Protokoll der Sitzung vom 20.02.2015

Wenn wir von Sterbe- und Trauerbegleitung reden, dann reden wir bei Weitem nicht nur über die letzten Tage oder Stunden eines sterbenden Menschen. Die Phase, in der unheilbar Kranke und ihre Ange

(Wolfgang Dudda)

hörigen von ihrem Schicksal wissen und begleitet werden wollen, ist oft sehr viel länger, als die meisten unmittelbar denken. Umso wichtiger ist der Einsatz der hier tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, um den Schwerstkranken ein schmerzfreies und würdevolles Leben zu ermöglichen. Hierdurch und durch die soziale Begleitung der Kranken und ihrer Angehörigen wird in dieser letzten Phase ganz konkret zu ihrer Lebensqualität beigetragen. Ich denke, diese Arbeit lässt sich gar nicht hoch genug bewerten.

(Beifall SSW, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Dr. Heiner Garg [FDP] und Wolfgang Dudda [PIRATEN])

Was mich mit Blick auf die hospiz- und palliativmedizinische Versorgung in Schleswig-Holstein freut, ist die Konstanz, mit der alle Landesregierungen der vergangenen 20 Jahre dieses wichtige Thema vorangetrieben haben und bis heute vorantreiben. Gerade weil die finanzielle Situation des Landes schon seit Längerem angespannt ist, will ich hier also auch unseren Vorgängern ausdrücklich für ihren Einsatz danken. So konnte zum Beispiel im Zeitraum zwischen 2007 und 2010 ein flächendeckendes Netz von spezialisierten, ambulanten Angeboten für schwerstkranke und sterbende Menschen aufgebaut und etabliert werden. Dieses ambulante Netz leistet einen sehr wertvollen Beitrag zur insgesamt guten Versorgungssituation und ist mittlerweile nicht mehr wegzudenken.

Aus Sicht des SSW ist eins völlig klar: Was bei der Versorgung kranker Menschen gilt, gilt bei der Versorgung von Schwerst- und Sterbenskranken allemal: Ihre Wünsche und Bedürfnisse und ihre Lebensqualität müssen im Zentrum unserer Bemühungen stehen. Selbst wenn eben keine Aussicht mehr auf Lebensverlängerung oder Heilung besteht, haben diese Menschen natürlich ein Recht auf Zuwendung, Betreuung und höchstmögliche Lebensqualität.

(Beifall SSW, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vereinzelt CDU, Beifall Dr. Hei- ner Garg [FDP] und Wolfgang Dudda [PI- RATEN])

Dies sicherzustellen, ist eine Daueraufgabe, die wir selbstverständlich auch in Zukunft erfüllen wollen und erfüllen werden.

Es ist richtig, dass ich mit dem Kollegen Dudda über Verschiedenes gesprochen habe. In einem sind wir uns ganz einig: Es darf keine Denkverbote geben. Ob die Kommerzialisierung das Richtige ist oder nicht, dazu will ich hier nicht Stellung neh

men, aber Denkverbote darf es eben nicht geben. Darüber sind wir uns ganz einig. - Jo tak.

(Beifall SSW, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vereinzelt CDU, FDP und PIRA- TEN)

Vielen Dank. - Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor, deshalb schließe ich die Beratung.

Es ist, wenn ich es richtig verfolgt habe, der Antrag gestellt worden, im Ausschuss weiter darüber zu beraten. Deshalb frage ich Sie: Wer den Bericht der Landesregierung Drucksache 18/2481 zur abschließenden Beratung dem Sozialausschuss überweisen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit ist dies einstimmig so beschlossen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 22 auf:

Vierter Bericht zur Durchführung des Gesetzes zur Gleichstellung der Frauen im öffentlichen Dienst - Vierter Gleichstellungsbericht (2009 - 2013)

Bericht der Landesregierung Drucksache 18/2498

Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Die Reden werden zu Protokoll gegeben. Ich schlage vor, den Bericht der Landesregierung dem Sozialausschuss zur abschließenden Beratung zu überweisen. Wer diesem Vorschlag folgen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit ist auch dies einstimmig so beschlossen.

Nun rufe ich die Tagesordnungspunkte 24 und 26 auf:

Gemeinsame Beratung

a) Situation der Hochschulen des Landes Schleswig-Holstein

Bericht der Landesregierung Drucksache 18/2667

b) Bericht über die Entwicklungen im Hochschulbereich der Zielvereinbarungsperiode 2009 bis 2013; Berichtsraum 1. Januar 2009 bis 31. Dezember 2013

Bericht der Landesregierung Drucksache 18/2689 (neu)

(Flemming Meyer)

Auch hier ist eine Aussprache nicht vorgesehen. Die Reden werden zu Protokoll gegeben. Ich schlage Ihnen vor, die Berichte der Landesregierung Drucksache 18/2667 sowie 18/2689 (neu) dem Bildungsausschuss zur abschließenden Beratung zu überweisen. Wer diesem Vorschlag folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! Enthaltungen? - Damit ist auch dies einstimmig so beschlossen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir nähern uns dem Ende dieser Tagung.

Ich rufe die Sammeldrucksache auf:

Sammeldrucksache über Vorlagen gemäß § 63 Absatz 1 a der Geschäftsordnung des SchleswigHolsteinischen Landtags

Drucksache 18/2718

Wir kommen nunmehr zur Abstimmung über die Sammeldrucksache. Die Voten für die einzelnen Tagesordnungspunkte, für die eine Gesamtabstimmung nach § 63 Absatz 1 a der Geschäftsordnung vorgesehen ist, entnehmen Sie bitte der Ihnen vorliegenden Drucksache 18/2718. Voraussetzung für die Abstimmung ist, dass keine Abgeordnete oder

kein Abgeordneter widerspricht. - Das ist offenbar nicht der Fall.

Ich weise auf folgende Änderung hin: Zu Tagesordnungspunkt 2, Gesetz zum 16. Rundfunkänderungsstaatsvertrag, ist die Beschlussempfehlung Drucksache 18/2703 als neu herausgegeben worden. Diese Neufassung ist damit Gegenstand der Sammeldrucksache. Wir kommen jetzt zur Abstimmung. Wer mit der Übernahme der Empfehlung entsprechend der Sammeldrucksache 18/2718 einschließlich der eben bekanntgegebenen Änderung einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit ist auch dies einstimmig so bestätigt.

Ich schließe die Tagung und teile Ihnen abschließend mit, dass die 31. Tagung des Landtags am Mittwoch, dem 18. März 2015, um 10 Uhr, hier beginnen wird. Bis dahin wünsche ich Ihnen allen eine gute Zeit.

Die Sitzung ist geschlossen.

Schluss: 14:09 Uhr

(Vizepräsidentin Marlies Fritzen)

Herausgegeben vom Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Landtags - Stenografischer Dienst

Anhang Reden zu Protokoll

Vierter Bericht zur Durchführung des Gesetzes zur Gleichstellung der Frauen im öffentlichen Dienst - Vierter Gleichstellungsbericht (2009 - 2013)

Bericht der Landesregierung Drucksache 18/2498

Herr Präsident! Seit 20 Jahren wird die Gleichstellung von Frauen im öffentlichen Dienst mit dem Gleichstellungsbericht alle vier Jahre dokumentiert. Man könnte meinen, dass man nun - nach 20 Jahren - auch einmal am Ziel sei. Am Ziel sind wir noch lange nicht, aber es gibt seit Jahren eine eindeutige Tendenz. Es geht voran mit der Gleichstellung von Frauen und Männern in Schleswig-Holstein. Die Gesamtsituation hat sich auch dieses Mal, im vierten Berichtszeitraum von 2009 bis 2013, weiter verbessert.

Dazu ein paar Fakten: Bei gleichem Beschäftigungsvolumen stellen Frauen mit einem Anteil von 52,3 % die Mehrheit der Beschäftigten im öffentlichen Dienst. Besonders hervorzuheben ist die erstmalige Ausgewogenheit der Geschlechter auch bei den Besoldungsgruppen A13 bis A16. Das war vor fünf Jahren noch nicht so. Wir sehen, gleichstellungspolitische Maßnahmen wirken, aber bedauerlicherweise sehr, sehr langsam.

Aber gerade in den höheren Leitungsfunktionen und vor allem in den B-Besoldungen stehen wir nahezu auf demselben Stand wie vor fünf Jahren. Hier hat sich fast nicht verändert. Nur etwa jede fünfte Stelle in dem B-Besoldungsbereich ist mit einer Frau besetzt. Eine Ursache dafür ist, dass Frauen viel häufiger in Teilzeit beschäftigt sind. Von den 17.287 Teilzeitbeschäftigten des Landes sind 86,2 % Frauen. In der Elternzeit beträgt der Frauenanteil sogar 94,3 %. Nur 41,8 % aller Vollzeitbeschäftigten sind Frauen - immer noch mit der Auswirkung, das Teilzeitbeschäftigung meistens schlechter bewertet und beurteilt wird und mit der Erschwernis, legt man den 94-prozentigen Anteil der Frauen an der Elternzeit zu Grunde, der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Dieses zu bewältigen und in den Einklang zu bringen, ist meistens immer noch reine Frauensache.

Wir dürfen nicht aufhören, alle gemeinsam an einer besseren und passgenauen Betreuung unserer Kin

der aller Altersgruppen zu arbeiten. Eine gute Kinderbetreuung, die bedarfsorientiert und qualifiziert ist, ist der wichtigste Garant für die Chancengleichheit und Chancengerechtigkeit von Frauen und Männern. Nicht allein nur Frauen sollten sich um Möglichkeiten kümmern müssen, um Erwerbsarbeit und Familienarbeit optimaler miteinander zu verbinden.

Die im Bericht aufgezeigten kleinen, aber stetigen Verbesserungen basieren auch auf der Tatsache, dass die Kinderbetreuung in den letzten Jahren stetig besser geworden ist. Der massive Ausbau von Krippenplätzen und der Rechtsanspruch auf Betreuung von unter Dreijährigen seit 2013 hat elementar dazu beigetragen, genauso wie der Ausbau der offenen und gebundenen Ganztagsschulen. Trotzdem gibt es so etwas wie die sogenannte gläserne Decke für Frauen. Wir finden es ganz deutlich und offen im Bericht. Diese „gläserne Decke“ steht einer wirklichen Gleichstellung immer noch im Weg. Wir müssen umdenken! Führungskräfte müssen nicht automatisch in Vollzeit arbeiten, um erfolgreich zu leiten und zu führen.

Die Erziehung von Kindern und die Betreuung von Angehörigen ist immer noch hauptsächlich die Angelegenheit von Frauen. Es braucht einen Appell an die Männer, wesentliche Teile dieser Sorgearbeit für die Kinder und auch die Pflege kranker und alter Angehöriger zu übernehmen. Das muss Schule machen! Dazu brauchen wir mehr Akzeptanz und mehr praktische Vorbilder. Es ist nicht immer automatisch der Beste, der am längsten im Büro sitzt. Herzlichen Dank.

Herr Präsident! Die Gleichstellungsarbeit gleicht einem Hindernislauf über eine Marathonstrecke. Hierbei eine Spitzenzeit hinzulegen, haben wir längst verpasst. Seit Langem gilt nur noch durchhalten, weitermachen und Ziel erreichen. Was ich hier nicht gelten lasse, ist das Mantra, der Weg sei das Ziel. Nein, meine sehr verehrten Herren und Damen, wir stellen anhand des Gleichstellungsberichtes fest, dass wir die Hosenbeine noch einmal ordentlich hochkrempeln müssen, um nun auch die letzten Hindernisse zu überwinden.

Der Gleichstellungsbericht 2014 zeigt auf, dass wir ein gutes Stück weitergekommen sind. Angesichts dieser zentralen Befunde hat die Landesregierung

für die laufende Legislaturperiode eine nachhaltige Förderung der Aufstiegs- und Karrieremöglichkeiten von Frauen initiiert:

Die Landesregierung hat mit Kabinettsbeschluss vom 1. Juli 2014 zur geschlechterparitätischen Gremienbesetzung einen Meilenstein in der Gleichstellung gelegt.