Ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung war 2007 auch das Telemediengesetz mit seinen Haftungsbegrenzungen für die Zugangsprovider.
Was wir allerdings unter dem Stichwort ,,Clean IT“ von der EU hören, lässt dann doch wieder Zweifel daran aufkommen, ob das wirklich gesagt ist, oder ob die Botschaft, die unter anderem bei ACTA gesendet wurde, auch wirklich angekommen ist. Ich glaube, insoweit müssen wir noch einmal nachlegen.
Zum Thema ,,Sommer-unseres-Lebens“-Entscheidung des BGH und zum Thema offene WLANs haben die Kolleginnen und Kollegen zuvor schon genügend gesagt. Im Ergebnis kann es nicht richtig sein, dass unentgeltliche, offene WLAN-Betreiber mehr haften müssen als kommerzielle WLANBetreiber. Unsere Antwort ist nicht diejenige, die Dr. Bernstein ein bisschen suggeriert hat, sondern unsere Antwort ist, sie müssen gleichgestellt werden.
Wenn man dem anderen Gedanken folgt, dass das Kommunikationsgeheimnis höher zu bewerten sei als das legitime Interesse nach Strafverfolgung bis ins letzte Detail, dann kann die Antwort nur lauten, dass das natürlich genauso haftungspriviligiert werden muss wie bei den kommerziellen W-LAN-Betreibern.
Kommen wir zum Antrag der PIRATEN. Löschpflichten durch Web- und Sharehoster bedürfen dringend einer klaren und nachvollziehbaren Regelung. Herr Dr. Breyer hat das ausgeführt.
Die heutige Rechtslage führt dazu, dass die Hoster im Zweifel löschen, was häufig am Rande der Zensur ist.
Eine vollstreckbare Gerichtsentscheidung scheint aber eine zu hohe Hürde zumindest für den Augenblick zu sein. Schließlich kann es sich bei dem Anspruchsteller auch nicht nur um einen Inhaber von Urheberrechten, sondern auch um einen jungen Menschen handeln, der sich gegen Cybermobbing durch die Veröffentlichung seiner persönlichen Bilder, möglichst noch gespickt mit Adress- und Telefondaten, wehren möchte. Hier sollten wir darüber reden, ob ein vorläufiges Entfernen mit Widerspruchsfrist für den Einsteller der Daten eine schnelle und brauchbare Lösung für diejenigen sein könnte, die sich vielleicht nicht so gut wehren können wie große Firmen.
Zweifellos muss auch der digitale Verbraucherschutz weiter gestärkt werden. Wir haben dazu bereits einiges gehört; man muss nicht allem folgen. Aber die Umsetzung der Cookie-Richtlinie muss übrigens nicht bedeuten, dass Cookies grundsätzlich verboten sind. Ich bin schon sehr dafür: Wenn man bewusst ein Angebot einer Firma wahrnehmen will, wenn man sich also ein Profil erstellen lassen möchte und Vorschläge von einem großen Händler haben möchte, dann soll man das auch tun können. Dies muss aber transparent sein. Das ist der Punkt an der Stelle.
Auffällig beim digitalen Verbraucherschutz ist allerdings die Dickfelligkeit, mit der einige, aber auch wichtige Anbieter schon bestehendes Recht nicht umsetzen. Damit meine ich weniger den deutschen Mittelstand. Hier wird der Gesetzgeber sich überlegen müssen, wie lange er sich das noch anguckt.
Abschließend sage ich: In dem Antrag der PIRATEN gibt es viele positive Ansätze. Wir haben aber noch ein paar Fragen zur Umsetzbarkeit, vor allem zu Ihrem Punkt 10. Da räumen Sie ja ein, dass es geltendes Recht ist über die AGB. Mir fällt eigent
lich keine vernünftige Möglichkeit ein, den Vertragspartner aufzufordern, seine Rechte auch wahrzunehmen, wenn er eine ungültige AGB abgeschlossen hat.
Da sind Sie in Ihrem letzten Punkt auch ein bisschen schwammig. Insoweit bin ich auf eine Umsetzung gespannt. Ich meine, seine persönlichen Rechte muss irgendwie jeder selber im Rahmen des BGB wahrnehmen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Vielen Dank an die PIRATEN für diesen Antrag. Wir teilen vieles davon; ich werde darauf gleich noch kurz eingehen. Wir sehen ihn als eine gewisse Unterstützung und vielleicht auch als einen weiteren Beitrag in der netzpolitischen Debatte an, wo es auf unterschiedlichen Ebenen auch sehr viele Grüne, gerade auch junge Grüne gibt, die dazu arbeiten.
Zu Beginn möchte ich einige grundsätzliche Bemerkungen machen, weil wir so viele netzpolitische Debatten hier im Hause ja noch nicht hatten. Ich glaube, dass das auch deshalb von Bedeutung ist, weil wir dieses Thema einmal ein bisschen grundsätzlicher behandeln können.
Die Steigerung von Transparenz und Teilhabe, die uns durch die Möglichkeiten des Internets geboten werden, haben Gesellschaft und Politik bereits jetzt weltweit nachhaltig verändert. Weltweit sind inzwischen rund zwei Milliarden Menschen online, davon alleine in Deutschland ungefähr 60 Millionen. Debatten zur Netzpolitik sind deshalb mehr als ,,nerdige“ Technikdebatten. Netzpolitik ist Querschnittsaufgabe und längst kein Nischenthema mehr.
Ein immer größerer Teil des Lebens spielt sich für Menschen online ab. Egal, ob man den Jahresurlaub
bucht, Zeitung liest, Kampagnen plant oder über soziale Netze Kontakt zu Freunden hält. Es muss deshalb unsere gemeinsame Aufgabe sein, Freiheit und Privatsphäre im Internet sicherzustellen. Es geht uns um soziale Teilhabe und wirtschaftliche und kulturelle Entfaltungsmöglichkeit.
Wir Grüne unterstützen ebenso wie viele andere hier im Haus die Forderung nach Netzneutralität als Grundpfeiler für ein freies Internet. Als Grüne lehnen wir deshalb Netzsperren als Angriff auf die Demokratie 2.0 entschieden ab.
Doch eigentlich geht es um mehr. Es geht darum, aktiv zu gestalten. Wir Grüne fordern deshalb eine Magna Charta 2.0, eine Grundrechtscharta für das Internet.
Wir dürfen online nicht die Fehler machen, die wir nach dem 11. September 2001 beim Abbau der Grundrechte offline gemacht haben.
Lassen Sie mich zu einem Punkt des Antrags der PIRATEN ein wenig konkreter werden: Wir wollen Technologien fördern, die das Teilen von Internetbandbreite ermöglichen und die Anonymität beim Zugang oder der Nutzung des Internets gewährleisten.
Für uns ist die Möglichkeit der Verwendung von Pseudonymen oder die Anonymität zentraler und rechtlich zu schützender Bestandteil eines freien Internets. Auch vor dem Hintergrund, dass das Telemediengesetz - auch darauf sind einige schon eingegangen - schon heute aus gutem Grund klare Vorgaben macht, indem es die Anbieter von Telemedienangeboten verpflichtet, eine anonyme Nutzung zu ermöglichen, erteilen wir einer sogenannten Klarnamenpflicht eine deutliche Absage.
Lassen Sie es mich ganz deutlich sagen: Vermummungsverbote sind eben auch im Internet der falsche Weg.
und Userinnen im Internet schlampiger umgegangen werden darf als offline. Kurz gesagt: Der Antrag der PIRATEN ist im Kern unterstützenswert. Wie andere Kollegen haben auch wir noch Beratungsbedarf. Ich glaube, dass das ein Thema ist, bei dem es sich lohnt, den Antrag nicht in den Ausschuss abzuschieben - wie es sonst immer heißt -, sondern sich wirklich intensiver mit der Thematik auseinanderzusetzen, um nicht nur im Sinne der Bundesratsinitiative, die folgen soll, Verbesserungen zu erzielen, sondern auch um noch andere Aspekte in dem großen Themenbereich zu diskutieren. Deswegen die Ausschussüberweisung.
- Ja, Christopher Vogt. Dem stimmen wir natürlich sehr gern zu, weil der Grundsatz absolut unterstützenswert ist. Der Teufel - auch das haben Sie schon gesagt - steckt allerdings im Detail.
Wir Grüne teilen viele Aspekte der Bundesratsinitiative der Hamburger und Berliner Landesregierung nicht. Wir sehen da eine ganze Reihe von rechtlichen und fachlichen Problematiken. Beispielsweise hat die Digitale Gesellschaft sehr deutlich diese Kritik zum Ausdruck gebracht. Wir stimmen dem heutigen Signal hier zu, aber wir würden uns wünschen, dass die Landesregierung im Sinne der Kritik, die von einer Bundesratsinitiative aus den anderen Ländern kam, dafür sorgt, dass es noch im laufenden Verfahren Verbesserungen gibt. Wenn das der Konsens ist, dann stimmen wir diesem Antrag sehr gern zu und beraten die Grundsätze mit dem Antrag der PIRATEN danach weiter im Internet. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wie so oft, hinkt der Gesetzgeber der digitalen Wirklichkeit hinterher. Inzwischen kann ich gar nicht mehr zählen, wie viele Vorhaben wir hier