Protokoll der Sitzung vom 11.12.2014

Eine Aufhebung von Urteilen, die unter der Geltung des Grundgesetzes und damit in einem rechts

staatlichen System gefällt worden sind, ist sicherlich nicht selbstverständlich. Sie lässt sich nicht in gleicher Weise rechtfertigen wie die Aufhebung von Naziurteilen. Dennoch meine ich, dass es richtig und längst überfällig ist, sich für eine Aufhebung dieser Urteile einzusetzen. Dies hat der Bundesrat mit Unterstützung Schleswig-Holsteins im Oktober 2012 in Form einer Entschließung getan. Leider ist weiterhin nichts geschehen.

Meine Damen und Herren, die entscheidende Frage lautet aus meiner Sicht: Ist eine Aufhebung von Urteilen legitim und richtig, die formal in einem rechtsstaatlichen Verfahren ergangen sind, die nach unseren heutigen Maßstäben aber eindeutig die Menschenwürde verletzt haben? Über diese Frage wird seit Langem vielleicht eher justizintern diskutiert. Ich will die Argumente hier nicht wiederholen, aber für mich gilt: Natürlich müssen wir die grundlegenden Prinzipien unseres Rechtsstaats wie die Gewaltenteilung und den Gleichheitsgrundsatz beachten. Wir sind uns aber inzwischen darüber einig - auch die heutige Debatte zeigt das -, dass die Verfolgung einvernehmlicher gleichgeschlechtlicher Beziehungen sowohl gegen das Grundgesetz als auch gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstößt.

Zugespitzt lautet deshalb die Frage: Kann es sich unser Rechtsstaat erlauben, Fehler einzugestehen? Ich meine: Ja, das kann, und das sollte er. Das macht unsere Demokratie eben erst stark.

(Beifall SSW, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vereinzelt FDP und Beifall Katja Rathje-Hoffmann [CDU])

Aus heutiger Sicht waren das Festhalten am § 175 StGB und die hieraus resultierenden Verurteilungen Homosexueller mit dem Grundgesetz und der Menschenwürde eben nicht vereinbar. Sie waren schlichtweg ein Irrweg. Dass man dies in früheren Jahrzehnten bis hinauf zum Bundesverfassungsgericht anders gesehen hat, sollte uns nicht daran hindern, diesen inzwischen erkannten Fehler zu korrigieren und die Betroffenen zu rehabilitieren. Ich bin Herrn Abgeordneten Kai Dolgner dankbar dafür, dass er erläutert hat, wie dieses Urteil des Bundesverfassungsgerichts damals zustande gekommen ist. Das könnte man auch weiter ausführen, denn es geht zuletzt auch in die Frage über, wie man in der Zeit nach 1945 mit Naziurteilen und mit Nazigesetzen umgegangen ist.

(Ministerin Anke Spoorendonk)

Frau Ministerin, gestatten Sie eine Bemerkung des Abgeordneten Kubicki?

Frau Ministerin, eine Bemerkung in eine Frage gekleidet: Stimmen Sie mit mir überein, dass es sich jedenfalls bei den Urteilen nach 1945 in erster Linie um gesetzgeberisches Unrecht handelt und weniger um Rechtsprechungsunrecht? Das ist ein Unterschied.

(Beifall PIRATEN)

Wir müssen immer darauf hinweisen, dass nicht die Richter, die § 175 StGB angewandt haben, diejenigen sind, die das Recht missachtet haben, sondern dass der Gesetzgeber derjenige war, der bis 1994 gewartet hat, dieses Unrecht zu beseitigen, und dass es deshalb eine etwas andere Herangehensweise sein muss, indem wir uns als Parlamentarier im Nachhinein dazu bekennen, dass diejenigen, die vor uns in Parlamenten gesessen haben, von den Möglichkeiten, die sie damals schon hatten, nicht Gebrauch gemacht haben.

- Gut, da stimme ich Ihnen zu. Ich denke, das ist grundsätzlich eine ganz spannende Frage, wie man damit umzugehen hat. Natürlich haben Sie in der Sache recht. Ich muss sagen: Als ich mich damit befasste, war mir wirklich mulmig zumute, als ich las, wie damals mit dem § 175 StGB umgegangen worden ist. Da ich mich gerade in anderen Zusammenhängen sehr intensiv mit der Frage der Kontinuität in der Justiz bezogen auf die Nazizeit und die Zeit nach 1945 beschäftige, finde ich, dass wir da noch eine zusätzliche Dimension zu beachten haben. Aber natürlich haben Sie recht.

Die Landesregierung teilt und unterstützt das Anliegen der antragstellenden Fraktionen vollauf. Wir werden uns mit aller Kraft für die Rehabilitierung wegen Homosexualität verurteilter Menschen einsetzen. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall SSW, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, PIRATEN und Dr. Ekkehard Klug [FDP])

Vielen Dank, Frau Ministerin. Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen und schließe deshalb die Beratung. Ich habe, wenn ich der Debatte richtig gefolgt bin, keinen dezidierten Antrag auf Ausschussüberweisung vernommen. Allerdings gab es manchmal Beiträge, die wenigstens angedeutet haben, dass man möglicherweise noch weiter beraten will. Deshalb bitte ich um ein Zeichen: Ist Ausschussüberweisung gewünscht?

(Zurufe: Nein! Abstimmung in der Sache!)

- Nein. Dann kommen wir zur Abstimmung in der Sache. Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion der CDU, Drucksache 18/2560, abstimmen. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Kolleginnen und Kollegen der CDUFraktion.

(Unruhe)

- Entschuldigung, meine Damen und Herren, wir sind in der Abstimmung. Es erleichtert es uns allen, wenn wir uns jetzt konzentrieren. Dem Änderungsantrag der CDU hat soeben die CDU-Fraktion zugestimmt. Wer lehnt diesen Änderungsantrag ab? Das sind die Kolleginnen und Kollegen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW. Wer enthält sich? - Das sind die Fraktionen von FDP und PIRATEN. Damit ist der CDU-Antrag mehrheitlich abgelehnt.

Ich lasse jetzt über den Antrag der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW, Drucksache 18/2329, abstimmen. Wer diesem Antrag seine Zustimmung erteilen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Kolleginnen und Kollegen der FDP-Fraktion, der Piratenfraktion, vom SSW, von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD. Wer lehnt diesen Antrag ab? - Das sind die Abgeordneten der CDUFraktion. Gibt es Enthaltungen? - Das ist nicht der Fall. Dann ist dieser Antrag gegen die Stimmen der Kolleginnen und Kollegen der CDU-Fraktion angenommen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 29 auf:

Tätigkeit des Petitionsausschusses in der Zeit vom 1. Juli 2014 bis 30. September 2014

Drucksache 18/2477

Ich erteile das Wort dem Vorsitzenden des Petitionsausschusses, Herrn Abgeordneten Uli König.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Es tut mir leid, dass das jetzt wieder zu so später Stunde stattfindet. Ich werde es so kurz wie möglich machen.

Der Petitionsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages hat im Berichtszeitraum 89 neue Petitionen erhalten. In fünf Sitzungen hat sich der Ausschuss mit diesen und den aus den vorigen Quartalen anhängigen Verfahren befasst. Im Berichtszeitraum sind 81 Petitionen abschließend behandelt worden. Von den 81 Petitionen, die der Petitionsausschuss abschließend behandelt hat, erledigte er acht Petitionen im Sinne und 21 teilweise im Sinne der Petentinnen und Petenten. 45 Petitionen konnte er nicht zum Erfolg verhelfen, sieben Petitionen haben sich anderweitig erledigt.

Der Ausschuss hat einen Ortstermin durchgeführt. Während der Ausschusssitzung erörterte der Ausschuss mit Vertretern der Landesregierung und einer Hauptpetentin eine öffentliche Petition sowie mit Vertrauenspersonen eine Volksinitiative.

Vom 21. bis 23. September 2014 haben der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses an einer Tagung der Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden der Petitionsausschüsse des Bundes und der Länder in Bremen teilgenommen.

Wir haben diverse Petitionen, unter anderem aus der JVA Itzehoe, bekommen. Das ist etwas Besonderes, weil wir von dort sonst keine Petitionen bekommen. Wir haben uns die JVA angesehen und nichts gefunden, an dem man hätte etwas bemängeln können. Wir haben einen Ortstermin durchgeführt - das war nicht in dem Berichtszeitraum, sondern im aktuellen Quartal -, und wir haben überrascht festgestellt, dass die JVA Itzehoe in einem prima Zustand ist, was das Personal angeht, was die Stimmung vor Ort angeht, dass es von keinem einzigen Gefangenen etwas zu meckern gibt und dass auch der Krankenstand in dieser JVA wirklich gering ist.

(Beifall Rasmus Andresen [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN])

Bis auf den nicht ganz aktuellen baulichen Zustand der JVA ist es eine sehr gute JVA.

Außerdem haben wir - wie jedes Quartal - eine große Menge an Petitionen

(Unruhe - Zuruf: Wir haben Zeit!)

- wenn Sie mir zuhören würden, ginge es schneller;

(Beifall PIRATEN)

ich habe noch genug Zeit, wir können auch warten

(Zuruf Peter Eichstädt [SPD])

zum Thema Gebühren für das Fernsehen bekommen. Dazu gibt es regelmäßig Petitionen. Wir können da leider regelmäßig wenig machen, weil es im Staatsvertrag so geregelt ist, dass jeder zahlen muss. Ich gebe Ihnen trotzdem hier zur Kenntnis, dass es durchaus breiten Unmut in der Bevölkerung darüber gibt, dass man diese Gebühren zahlen muss.

Außerdem haben wir eine durchaus ansehnliche Anzahl an Petitionen bekommen, die dazu aufforderten, dass wir keinen Gottesbezug in die Landesverfassung hineinschreiben, aber auch welche, in denen steht, dass wir es hineinschreiben sollen.

(Martin Habersaat [SPD]: Und einigen konn- ten wir helfen! - Heiterkeit)

Der Ausschuss bittet den Landtag, hiervon Kenntnis zu nehmen und die Erledigung der Petitionen zu bestätigen. - Vielen Dank.

(Beifall)

Vielen Dank, Herr Berichterstatter. - Gibt es Wortmeldungen zu dem Bericht? Das ist nicht der Fall. Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Der Ausschuss empfiehlt, den Bericht Drucksache 18/2477 zur Kenntnis zu nehmen und die Erledigung der Petitionen zu bestätigen. Wer der Ausschussempfehlung folgen und so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Abgeordneten von FDP, CDU, die Mehrheit der Piratenfraktion, SSW, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD. Wer lehnt diese Ausschussempfehlung ab? - Das ist der Kollege Dr. Breyer. Wer enthält sich? - Das ist niemand. Damit ist das gegen die Stimme des Abgeordneten Breyer so beschlossen.

Meine Damen und Herren, ich schließe für heute die Beratungen und wünsche Ihnen allen einen guten Abend. Wir sehen uns morgen hier um 10 Uhr wieder.

Die Sitzung ist geschlossen.

Schluss: 18:29 Uhr

Herausgegeben vom Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Landtags - Stenografischer Dienst

Anhang Reden zu Protokoll

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesbeamtengesetzes (LBG)

Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW Drucksache 18/2494 (neu)