Protokoll der Sitzung vom 09.10.2014

Allerdings stellen wir das Folgende infrage, und zwar, wie ich meine, zu Recht. Schauen Sie sich doch die Begründung an. Immer wird von Schulen in freier Trägerschaft gesprochen. Wenn Sie sich zum Regierungsantritt hier hinstellen und sagen, sie wollten eine deutliche Verbesserung der Situation der Schulen in freier Trägerschaft herbeiführen, dann habe ich doch zu Recht den Anspruch erhoben, dass das dann bitte auch für alle Schulen in freier Trägerschaft gelten soll. Um nichts anderes bitten wir.

Wenn wir daran gehen wollen, diese künstlichen Gräben, die immer wieder aufgemacht werden, zuzuschütten und eine Brücke darüber zu schlagen, dann lassen Sie uns jetzt endlich damit aufhören, darüber zu streiten, wer wie viel bekommt. Lassen Sie uns an den Versprechungen und Mahnungen aus der letzten Legislaturperiode endlich einmal sachlich arbeiten und schauen, wie wir es finanzieren können, dass die Schulen in freier Trägerschaft auch auskömmlich ausgestattet sind und es nicht immer darüber hin und her geht, dass die deutschen Schulen 80 % und die dänischen Schulen 100 % bekommen. Dann hauen wir wieder aufeinander ein.

Hören Sie also damit auf, uns immer zu unterstellen, wir wollten den Dänen etwas Böses tun. Mitnichten, das wollen wir nicht.

Ursprünglich hatte ich mich gemeldet, um darauf einzugehen, dass Sie immer sagen, die Schulen würden supergut ausgestattet. Was Sie in der Neustrukturierung vorschlagen, ist de facto eine Schlechterstellung im Vergleich zur jetzigen Situation. Ich nenne für eine Schule exemplarisch die Zahlen. Sie hatte 2013 einen Schülerkostensatz von 5.600 €. Im Jahr 2014 lag er bei 4.960 €. Die Schule wird im Jahr 2017 3.200 € bekommen. Das

heißt, diese Schule wird mit den Schülerzahlen, die sie hat, wenn sie nicht noch zusätzliche Schüler bekommt, über einen sechsstelligen Fehlbetrag klagen müssen. Diese Schulen - es ist nicht nur eine, es wird mehrere solcher Schulen geben - sagen zu Recht: Ihr habt nicht mit uns gesprochen. Ihr habt für uns kein Konzept. Wenn ihr mit uns gesprochen hättet, würde es nicht zu dieser Übergangsphase kommen. - Ministerin Ernst war an diesen Gesprächen bislang nicht beteiligt. Sie steigt jetzt erst ein. Deshalb bitte ich Sie: Kümmern Sie sich um diese Schule, um diese Problemfälle und um die Investitionen, die dort getätigt werden.

Ich möchte noch einmal auf die Schulen in freier Trägerschaft eingehen, die Inklusion gestalten. In den Haushaltsberatungen im Ausschuss sind Sie dabei gewesen, Kollegin Erdmann.

(Anke Erdmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN]: Ja!)

Da sagte die Mitarbeiterin des Ministeriums, diese Schulen bekämen nicht mehr Geld, weil die öffentlichen Vergleichsschulen, die als Basis herangezogen würden, so schlecht ausgestattet seien. Weil die einen so wenig Geld hätten, bekämen die anderen Schulen auch weniger.

Kommen Sie bitte zum Schluss.

Die Schulen, die in freier Trägerschaft Inklusion seit Jahren erfolgreich gestalten, leiden jetzt darunter, dass wir unsere öffentlichen Schulen noch nicht so gut ausgestattet haben. Welches Verständnis von Inklusion ist das? - Vielen Dank.

(Beifall FDP)

Für einen weiteren Dreiminutenbeitrag hat jetzt die FDP-Fraktion mit Herrn Dr. Heiner Garg das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Kollegin Waldinger-Thiering! Wir haben uns über die Frage, ob die Schulen der dänischen Minderheit öffentliche Schulen sind, auch im Offenen Kanal Kiel ausgetauscht. Ich will Ihnen sehr deutlich sagen: Ich akzeptiere Ihre Auffassung, dass für die dänische Minderheit die Schulen für die dänische Minderheit Ihrer Auf

fassung nach die öffentlichen Schulen sind. Der Kollege Harms weiß das. Ich habe das übrigens mit vollem Respekt auch in der Auseinandersetzung in der letzten Legislaturperiode sehr deutlich gemacht. Ich akzeptiere und respektiere das.

Rechtlich, Frau Kollegin Waldinger-Thiering, sind sie es nicht. Da wir in einem Rechtsstaat leben, ist es legitim, diesen Unterschied als Begründung dafür heranzuziehen, dass zwei rechtlich gleiche Tatbestände zumindest annäherungsweise für die Zukunft gleich behandelt werden. Das hat überhaupt nichts mit Respektlosigkeit vor dem Minderheitenschutz zu tun, den ich genauso wie Sie oder der Kollege Harms respektiere. Ich denke, Ministerin Spoorendonk weiß das.

Ich will darauf noch einmal ausdrücklich hinweisen, weil ich es an dieser Stelle in Ihrem Redebeitrag, obwohl ich Sie ansonsten sehr schätze, nicht besonders redlich fand, der Kollegin Klahn zu unterstellen, genau das Gegenteil zu tun.

Wenn es also darum geht - das war in dieser Legislaturperiode, und das haben Sie mitgekommen -, dass sich die Schulen der dänischen Minderheit ihre Schülerinnen und Schüler gern aussuchen möchten und mit darüber entscheiden möchten, wer auf die Schule der dänischen Minderheit geht, dann nehmen sie für sich explizit in Anspruch, keine öffentliche Schule zu sein. Auch diesen Fall haben wir hier schon einmal diskutiert.

Insofern glaube ich, dass wir auch dieses Kriegsbeil, wenn Sie, Herr Präsident, mir diesen Ausdruck gestatten, das aus meiner Sicht gar keines ist, endlich begraben und so nicht mehr argumentieren sollten. - Herzlichen Dank.

(Beifall FDP)

Für die Abgeordneten des SSW hat jetzt der Abgeordnete Lars Harms das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lieber Kollege Garg, liebe Kollegin Klahn, ich will tatsächlich versuchen, das Kriegsbeil beiseite zu legen und mich mit der Friedenspfeife anzufreunden.

Es ist richtig: In der Bundesrepublik Deutschland gibt es ein staatliches Schulsystem. Das sind die sogenannten öffentlichen Schulen. Daneben existieren privat organisierte Schulformen aller möglichen

Art, zu denen rechtlich - was die privatrechtliche Organisation angeht - auch die dänischen Schulen gehören. Allerdings haben wir ein dänisches Schulsystem organisiert, das für den dänischen Bevölkerungsteil da ist. Dieses haben wir unter anderem gestern in der Verfassung extra festgelegt. Das war der minderheitenpolitische Aspekt. Deswegen habe ich gestern gesagt, das hat nichts mit dem neuen Schulgesetz zu tun und wir wollen nicht alles mögliche Schulische dort einbauen. In dem Fall ging es um einen minderheitenpolitischen Aspekt. Deshalb schreiben wir eine Aussage zur Finanzierung hinein, aber auch einen Satz, der darauf hinweist, dass diese Schulen nur für den dänischen Bevölkerungsteil da sind und dass sie unabdingbar für den dänischen Bevölkerungsteil sind.

Ich will bewusst nicht wieder eine Debatte darüber aufmachen, was das bedeutet, sondern ich will einen Vergleich darstellen, der, so meine ich, wichtig ist. Dann werden Sie verstehen, was wir mit unseren dänischen Schulen meinen.

Für die sorbische Minderheit gibt es kein eigenes Privatschulsystem, weder in Brandenburg noch in Sachsen. Dort werden sorbische Schulen im Rahmen des öffentlichen Schulsystems zur Verfügung gestellt. Das heißt, das sind Schulen, in denen Sorbisch Sprache des Unterrichts ist, nicht nur ein Unterrichtsfach. Alles wird dort auf Sorbisch gemacht. Das wird dort durch den Staat, das heißt, durch die Länder, finanziert, neben dem normalen öffentlichen Schulsystem.

Hier hat man sich vor 50 oder 60 Jahren anders entschieden. Am Anfang gab es auch dänische Schulen in öffentlicher Trägerschaft. Diese wurden dann in ein Privatschulsystem umgewandelt. Unsere Forderung war über Jahrzehnte immer, dass dieses in der Vergleichbarkeit mit dem normalen öffentlichen Schulsystem gesehen werden müsse. Deswegen die Hundertprozentfinanzierung und die sogenannte Gleichstellung, wie wir es formulieren, die wir jetzt ja auch in der Verfassung festgelegt haben.

Wir können uns jetzt zumindest darauf einigen, da wir das auch in die Verfassung geschrieben haben. Ob das ein Kompromiss für den einen oder anderen war, ist eine andere Sache. Ich glaube, wir sind uns aber einig, dass wir uns an die Verfassung halten. Das hilft auch beim Rauchen der Friedenspfeife.

Bei der Frage der weiteren Ersatzschulen - nennen wir sie deutsche Ersatzschulen, oder wie auch immer wir sie nennen wollen - sind wir gern bereit, über höhere Förderungen zu reden. Das tun wir

(Dr. Heiner Garg)

auch im Zusammenhang mit den 82 %. Außerdem hat die Kollegin Waldinger-Thiering deutlich gemacht, dass wir in den vergangenen zweieinhalb Jahren dazu gekommen sind, in diesem Bereich die Förderung um 20 % zu erhöhen.

Es kann immer mehr sein. Wir wissen, dass wir dabei auch verfassungsrechtlichen Begrenzungen unterliegen, die es uns nicht ermöglichen, 100 % zu bezahlen.

Kommen Sie bitte zum Schluss.

Hierzu gibt es auch Urteile das Grundgesetz betreffend. Das müssen wir uns noch einmal genau anschauen. Ich glaube aber, wir sind uns einig, dass das der letzte Baustein der Schulfinanzierung ist, an dem wir uns weiter abarbeiten können. Dabei wollen wir gern etwas gemeinsam nicht nur mit der FDP, sondern mit dem gesamten Haus machen. Vielen Dank.

(Vereinzelter Beifall SSW, SPD und BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung.

Ich stelle zunächst fest, dass der Berichtsantrag, Drucksache 18/2321, durch die Berichterstattung der Landesregierung seine Erledigung gefunden hat. Es ist kein weiterer Antrag gestellt worden. Der Tagesordnungspunkt ist damit erledigt.

Ich rufe die Tagesordnungspunkte 20 und 22 auf:

Gemeinsame Beratung

a) Gesamtkonzept für eine neue FehmarnsundQuerung

Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 18/2323

Fehmarnsundtunnel zügig planen

Änderungsantrag der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW Drucksache 18/2367

b) Berichtsantrag - Ersatzbauwerk für die Rader Hochbrücke

Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 18/2325

Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall.

Mit dem Antrag Drucksache 18/2325 wird ein Bericht in dieser Tagung erbeten. Ich lasse zunächst darüber abstimmen, ob der Bericht in dieser Tagung gegeben werden soll. Ich bitte um das Handzeichen. - Das ist einstimmig so beschlossen. Dann erteile ich für die Landesregierung dem Minister für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie, Reinhard Meyer, das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine Damen und Herren! In der vergangenen Woche war der Bundesverkehrsminister, Herr Dobrindt, in SchleswigHolstein, nicht nur an der A 7, sondern auch zur Verkehrsministerkonferenz. Wir haben natürlich die Gelegenheit genutzt, uns über die wichtigsten Verkehrsprojekte in Schleswig-Holstein auszutauschen und zu verständigen. Das gilt vor allem für die Fehmarnsund-Querung und für die Rader Hochbrücke.

Meine Damen und Herren, zunächst zum Thema Fehmarnsund. Wir haben uns darauf verständigt, dass das, was in der Öffentlichkeit aus Sicht des Bundes vielleicht etwas missverständlich rüberkam, dass dem Parlamentarische Staatssekretär Ferlemann eine Äußerung zugerechnet wurde, dass jetzt zwei neue Brücken geplant seien und dass das ohne Alternative sei, nicht der Fall ist. Herr Dorindt hat auf meine explizite Rückfrage hin noch einmal klargestellt, dass alle Varianten, die in der Studie, die vom Bund in Auftrag gegeben worden ist, nach wie vor geprüft werden. Meine Damen und Herren, damit sind verschiedene Varianten von kombinierten Bauwerken als Brücke, natürlich die beiden neuen Brücken, aber auch Tunnellösungen nach wie vor in der Diskussion, und das ist auch gut so.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Natürlich werden verschiedene Fragen eine Rolle spielen. Dabei geht es nicht nur um die Finanzierung, sondern auch um verkehrliche, bauliche und naturschutzfachliche Aspekte, die wir natürlich bei der Variantenprüfung berücksichtigen müssen.

Vor Ort - das ist auch bei Terminen vor Ort deutlich geworden - wird eine Tunnellösung präferiert. Deswegen ist es wichtig, dass wir gemeinsam mit