Am 14. August dieses Jahres waren die Justizvollzugsanstalten des Landes mit 1.354 Gefangenen belegt. Diese Belegung entspricht in etwa der Durchschnittsbelegung der vergangenen zwei Jahre. Eine solche Zahl von Gefangenen bedeutet im Ergebnis, dass der geschlossene Vollzug weiterhin eine Überbelegung zu tragen hat.
In der JVA Neumünster wird ein großes Hafthaus saniert und modernisiert. Deshalb sind dort etwa 120 Haftplätze nicht nutzbar. Alle Anstalten haben eine angespannte Belegungssituation.
Die Sanierung und Modernisierung des Hafthauses in Neumünster erfolgt in zwei Bauabschnitten und wird nach derzeitigem Stand erst im Herbst 2015 abgeschlossen sein. Bis dahin fehlen durchgängig cirka 120 Haftplätze.
Die Überbelegung des geschlossenen Vollzugs führt dazu, dass in Abhängigkeit von der Belegung der Anstalten im Schnitt 50 bis 100 Gefangene in unzulässiger Mehrfachbelegung untergebracht werden müssen. Es kann nur positiv herausgestellt werden, dass es so gut wie keine Beschwerden von den betroffenen Gefangenen gibt. Die Gefangenen sehen, dass die alte Bausubstanz stark sanierungsbedürftig ist und dass mit den Bauarbeiten bessere Unterbringungsmöglichkeiten für die Zukunft geschaffen werden.
Bei dieser Sachlage ist schon aufgrund der fehlenden Plätze im geschlossenen Vollzug eine Schließung der JVA Flensburg nicht möglich.
Daneben sprechen auch weitere gewichtige Gründe gegen eine Schließung dieser Anstalt. Es ist von besonderer Bedeutung, im Norden des Landes eine Justizvollzugseinrichtung für Erwachsene zu haben.
Die JVA Flensburg ist zwar alt, in den vergangenen Jahren sind aber schon wesentliche Sanierungsund Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt worden. Insbesondere das Arbeitsangebot für Gefangene ist hierbei positiv zu erwähnen.
Durch den Bau eines neuen Arbeitsgebäudes ist eine gute Arbeitssituation eingetreten, die dann auch den Gefangenen nutzt, die dadurch eine sinnvolle Beschäftigung während der Zeit des Vollzugs haben.
Frau Ministerin, würden Sie dem Hohen Haus freundlicherweise mitteilen, wie viele Gefangene die JVA Flensburg gegenwärtig beherbergt und wie viele Bedienstete für die Bewachung der Gefangenen in der JVA Flensburg beschäftigt werden?
Es gibt in Flensburg 49 Haftplätze für die Untersuchungshaft. Für die Strafhaft gibt es 17 Haftplätze. In maximaler Belegung gibt es 66 Plätze. Auch die Anstalt in Flensburg ist überbelegt.
Sehr geehrte Damen und Herren, der uns allen bekannte Haushaltskonsolidierungspfad trifft auch den Justizvollzug. Die frühere Landesregierung hatte auch die Schließung der JVA in Itzehoe vorgesehen. Die im Juni geschlossene Koalitionsvereinbarung sieht vor, dass eine Schließung der JVA Itzehoe geprüft wird, wenn die Belegungssituation in den Anstalten eine Schließung zulassen würde.
Die eingangs dargestellte umfangreiche Baumaßnahme in der JVA Neumünster mit einem vorübergehenden Verlust von 120 Haftplätzen führt im Ergebnis dazu, dass eine Schließung der JVA Itzehoe frühestens ab Ende 2015 in Betracht käme. Ob eine Schließung der JVA Itzehoe zu diesem Zeitpunkt möglich ist, hängt von vielen Faktoren ab. Selbstverständlich ist es von erheblichem Vorteil, wenn auch der Landgerichtsbezirk Itzehoe über eine Untersuchungshafteinrichtung verfügt.
Die JVA Itzehoe ist regelmäßig voll belegt. Die Frage einer Schließung hängt auch maßgeblich davon ab, ob sich an die Sanierung des Hafthauses in der JVA Neumünster weitere Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen von Unterkunftsgebäuden anschließen werden. Es gibt noch mehrere Hafthäuser, insbesondere in den Justizvollzugsanstalten Neumünster und Lübeck, die zum Teil über 100 Jahre alt sind und saniert werden müssten, wie Sie wissen.
Zu der Frage nach Kosten und Finanzierungsmöglichkeiten kann ich derzeit nur allgemein antworten, dass für die Vollzugsanstalten geprüft wird, welche Maßnahmen im Baubereich vordringlich sind und welche zunächst zurückgestellt werden können. Andererseits gibt es aber auch wichtige Vorhaben im Bereich der Sanierung von Hafthäusern und zur
Gewährleistung der Sicherheit, die nicht unbegrenzt zurückgestellt werden können. In enger Abstimmung zwischen Finanzministerium und Justizministerium werden die Möglichkeiten für die kommenden Jahre ermittelt. Da die Verhandlungen noch laufen, können Entscheidungen noch nicht mitgeteilt werden.
Sehr geehrte Damen und Herren, zu der Frage der Unterbringung der schleswig-holsteinischen Sicherungsverwahrten nach der Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts ist zunächst festzustellen, dass es außerordentlich bedauerlich ist, dass die frühere Landesregierung keine Lösung erarbeitet hat.
- Es wurde eine Lösung erarbeitet, die von der Landesregierung vor der Landtagswahl aber nicht beschlossen und umgesetzt wurde. Das ist genau das Problem, vor dem wir stehen,
denn es besteht jetzt nicht mehr die Möglichkeit, bis zum 1. Juni 2013, so ist die Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts, eine eigene Einrichtung in Schleswig-Holstein zu beziehen.
Wir haben uns der Problematik gleich nach der Amtsübernahme intensiv angenommen und in Verhandlungen mit Hamburg erreicht, dass Hamburg ab dem 1. Juni 2013 schleswig-holsteinische Sicherungsverwahrte vorübergehend in der dortigen Sicherungsverwahrungseinrichtung in der JVA Fuhlsbüttel aufnimmt. Hamburg hat eine grundsätzliche Bereitschaft zur Aufnahme von 11 Sicherungsverwahrten aus Schleswig-Holstein erklärt. Für das nächste Jahr werden 14 Sicherungsverwahrte erwartet, die aber auch zum Teil in der Sozialtherapie in der JVA Lübeck untergebracht werden können. Von daher können alle schleswig-holsteinischen Sicherungsverwahrten nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts untergebracht werden.
Meine Damen und Herren von CDU und FDP, das heißt im Klartext: Was Sie in zwei Jahren nicht geschafft haben, ist der neuen Landesregierung in zwei Monaten gelungen.
Mit Hamburg wird auch verhandelt, ob die schleswig-holsteinischen Sicherungsverwahrten dauerhaft in Hamburg untergebracht werden könnten.
Diese Frage soll bis Ende des Jahres geklärt werden. Hamburg hat sich bereit erklärt, die schleswigholsteinischen Sicherungsverwahrten so lange in Hamburg aufzunehmen, bis eine dauerhafte Unterbringung geschaffen ist. Damit ist es uns erst einmal gelungen, den gröbsten Zeitdruck aus dieser Problematik herauszunehmen.
Die Frage nach der dauerhaften Unterbringung ist unter verschiedenen Aspekten zu beurteilen, was einige Zeit in Anspruch nimmt. Es besteht aber die Absicht, die Verhandlungen bis zum Ende des Jahres zum Abschluss zu bringen. Bei einer dauerhaften Unterbringung schleswig-holsteinischen Sicherungsverwahrten in Hamburg müsste ein Staatsvertrag zwischen den Ländern erarbeitet werden, der die Grundlage für die dauerhafte Unterbringung bildet.
Zum Abschluss möchte ich betonen: Selbstverständlich wird der Schleswig-Holsteinische Landtag zeitnah von mir über die Ergebnisse der Verhandlungen unterrichtet. - Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat Herr Abgeordneter Wolfgang Kubicki, der Vorsitzende der FDP-Fraktion.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr verehrte Frau Ministerin, vielen Dank für den Bericht, den Sie gegeben haben. Obwohl es mir eigentlich nicht zusteht, Bewertungen abzugeben, sage ich: Für die Kürze der Zeit, in der Sie im Amt sind, war das ein ganz ordentlicher Bericht. Allerdings werden wir noch einige Nachfragen stellen müssen.
- Lieber Kollege Lars Harms, wir haben in den letzten 20 Jahren, die ich hier erlebt habe, so intensiv wie noch nie in der alten Konstellation über die Situation in der JVA Flensburg diskutiert, weil es in der Region Flensburg besondere Begehrlichkeiten und Bedürfnisse gab. Ich bin gespannt, wie Sie angesichts der Tatsache, dass auch das Justizministerium mit budgetierten Mitteln auskommen und weitere Einsparprozesse vornehmen muss, uns und
dem Hohen Haus erklären wollen, wie es weitergehen soll. Wann muss beispielsweise mit welchen Sanierungsmaßnahmen in der JVA Flensburg begonnen werden, wenn diese JVA über einen längeren Zeitraum hinweg als JVA genutzt werden soll?
Wir alle würden uns ja freuen, wenn es eine Personalbetreuung im Verhältnis eins zu zwei oder noch besser eins zu eins gäbe, aber ich kann Ihnen sicher sagen, dass es ungewöhnlich und deutschlandweit wirklich einmalig ist, dass Sie für knapp 50 Insassen 35 Bedienstete organisieren müssen, um diese 50 Insassen zu beschäftigen. Ich kann Ihnen auch sagen, dass es eine Frage ist, ob die Sanierungsmaßnahmen, um aus der JVA wieder einen ordentlichen „Knast“ zu machen, sich in Flensburg überhaupt noch lohnen würden. Das muss noch intensiv beratschlagt werden. Wenn Sie dort Geld ausgeben, dann werden Sie das Geld an anderer Stelle einsparen müssen.
Damit hier keine Märchen auftauchen: Niemand konnte und wollte vor 2015 eine unserer JVA schließen. Im Prozess bis 2020 musste dieser Weg aber beschrieben werden. Uns war auch klar, dass in Neumünster gegenwärtig 120 Haftplätze nicht zur Verfügung stehen. Diese stehen aber ab 2015 zur Verfügung. Sie müssen es schon sagen: Wenn wir aufgrund der Haftplätze die JVA in Itzehoe und Flensburg nicht schließen können, was machen wir dann, wenn die 120 Haftplätze vorhanden sind? Wie geht es mit den baulichen Maßnahmen in Lübeck weiter, die begonnen worden sind, um die dortige Situation zu verbessern?
Machen wir uns nichts vor: In vielen Gefängnissen in Schleswig-Holstein ist die Unterbringung nahe an der Grenze der Menschenunwürdigkeit. Das hat etwas mit der baulichen Substanz zu tun. Das hat auch etwas mit der Größe der Zellen zu tun und damit, dass im Strafvollzug früher anders gedacht worden ist als heute. Heute haben wir angeblich einen Resozialisierungsstrafvollzug, der ganz andere bauliche Begebenheiten und ganz andere Maßnahmen beinhaltet, als dies vor 100 Jahren der Fall war, als diese „Knäste“ gebaut wurden, um Menschen wegzusperren.
Liebe Frau Ministerin, ich möchte auch mit dem Märchen aufräumen, die Frage der Sicherungsverwahrung sei in Schleswig-Holstein nicht auf einem guten Weg gewesen. Im Justizministerium, dem Sie vorstehen, ist die Planung vorgenommen worden, nachdem die Gespräche gescheitert waren. Das wissen Sie. Nicht nur in Schleswig-Holstein im nördlichen Bereich, sondern auch in südlichen Bundesländern sind Kooperationen nicht zustande gekom
men. Die Planung ist vorangekommen, in der JVA entsprechende bauliche Einrichtungen zu errichten, die in der Lage sind, den Anforderungen der Rechtsprechung an die Größe und Offenheit der Unterkünfte von Sicherungsverwahrten Genüge zu tun, denn Sicherungsverwahrte sind Straftäter, die ihre Strafe bereits abgebüßt haben. Sie sind anders zu behandeln als Straftäter, weil wir ihnen die Freiheit nur aus präventiven Gründen entziehen. Das bedeutet, dass sie eine andere Wohnsituation vorfinden müssen und dass sie andere Möglichkeiten des Zugangs nach innen und im Bereich der sozialen Kompetenzen haben müssen.
Im Prinzip muss man sagen, dass sie wie freie Menschen behandelt werden müssen, um die man einen Zaun gezogen hat. Sie müssen aber wie freie Menschen behandelt werden. Dem genügt keine unserer baulichen Anlagen. Dem genügt übrigens auch nicht das, was in Fuhlsbüttel errichtet wird. Ich bin gespannt, ob die Rechtsprechung statt 20 qm mit Einzelduschkabine 17 qm mit Massenduschkabinen akzeptieren wird. Ich frage mich, was passiert, wenn das nicht der Fall sein sollte. Dann sind die Menschen von heute auf morgen auf freien Fuß zu setzen. Ich bitte schlicht und ergreifend darum: Führen Sie zumindest die Planungen für einen eigenen schleswig-holsteinischen Weg weiter! Denn ich kann mir nicht vorstellen, dass Sie auf 31 Plätze in Fuhlsbüttel für Schleswig-Holstein für 20 - ausweichen können, je nachdem, was in Hamburg passiert. Wenn Sie es in der „taz“ vom 20. August nachlesen, dann wurde dort erklärt: JVA Fuhlsbüttel dient nicht vordringlich dazu zu kooperieren und andere Gefangene aus anderen Ländern aufzunehmen, sondern den eigenen Bedarf zu decken.
Hören Sie mit der Planung hier jedenfalls nicht auf, weil wir sonst in eine Situation kommen, dass wir Mitte 2013 feststellen, die Hamburger nehmen nicht mehr auf, wir haben nichts mit der Konsequenz, dass die Sicherungsverwahrten von heute auf morgen zu entlassen sind. Fragen Sie einmal unsere Polizeibehörden, welchen Aufwand es bedeutet, die Sicherungsverwahrten sozusagen generalpräventiv vom Rest der Bevölkerung abzuschirmen. Wir erleben es bundesweit. Was ich schlimm finde, es organisieren sich Bürgerinitiativen, die sagen: „Die wollen wir bei uns nicht haben!“, mit ganz merkwürdigen Erscheinungsformen bis hin zu Angeboten von Lynchjustiz.
Frau Ministerin, das ist ein Problem, das wir sehen und das wir nicht auf uns zukommen lassen dürfen, ohne eine Lösung zu finden. Denn das holt die poli
tisch Beteiligten insgesamt in einem halben, in einem oder in zwei Jahren ein. Planen Sie für Schleswig-Holstein allein weiter! Planen Sie! Wir werden am Ende des Jahres feststellen müssen, dass wir es umsetzen müssen, weil es zu einer länderübergreifenden Kooperation nicht kommt, was ich sehr bedauere.
Im Übrigen kann ich Ihnen auch sagen - ich will es jetzt nicht vorrechnen -: Eine eigene schleswig-holsteinische Einrichtung wird im Ergebnis nicht teurer, weder von der Erstellung oder von den Betriebskosten her, als in anderen Ländern unsere Sicherungsverwahrten unterzubringen. Kostenrechnungen aus Hamburg dokumentieren das in entscheidender Weise.