Die Denke, dass es immer nur um Großkonzerne geht, geht vollkommen an der Realität vorbei. Ich möchte Sie nur darauf hinweisen. Ich kenne das aus eigener Erfahrung.
Jetzt zu den Antworten. Ihnen ist sicherlich bekannt, dass beim transatlantischen Handel kaum noch Zölle existieren. Diese liegen irgendwo zwischen 2 % und 5 %. Darüber reden wir gar nicht. Es ist ja richtig, was Sie sagen, dass die Standards sinnvoll anzugleichen sind, egal, ob es um Schrauben oder Kabel geht.
Was aber bei CETA und demnächst bei TTIP präsentiert wird, ist ein Gesamtpaket, das Maßnahmen enthält, sodass man sagen muss: Na klar sind Dinge dabei, die endlich einmal geregelt werden sollten. Die hätten längst geregelt werden können.
Es gibt aber auch viele unerquickliche Dinge, die das hervorrufen, was hier heute mehrfach beschrieben wurde. Die stehen auch darin. Das wird in einem Paket präsentiert. So kann sich die Wirtschaft letztlich überhaupt nicht weiterentwickeln.
Nun zur Bedeutung von „TTIP unfairhandelbar“. Es ist nicht transparent darüber gesprochen worden, es sickert jetzt etwas von den Verhandlungen durch. Die Verhandlungen sind begonnen worden. Es ist aber überhaupt nicht klar, in welche Richtung verhandelt wird. Daher sagen wir als Grüne ganz klar: zurück auf null. Wir wollen wissen, worüber man verhandelt, und dann verhandelt man. Das heißt „TTIP unfairhandelbar“. Das heißt nicht, dass man gegen alles ist.
Nun zu einem Bereich, der ziemlich wichtig ist und zu dem man hier auch noch Ausführungen machen muss: Es ist nicht so, wie es die CDU oder Sie von der FDP darstellen, dass ein Vertrag mit Kanada überhaupt noch nicht existiert. Darin steht zum Beispiel, dass Deutschland - außer dem audiovisuellen - den Kulturbereich maximal preisgibt, den Energiebereich der Liberalisierung preisgibt und so weiter. Solche Dinge sind mit uns überhaupt nicht zu machen.
Das Mitglied der Piratenfraktion Uli König hat sich zu einem Dreiminutenbeitrag gemeldet. Bitte schön.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Sehr geehrte Damen und Herren! Die Ausführungen des Kollegen Kubicki haben mich bewogen, noch einmal ans Rednerpult zu kommen. Er hat uns gerade erzählt, dass ein Großteil der Investitionsschutzklagen nicht im Sinne der Unternehmen ausgehe. Man muss sich die Zahlen noch einmal genau anschauen.
Bei einem typischen Investitionsschutzklageverfahren gewinnt die Regierung ausweislich der Statistik etwa in 40 % der Fälle und die Investoren in 30 % der Fälle. Aber wirklich interessant wird es, wenn man sich anschaut, dass 30 % der Fälle in einem Vergleich enden.
Jeder, der schon einmal einen Vergleich geschlossen hat, weiß, dass ein Vergleich nicht unbedingt schön ausgeht. Man bleibt meistens auf den Kosten sitzen. Es wird nicht ganz günstig.
Das heißt: Allein schon die Drohung, dass man eine solche Klage anstrengen könnte, führt dazu, dass man die Politik einschüchtert.
einmal abgesehen davon, dass man auf seinen Anwaltskosten immer sitzenbleibt. Deswegen sind diese Schiedsgerichtsverfahren so gefährlich,
und deswegen werden diese Schiedsgerichtsverfahren unsere Politiker einschüchtern. Deswegen schränkt das die Politik ein.
Herr Vogt, kleine und mittelständische Unternehmen können sich solche Klagen gar nicht leisten. Sie können sich zwar hier und da etwas mitnehmen, wenn es Freihandel gibt; da bin ich bei Ihnen. Aber wenn einmal etwas schiefläuft, können sie sich diese Schiedsgerichtsverfahren gar nicht leisten. Das funktioniert nicht. Nur Großunternehmen können sich so etwas leisten, weil sie den finanziellen Background dafür haben.
Ich habe mir gerade eine Umfrage aus Mai 2014 von der Commerzbank angesehen, nach der sich jeder sechste Mittelständler ausrechnet, dass TTIP einen Vorteil für ihn bringen wird. - So viel zum Thema, der Mittelstand stehe hinter dem Freihandelsabkommen. Das scheint überhaupt nicht so zu sein. - Vielen Dank.
Neue Wortmeldungen aus dem Parlament liegen nicht vor. - Daher hat das Wort für die Landesregierung jetzt der Minister für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie, Reinhard Meyer.
Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn man sich die Debatte über CETA und TTIP anschaut, stellt man fest: Sie wird in der Öffentlichkeit häufig von einer Fülle von Teilinformationen, von Halbinformationen und manchmal auch von Fehlinformationen bestimmt.
Mir liegt am Herzen, dass wir keine öffentliche Debatte folgendermaßen führen - leider wird sie so geführt -: mit großen Betroffenheitsszenarien, Empörungsrhetorik und so weiter. Das verstellt manchmal den Blick darauf, dass es erforderlich ist, diese Abkommen nüchtern und sachlich zu diskutieren.
Was wollen wir? Was will die Landesregierung? Wir wollen Freihandel und Globalisierung durch Regeln gestalten. Das ist unsere feste Absicht.
Wir wollen auch die Grundlage unseres Wohlstands nicht nur erhalten, sondern mehren - Stichwort: Deutschland als Exportweltmeister. Im Übrigen geht es nicht nur um Großkonzerne, sondern auch um einen sehr leistungsfähigen Mittelstand, den man jeden Tag in Schleswig-Holstein besichtigen kann.
Mich ärgert es manchmal, dass man manchmal nicht solche Standards - ich komme darauf im Konkreten zu sprechen - im Interesse des Mittelstands und der deutschen Wirtschaft diskutieren kann, während wir schnell dabei sind, an anderer Stelle, was vollkommen richtig ist, etwa zum Schutz der Weltmeere, Regularien zu vereinbaren - am besten multilateral. Da sind wir ganz schnell klatschend dabei und sagen, dass wir das machen müssen - übrigens zu Recht, meine Damen und Herren.
Worum geht es bei CETA und bei TTIP? Meine Irritation, meine Damen und Herren, ist, dass der SPD-Fraktionsvorsitzende dazu drei Punkte hatte; ich habe vier Punkte dazu. Das liegt aber daran, dass er zwei Punkte zusammengefasst hat.
Der erste Punkt - deswegen glaube ich, dass die Debatte über CETA schon ein Stück weit verloren ist ist die mangelnde Transparenz dessen, was da verhandelt worden ist.
Das ist ein ganz entscheidender Fehler. Wenn man auf TTIP schaut, bedeutet das: Diese Transparenz muss es in allen Phasen von Verhandlungen geben, sonst wird man die öffentliche und die gesellschaftliche Akzeptanz für solche Abkommen nicht mehr erhalten.
dass wir vor allem über Standards reden, die wir erhalten. Wir wollen keinen Wettbewerb der Standards nach unten haben. Das ist ein wichtiger Punkt. Das gilt für Sozialstandards. Das gilt für Arbeitnehmerstandards. Das gilt für den Verbraucherschutz. Das gilt für die öffentliche Daseinsvorsorge.
Aber Vorsicht, meine Damen und Herren: Das bedeutet auch, dass zum Beispiel US-amerikanische Standards - darauf wurde schon hingewiesen -, die etwa für Medikamente oder medizinische Zulassungen höher als europäische Standards sind, dann auch gelten.
Der dritte Punkt, meine Damen und Herren, sind die Schiedsgerichtsverfahren. Herr Kubicki, ich frage mich, wenn ich über die Bundesrepublik Deutschland, die USA oder Kanada nachdecke, warum wir gerade dort Schiedsgerichtsverfahren brauchen. Ich kann mir vorstellen, dass es zwischen anderen Staaten und unterschiedlichen Rechtssystemen auch bei der Anwendung von Recht sinnvoll ist, Schiedsverfahren international zu machen. Hierbei sehen wir das nicht, insbesondere mit dem Blick auf den Nachteil von Schiedsgerichtsverfahren: keine Öffentlichkeit, keine Revision und natürlich die Gefahr, dass sie das Rechtssystem in Deutschland aushebeln können, und zwar durch die Hintertür.