses abgelehnt haben?
- Nein, ich stimme Ihnen nicht zu, weil ich das nicht so diskutiert habe. Ich lasse mich nicht suggestiv fragen, woran man deutlich erkennen kann, dass Sie offensichtlich - jedenfalls suggerieren Sie mir das - kein Interesse daran haben, widerstreitende Prinzipien übereinzubringen, sondern Sie versuchen, durch semantische Tricksereien einen Landgewinn zu erzielen. Ich muss ehrlich sagen, das ist nicht das, was ich unter einer offenen und ehrlichen Debatte verstehe. Und wir haben lange genug im Ausschuss zusammengearbeitet.
Ich glaube, ich gehöre hier nicht zu den Parlamentariern, die nicht in der Lage und nicht willens sind, in der Sache zu diskutieren. Man kann mir sicherlich vieles vorwerfen, aber das nicht, und das lasse ich mir auch von Ihnen nicht vorwerfen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Parteien der regierungstragenden Fraktionen haben im Koalitionsvertrag vereinbart, dass die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte künftig in geschlossenen Einsätzen individualisierte anonymisierte Nummernkennzeichen tragen sollen. Zudem werden wir uns auf Bundesebene für eine einheitliche Regelung einsetzen.
Dienstkleidung Nummern. Frau Abgeordnete Lange hat sie Ihnen gezeigt. Diese ermöglichen eine Zuordnung von einer Abteilung über eine Hundertschaft bis hinunter zu einer taktischen Gruppe von mindestens sechs Einsatzkräften. Die jetzigen dienstlichen Regelungen sehen weiter vor, dass Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte im Präventionsdienst - zum Beispiel als Verkehrslehrer - ein Namensschild tragen. Für den Streifendienst gilt dies als Empfehlung. Das Gros - das ist heute schon angesprochen worden - der Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten in Schleswig-Holstein trägt im Alltag Namensschilder, zum Teil sogar in geschlossenen Einsätzen.
Künftig werden Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte in geschlossenen Einheiten bei Demonstrationen und anderen geplanten polizeilichen Lagen von besonderer Bedeutung eine weitere Ziffer auf ihrer Kleidung tragen. Damit ist sogar über die taktische Gruppe hinaus eine individuelle Zuordnung polizeilicher Maßnahmen leichter möglich. Die praktische Ausgestaltung, die individuelle Nummerierung wird durch eine polizeiinterne Arbeitsgruppe entwickelt. Herr Abgeordneter Dudda, selbstverständlich nehme ich auf, was Sie zu Recht angemerkt haben, es ist aber auch Teil unserer Überlegungen. Die Umsetzung ist noch für dieses Jahr geplant.
Mit dieser anonymen Kennzeichnung kann eventuellen Beschwerden über das Verhalten einzelner Beamtinnen und Beamter gezielter nachgegangen werden, ohne dass diese damit zur Zielscheibe für unberechtigte Angriffe werden können. Für Außenstehende bleiben die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte aus Fürsorgegründen weiterhin namentlich unbekannt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich kenne die vielen Vorbehalte, die gegen die geplante Neuregelung vorgetragen werden. Ich habe sie heute auch gehört. Daher betone ich noch einmal ausdrücklich: Die anonymisierte Nummerierung von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten in geschlossenen Einsätzen ist kein Misstrauensvotum gegen die Polizei.
Sie ist vielmehr Teil jener Transparenz, die sich durch alle Bereiche staatlichen Handelns ziehen muss. Dies gilt in besonderem Maße auch für die Polizei. Sie übt das staatliche Gewaltmonopol aus und steht damit in besonderer Weise im Blickpunkt der Öffentlichkeit.
Auch in einigen Bundesländern sind individuelle Kennzeichnungen für Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte bei geschlossenen Einsätzen schon beschlossen - Brandenburg und Berlin - oder ihre Einführung ist geplant - Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Bremen. In Brandenburg, Frau Abgeordnete Damerow, hat übrigens die Union den Gesetzentwurf nicht nur selbst eingebracht, sondern ausweislich des maßgeblichen Ausschussprotokolls auch die 18 Monate dauernde Umsetzung des Gesetzes kritisiert. Dort ging es also den Christdemokraten nicht schnell genug mit der Kennzeichnung.
Auch auf Bundesebene befasst sich eine Arbeitsgruppe mit diesem Thema. Abschließend steht für mich fest: Die Polizei in Schleswig-Holstein muss die geplante Offenheit nicht fürchten, denn sie arbeitet rechtsstaatlich und hoch professionell.
Die Menschen in unserem Land haben allen Grund, ihrer Polizei zu vertrauen und stolz auf sie zu sein. Ich bin es auch. - Vielen Dank.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung. Zur Klärung der Geschäftslage, Herr Abgeordnete Kubicki, frage ich Sie, ob Ihr Hinweis auf eine Ausschussberatung ein formeller Antrag auf Ausschussüberweisung war.
Dann gibt es einen Antrag, dass namentlich abgestimmt werden soll. Gemäß unserer Geschäftsordnung - § 63 Abs. 2 - ist es nötig, dass 18 Abgeordnete dieses Verlangen unterstützen. Wer ist für eine namentliche Abstimmung? - Damit ist das Quorum erreicht. Wir treten dann in die namentliche Abstimmung ein.
(Namentliche Abstimmung) 1 Meine Damen und Herren, ich gebe Ihnen das Abstimmungsergebnis bekannt. Mit Ja stimmten 26 Abgeordnete, mit Nein 42. Damit ist der Antrag abgelehnt. (Minister Andreas Breitner)
Änderungsantrag der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW Drucksache 18/113