Diese Auffassung müssen Sie ja nicht teilen, Herr Kollege Dr. Breyer, aber den Bedarf - das können Sie sich doch alle vorstellen - gibt es. Dieses Thema hatten wir ja auch bei der NSU. Da gab es die Frage: Warum haben wir es nicht gewusst? - Das Versagen der Geheimdienste war, dass sie es nicht gewusst haben, dass sie es nicht richtig eingeschätzt haben. Wir mussten uns damit auseinandersetzen, warum wir nicht gewusst haben, dass die hier zum Beispiel Urlaub machen. Das war die gesellschaftliche Frage. Die gesellschaftliche Frage war nicht, wir sollen keine Instrumente haben, dass wir es nicht wissen wollen.
Der Kollege Dudda hat nichts anderes gesagt, als dass die Verfolgung und die Verhinderung von Kriminalität, auch von politisch motivierter Kriminalität, bei der Polizei richtig und auch besser aufgehoben sind.
Meine Frage ist folgende: Sie haben unseren Änderungsantrag zur Bestandsdatenauskunft angesprochen, indem wir beantragt haben, die geheimdienstlichen Befugnisse des Verfassungsschutzes, dementsprechend auch die Befugnisse zur Postkontrolle und zur Telekommunikationsüberwachung, zu streichen. Würden Sie mir zustimmen, dass es, wenn der Verfassungsschutz nicht mehr in das Grundrecht aus Artikel 10 eingreifen darf, dann auch keiner Kommission mehr zur Kontrolle des Eingriffs in Artikel 10 bedarf
Herr Kollege Breyer, leider haben Sie vergessen, im Antrag zu formulieren, selbst den Verfassungsschutz abschaffen zu wollen. Das ist das Problem, wenn man U-Boot-Anträge stellt, wo Sie doch immer für vollkommene Transparenz sind.
Wir haben nämlich in der ersten Lesung zur Bestandsdatenauskunft - auch Sie nicht - über die Abschaffung des Verfassungsschutzes
oder die Abschaffung der geheimdienstlichen Ermächtigung des Verfassungsschutzes geredet, was in der Folge die Abschaffung des Verfassungsschutzes wäre. Sie sind dann in der Debatte zwischen erster und zweiter Lesung, nachdem wir Sie darüber belehren mussten - ich erinnere mich noch sehr gut an die Debatte -, dass der Verfassungsschutz sehr wohl die Kommunikation abhören darf, wenn er eine Ermächtigung dazu hat, auf die Idee gekommen, doch gleich die geheimdienstliche Ermächtigungen abschaffen zu wollen.
Sie wussten das übrigens bis zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht. Das heißt: Bis zur ersten Lesung kannten Sie die Ermächtigungen des Geheimdienstes offensichtlich auch nicht.
Aber zwischen der ersten und zweiten Lesung eines Gesetzes zur Bestandsdatenauskunft mal schlank den Verfassungsschutz abschaffen zu wollen,
Herr Kollege Dr. Breyer, Sie wissen: Ich lasse Ihre Zwischenfragen grundsätzlich zu, aber ich fürchte auch die gruppendynamischen Aspekte meiner Fraktion heute Abend.
Es wurde beantragt, den Antrag Drucksache 18/ 1962 sowie den Bericht der Landesregierung Drucksache 18/1810 dem Innen- und Rechtsausschuss zu überweisen, den Bericht zur abschließenden Beratung.
Weiterhin wird vorgeschlagen, den Antrag 18/1972 der Piratenfraktion wie gewünscht dem Finanzausschuss zu überweisen. Wer so beschließen will - die beiden erstgenannten Anträge an den Innen- und Rechtsausschuss und den letztgenannten Antrag an den Finanzausschuss zu überweisen –, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Gegenstimmen oder Enthaltungen sehe ich nicht.
Meine Damen und Herren, bevor ich die Beratungen für heute abschließe, weise ich Sie dringend darauf hin, dass wir heute das große Privileg haben, ein weiteres Mal „Die halbe Stunde der Besten“ mit drei jungen Klarinettisten zu erleben. Sie sind Preisträger von „Jugend musiziert“ und geben eine halbe Stunde lang im Schleswig-Holstein-Saal ein wunderbares Konzert. Es lohnt sich, dabei zu sein.
Ansonsten wünsche ich Ihnen für heute Abend für Ihre Vorhaben alles Gute, gute Gespräche und eine angenehme Nachtruhe.