Protokoll der Sitzung vom 26.09.2012

Wir kommen jetzt zum Tagesordnungspunkt 7 und damit von den Knicks zum Oberflächenwasser. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 7 auf:

Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Oberflächenwasserabgabegesetzes

Gesetzentwurf der Fraktion der FDP Drucksache 18/182

Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Dann eröffne ich die Grundsatzberatung. Zunächst erteile ich Herrn Abgeordneten Oliver Kumbartzky von der FDP-Fraktion das Wort.

(Minister Dr. Robert Habeck)

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Seit Monaten debattieren wir in fast jeder Plenartagung über die Energiewende. Wir sprechen über neue Windeignungsflächen, über den Netzausbau, den verstärkten Maisanbau und über die Zukunft der Kernkraftwerke. Man könnte wirklich sagen, dass wir Monat für Monat die ganz dicken Bretter der Energiewende bohren. Vergessen wird dabei aber oftmals, welche weiteren und versteckten Konsequenzen der Ausstieg aus der Kernenergie sonst noch in sich birgt. Und da sind wir nun beim Thema Oberflächenwasserabgabe.

Bei der Einführung der Oberflächenwasserabgabe im Jahr 2000 war einer der politischen Gedanken mit Sicherheit, einen Teil der Gewinne der Energiekonzerne für den Landeshaushalt abzuzweigen. Das ist ja dann auch so umgesetzt worden. Über Jahre hinweg flossen knapp 40 Millionen € per anno in den Landeshaushalt. Um eine bessere Begründung für die Einführung der Abgabe zu haben, legte man im Gesetz fest, dass die Hälfte der Einnahmen aus der Abgabe für den Natur- und Küstenschutz verwendet werden sollte. Aus meiner Sicht war diese Entscheidung auch durchaus richtig.

Nun aber ist die Frage: Wie regelt man das im Haushalt? Immerhin ist das Problem bei Abgaben, dass sie erst nach dem Ende eines Jahres erhoben werden und dann auch erst die genaue Summe feststeht. Haushalte wie der Landeshaushalt werden aber üblicherweise vor Beginn eines neuen Jahres verabschiedet. Bis zum Doppelhaushalt 2009/2010 war die Verwendung der Einnahmen aus der Oberflächenwasserabgabe im Rahmen der Zweckbindung an die tatsächlichen Einnahmen gekoppelt. Ein kleiner und entscheidender Satz im Haushalt 2009/2010 des Umweltministeriums regelte das Ganze dann anders. Ich zitiere:

„Bei Mindereinnahmen dürfen Ausgaben im Rahmen der Zweckbindung bis zur Höhe von 18,0 Millionen € geleistet werden.“

Also konnte das Umweltministerium jedes Jahr 18 Millionen € verwenden, auch wenn die Gesamteinnahmen aus der Abgabe eben nicht bei 40 Millionen € lagen.

Haushalt für Haushalt musste also dieser eben zitierte entscheidende Satz festgeschrieben werden, um nicht den kompletten Haushalt des Umweltministeriums zu gefährden. Doch nach dem Beschluss zum Ausstieg aus der Kernenergie hat sich die gesamte Situation verändert. Das Land wird nie wieder 40 Millionen € aus der Oberflächenwasser

abgabe erhalten. Vielmehr werden wohl eher - grob geschätzt - 15 bis 16 Millionen € pro Jahr eingenommen werden.

Wenn man nun diese Maßstäbe aus dem Oberflächenwasserabgabegesetz anlegt, stehen dem Umweltministerium laut Gesetz nur noch knapp 8 Millionen € zur Verfügung, also 50 % von 16 Millionen €. Das wäre natürlich für den Haushalt ein gravierender Einschnitt, den man nicht wirklich wollen kann. Ich persönlich jedenfalls will ihn nicht. Deswegen schlagen wir naturgemäß eine Gesetzesänderung vor. Man könnte natürlich auch einfach sagen: Wir belassen es bei der bisherigen Regelung und schreiben einfach in den Haushalt des Ministeriums, dass die derzeitige 18-Millionen-€-Regelung erhalten bleibt. Aber das hätte nicht wirklich etwas mit der aktuellen Gesetzeslage zu tun, und es würde auch nicht die Realität widerspiegeln. Auch ein Verschweigen des Problems würde uns alle nicht weiter bringen.

Daher schlagen wir nun die Gesetzesänderung vor. Welches ist also das Ziel unseres Antrags? Wir wollen ehrliche Zahlen im Haushalt. Der Landeshaushalt darf nicht durch Bilanzierungstricks geschönt werden, und wir dürfen auch nicht das Oberflächenwasserabgabegesetz vernachlässigen und die kompletten Einnahmen einfach im Umwelthaushalt belassen. Unser Vorschlag verbindet das alles. Im Haushalt können wir mit den wirklichen Einnahmen arbeiten, und auf der anderen Seite haben wir die Chance, dass im Vergleich zur aktuellen Gesetzeslage mit der von uns vorgeschlagenen 70-Prozent-Regelung mehr Geld für den Natur- und Küstenschutz zur Verfügung steht.

Herr Habeck, Sie haben in der letzten Landtagssitzung, als es um die Abschaffung der Küstenschutzabgabe ging, uns vorgeworfen, dass wir den Küstenschutz finanziell gefährden würden, ohne irgendeine Gegenfinanzierung anzubieten. Nun haben Sie von uns einen Vorschlag vorliegen, und Sie als zuständiger Minister sollten eigentlich ein großes Interesse haben, ihm zuzustimmen, weil wir dadurch nämlich auch den Küstenschutz gesetzlich finanziell besser absichern wollen.

Zu Ihnen, Herr Kollege Meyer. Ihre Rede ist ja seit mehreren Stunden schon online und abrufbar.

(Zuruf SPD)

Es gilt natürlich das gesprochene Wort. Aber da es bereits veröffentlich worden ist, nur kurz diese Anmerkung: Ihre Behauptung, dass Küstenschutz nicht durch die Oberflächenwasserabgabe finanziert werde, trifft nicht zu. Im Einzelplan 13 auf Seite

203 sieht man definitiv, dass zum Beispiel 6 Millionen € allein für die Unterhaltung von Deichen und Schöpfwerken genutzt werden und insgesamt 18 Millionen € eingeplant werden.

(Zuruf SSW)

- Nein, auch zum Deichschutz; das ist doch dann der Küstenschutz, oder nicht?

Meine Damen und Herren, bei den Haushaltsberatungen im Jahr 2010 war die Verlängerung der Laufzeiten für Kernkraftwerke gerade beschlossene Sache. Daher war eine Änderung im Haushalt nicht zwingend notwendig, auch wenn sich die FDPLandtagsfraktion durchaus dafür ausgesprochen hat. Aber jetzt, im Zuge der Energiewende, jetzt, da das alles amtlich ist, müssen wir das Problem als Parlament behandeln. Wir wollen gern gemeinsam mit den anderen Fraktionen im Ausschuss eine Lösung finden. Diese Lösung sollte meiner Meinung nach auch schon vor den Haushaltsberatungen in einem sachlichen Rahmen gefunden werden. Wir wollen, wie gesagt, Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit. Deswegen haben wir diesen Antrag gestellt.

(Beifall FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege. - Das Wort für die CDU-Fraktion hat Herr Abgeordneter Hauke Göttsch.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Einzelplan 13 des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume ist immer noch stark von Einnahmen aus Umweltabgaben wie der Grund- und Oberflächenwasserentnahmeabgabe abhängig. Diese Abhängigkeit ist zwar geringer geworden, hat aber nach dem erklärten bundesdeutschen Ausstieg aus der Kernenergie nach den Ereignissen von Fukushima einen weiteren Rückschlag erlitten.

Wir alle wissen, dass die Einnahmen aus dem Oberflächenwasserabgabegesetz, kurz OWAG genannt, zu über 90 % aus der Kühlwasserverwendung und damit aus dem laufenden Betrieb von Kernkraftwerken stammen. Im Jahr 2010 wurden noch aus der Schlusszahlung von 2009 und der Vorauszahlung von 2010 auf der Basis der Entnahmemenge des Jahres 2009 gut 20 Millionen € eingenommen. Dieser Einnahmetitel wird nun mit dem erklärten

Kernausstieg langsam, aber sicher gegen Null laufen.

Sehr geehrte Damen und Herren, in § 5 des Gesetzes zur Oberflächenwasserabgabe ist bei der Mittelverwendung festgeschrieben, dass nach Abzug des Verwaltungsaufwandes 50 % der Einnahmen „…zum Schutz und zur Verbesserung der oberirdischen Gewässer, der aquatischen Ökosysteme und der von ihnen abhängenden Landökosysteme und Feuchtgebiete sowie zur Förderung einer nachhaltigen Wassernutzung zu verwenden“ sind. Was dort nicht geschrieben steht, was aber Fakt ist, ist, dass die andere Hälfte in den allgemeinen Landeshaushalt fließt. Diesen Anteil gilt es zurückzunehmen.

Lassen Sie mich noch einige Anmerkungen zur Mittelverwendung machen. Im laufenden Haushalt werden aus den Einnahmen des OWAG insgesamt zehn Haushaltstitel, vom Artenschutz über Investitionszuschuss, der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie bis hin zum Küsten- und Hochwasserschutz finanziert. Hier gingen allein rund 6,4 Millionen € in die Unterhaltung der Gewässer, Deiche und Schöpfwerke. Welche Bedeutung diese für die in den Niederungen lebenden und arbeitenden Menschen haben, muss ich wohl nicht weiter ausführen. Ich möchte nur unterstreichen, dass diese Mittel nicht für Neben- oder sogar überflüssige Aufgaben verwandt werden.

(Beifall CDU)

Nein, diese Mittel müssen auch in Zukunft zur Verfügung stehen.

Meine Damen und Herren, da der zu verteilende Kuchen der OWAG-Einnahmen nun zwangsläufig kleiner wird, sinken auch die Mittel, die für diese Aufgaben an verschiedenen Haushaltsstellen eingestellt sind. Infolge dessen begrüße ich auch den Vorschlag der FDP,

(Beifall FDP)

- vielen Dank -, im Rahmen weiter sinkender Einnahmen, zumindest für eine Übergangszeit, den prozentualen Anteil auf 70 % zu erhöhen. Mittelbis langfristig werden Sie sich, meine Damen und Herren aus den Regierungsfraktionen, sowieso etwas einfallen lassen müssen, wie Sie die Finanzierung dieser Aufgaben nach vollzogenem Kernenergieausstieg sicherstellen wollen.

(Beifall CDU und FDP)

(Oliver Kumbartzky)

Für die Fraktion der SPD erteile ich Herrn Abgeordneten Lars Winter das Wort.

Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Als der Landtag vor rund zwölf Jahren das Oberflächenwasserabgabegesetz verabschiedete, haben unsere Vorgängerinnen und Vorgänger eine weise Entscheidung getroffen. Sie haben nämlich eine Untergrenze eingezogen.

Die Energieunternehmen haben von Anfang an einen Löwenanteil an der Entnahme von Oberflächenwasser gehabt. Im Jahr 2000, als das Oberflächenabgabegesetz noch in seinen Kinderschuhen steckte, meldeten Unternehmen der Energieerzeugung 5.264.326.399 m³ Entnahme, also rund 5 1/ 4 Milliarden m³. Die nächstgrößeren Entnahmen von Chemieindustrie, Papierindustrie und Bergbau machten zusammen rund 44 Millionen m³, ein knappes Prozent, aus. Die Untergrenze war also dringend erforderlich, um die Risiken einer Abhängigkeit von nur einer Branche zu reduzieren.

Wir waren uns dessen bewusst und die Opposition ebenso. Bereits im Jahr 2002 hat die Kollegin Ursula Sassen, CDU, Besorgnis über den Stillstand des Atomkraftwerks Brunsbüttel gezeigt und Ausfälle in der Oberflächenwasserabgabe problematisiert. Wir konnten die Sorgen damals wie heute zerstreuen. Auch das ist also nichts Neues.

Sehr geehrte Damen und Herren, es ist daher völlig unstrittig, dass die Einnahmen aus der Oberflächenwasserabgabe dramatisch sinken, wenn Kraftwerke außer Betrieb sind. An dieser Stelle möchte ich noch einmal sehr deutlich betonen, dass meine Fraktion, die SPD, diesen Atomausstieg ausgesprochen begrüßt.

(Beifall SPD und SSW)

Heute sind es 18 Millionen €, die wir fest zusagen, um daraus eine Vielzahl bedeutender Zwecke zu finanzieren. Es wurde hier teilweise schon gesagt; ich wiederhole es noch einmal: Das Land Schleswig-Holstein fördert aus der Abgabe in diesem Jahr den biologischen Flächenschutz, NATURA 2000 und Artenschutz mit rund 8 Millionen €. Wir fördern das Landesamt für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz mit rund 1 Million €, die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie mit rund 2 Millionen €, und wir finanzieren daraus die Unterhaltung der Gewässer, Deiche und Schöpfwerke in Höhe von rund 6,4 Millionen €. Diese 18 Millionen €

sind also gut angelegtes Geld, und unsere Koalition legt großen Wert darauf, diese wichtigen Zwecke auch weiterhin abzusichern.

Wir müssten dies im Übrigen auch deshalb tun, ersetzt doch die Abgabe Mittel, die zuvor aus dem Landeshaushalt, also aus Steuermitteln, erbracht wurden. Die Einführung der Abgabe diente seinerzeit vor allem ökologischen Zwecken. So führte der SPD-Abgeordnete Helmut Jacobs bei der Einführung des Gesetzes aus - ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin -:

„Es ist eine Unterstellung, wenn behauptet wird, die Abgabe solle ausschließlich der Einnahmeverbesserung dienen. Es ist deutlich gesagt worden, dass ein großer Teil der Abgabe für Maßnahmen zum Schutz und zur Verbesserung des Oberflächenwassers und der mit ihm zusammenhängenden Ökosysteme eingesetzt werden soll. Außerdem sollen Mittel zur Förderung einer nachhaltigen Wassernutzung verwendet werden.“

(Beifall SPD)

Die damalige finanzpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die heutige Finanzministerin, Monika Heinold, wies darauf hin, man sollte „auch diejenigen belasten, die das ökologische Gleichgewicht beeinträchtigen - und das sind in diesem Fall überwiegend die Kraftwerksbetreiber.“

Meine sehr geehrten Damen und Herren, selbstverständlich sollte das Gesetz eine Steuerungswirkung entfalten. Die Atomkraftwerke werden jedoch nicht wegen der schleswig-holsteinischen Oberflächenwasserabgabe abgeschaltet, sondern aus ganz anderen politischen Erwägungen heraus. Insofern sollten wir einmal die Kirche im Dorf lassen, wenngleich CDU und FDP mittlerweile eine lange und mitunter kurzweilige Tradition von Schreckszenarien rund um die Abgabe vorweisen können.

Wir würden es begrüßen, wenn es vernünftige und konstruktive Ideen aus der Opposition heraus gäbe Herr Göttsch, nicht nur fordern, sondern auch zu Ideen kommen -, wie die finanziellen Folgen der nun sehr reduzierten Abgabe aufgefangen werden können.

(Oliver Kumbartzky [FDP]: Das ist doch ein Vorschlag!)