Protokoll der Sitzung vom 11.09.2014

Zum Gutachten habe ich schon einiges gesagt.

Ich kann nur appellieren, dass wir Verbraucherschutz nicht mit Verbraucherzentrale gleichsetzen. Das ist das Entscheidende, das in der Koalitionsvereinbarung formuliert worden ist. Die Verbraucherzentrale - das habe ich eingangs gesagt kann nicht alle Aufgaben des Verbraucherschutzes leisten. Deswegen wollen wir ja gemeinsam mit der Verbraucherzentrale definieren, was die Aufgaben sind. Wir brauchen auch - das sage ich ausdrücklich - ein gesundes Maß an institutioneller Förderung und Projektförderung. Das ist bei den Verbraucherzentralen in allen Bundesländern so. Das müssen wir organisatorisch gemeinsam aufstellen. Das ist unser Ziel.

(Vereinzelter Beifall SPD, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und SSW)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung. Ich stelle fest, dass der Berichtsantrag Drucksache 18/2204 durch die Berichterstattung der Landesregierung seine Erledigung gefunden hat. Anträge wurden nicht gestellt. Der Tagesordnungspunkt ist erledigt.

(Unruhe)

Ich rufe Tagesordnungspunkt 33 auf:

(Vizepräsident Bernd Heinemann)

Tätigkeit des Petitionsausschusses in der Zeit vom 1. April 2014 bis 31. Juni 2014

Bericht des Petitionsausschusses Drucksache 18/2177

Ich erteile dem Vorsitzenden des Petitionsausschusses, Herrn Abgeordneten Uli König, das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich freue mich, Ihnen heute als Vorsitzende des Petitionsausschusses den Tätigkeitsbericht dieses Ausschusses für das zweite Quartal 2014 vorzustellen.

Der Petitionsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtags hat im Berichtszeitraum 127 neue Petitionen erhalten und ein Selbstbefassungsverfahren eingeleitet. In drei Sitzungen hat sich der Ausschuss mit diesen und den aus den vorherigen Quartalen noch anhängigen Verfahren befasst. Im Berichtszeitraum sind 70 Petitionen abschließend behandelt worden, davon drei Gegenvorstellungen in bereits abschließend beratenen Verfahren.

(Anhaltende Unruhe)

- Hören Sie mich? Es ist so laut. - Von den 70 Petitionen, die der Petitionsausschuss abschließend behandelt hat, erledigte er sechs Petitionen im Sinne und 29 teilweise im Sinne der Petentinnen und Petenten. 35 Petitionen konnte nicht zum Erfolg verholfen werden.

Der Petitionsausschuss hat nicht immer die Möglichkeit, Petenten direkt zu helfen, jedoch kann er manchmal in zukünftigen Fällen Abhilfe schaffen. Ein Petent hat beanstandet, dass es einer Bekannten durch den Wahlvorstand verwehrt worden sei, am Nachmittag der Bundestagswahl ihre Stimme zur Bundestagswahl mittels Briefwahl eine Stunde vor Schließung der Wahllokale abzugeben. Die Gemeindewahlbehörde des Amtes Mittleres Nordfriesland hat die Petition zum Anlass genommen, die Wahlvorstände des Amtes im Rahmen der Schulung für die folgende Europawahl ausdrücklich auf die Rechtslage hinzuweisen.

Der Petitionsausschuss merkte an, dass aufgrund der Verwaltungsstruktur der Wohnortgemeinde des Petenten kein gemeinsamer Briefwahlvorstand der Verwaltungsgemeinschaft gebildet werden könne. Er schlug vor, dass in diesem Fall die gleiche Regelung wie bei Ämtern anzuwenden sei. Auch regte er an, die in der Petition dargelegte Problematik in den

Informationen zur Berücksichtigung der Wahlhelfer zur Verfügung zu stellen.

(Anhaltende Unruhe)

- Es würde helfen, wenn Sie nicht so laut reden würden. - Danke.

Manche Petitionen greifen Thematiken auf, die bereits Gegenstand von Gesetzesnovellen sind. In diesem Fall hat ein Petent begehrt, Fachhochschulen das Recht einzuräumen, Promotionsordnungen zu verabschieden und somit Promotionen zu verleihen. Ihm konnte mitgeteilt werden, dass beabsichtigt sei, im Rahmen der vorgesehen Novellierung des schleswig-holsteinischen Hochschulgesetzes den schleswig-holsteinischen Fachhochschulen in bestimmten Fällen das Promotionsrecht zu verleihen.

Regelmäßig finden Themen über ein Petitionsverfahren Eingang in den parlamentarischen Raum. In einer Petition hat sich der Petent für eine Förderung des Anbaus und des Vertriebs von Heilhanf und Arzeneihanf über Apotheken aufgrund ärztlicher Verschreibung und entsprechender Forschungsprojekte eingesetzt. Diesen Wünschen konnten wir zwar aus verschiedenen Gründen nicht nachkommen, jedoch hat das zuständige Sozialministerium in einer Stellungnahme problematisiert, dass ein Arzt gegebenenfalls das Mittel Dronabinol und teilweise den hergestellten Wirkstoff aus Gruppen der Cannabinoide, der natürlicherweise in Hanf vorkommt, verschreiben kann.

Patienten haben aber in der Praxis häufig das Problem, dass die Kassen weder die Kosten für Medizinalhanf noch für Dronabinolrezepturen übernehmen. Eine Verschreibung von Dronabinolpräparaten erfolgt nur bei schwierigen Erkrankungen mit entsprechender Symptomatik. Bei nicht erfolgter Kostenübernahme durch Krankenkassen kommt es aufseiten der Patienten zu erheblichen finanziellen Belastungen. Da leidenden Patienten nach Ansicht des Petitionsausschusses ein langer Klageweg nicht zumutbar ist, hat er diese Problematik an die Fraktionen und den SSW herangetragen, um Gelegenheit zu geben, politische und gesetzgeberische Initiativen zu prüfen.

Der Ausschuss bittet den Landtag, der Bericht zur Kenntnis zu nehmen und der Erledigung der Petitionen zuzustimmen. - Vielen Dank.

(Beifall)

Sie haben den Bericht gehört. Wenn Sie den Bericht Drucksache 18/2177 zur Kenntnis nehmen

(Vizepräsident Bernd Heinemann)

und die Erledigung der Petitionen bestätigen wollen, bitte ich Sie um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Das ist bei einer Gegenstimme so beschlossen.

Ich rufe noch Tagesordnungspunkt 19 auf:

Landesweit einheitliche Standards für Entwicklungsberichte von Kompetenzen in Grundschulen

Antrag der Fraktion der PIRATEN Drucksache 18/2212

Zeugnisnoten in Kombination mit Lernentwicklungsberichten sind eine bereichernde Chance für alle

Änderungsantrag der Fraktionen von CDU und FDP Drucksache 18/2257 (neu)

Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Die Anträge sollen überwiesen werden, wenn alle zustimmen. Wer für die Überweisung an den Bildungsausschuss ist, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? Das ist einstimmig so beschlossen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist sozusagen eine Punktlandung: Es ist 18 Uhr. Ich wünsche Ihnen allen einen angenehmen Abend und gute Gespräche. Wir werden die Tagung morgen um 10 Uhr fortsetzen.

Die Sitzung ist geschlossen.

Schluss: 17:59 Uhr

(Vizepräsident Bernd Heinemann)

Herausgegeben vom Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Landtags - Stenografischer Dienst