Meine Damen und Herren, für die Landesregierung hat Innenminister Studt bereits im Zuge der Terrorereignisse von Paris Anfang Januar deutlich erklärt, dass sich Schleswig-Holstein auf Europaund auf Bundesebene im Bundesrat und in der Innenministerkonferenz gegen jede Form der Vorratsdatenspeicherung einsetzen will.
In den Debattenbeiträgen gab es einige Beispiele, die darauf hindeuten, dass letztlich alle das Gleiche gelesen haben. Daher will ich ein weiteres Beispiel dafür nennen, warum dies für uns in SchleswigHolstein, für die Landesregierung, kein Thema ist, denn es ist richtig, dass die Vorratsdatenspeicherung keine Wirkung erzielt hat. Dazu gibt es Studien.
Für die Allgemeinbildung kann ich hinzufügen, dass es auch eine dänische Studie gegeben hat. Dort hat man schon 2006 die EU-Richtlinie umgesetzt. Man hat sie 2012 evaluiert und herausgefunden, dass es in diesem Jahr nur einmal eine Nachfrage oder eine Anwendung gegeben hat. Man hat die EU-Richtlinie dann nach dem EuGH-Urteil ausgesetzt, und sie ist nicht wieder in Kraft getreten. Dies sage ich zur Ergänzung des norwegischen Beispiels.
Meine Damen und Herren, die Landesregierung spricht sich also gegen jede Form der Vorratsdatenspeicherung aus.
Das war und ist die Haltung der Landesregierung. Da es scheinbar noch einmal wiederholt werden muss: In diesem Sinne hat Ministerpräsident Torsten Albig auf dem Landesparteitag der SPD am vergangenen Wochenende noch einmal ausdrücklich bekräftigt, dass es mit seiner Landesregierung keine Vorratsdatenspeicherung geben wird. Ich bedauere sehr, dass der Herr Ministerpräsident nicht gleichzeitig bei dem Landesparteitag der PIRATEN war. Das hätte ich vielleicht anregen sollen.
Ich sagte dies, weil der Kollege Patrick Breyer scheinbar das andere nicht so richtig gelten ließ. Wie dem auch sei, das ist unmissverständlich. Es entspricht genau dem, was im Koalitionsvertrag von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW vereinbart worden ist. Auch das haben Sie schon gehört, meine Damen und Herren. In dem Koalitionsvertrag wird die vorsorgliche Speicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten als hoch problematischer Eingriff in die Grundrechte bezeichnet. Weil dies anscheinend notwendig ist, möchte auch ich noch einmal aus dem Koalitionsvertrag zitieren:
„Deshalb werden wir uns auf Europa- und Bundesebene, im Bundesrat und der Innenministerkonferenz gegen jede Form der Vorratsdatenspeicherung einsetzen.“
Das haben wir vereinbart, und das wird auch weiter unser Handeln leiten. Das ist auch in Leichter Sprache nicht interpretationsfähig. Das gilt erst recht mit Blick auf die Entscheidung des Europäischen
Gerichtshofs, wie ich es vorhin schon ansprach. Der EuGH hat die EU-Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung von Daten bekanntlich für ungültig erklärt. Nicht nur das, er hat außerdem, wie zuvor bereits das Bundesverfassungsgericht, die Hürden für eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung so hoch gelegt, dass viele Fachleute sagen, die Vorratsdatenspeicherung ist tot. Ich weiß, ich wiederhole auch hier etwas, was schon gesagt worden ist.
Doch auch dann, wenn man das nicht so absolut betrachten mag, erkennt man: Ein nationaler Alleingang verbietet sich. Ich selbst habe daher auf der Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister im Juni 2014 einen Antrag Sachsens ausdrücklich unterstützt, mit dem der Bundesminister für Justiz und Verbraucherschutz gebeten werden sollte, sich sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene entschieden dafür einzusetzen, von gesetzgeberischen Maßnahmen zur Wiedereinführung einer anlasslosen und verdachtsunabhängigen Vorratsdatenspeicherung abzusehen. Wir werden auch weiterhin auf allen Ebenen alles in unserer Macht Stehende unternehmen, um der Einführung einer anlass- und verdachtslosen Vorratsdatenspeicherung entgegenzutreten. Dies war, ist und bleibt die Position der Landesregierung. Auch das sage ich zum dritten Mal.
Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen zur Abstimmung. Ich bitte um ein Zeichen der Fraktionen, ob über eine Überweisung oder in der Sache abgestimmt werden soll. - Ich sehe ein Nicken bei der Abstimmung in der Sache. Daher stimme ich jetzt in der Sache ab.
Wer in der Sache zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. - Das sind die Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, PIRATEN und die Abgeordneten des SSW. - Wer stimmt gegen diesen Antrag? - Das ist die CDUFraktion. - Gibt es Enthaltungen? - Das ist nicht der Fall.
Meine Damen und Herren, ich schließe die Sitzung bis morgen früh 10 Uhr. Ich wünsche Ihnen gute Gespräche, gute Unterhaltung und eine gute Nacht. Tschüs.
CDU Hans-Jörn Arp Ja Dr. Axel Bernstein Ja Johannes Callsen Ja Astrid Damerow Ja Volker Dornquast Ja Heike Franzen Ja Hauke Göttsch Ja Daniel Günther Ja Hartmut Hamerich Ja Karsten Jasper Ja Klaus Jensen Ja Tobias Koch Ja Peter Lehnert Ja Jens-Christian Magnussen Ja Hans Hinrich Neve Ja Petra Nicolaisen Ja Barbara Ostmeier Ja Katja Rathje-Hoffmann Ja Heiner Rickers Ja Klaus Schlie Abwesend Peter Sönnichsen Ja Rainer Wiegard Ja
SPD Torsten Albig Abwesend Wolfgang Baasch Nein Dr. Kai Dolgner Nein Peter Eichstädt Nein Kirsten Eickhoff-Weber Nein Martin Habersaat Nein Bernd Heinemann Nein Birgit Herdejürgen Nein Thomas Hölck Nein Simone Lange Nein Serpil Midyatli Nein Birte Pauls Nein Tobias von Pein Nein Regina Poersch Nein Beate Raudies Nein Sandra Redmann Nein Thomas Rother Nein Olaf Schulze Nein Dr. Ralf Stegner Nein Kai Vogel Nein
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Rasmus Andresen Nein Dr. Marret Bohn Abwesend Anke Erdmann Nein Marlies Fritzen Nein Eka von Kalben Nein Detlef Matthiessen Nein Burkhard Peters Nein Ines Strehlau Nein Dr. Andreas Tietze Nein Bernd Voß Nein
FDP Dr. Heiner Garg Ja Anita Klahn Ja Dr. Ekkehard Klug Ja Wolfgang Kubicki Ja Oliver Kumbartzky Ja Christopher Vogt Ja
PIRATEN Angelika Beer Ja Dr. Patrick Breyer Ja Wolfgang Dudda Ja Uli König Ja Sven Krumbeck Ja Torge Schmidt Ja