Deshalb spreche ich gegenüber denjenigen, die von dieser staatlichen Verfolgung betroffen waren, auch unser Bedauern aus. Die Ehre der Menschen, die unter dieser staatlichen Verfolgung gelitten haben und davon betroffen waren, gilt es, wieder herzustellen.
Auch sprechen wir uns dafür aus, Initiativen, die zur geschichtlichen Aufarbeitung der strafrechtlichen Verfolgung homosexueller Männer und des späteren Umgangs mit den Opfern führen, zu unterstützen.
In dieser historischen Aufarbeitung ist aber auch zu berücksichtigen, dass sich die gesellschaftlichen Wertvorstellungen in den Jahren verändert haben. Noch im Jahre 1957 entschied das Bundesverfassungsgericht im Sinne des seinerzeit gültigen § 175 StGB, und das auf der Grundlage der damaligen gesellschaftlichen Werte. Fakt ist, dass sich die Einstellung der Bevölkerung und der Rechtsprechung in den Jahren danach geändert hat, und das ist gut so.
Es muss nun bei weiteren Diskussionen auf der Bundesebene geprüft werden, ob im Rahmen der Rehabilitierung auch die Aufhebung der gefällten Urteile ein Ergebnis sein kann. Dabei muss aber auch berücksichtigt werden, dass die Entscheidungen der Gerichte immer von der gesellschaftlichen Wertvorstellung und den gültigen Gesetzen der Zeit geprägt sind. Auch diese können sich in den folgenden Jahren immer wieder verändern.
Die Aufhebung der Urteile muss verfassungsrechtlich geprüft werden, und zwar gründlich, und unter dem Aspekt der Gewaltenteilung und der Rechtsstaatlichkeit.
Deswegen haben wir einen Änderungsantrag eingebracht, der nicht nur einfach die Aufhebung der Verurteilung fordert, sondern vordergründig das Bedauern über die strafrechtliche Verfolgung Homosexueller äußert und deren Rehabilitierung fordert. Zudem muss die gesamte Geschichte der jeweiligen Auswirkung des § 175 StGB geschichtlich aufgearbeitet werden.
Meine Damen und Herren, wir können das Rad der Geschichte nicht zurückdrehen und das erlittene Unrecht der Betroffenen nicht wiedergutmachen. Wir glauben aber, dass die Kette von möglichen Entschädigungsforderungen kaum absehbar ist, weil auch durch andere Gesetze der früheren Zeit weitere Bevölkerungsgruppen diskriminiert und benachteiligt worden sind. Unser Änderungsantrag beschreibt daher, was machbar ist und was deutlich zum Ausdruck gebracht werden muss.
Heute, zu Beginn des 21. Jahrhunderts, sollte die gesamte Gesellschaft der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union so weit sein, Menschen nicht nach ihrer sexuellen Orientierung und Identität zu bewerten, sondern nach dem Handeln, nach dem Tun, als Person, als Mensch und als Individuum. - Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete. - Das Wort für die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat der Abgeordnete Rasmus Andresen.
Vielen Dank. - Liebe Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Schritt, den wir heute gehen, ist längst überfällig. Er hätte aus grüner Sicht auch viel früher gegangen werden müssen.
Seit 1872 stellt der § 175 StGB - stellte, muss man sagen - sexuelle Handlungen zwischen zwei Männern unter Strafe. 1935 wurde dieser Paragraf nach zwischenzeitlicher Lockerung von den Nationalsozialisten wieder verschärft. Rund 100.000 schwule Männer wurden von den Nazis eingesperrt und verfolgt. 15.000 homosexuelle Männer - das sind natürlich Circa-Zahlen - wurden in Konzentrationsla
ger eingeliefert, und kaum einer überlebte. Trotz dieses wahnsinnigen Unrechts zur NS-Zeit hielt sich die Verschärfung des § 175 StGB bis 1969 in unserem Strafgesetzbuch. Es ist richtig, dass wir uns entschuldigen. Es ist ein Signal an die vielen Opfer des § 175 StGB.
Einige Männer wurden doppelt bestraft. Nachdem sie bereits während der NS-Zeit verfolgt wurden, ist ihnen auch im Nachkriegsdeutschland Unrecht getan worden. § 175 StGB wurde erst vor 20 Jahren vollständig abgeschafft, 1994. Nach wie vor leben Männer, die wegen ihrer Liebe zu anderen Männern im Gefängnis saßen. Ihnen muss endlich Recht geschehen. Sie müssen Rehabilitierung erfahren, gerade jetzt, damit möglichst viele von ihnen davon noch etwas mitbekommen. So gravierende Fehler in der Gesetzgebung und Rechtsprechung müssen thematisiert werden. Das sind wir den Betroffenen schuldig. Es ist schlichtweg nicht akzeptabel, dass Männer dem Stigma ausgesetzt sind, vorbestraft zu sein, nur weil sie homosexuell sind. Wir fordern deshalb Entschädigung und eine Aufhebung der Urteile, oder, so wie es auch in unserem Antrag steht, Frau Kollegin Rathje-Hoffmann, zumindest sollte dies juristisch geprüft werden.
Lassen Sie mich auch noch etwas zu dem aktuellen Kontext sagen, denn die Verfolgung homosexueller Männer ist auch bei uns im Land kein großes Thema. Dies stärker in Erinnerung zu rufen, wäre, glauben wir Grüne, sehr wichtig. Wir haben letztes Jahr damit begonnen, einen Aktionsplan für sexuelle Vielfalt aufzulegen. Gerade eben haben wir mit dem Haushalt die Fortsetzung beschlossen. Das freut uns sehr. Gerade die Erinnerung an das Unrecht der Vergangenheit muss auch zu einem stärkeren Engagement für sexuelle Vielfalt in der Gegenwart führen. Wir halten es für richtig, den Aktionsplan auch um diese historischen Aspekte zu erweitern.
Wir wurden mehrfach in Briefen oder E-Mails dazu aufgefordert, ähnlich wie unsere Kolleginnen und Kollegen in Hessen, Sachsen-Anhalt, Hamburg, Berlin oder auch in anderen Parlamenten, diesen Schritt endlich zu gehen. Der Bundesrat hat bereits eine Entschließung dazu beschlossen, und viele Landtage haben eine solche Resolution, wie wir sie heute beschließen werden, schon beschlossen.
Dieser Schritt sollte aber auch endlich im Deutschen Bundestag ankommen. Wir Grüne sind immer wieder, egal mit welchen Partnern die Union regiert hat, mit Initiativen zu diesem Thema im Deutschen Bundestag gescheitert. Ich möchte die Aussprache hier noch einmal dazu nutzen, an die
Kollegen im Deutschen Bundestag zu appellieren, diesen Schritt auch endlich im Deutschen Bundestag zu gehen, denn sie können konkreter handeln als wir.
Ich begrüße es ausdrücklich, Frau Kollegin RathjeHoffmann, dass Sie einen Antrag eingebracht haben, der - so interpretiere ich ihn jedenfalls - im Kern dasselbe will oder nicht weit von dem entfernt ist, was wir beantragt haben. Ich bedauere es trotzdem, dass Sie, anders als beispielsweise Ihre Kollegen in Hessen oder auch Sachsen-Anhalt, nicht so weit gehen und sich zu einem gemeinsamen Antrag durchgerungen haben. Ich respektiere Ihren Schritt. Ich weiß, dass das aus Ihrer Sicht ein Schritt in die richtige Richtung ist. Ich hätte mir aber durchaus gewünscht, dass Sie hier noch weiter wären und wir hier einen einstimmigen Beschluss heute hinbekommen hätten. Das wäre ein noch stärkeres Signal gewesen. Ich hoffe - ich weiß es nicht -, dass die Kollegen der PIRATEN und der FDP, ähnlich wie wir es bei anderen Themen in diesem Bereich schon gemacht haben, dazu beitragen, dass dieser Antrag keine Koalitionsinitiative ist, sondern wir ihn fraktionsübergreifend hinbekommen werden.
Es ist ein schweres Versäumnis, das man auf keinen Fall - das ist gesagt worden - wiedergutmachen kann. Nichtsdestotrotz steht es uns allen gut zu Gesicht, uns in dieser Debatte zu positionieren und die vielen Opfer um Entschuldigung zu bitten. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit dem 29. Strafrechtsänderungsgesetz wurde vor 20 Jahren der bis dahin geltende § 175 des Strafgesetzbuches gestrichen. In der Plenardebatte des Deutschen Bundestages führte die Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger damals aus, diese Gesetzesänderung leiste „einen entscheidenden Beitrag zum Abbau von Vorurteilen und gesellschaftlichen Diskriminierungen gegenüber Homosexuellen“.
Diese Entscheidung - die 1994 nach ersten wichtigen Reformschritten Ende der 60er-, Anfang der 70er-Jahre getroffen wurde - war auch längst überfällig, nachdem sowohl der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte als auch das Bundesverfassungsgericht solche diskriminierenden Gesetzesbestimmungen wiederholt für unvereinbar mit den Grund- und Menschenrechten erklärt hatten.
Die FDP-Fraktion begrüßt daher die Initiative der Regierungsfraktionen. Wir werden Ihrem Antrag zustimmen. Wir begrüßen die Initiative der Regierungsfraktionen, sich auf Bundesebene für Bestrebungen zu einer Rehabilitierung jener Menschen einzusetzen, die aufgrund des alten Rechts verurteilt worden sind, und eine Aufhebung dieser Urteile zu prüfen.
In der alten Bundesrepublik waren, wie auch im Begründungstext Ihres Antrags erwähnt wird, etwa 50.000 Urteile aufgrund des § 175 StGB ergangen, der homosexuelle Handlungen unter Strafe gestellt hat. Mit einer Rehabilitierung würde ein Kapitel der deutschen Rechtsgeschichte endgültig abgeschlossen, in dem es um Urteile geht, die eindeutig eine Verletzung der Menschenwürde darstellen und die zudem bis 1969 in Westdeutschland auf Strafrechtsbestimmungen beruht haben, die noch aus dem Jahre 1935 stammten und die in dieser von der NS-Diktatur verschärften Form einen besonders diskriminierenden Charakter hatten.
Das Anliegen des Antrags war bereits Gegenstand einer Bundesratsinitiative des Landes Berlin, auf dessen Grundlage der Bundesrat im Oktober 2012 einen entsprechenden Entschluss gefasst hat. Der Antrag selbst ist eine aktualisierte, redaktionell nur geringfügig geänderte Version eines Unterstützungsantrags, den die rot-grünen Regierungsfraktionen Anfang September 2012 im Landtag Nordrhein-Westfalen eingebracht haben. Man könnte also durchaus die Frage stellen, warum dieses Thema im „echten rot-grünen Norden“ erst mehr als zwei Jahre später angekommen ist, aber das schmälert keineswegs die Bedeutung und Richtigkeit dieser Initiative. Allenfalls ließe sich noch anmerken, dass die rot-grünen Antragsteller in Düsseldorf ihre Landesregierung dazu aufgefordert haben, die Rehabilitierungsinitiative auf Bundesebene zu unterstützen, während sich die hiesigen rot-grün-blauen Kräfte damit begnügen, eine entsprechende Bitte an die Landesregierung zu richten.
So what - ich zähle ja zu den dienstältesten Mitgliedern dieses Landtags. Ich kann mich erinnern, dass frühere sozialdemokratische Landtagsfraktionen gegenüber ihren jeweiligen Landesregierungen in der Vergangenheit durchaus selbstbewusster aufgetreten sind, etwa zu der Zeit von Gert Börnsen, aber dies nur am Rande.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Homosexuelle oder jene, die ihr Anliegen unterstützen, wurden schon seit jeher für Naturkatastrophen, Kriege, politische Niederlagen, Hungersnot, Seuchen, den Niedergang der Gesellschaft oder das Ende der herrschenden Zivilisation verantwortlich gemacht. Natürlich hat auch die preußische Zucht und Ordnung zu Kaisers Zeiten keinen Zweifel daran gelassen, dass Homosexualität ein Verbrechen ist. Der § 175 des preußischen Strafgesetzbuches war recht deutlich:
„Die widernatürliche Unzucht, welche zwischen Personen männlichen Geschlechts oder von Menschen mit Thieren verübt wird, ist mit Gefängniß … sowie mit zeitiger Untersagung der Ausübung der bürgerlichen Ehrenrechte zu bestrafen.“
Dieser Paragraf wurde 1872 fast wortgleich in das Reichsstrafgesetzbuch übernommen, fand als sogenannter Schwulenparagraf bis 1987 in der deutschen Rechtsprechung Anwendung und wurde erst vor 20 Jahren, am 10. März 1994, abgeschafft. Mehrere Versuche einzelner politischer und bürgerlicher Akteure, diesen Unrechtsparagrafen zuvor abzuschaffen, scheiterten immer wieder an politischen Mehrheiten.
Im Jahr 1935 verschärften die Nationalsozialisten diesen Paragrafen um subjektiv „wolllustige Absicht“ und die Verletzung des „allgemeinen Schamgefühls“. Ein harmloser Kuss reichte aus. Aber wie kann ein Kuss harmlos sein unter Männern, im Tiergarten, im Dritten Reich?
Die Nazis ergänzten den Paragrafen um einen weiteren, den § 175 a StGB, der qualifizierte Fälle als schwere Unzucht mit Zuchthaus bis zu zehn Jahren bestrafte. Diese Verschärfung zog eine Verzehnfachung der Verurteilungen nach sich. Allein zwischen 1937 und 1939 wurden fast 100.000 Männer in der geheimen Reichszentrale zur Bekämpfung der Homosexualität und Abtreibung erfasst. Etwa 100.000 Homosexuelle sind während der NS-Herrschaft inhaftiert, gefoltert und zu Tausenden in deutschen Konzentrationslagern ermordet worden.
Frauen fielen formaljuristisch zwar nicht unter den § 175 StGB, der die Unzucht unter Strafe stellte. Aber für sie begann eine Zeit der Maskierung. „Bloß nicht auffallen“, war die Devise. Es gibt aber auch zahlreiche Berichte von KZ-Insassinnen, die darüber berichten, dass auch lesbische Frauen unter dem Vorwand der Asozialität in die Konzentrationslager eingeliefert wurden. Als asozial galten unter anderem Personen, die durch unsittlichen Lebenswandel aus der Volksgemeinschaft herausfielen. Ohnehin gingen die Nationalsozialisten davon aus, dass es sich bei lesbischen Frauen zu zwei Dritteln um Vorbestrafte oder Dirnen, also Kriminelle und Asoziale, handelte.
Nun könnte man annehmen, dass dies ausschließlich Ereignisse in dunkleren Kapiteln deutscher Geschichte gewesen sind. - Mitnichten. Während sich die Rechtsprechung in diesem Zusammenhang auf dem Staatsgebiet der DDR liberal entwickelte, bestanden in der alten Bundesrepublik kaum Zweifel an der Fortgeltung der §§ 175 und 175 a StGB in der Fassung von 1935. Auf dieser Grundlage kam es zwischen 1950 und 1969 zu mehr als 100.000 Ermittlungsverfahren und zu etwa 50.000 rechtskräftigen Verurteilungen.
Erst im Zuge der Rechtsangleichung zwischen Ostund Westdeutschland entschied man sich im Jahre 1994 für die Streichung aus dem Strafgesetzbuch. Am 17. März 2002 beschloss der Bundestag gegen die Stimmen von CDU/CSU und FDP die juristische Rehabilitierung von Männern, die vor NSGerichten als Homosexuelle verurteilt worden waren. Urteile nach 1975 von bundesdeutschen Gerichten, die sich auf § 175 StGB stützten, blieben jedoch unangetastet und sind es bis heute. Es ist nicht schwierig, den logischen Schluss nachzuvollziehen, dass Urteile von vor 1945 und nach 1950, die aus jeweils demselben Grund gefällt wurden, auch aus demselben Grund aufzuheben sind. Es ist dann auch nicht schwierig, nachzuvollziehen, dass die Rehabilitierung der nach 1950 Verurteilten ge
Das gebietet nicht nur die Logik, das gebietet das Menschenbild aller PIRATEN. Niemand sollte aufgrund eines Jahrzehnts, aufgrund eines Stichtages oder einer anderen willkürlich gewählten Datumsgrenze, verurteilt oder gar stigmatisiert werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Bundesratsbeschluss aus Oktober 2012 über die Rehabilitierung von Homosexuellen nach 1945 gibt zwar Anlass zur Hoffnung, dass die Politik prinzipiell zu einer Aufarbeitung der Unrechtsurteile bereit ist, er sorgt für Hoffnung, dass eine Rehabilitierung aller nach § 175 StGB Verurteilten möglich ist, dass die Würde noch lebender Opfer zeitnah wiederhergestellt wird und sie entschädigt werden. Faktisch passierte in den letzten Jahren allerdings wenig.
Das ist traurig und enttäuschend, das ist nicht nachvollziehbar. Die tatsächlichen Bemühungen der Bundesregierung sind marginal. Das muss sich schleunigst ändern. Insbesondere müssen wir unverzüglich Maßnahmen zur Rehabilitierung und zur Unterstützung der nach 1975 in beiden deutschen Staaten auf der Grundlage von § 175 und § 175 a StGB Verurteilten vorschlagen.