Protokoll der Sitzung vom 20.05.2015

Dienststellen zu Übergriffen kommen. Aber das ist ja eigentlich nicht der Kern der Sache, sondern man kann überall im Leben, auch im Privatleben, irgendwelchen gewalttätigen Auseinandersetzungen ausgesetzt werden. Da müssen die Konsequenzen überall gleich sein.

Für uns als SSW gilt, dass gewalttätige Übergriffe egal, gegen wen und in welchem Zusammenhang insgesamt als Tat gleich behandelt werden müssen. Mensch ist Mensch. Deshalb kann man bei Straftatbeständen keine Unterschiede machen.

Ein generelles Heraufsetzen des Strafmaßes halten wir für die falsche Lösung. Wir stehen denjenigen kritisch gegenüber, die das Strafmaß heraufsetzen wollen und so versuchen, mögliche Täter abzuschrecken. Der Kollege Kubicki beziehungsweise der Kollege Dudda hat eben deutlich gemacht: Wenn man in seiner Wahrnehmungsfähigkeit eingeschränkt ist, hilft auch das beste Gesetz nicht.

Einen solchen Wunsch halten wir für völlig rückwärtsgewandt. Wir vom SSW bezweifeln stark, dass die Einführung einer Law-and-Order-Politik Straftaten verhindern kann.

Für uns muss es vor allem darum gehen, dass es eine Möglichkeit gibt, die Menschen fest in die Gesellschaft integrieren und resozialisieren zu können. Das Strafgesetzbuch ermöglicht dies eindeutig, und daran wollen wir vom SSW festhalten. Vor allem beinhaltet eine echte Integration verschiedene Maßnahmen, die sich nur schwer per Gesetz regulieren lassen, nämlich jemanden, der zuhört, ein Jobangebot oder auch ein Zuhause oder andere Maßnahmen. Es ist viel komplizierter, wie man mit diesen Menschen umgehen sollte, als es der Vorschlag der CDU suggeriert. Eine zweite Chance kann man sich meistens nicht selbst zuteilen. Das müssen andere tun. Genau hier müssen wir als Gesellschaft auch einen Beitrag leisten. In dieser Haltung mögen wir uns sicherlich von anderen unterscheiden. Diese unterschiedlichen Ansätze werden sich dann auch im Bundesrat widerspiegeln.

Aus Sicht des SSW ist der hessische Vorschlag in seiner jetzigen Form jedenfalls nicht unterstützenswert. Vielmehr geht es doch darum, die Ursachen, die hinter den Frankfurter und ähnlichen Ereignissen stehen, auszumachen und zu analysieren. Die Ursachenforschung wird wahrscheinlich nicht dazu führen, dass in Zukunft weniger oder mehr Demonstrationen oder andere Begegnungen zwischen Bürgern und Beamten in Gewalt umschlagen, jedoch kann sie im Umgang mit solchen Übergriffen eine Hilfestellung geben. Genau jene Hilfestellungen

sollten wir uns zunutze machen. Wir müssen eine solche Großdemo verstehen lernen.

Eine Politik der harten Hand halten wir vom SSW nicht für besonders zielführend. Vielmehr sendet sie ein falsches Signal, denn es geht - auch das hat der Kollege Dudda eben zu Recht gesagt - um das gesellschaftliche Klima und darum, eine Aufgabe zu lösen, die ein bisschen vielschichtiger ist, die etwas damit zu tun hat, wie man mit Menschen, die möglicherweise Fehler begangen haben, umgeht, wie man ihnen eine Chance gibt, wieder zurückzukehren.

Es geht auch um eine gesellschaftliche Grundlage, wie wir sie jetzt haben. Da hilft ein Law-and-OrderGesetz nicht, das hilft auch der Polizei nicht. Die körperliche Unversehrtheit ist im Strafrecht umfassend geregelt. Auch das haben schon einige gesagt. Was hier vorgeschlagen wird, ist ein populistischer Schnellschuss, der niemandem wirklich hilft. Deshalb kann man den Antrag getrost ablehnen.

(Beifall SSW, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und PIRATEN)

Weitere Wortmeldungen aus dem Parlament gibt es nicht. Jetzt hat für die Landesregierung die Ministerin für Justiz, Europa und Kultur, Anke Spoorendonk, das Wort.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Menschen, die ihre Arbeitskraft in den Dienst der Allgemeinheit stellen, indem sie anderen helfen und diese beschützen, verdienen nicht nur höchste Anerkennung und Respekt, sondern natürlich auch den konsequenten Schutz durch unsere Rechtsordnung. Das gilt für Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte wie für Einsatzkräfte der Feuerwehr. Das gilt für Justizvollzugsbeamtinnen und Justizvollzugsbeamte, für Ärztinnen und Ärzte wie für Sanitäterinnen und Sanitäter der Rettungsorganisationen. Das gilt ebenso für alle anderen Stellen, an denen Menschen unserer Gesellschaft im Dienste der Allgemeinheit tätig werden und sich dabei immer wieder auch Gefahren aussetzen. Unser Gemeinwesen könnte ohne ihre Arbeit nicht bestehen. Wir müssen diese Menschen effektiv schützen, selbstverständlich auch mit den Mitteln des Strafrechts.

Die erwähnten Krawalle anlässlich der Einweihung des EZB-Neubaus im März in Frankfurt sind ein

(Lars Harms)

trauriges Beispiel dafür, welchen Gefahren Polizistinnen und Polizisten, aber auch Feuerwehrleute und Rettungskräfte im Dienst ausgesetzt sind. Kein Rechtsstaat darf tatenlos zusehen, wenn Polizeikräfte mit Pflastersteinen beworfen und Autos in Brand gesetzt werden. Versuche, derartige Taten zu relativieren oder sogar politisch zu entschuldigen, weisen wir mit aller Deutlichkeit zurück.

(Beifall SSW, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und PIRATEN)

Hier darf keine falsche Nachsicht herrschen, und die gibt es in der Praxis auch nicht.

Aber brauchen wir weiter gehende strafrechtliche Regelungen, brauchen wir ein Sonderstrafrecht für Polizisten und andere Einsatzkräfte? - Wenn es uns wirklich um die Sache geht, lautet die Antwort nein, und sie kann auch nicht anders lauten.

(Beifall SSW, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Der von der CDU-Fraktion unterstützte Gesetzentwurf aus Hessen räumt in seiner Begründung selbst ein, praktisch alle vom Gesetzentwurf erfassten Fallgestaltungen seien schon heute unter Strafe gestellt. Alles, was der dort vorgeschlagene § 112 StGB enthalten soll, ist auch nach geltendem Recht schon strafbar. Das ist heute Tenor der gesamten Debatte gewesen.

Bei tätlichen Angriffen gelten neben der Sondervorschrift des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte dieselben Strafvorschriften wie für alle Bürgerinnen und Bürger, die Opfer einer Straftat werden. Werden Polizeibeamtinnen oder Polizeibeamte bei einem Angriff verletzt, genötigt oder beleidigt, so handelt es sich um Körperverletzung, Nötigung oder Beleidigung. Damit werden entsprechende Taten gegen Polizisten und Einsatzkräfte selbstverständlich bestraft. Ein Sonderstrafrecht für einzelne Berufsgruppen, also ein Berufsgruppenstrafrecht, brauchen wir hingegen nicht.

(Beifall SSW, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und PIRATEN)

Das wäre auch systemwidrig. Der richtige Ort, um bei diesen Taten Besonderheiten des Einzelfalls zu berücksichtigen, ist die Strafzumessung.

(Beifall SSW, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und PIRATEN)

Dafür bedarf es keiner Gesetzesänderung, wobei ich mir im Nachgang der Debatte auch überlegt habe: Wie wollten wir dann vor dem Hintergrund einer solchen Änderung mit Menschen umgehen, die

Zivilcourage gezeigt haben, die verletzt worden sind, die zu Tode gekommen sind, weil sie Zivilcourage zeigen? Sind sie dann weniger wert als diejenigen, die jetzt vom neuen Straftatbestand erfasst werden sollen?

(Beifall SSW, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und PIRATEN)

Fakt ist doch: Bei schweren Ausschreitungen wie denen in Frankfurt finden schon heute Straftatbestände mit wesentlich höheren Strafrahmen Anwendung, als in der hessischen Initiative vorgesehen sind. Werden Pkw in Brand gesetzt, so ist dies eine Brandstiftung, die als Verbrechen mit einer Freiheitsstrafe von nicht unter einem Jahr bedroht ist. Werden Steine gegen Polizeibeamte geworfen, stellt dies eine gefährliche Körperverletzung dar, die mit Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis zehn Jahren bedroht ist. Daneben besteht für einen Straftatbestand, wie ihn Hessen vorschlägt, also schlicht kein Bedarf.

Darum wiederhole ich, was schon mehrfach gesagt worden ist: Für bloße Symbolpolitik ist dieses Thema nun wirklich viel zu ernst.

(Beifall SSW, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und PIRATEN)

Auch die zweite Forderung des Gesetzentwurfs, Geldstrafen bei Übergriffen auf Polizisten von vornherein auszuschließen, halte ich nicht für den richtigen Weg. Im Vergleich zu einer Bewährungsstrafe trifft manche Geldstrafe den Täter durchaus viel härter. Zum anderen halte ich es für falsch zu glauben, dass Strafen umso wirksamer sind, je höher sie ausfallen. Auch das ist ja schon gesagt worden.

Viel wichtiger ist es, dass diese Taten konsequent verfolgt und geahndet werden. Hierfür bietet das Strafgesetzbuch alle notwendigen Voraussetzungen. Diese Möglichkeiten werden auch genutzt. Ich kann Ihnen versichern: Die Staatsanwaltschaften dieses Landes stehen seit jeher in engem Kontakt mit der Polizei, wenn es um die Verfolgung von Übergriffen auf Polizei und Rettungskräfte geht. Solche Taten stehen stets und ständig im besonderen Fokus der Strafverfolgungsbehörden, und das wird auch künftig so sein.

Das ist das Signal, das wir heute an Polizei und Einsatzkräfte senden wollen: Wir nehmen nicht hin, dass ihr angegriffen werdet. Wir weisen Versuche, diese Taten zu relativieren, entschieden zurück. Wir verfolgen diese Taten mit allen Mitteln des Straf

(Ministerin Anke Spoorendonk)

rechts. Ein Gesetzentwurf, der Lücken schließt, wo keine sind, hilft hingegen niemandem.

(Beifall SSW, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und PIRATEN)

Weitere Wortmeldungen aus dem Parlament und von der Landesregierung liegen nicht vor. Einen Überweisungsantrag habe ich nicht gesehen.

Dann kommen wir jetzt zur Abstimmung in der Sache. Wer dem Antrag Drucksache 18/2946 seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Abgeordneten der CDU-Frak

tion. Wer diesen Antrag ablehnt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. - Das sind alle anderen Fraktionen und der SSW. Dann ist dieser Antrag mit der Mehrheit des Hauses abgelehnt.

Wir sind am Schluss der heutigen Debatten. Ich wünsche Ihnen einen angenehmen Abend, gute Gespräche, und wir sehen uns morgen um 10 Uhr zur Fortsetzung der Plenartagung wieder. Die Sitzung ist geschlossen.

Schluss: 18:13 Uhr

(Ministerin Anke Spoorendonk)

Herausgegeben vom Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Landtags - Stenografischer Dienst