Protokoll der Sitzung vom 22.01.2015

(Beifall SPD, PIRATEN und SSW)

Auch für 2014 besteht in Schleswig-Holstein die Aussicht, dass die Zahl zumindest nicht erneut ansteigt. Soweit aus meiner Sicht die wichtigsten Angaben zur repressiven Seite.

Gestatten Sie mir noch einen kurzen Ausblick auf die Prävention und Öffentlichkeitsarbeit. Als Stichwort will ich hier nur kurz den Tag des Einbruchschutzes und eine Vielzahl von Folgeveranstaltungen nennen. Hier bieten Landespolizei und lokales zertifiziertes Handwerk gemeinsam sehr kompetent Informationen an, wie ein jeder sein Hab und Gut

(Minister Stefan Studt)

mit manchmal auch einfachen technischen Zusatzgeräten schützen kann. Dank gilt an dieser Stelle aber auch den Medien, die hierzu sehr aktiv berichten.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Das Fazit des Berichts ist aus meiner Sicht eindeutig: Das Konzept der Landespolizei zur Bekämpfung der Wohnungseinbruchsdiebstähle hat sich bewährt. Der notwendige, hohe personelle und materielle Aufwand ist nicht nur angemessen, sondern mit Blick auf die erhebliche Beeinflussung des Sicherheitsgefühls der betroffenen Menschen auch zwingend geboten.

Die Bekämpfung der Einbruchskriminalität bleibt daher ein Schwerpunkt der Polizeiarbeit in Schleswig-Holstein. Die Bereiche Einsatz und Ermittlung werden von dem 2018 einsetzenden Personalabbau ausdrücklich nicht berührt; im Gegenteil: Bereits kurzfristig wird es in diesen Bereichen durch interne Umschichtungen eine weitere Stärkung geben. Mit ihren klugen Konzepten und engagierten Beamtinnen und Beamten beweist die Landespolizei einmal mehr ihre Einsatzfähigkeit. Dafür gebührt ihnen unser aller Dank und Anerkennung. - Danke.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, PIRATEN und SSW)

Vielen Dank, Herr Minister. - Ich eröffne die Aussprache und erteile dem Abgeordneten Ekkehard Klug von der Fraktion der FDP das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Bei der Bekämpfung der Einbruchskriminalität hat Schleswig-Holstein eine miserable Bilanz vorzuweisen. Lag der Anteil der aufgeklärten Fälle bei Wohnungseinbrüchen 2004, also vor gut zehn Jahren, noch bei 15 %, so ist er bis 2013 auf 10,2 % abgesunken. Ich betone: von 15 % auf 10,2 % abgesunken!

(Beifall FDP)

Angesichts einer Aufklärungsquote von 15,5 % im Bundesdurchschnitt ist dies wirklich ein schlechtes Ergebnis, auch im Vergleich der Bundesländer. In einzelnen Regionen des Landes ist die Situation besonders unbefriedigend, etwa im Kreis Stormarn, wo nur 4,3 % der Wohnungseinbrüche aufgeklärt werden.

Die Landesregierung ist jedoch der Ansicht, dass dieses Land seit November 2012 mit dem Landeskonzept zur Bekämpfung des Wohnungseinbruchs auf einem guten Weg sei; das Konzept habe sich bewährt. Das haben wir eben auch vom Innenminister gehört. Die Regierung verweist dabei darauf, dass die Fallzahlen nicht weiter stiegen, zuletzt sogar leicht zurückgegangen seien. Ich halte dem entgegen, dass die Aufklärungsquote auch nach Einführung dieses Konzeptes weiter abgesunken ist, nämlich von 2012 auf 2013 von 11,3 % auf 10,2 %. Damit haben wir nun den tiefsten Wert der letzten zehn Jahre erreicht.

Nach Auffassung der FDP-Fraktion unterstreichen diese Sachverhalte die Notwendigkeit, dass die bisherigen Personaleinsparungspläne der Landesregierung im Bereich der Polizei aufgegeben werden müssen.

(Beifall FDP und CDU)

Ohne einen verstärkten Personaleinsatz wird es nicht möglich sein, das fortwährende Absinken der Aufklärungsquote bei Wohnungseinbrüchen zu stoppen und die Entwicklung der letzten zehn Jahre umzukehren. Ohne eine solche Umkehr der bisherigen Entwicklung würden das Sicherheitsempfinden der Bürger und damit auch ihr Vertrauen in die Schutzfunktion und in die Handlungsfähigkeit des Staates aber einen empfindlichen und vielleicht sogar nicht mehr reparierbaren Schaden nehmen. Sollten die Bürger eines Tages zu der Auffassung gelangen, dass der demokratische Rechtsstaat nicht in der Lage ist, für den Schutz ihres Eigentums und ihrer Privatsphäre in den eigenen vier Wänden zu sorgen, so würde dies nach meiner Überzeugung zu einer Abwendung von diesem Staat führen - mit unabsehbaren Folgen für unser demokratisches Gemeinwesen. Ich warne Sie davor, dieses Risiko kleinzureden. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall FDP und CDU)

Für die CDU-Fraktion erteile ich dem Herrn Kollegen Axel Bernstein das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte eingangs meiner Rede dreimal Danke sagen: Danke der FDP-Fraktion für diesen Berichtsantrag, Danke an den Minister und seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für den Bericht und natürlich ein besonders herzliches Dankeschön an

(Minister Stefan Studt)

die Beamtinnen und Beamten unserer Landespolizei, die für die positiven Ansätze, die in dem Bericht durchaus zu erkennen sind, die Hauptverantwortung tragen.

(Beifall CDU, SPD, FDP und Burkhard Pe- ters [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Der Dank für den Bericht an das Ministerium soll nicht bloß eine höfliche Floskel sein. Dieser Bericht enthält durchaus Substanz. Er wirft aber auch Fragen auf - wie sollte es anders sein?

Die Gewährleistung der inneren Sicherheit ist eine unumstößliche Kernaufgabe des Landes. Die Schutzpflicht des Staates gegenüber seinen Bürgern ist nicht verhandelbar. Mit Einbruchskriminalität, insbesondere durch Wohnungseinbrüche, wird unmittelbar in die Privatsphäre eingegriffen, in den geschützten Bereich der eigenen Wohnung. Wohnungseinbrüche hinterlassen Spuren bei den Opfern, die weit über den materiellen Schaden hinausgehen. Deswegen ist eine Schwerpunktsetzung an dieser Stelle allemal angebracht.

Die Lage ist dramatisch. Die Anzahl der Wohnungseinbruchsdiebstähle - die Zahl hat mein Vorredner bereits erwähnt -, ist in den vergangenen zehn Jahren von 4.900 auf rund 7.500 angestiegen. Hinzu kommen über 5.400 Einbrüche in Gewerbeobjekte. Auch die Zahl der versuchten Delikte ist von rund 1.900 auf gut 3.000 angestiegen. Regional - auch darauf wurde schon hingewiesen - sieht es zum Teil noch deutlich dramatischer aus. So hat sich die Anzahl der Wohnungseinbrüche im Kreis Stormarn verdoppelt, ebenso in Steinburg und in Kiel. Im Kreis Rendsburg-Eckernförde und in Plön reden wir sogar über eine Verdreifachung.

Ich möchte einmal vorsichtig schätzen: Wenn von jedem Einbruchsdiebstahl und versuchten Einbruchsdiebstahl jeweils vielleicht zwei SchleswigHolsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner als Bewohner der Wohnung oder des Hauses betroffen sind, dann sind das pro Jahr 30.000 Bürger, die von Einbruchskriminalität betroffen sind. Angesichts dessen ist das Absinken der Aufklärungsquote von gut 15 % auf 10,2 % in der Tat eine dramatische Entwicklung.

(Wolfgang Kubicki [FDP]: Die Zahlen sind auch absolut niedriger als 2004 oder 2005!)

Auch diesbezüglich sind die regionalen Befunde noch dramatischer. Die Aufklärungsquote in Steinburg ist im Lauf der letzten zehn Jahre um rund ein Viertel abgesunken. Sie liegt jetzt bei 9,7 %. In Rendsburg-Eckernförde hat sie sich halbiert. Dort

liegt sie bei 9,3 %. Auch in Kiel ist sie auf 8,9 % abgesunken. Weil Einbruchskriminalität zu einem großen Teil organisierte Kriminalität ist, ist ein landesweites Konzept sicher ein erfolgversprechender Ansatz.

Ein Einsatzkonzept auf Grundlage eines umfassenden Lagebildes erscheint sinnvoll. Ob damit ein weiterer Anstieg der Zahlen gestoppt werden kann, bleibt abzuwarten. Dies kann für uns aber auch nur ein Zwischenziel sein; denn 30.000 Opfer Jahr für Jahr sind nicht hinnehmbar.

(Beifall CDU und FDP)

Die eine Frage ist, ob das angewandte Instrumentarium aus Spurensuche und -sicherung, zentraler Auswertung und Analyse sowie erhöhter Kontrolldichte, zum Beispiel in den Gefahrengebieten, ausreichend ist. Es ist auch zu fragen, ob es vor dem Hintergrund der hohen Einbruchszahlen richtig ist, das Konzept bei sinkenden Fallzahlen zum Ende der dunklen Jahreszeit - im Frühjahr und im Sommer - auszusetzen. Nachvollziehbar ist diese Überlegung, da das Konzept erheblich Personal bindet. Daher ist gründlich zu beobachten, ob diese richtige Schwerpunktsetzung nicht zu neuen offenen Flanken an anderer Stelle führt, die dann wieder zu einem Umsteuern, weg von der Einbruchskriminalität, führen müssten.

Der Hinweis auf die personelle Verstärkung mag formal richtig sein. Er muss aber bewertet werden vor dem Hintergrund Ihrer Information, dass die beim Wasserschutz abgezogenen Kräfte, die im Wesentlichen an dieser Stelle eingesetzt werden sollen, Aufgaben übernehmen, die bisher die Wasserschutzpolizei übernommen hat. Wir werden uns sehr genau anschauen, wie groß die Verstärkung am Ende tatsächlich sein wird.

Nicht nachvollziehbar ist für mich die Aussage in dem Bericht: „Es muss jedoch betont werden, dass die Erhöhung der Aufklärungsquote … nicht das vorrangige Ziel des Konzeptes“ ist. Weiter heißt es: „Im Spannungsfeld zwischen Gefahrenabwehr und Strafverfolgung hat die Verhinderung weiterer WED“ - Wohnungseinbruchsdiebstähle - „Priorität.“ - Herr Minister, das ist ein Offenbarungseid. Die Aufklärung von Straftaten ist also kein vorrangiges Ziel der Landesregierung mehr. Potenzielle Täter wird dies freuen. Ich finde diese Haltung schlicht nicht hinnehmbar.

(Beifall CDU und FDP)

Gerade bei einem so schwerwiegenden Eingriff wie einem Einbruchsdelikt haben die Opfer ein Recht

(Dr. Axel Bernstein)

darauf, dass die Aufklärung mit Nachdruck betrieben wird. Das gilt insbesondere, da dieses sogenannte Spannungsfeld kein ermittlungstaktisches Spannungsfeld ist, das sich aus widerstreitenden Zielen in der Ermittlung ergibt, sondern ausschließlich aufgrund nicht ausreichender personeller Ressourcen besteht. Hier rächt es sich, dass von 1998 bis 2005 über 7 % der Stellen bei der Polizei abgebaut wurden.

Bei allem Lob für Teile der Konzeption bleibt am Ende: Mehr und nicht weniger Polizei ist das Gebot der Stunde.

(Beifall CDU, vereinzelt SPD und FDP)

Für die SPD-Fraktion hat die Abgeordnete Simone Lange das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bedanke mich ausdrücklich sowohl für den Antrag als auch für den ausführlichen Bericht. Ich will es vorwegnehmen: Wir freuen uns einfach, dass etwas, was wir hier 2012 mit Innenminister Breitner schon einmal debattiert haben, nämlich dieses Konzept, erste Früchte trägt. Dazu gratuliere ich der Landesregierung.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Was für Polizeibeamte recht nüchtern als ED in Wohnung oder ED in Gewerbeobjekt bezeichnet wird, hat für die Betroffenen meist langfristig negative Folgen. Der Sachschaden ist oft sehr hoch, doch wiegt der psychische Schaden deutlich schwerer. Einbrecher stehlen nämlich nicht nur Gegenstände, sie stehlen den Opfern vor allem das Gefühl, in den eigenen vier Wänden sicher zu sein.

(Beifall SPD und FDP)

Wer noch dazu den Täter auf frischer Tat ertappt, ihm im eigenen Haus gegenübersteht, wird dies sein Leben lang nicht vergessen. Deshalb, Herr Dr. Bernstein, muss oberstes Ziel sein, jede Tat zu verhindern.

(Beifall SPD, CDU und vereinzelt PIRA- TEN)

Es gibt drei Haupttätergruppen, nämlich einmal professionelle Täter, die überregional und länderübergreifend vorgehen. Es gibt örtliche Täter, und

es gibt die Täter, die mit Einbruchdiebstählen zum Beispiel ihre Drogensucht finanzieren.

Insbesondere überregional arbeitsteilig organisierte Berufs- und Gewohnheitstäter - man nennt sie auch mobile Intensivtäter - sind für die Strafverfolgungsbehörden eine ganz besondere Herausforderung; denn sie haben ihre Vorgehensweise derart professionalisiert und perfektioniert, dass sie kaum noch Spuren hinterlassen. Wir wissen zum Beispiel, dass solche Täter bis zu 20 SIM-Karten benutzen, um durch permanentes Wechseln der SIM-Karten und mobiler Endgeräte - Handys, Smartphones, Tablets und so weiter - ihre Kommunikation zu verschleiern. Den so agierenden Tätern auf die Spur zu kommen, ihnen einzelne Taten nachzuweisen, um ihnen das Handwerk zu legen, wird nur dann möglich sein, wenn die Polizei die dafür notwendigen Instrumente an die Hand bekommt.