Protokoll der Sitzung vom 09.10.2014

Für uns gelten natürlich auch die Integrationsbetriebe als wichtiger Bestandteil in Schleswig-Holstein. Sie integrieren Menschen in den ersten Arbeitsmarkt. Es ist besser, im Integrationsbetrieb zu sein als in einer werkstattähnlichen Einrichtung. Die werkstattähnliche Einrichtung will eben nur für

den zweiten Arbeitsmarkt integrieren, während die Integrationsbetriebe auf den ersten Arbeitsmarkt gehen.

Die Integrationsbetriebe befinden sich aber im freien Wettbewerb. Jedes Unternehmen kann übrigens auch I-Betrieb werden, wenn es eine Beschäftigungsquote von mindestens 25 % betroffener schwerbehinderter Menschen einhält.

Für uns gilt auch: Der Mindestlohn ist ein Meilenstein für mehr Fairness im Arbeitsmarkt. Fairer Lohn ist das Mindeste.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, SSW und Dr. Patrick Breyer [PIRATEN] - Wolfgang Kubicki [FDP]: Wie wäre es mit einem Mindestumsatz?)

Das haben wir hier immer wieder gesagt. Menschen, die den ganzen Tag arbeiten, müssen von ihrer Arbeit leben können. Die gerechte Entlohnung ist tatsächlich unteilbar. Das, was Herr Hase gesagt hat, ist tatsächlich so: Inklusion heißt gelebte Inklusion. Man kann nicht nur darüber reden, man muss sie auch einmal umsetzen und handeln. Ich bin sehr dankbar dafür, dass Herr Dr. Hase das klare politische Bekenntnis ausgesprochen hat, dass auch Menschen mit Behinderung einen Anspruch auf Mindestlohn haben.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, SSW und Dr. Patrick Breyer [PIRATEN])

Das Mindestlohngesetz kommt. Es gibt keine Ausnahme. Das ist erst einmal auch gut so.

Die 17 Betriebe, die in Schleswig-Holstein I-Betriebe sind, kommen in der Regel auch mit dem Bundesmindestlohngesetz klar. Ein Unternehmen hat sich auf eine Anfrage geäußert, es hat gesagt, es werde damit nicht klarkommen, und Massenentlassungen angekündigt. Es führt das auf das Mindestlohngesetz zurück. In der Ausschussberatung ist herausgekommen, dass das wohl nur die halbe Wahrheit ist.

(Wolfgang Baasch [SPD]: Oder es ist gar nicht die Wahrheit!)

Integrationsbetriebe sind im Markt. Aufträge sind weggebrochen. Verluste konnten nicht rechtzeitig kompensiert werden.

Wie werden sie kompensiert? - Durch Lohnkostenzuschüsse in Höhe von 30 % im Minderleistungsausgleich und durch Unterstützung nach SGB IX § 134. Dort gibt es Mittel der Ausgleichsabgabe. Dazu gehören finanzielle Liquiditätshilfen wie zinslose Darlehen, Investitionskostenzuschüsse und

(Wolfgang Baasch)

auch eine ausreichende betriebswirtschaftliche Beratung. Dies darf aber nicht zu ganz bewussten Missbrauch führen. I-Betriebe dürfen nicht zu einem Geschäftsmodell werden, in dem sich dauerhaft Niedriglohnbeschäftigte mit Staatsknete Mitnahmeeffekte organisieren. Das wollen wir nicht.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, SSW, Dr. Patrick Breyer [PIRATEN] und Wolfgang Dudda [PIRATEN])

Wir werden es auch nicht zulassen, dass es zu einer Wettbewerbsverzerrung kommt. Deshalb haben Sie, liebe CDU und liebe Frau Franzen, Ihren Antrag nicht zu Ende gedacht. Hier hilft es nicht, mit politischem Tamtam zu reagieren. Ich hatte den Eindruck, dass wir hier vor den Knoten gezogen werden sollen und dass in der Diskussion mit der Verwaltung schon Gespräche geführt werden. Das ist ja der normale Weg. Man hat finanzielle Probleme, wendet sich an die Verwaltung und wird dort entsprechend beraten. Jetzt zieht man die Politik vor den Knoten und bereits in den Prozess hinein. Das ist -

(Dr. Heiner Garg [FDP]: Ganz ungewöhn- lich!)

- Das ist ungewöhnlich, aber man muss an dieser Stelle auch sagen: Hier werden Löhne von 6 € oder 4 € gezahlt. Das sind Dumpinglöhne. Es gibt einen schönen Buchtitel aus den 70er-Jahren: „Die hilflosen Helfer“. Man will ja immer helfen und unterstützen, und man will auch die Integrationsbetriebe unterstützen. Aber man darf sich nicht ausbeuten lassen. Man darf sich nicht an einer Stelle zu einem Erfüllungsgehilfen für einen Lohn von 2,50 € oder von 3,50 € machen.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, SSW und Dr. Patrick Breyer [PIRATEN] - Wolfgang Kubicki [FDP]: Das war bisher so!)

Das ist nicht meine Vorstellung von Hilfe. Das ist Entsolidarisierung und nicht soziale Gerechtigkeit, die wir hier fordern. Das ist auch nicht gute Arbeit, sondern das ist etwas, was den Arbeitsmarkt kaputtmacht. Diese Einbahnstraßen werden mit unserer Regierungsarbeit in Schleswig-Holstein nicht gefördert. Wir werden sehr genau hinschauen, damit das nicht passiert.

Liebe Opposition, lassen Sie uns deshalb darüber beraten, wie wir in Schleswig-Holstein tatsächlich gute Arbeit organisieren

(Wolfgang Kubicki [FDP]: Da muss man ja Sie fragen!)

und wie wir das Modell der I-Betriebe auch weiterhin sichern.

Im Übrigen sage ich immer: Wenn am 1. Januar 2015 alle den Mindestlohn zahlen, dann verstehe ich nicht, wo ein Wettbewerbsnachteil liegen soll, wenn jemand ihn zahlt. Das kann ja nur bedeuten, dass er sich einen Wettbewerbsvorteil organisieren will. So habe ich das verstanden. Das ist nicht fair, das ist unfair. Das wird es mit uns nicht geben. Vielen Dank

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW)

Für die FDP-Fraktion hat der Abgeordnete Dr. Heiner Garg das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Arbeit ist mehr, als nur pflichtbewusst morgens um 6 Uhr, um 7 Uhr oder um 8 Uhr aufzustehen, zur Arbeit zu gehen und etwas Sinnstiftendes zu tun. Arbeit ist für die Menschen, die Arbeit haben, vor allem auch etwas, das zeigt, dass die Gesellschaft auf sie angewiesen ist, dass sie integraler Bestandteil unserer Gesellschaft sind.

Das gilt ganz besonders für Menschen mit Behinderung, die sich angenommen fühlen, die stolz darauf und froh darum sind, in einem Integrationsbetrieb zu arbeiten. Das wissen wir. Ich glaube - Frau Kollegin Franzen hat es auf den Punkt gebracht -, deswegen schätzen wir die Integrationsbetriebe, die wir im Land haben, auch so sehr und sind zu Recht stolz darauf, was in diesen Integrationsbetrieben geleistet wird.

(Beifall FDP, CDU und PIRATEN)

Ich war fasziniert von dem rhetorischen Feuerwerk der Kollegen Baasch und Tietze als Verfechter der echten sozialen Marktwirtschaft. Das bringt übrigens auch der Antrag, den Sie eingebracht haben, zum Ausdruck. Sie sind nicht bereit, einen Unterschied zu machen zwischen Integrationsbetrieben und anderen Betrieben, die nicht Integrationsbetrieb sind. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie wissen ganz genau, dass die Beschäftigungsquote von Menschen mit Behinderung zwischen 25 % und 50 % liegt. Lieber Kollege Baasch, Ihre Rechenkünste haben wir gestern im Ausschuss erlebt. Die Beschäftigungsquote liegt also zwischen 25 % und 50 %.

(Dr. Andreas Tietze)

Natürlich sind das keine mit DAX-notierten Unternehmen vergleichbaren Betriebe. Richtig, Herr Kollege Stegner. Unter anderem deswegen bekommen sie Gelder aus der Ausgleichsabgabe. Wären sie vergleichbare Betriebe, würden sie diese Mittel nämlich gar nicht bekommen. Vergleichen Sie also bitte nicht Äpfel mit Birnen. Das ist nämlich schlicht und ergreifend Quatsch.

(Vereinzelter Beifall FDP und CDU)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich will mich an dieser Stelle gar nicht an der Debatte um einen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn beteiligen. Wir haben ihn nun einmal. Er ist Gesetz geworden. Wir werden in den nächsten Monaten und Jahren ganz in Ruhe und gelassen seine Auswirkungen betrachten und dann dazu Stellung nehmen.

Ich respektiere und akzeptiere auch die Auffassung des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung. Im Übrigen glaube ich, dass sein Satz, im Zeichen der Inklusion seien Sonderwege für Menschen mit Behinderung der falsche Weg, zum Beispiel für Werkstattbetriebe ganz bestimmt nicht gelten kann, sondern dass für Werkstattbetriebe natürlich auch weiterhin ganz besondere Regelungen gelten werden.

Meine Damen und Herren, eines akzeptiere ich aber nicht. Deswegen ist der Antrag von CDU, PIRATEN und FDP auch genau der richtige Antrag. Ich akzeptiere das Werfen von Nebelkerzen nicht, das gestern im Ausschuss stattgefunden hat. Da der Kollege Baasch in seiner Pressemitteilung über eine Frage berichtet hat, die in einer nicht öffentlichen Sitzung diskutiert worden ist, will ich hier ganz deutlich sagen: Auf die Frage von Abgeordneten, wie Menschen in diesem in Rede stehenden Betrieb bezahlt werden, lautete die Antwort der Sozialstaatssekretärin: 4,50 €.

Wir wissen heute, dass genau eine Mitarbeiterin beziehungsweise ein Mitarbeiter in dieser Höhe bezahlt wird. Alle anderen werden besser bezahlt. Allein diese Antwort ist ganz klar eine Nebelkerze, mit der versucht wird, einen Integrationsbetrieb zu diskreditieren.

(Beifall FDP, CDU und PIRATEN - Wort- meldung Dr. Andreas Tietze [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Herr Abgeordneter Dr. Garg, erlauben Sie -

Nein, auch ich gestatte an dieser Stelle keine Zwischenfrage.

(Zuruf Peter Eichstädt [SPD])

- Nein, Herr Kollege Eichstädt. Die anderen bekommen nicht alle 8 € pro Stunde.

Auf die Frage eines Abgeordneten, wie diese Menschen bezahlt werden, hätte sie aber doch sagen können, dass die einen so viel, die anderen so viel und die anderen so viel bekommen. Die Antwort lautete aber: 4,50 €. - Damit sollte natürlich insinuiert werden, was dieser Betrieb in Wahrheit sei.

Erstens wurde erzählt, er sei wirtschaftlich gar nicht in der Lage, den Mindestlohn zu zahlen, und mit dem Mindestlohngesetz habe das überhaupt nicht das Geringste zu tun, dass er im nächsten Jahr in Schwierigkeiten geraten könnte. Zweitens wollte man vorführen, wie miserabel dieser Betrieb bezahlt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, es wird immer so getan, als ob nur ein einziger Betrieb, und zwar der Betrieb in Kappeln, davon betroffen sei. Ich will sehr deutlich sagen, dass die Bundesarbeitsgemeinschaft für Integrationsfirmen eine Umfrage unter ihren Mitgliedern gestartet hat. Sie hat 116 Integrationsfirmen befragt. 25 von den 116 befragten Integrationsbetrieben sehen sich von negativen Folgen des Mindestlohns potenziell betroffen.

Kommen Sie bitte zum Schluss.

Ich komme zum Schluss, Herr Präsident. - 38 Betriebe sehen sich sogar sehr davon betroffen. Das gehört auch zur Wahrheit dazu.

Deshalb sollten wir tunlichst im Ausschuss weiter beraten, wie wir in Zukunft Integrationsbetrieben helfen können, dass sie ihre wertvolle Arbeit für Menschen mit Behinderung -

Herr Abgeordneter Dr. Garg, Ihr Fraktionskollege möchte Ihnen helfen, noch eine Ausführung zu machen.

Sehr gern.

(Dr. Heiner Garg)