Protokoll der Sitzung vom 11.12.2014

Das ist traurig und enttäuschend, das ist nicht nachvollziehbar. Die tatsächlichen Bemühungen der Bundesregierung sind marginal. Das muss sich schleunigst ändern. Insbesondere müssen wir unverzüglich Maßnahmen zur Rehabilitierung und zur Unterstützung der nach 1975 in beiden deutschen Staaten auf der Grundlage von § 175 und § 175 a StGB Verurteilten vorschlagen.

Herr Kollege, ich möchte Sie darauf aufmerksam machen, dass Ihre Redezeit abgelaufen ist. Kommen Sie bitte zum Schluss.

Ich weiß. - Aus diesem Grund - das steht tatsächlich auf meinem Sprechzettel - ist es unsere moralische Pflicht, dem Antrag der Koalition zuzustimmen. - Ich danke Ihnen und freue mich auf die Beratung.

(Beifall PIRATEN, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

(Torge Schmidt)

Danke schön. - Für die Kollegen und die Kollegin des SSW erteile ich das Wort dem Abgeordneten Flemming Meyer.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen!

„Ziel“

- des Allgemeines Gleichbehandlungsgesetzes

„ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen“.

So steht es in § 1. Bis zu dieser klaren Formulierung war es ein weiter Weg in Deutschland. Wir haben endlich ein klares gesetzliches Diskriminierungsverbot, das auch Arbeitgeber und Vermieter umfasst.

Die tatsächliche und allgemeine Umsetzung des Toleranzgebots steht aus, solange auf unseren Schulhöfen das Wort „schwul“ die Liste der bösartigen Schimpfwörter anführt. Schwule und Lesben werden nach wie vor diskriminiert, aus der Wohnung geschmissen, geschmäht oder am beruflichen Aufstieg gehindert. So sollte ein schwuler Mitarbeiter nach der Anordnung seines Filialleiters in einem Supermarkt eine Frauenbluse tragen. Dieser und andere Fälle sind im aktuellen Bericht der Antidiskriminierungsstelle nachzulesen. Dort werden in jedem Jahr zwischen 70 und 80 Diskriminierungsfälle von Schwulen und Lesben vorgebracht. Die meisten Fälle werden nicht öffentlich, weil die Opfer keine Hetzjagd riskieren wollen. So sieht die gesellschaftliche Realität bei uns aus.

Es sind nicht immer die anderen, die diskriminieren, sondern auch der Gesetzgeber ist davon nicht frei. Die Bundesrepublik hat bis zur Strafrechtsreform 1969 eine ganze Generation von Männern, die Männer liebten, um ihr Lebensglück betrogen. Sie hat die Liebesbeziehung der Schwulen und Lesben kriminalisiert und beschmutzt. In der DDR sah es ganz genauso aus, dass Schwule und Lesben verfolgt und verurteilt wurden.

Die Diskriminierung geht weiter. Denn die Gesetze gelten zwar nicht, wirken aber weiter. Die Menschen, die aufgrund ihrer sexuellen Identität verurteilt wurden, erhalten nämlich keine Entschä

digung, es sei denn, die Verurteilung lag in der Zeit des Nationalsozialismus. Das demokratische Deutschland verweigert bislang eine Entschädigung und schafft eine Zweiklassendiskriminierung. Das ist ein unerträglicher Zustand, der umgehend behoben werden muss.

(Beifall SSW, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)

Die Urteile müssen rückwirkend aufgehoben und Entschädigungsansprüche umgehend geprüft und anerkannt werden.

Das ist inzwischen allgemein anerkannt und durch einen Beschluss des Bundesrates auch festgelegt. Der stammt allerdings aus dem Oktober 2012. Ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass der lange zeitliche Vorlauf, mit dem wir es hier zu tun haben, voll beabsichtigt ist, um die Ansprüche zu verkleinern. Schließlich sterben jedes Jahr Berechtigte und können ihre Ansprüche nicht mehr durchsetzen. Seit dem Beschluss des Bundesrates sind auch wieder zwei Jahre ins Land gegangen. Wir lassen die Opfer hängen, und das ist einer Demokratie einfach unwürdig.

(Beifall SSW, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und PIRATEN)

Aber es geht auch um etwas anderes. Das Unrecht von damals muss aufgearbeitet werden, damit auch heutige Generationen erkennen, dass Demokratie lernfähig und bereit ist, Fehler einzugestehen und zu korrigieren. Wie sollen wir glaubwürdig bleiben, wenn wir Toleranz als Bildungsauftrag verstehen, sie aber selbst nicht umsetzen? Diese Urteile waren falsch und müssen darum aufgehoben werden.

(Vereinzelter Beifall SSW, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und PIRATEN)

Seit einem Jahr gehört Schleswig-Holstein der Koalition gegen Diskriminierung an. Das war ein bewusster Schritt. Wir haben uns verpflichtet, gemeinsam gegen Diskriminierung anzugehen. Der SSW ist davon überzeugt, dass der vorliegende Vorstoß dieses Ziel tatkräftig umsetzen wird. Der Schutz vor Diskriminierung beinhaltet im Falle der Schwulen und Lesben nämlich die unverzügliche Rehabilitierung und Entschädigung auch der nach 1945 Verurteilten. - Jo tak.

(Beifall SSW, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vereinzelt FDP und PIRATEN)

Zu einem Dreiminutenbeitrag erteile ich Herrn Abgeordneten Kai Dolgner von der SPD-Fraktion das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe mich aufgrund eines Beitrag von Frau Rathje-Hoffmann noch einmal zu Wort gemeldet. Ein Teil Ihrer Argumentation ist ja, dass es ein gültiges Verfassungsgerichtsurteil von 1957 gibt. Was damals Recht war, kann heute trotzdem Unrecht sein. Daher finde ich Ihre Argumentation an der Stelle ein bisschen gefährlich. Und das Urteil von 1957 ist garantiert kein glorreiches Urteil, wenn Sie sich einmal die Begründung anschauen.

(Katja Rathje-Hoffmann [CDU]: Das habe ich auch nicht behauptet!)

Auch damals war zu erkennen, dass es ein Tendenzurteil ist. - Hören Sie sich das bitte zu Ende an, dann können Sie mir gern eine Zwischenfrage stellen.

(Unruhe)

Ich appelliere einfach nur, sich noch einmal zu überlegen, ob das die richtige Grundlage ist. Einer der Hauptgutachter des Urteils war Professor Ernst Kretschmer, der unter anderem in die Aktion T 4 im Nationalsozialismus verstrickt war, ein hochangesehener Wissenschaftler, der auf seinem Lebensweg sehr stark geirrt und noch 1955 in einem Gutachten behauptet hat, es gebe keine verfolgungsbedingten Neurosen.

Ich könnte das noch weiter ausführen. Das Urteil von 1957 ist ein Beispiel für den damaligen Zeitgeist, auch wenn man sich anguckt, wer damals als Gutachter berufen worden ist. Es hat leider lange ein Unrecht manifestiert. Ja, es werden sich auch sozialdemokratische Landesregierungen und Polizeibehörden finden, die das viel zu lange umgesetzt haben.

Deshalb ist das übrigens nicht das Gleiche wie bei anderen Rechtsänderungen. Es wird dann ja immer angeführt, dann müssten wir auch die rehabilitieren.

Jetzt komme ich zu meinem zweiten Punkt. Nichts war in dieser Gesellschaft lange Zeit schwerwiegender an ungerechtfertigten Vorwürfen als der Vorwurf der Homosexualität. Das können Sie noch an der Kießling-Wörner-Affäre 1983 erkennen. Der Skandal war 1984 nicht, dass man jemandem Homosexualität zum Vorwurf machte, sondern dass es

ein ungerechtfertigter Vorwurf war. Sie müssen einmal darüber nachdenken, was das bedeutet. Selbst die Rücknahme des Vorwurfs war ja nicht die Rücknahme davon, dass es völlig ungerechtfertigt ist, jemandem Homosexualität vorzuwerfen, sondern dass man ihm das fälschlicherweise vorgeworfen hat. Das war noch 1984 so.

Das hat Menschen zerstört, es hat Karrieren zerstört - neben den Strafen. Die Strafmaße waren teilweise gar nicht so hoch, sondern der Vorwurf hat Menschen zerstört, die zum Teil immer noch leben und sich nicht damit zufriedengeben können -

(Wolfgang Kubicki [FDP]: Die Strafen, das haben Sie so nicht gemeint, Herr Kollege!)

- Herr Kollege Kubicki, das erläutere ich Ihnen gern in meinen letzten zehn Sekunden. Das Strafmaß, das ausgesprochen worden ist, stand zum gesellschaftlichen und Karrieretod teilweise nicht im richtigen Verhältnis. Sie wissen als Strafverteidiger doch selbst, dass es Vorwürfe gibt, die zu einer gesellschaftlichen Ächtung führen, die teilweise erheblich stärkere Auswirkungen als der Strafbefehl haben. So habe ich das gemeint.

(Wolfgang Kubicki [FDP]: Okay!)

Herr Kollege, kommen Sie bitte zum Schluss.

Ich komme zum Schluss. - Daran können Sie erkennen, dass das nicht ein Vorwurf wie jeder andere war. Deshalb gibt es einen besonderen Rehabilitierungsbedarf, den wir in unserem Antrag fordern, der mit anderen Rehabilitierungsbedarfen nach meiner Auffassung nicht vergleichbar ist. Ansonsten empfehle ich Ihnen ein intensives Studium des Urteils von 1957. Googeln Sie einfach einmal die Gutachter. - Ich danke Ihnen.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, PIRATEN und SSW)

Für die Landesregierung erteile ich der Frau Ministerin Anke Spoorendonk das Wort.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Homosexuelle Menschen waren in der Vergangenheit schweren Verfolgungen ausge

setzt. Unser heutiges Verständnis vom Schutz der sexuellen Identität und Selbstbestimmung ist noch vor wenigen Jahrzehnten keineswegs selbstverständlich gewesen. Erst 1994 - wir hörten es bereits - wurde § 175 des Strafgesetzbuchs endlich gestrichen, der ursprünglich die Homosexualität unter Männern insgesamt kriminalisierte.

Die Verfolgung Homosexueller ist keine Erfindung der NS-Zeit; es gab sie schon vor 1933 und auch noch nach 1945, und zwar in beiden Teilen des Nachkriegsdeutschlands. Denn schon - auch das haben wir schon gehört - im Reichsstrafgesetzbuch von 1871 war die sogenannte Unzucht zwischen Männern in § 175 unter Strafe gestellt.

In der NS-Zeit aber wurde der Paragraf erheblich erweitert und seine Strafdrohung erhöht. Homosexualität wurde total kriminalisiert, und Menschen kamen wegen ihrer Homosexualität in Konzentrationslager, wo sie weiter verfolgt, gefoltert, und ermordet wurden.

Dass § 175 Strafgesetzbuch in der Nazifassung bis 1969 unverändert in Kraft blieb und das Bundesverfassungsgericht ihn 1957 mit dem Grundgesetz für vereinbar hielt, erscheint mir - milde gesagt - unverständlich. Um es im Klartext zu sagen: Das ist ein Skandal.

(Beifall SSW, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

1969 beschloss der Bundestag nicht zuletzt auf Drängen von Gustav Heinemann - damals Bundesjustizminister in der Großen Koalition von SPD und CDU - die Entkriminalisierung der einfachen Homosexualität.

Meine Damen und Herren, vor ziemlich genau 14 Jahren sprach sich der Bundestag einstimmig für eine Rehabilitierung der in der NS-Zeit wegen homosexueller Handlungen Verurteilten aus. Auf eine Rehabilitierung auch der nach 1945 Verurteilten konnte man sich nicht einigen. Das war der Preis für die Entkriminalisierung der einfachen Homosexualität. Das kann man wenigstens in der Fachliteratur nachlesen.

Immerhin stellte der Bundestag im Jahr 2000 einstimmig fest, dass „durch die nach 1945 weiter bestehende Strafdrohung homosexuelle Bürger in ihrer Menschenwürde verletzt worden sind“. In diesem Satz drückt sich das Unbehagen der damaligen Abgeordneten aus. Ich meine, man darf nicht auf halber Strecke stehen bleiben.

Eine Aufhebung von Urteilen, die unter der Geltung des Grundgesetzes und damit in einem rechts