Protokoll der Sitzung vom 20.05.2015

Herr Meyer, vielleicht gestatten Sie mir noch kurz eine Bemerkung an den Kollegen Dudda: Den Be

(Wolfgang Dudda)

richtsantrag der FDP-Fraktion kann man nicht überweisen, weil er sich durch den Bericht der Ministerin erledigt hat. Aber ich nehme an, das ist formal für Sie auch in Ordnung. Wir werden nachher über die Überweisung des inhaltlichen Sachantrags der CDU abstimmen. - Entschuldigung, Herr Kollege Meyer, das hätte ich auch vorher sagen können. Jetzt haben Sie das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! In vielen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens haben sich die Voraussetzungen in den letzten Jahrzehnten erheblich verändert und sind in weiten Teilen komplexer geworden. Die Herausforderungen des Berufs- und Alltagslebens sind gestiegen, und beides unter einen Hut zu bringen, ist zum Teil nur mit sehr hohem organisatorischem Aufwand zu managen. Generationsübergreifend unter einem Dach zusammenlebende Familien gibt es kaum noch, sodass die Großeltern eben nicht mehr helfend einspringen können.

Auf der anderen Seite gibt es aber den Wunsch nach familiärem Zusammenhalt, nach stabilen Beziehungen und nach Gemeinschaft. Diesem Grundgedanken folgend wurde 2006 das Aktionsprogramm „Mehrfamilienhäuser I“ vom Bund ins Leben gerufen. Es wurden seinerzeit 500 soziale Einrichtungen im gesamten Bundesgebiet ausgewählt, die das Zusammenleben der Generationen fördern sollen. Die Mehrgenerationenhäuser sind Begegnungsstätten für Jung und Alt. Dort trifft man sich im öffentlichen Raum, um die Begegnung der Generationen zu ermöglichen. Der Austausch von Erfahrungen, Interessen und Kompetenzen wird zum generationenübergreifenden Geben und Nehmen.

Mit der Einrichtung dieser Häuser wurde ein bundesweites Netzwerk von sozialen Dienstleistungszentren aufgebaut - für Menschen aller Generationen. Bundesweit wurde in nahezu jedem Landkreis oder jeder kreisfreien Stadt mindestens ein Mehrgenerationenhaus etabliert. Die finanzielle Unterstützung erfolgt durch das Bundesfamilienministerium, die kommunale Ebene und andere Träger.

Bereits 2011 hat es hier im Landtag Anträge zum Aktionsprogramm Mehrgenerationenhäuser gegeben. Die Intention der damaligen Anträge ging durchaus in die gleiche Richtung wie heute. Alle waren sich seinerzeit einig, dass das Programm Mehrgenerationenhäuser erfolgreich ist und man sich für den Erhalt und die Weiterentwicklung einsetzt. Ein gemeinsamer Antrag war jedoch nicht

hinzubekommen, und letztendlich haben die regierungstragenden Fraktionen ihrem Antrag zugestimmt. Meine Kollegin Frau Bohn hat schon auf einen Punkt im CDU/FDP-Antrag hingewiesen, in dem steht: Aufgrund der Haushaltssituation ist es dem Land Schleswig-Holstein nicht möglich, eine Reduzierung der Bundesförderung der Mehrgenerationenhäuser in Schleswig-Holstein zu kompensieren.

Heute wissen wir, dass die Finanzierung durch den Bund auch nach 2011, also für das Aktionsprogramm „Mehrgenerationenhäuser II“, gesichert ist. Die ursprüngliche Deadline für das Aktionsprogramm II war für Ende 2014 vorgesehen, doch der Bund hat das Programm bis Ende 2015 verlängert.

Das heißt, wir stehen heute vor einer ähnlichen Situation wie im Jahr 2011. Also wie geht es nach 2015 weiter? - Für den SSW möchte ich sagen, dass sich die Vorzeichen im Prinzip nicht so gravierend geändert haben. Wir reden immer noch über ein erfolgreiches Programm, das vom Bund initiiert wurde. Die Rahmenbedingungen seinerzeit waren klar. Die Finanzierung der Mehrgenerationenhäuser erfolgte aus Bundesmitteln und aus Mitteln der Standortkommune, denn dort sind sie Teil des sozialen Netzwerks. Schleswig-Holstein ist immer noch ein Konsolidierungsland. An diesen grundlegenden Voraussetzungen hat sich seit 2011 aus meiner Sicht nichts geändert.

Nun wissen wir, dass auf Bund-Länder-Ebene Gespräche stattfinden, wie das Aktionsprogramm auch nach 2015 fortgeführt werden kann. Hier sehe ich weiterhin vor allem den Bund in der Pflicht. Wir werden aber im Rahmen unserer Möglichkeiten die Mehrgenerationenhäuser hier im Land weiter unterstützen. - Jo tak.

(Beifall SSW, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Zu einem Dreiminutenbeitrag erteile ich Herrn Abgeordneten Dr. Heiner Garg von der FDP-Fraktion das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Sehr geehrte Frau Ministerin, Sie haben in Ihrem Bericht, den Sie zum FDP-Antrag abgegeben haben, bedauerlicherweise zum letzten Halbsatz nichts gesagt.

(Ministerin Kristin Alheit: Doch!)

(Vizepräsidentin Marlies Fritzen)

Sie haben nicht gesagt, ob Sie für eine landeseigene Finanzierung sind. Kollege Meyer, ich will darauf hinweisen: Diese Forderung aus dem Punkt zwei stammt aus dem Unionsantrag. Es ist kein CDU/FDP-Antrag, weil ich die Forderung aus einer Mitfinanzierung durch das Land ausgesprochen kritisch sehe und deswegen die Ministerin ausdrücklich bitten möchte, wenn sie morgen auf der JFMK ist, sich dafür starkzumachen, so wie das die letzte Landesregierung im Übrigen erfolgreich - bis Ende 2015 - getan hat, dass die Finanzierung der Mehrgenerationenhäuser durch den Bund weiter stattfindet.

Ich halte von dieser Form der Mischfinanzierung überhaupt nichts, die in der Regel das Ergebnis von Vermittlungsausschussrunden ist. Damit die Länder bei anderen Punkten zustimmen, wirft der Bund den Ländern für drei Jahre etwas hin und sagt am Ende: Wenn das Angebot angenommen wird, wenn es erfolgreich gewesen ist, guckt, wie ihr nach den drei Jahren zurechtkommt. Das ist keine dauerhafte Finanzierung.

Ich möchte, dass die Finanzierung der Mehrgenerationenhäuser auf einem gesicherten Fundament steht. Es ist ein sinnvolles und vernünftiges Angebot in einer älter werdenden Gesellschaft. Dort werden Bedürfnisse von Alt und Jung tatsächlich zusammengebracht. Frau Ministerin, gehen Sie deswegen klar und streng mit der Forderung an den Bund, sich hier nicht aus der Verantwortung zu stehlen.

Wenn dem Wunsch des Kollegen Dudda nach Ausschussüberweisung, dem wir uns anschließen, vonseiten der regierungstragenden Fraktionen nicht entsprochen werden sollte und die über den Unionsantrag in der Sache abstimmen lassen möchten, beantrage ich seitens der FDP-Fraktion, Frau Präsidentin, dass über Punkt 2 des CDU-Antrags gesondert abgestimmt wird. Punkt 2 können wir nicht zustimmen; die Punkte 1 und 3 sind problemlos.

Wir wollen, dass sich der Bund nicht aus seiner Verantwortung stiehlt. Es wäre schön, wenn wir das gemeinsam hinkriegen würden. - Herzlichen Dank.

(Beifall FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege. - Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. Ich schließe die Beratung und stelle zunächst der Form halber fest, dass der Berichtsantrag Drucksache 18/2965 durch die Bericht

erstattung der Landesregierung seine Erledigung gefunden hat.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der CDU, Drucksache 18/2968. Der Abgeordnete Dudda hat beantragt, dass dieser Antrag an den Sozialausschuss überwiesen werden soll.

(Anita Klahn [FDP]: Und Finanzen!)

- Und mitberatend an den Finanzausschuss. - Wer den CDU-Antrag federführend dem Sozialausschuss und mitberatend dem Finanzausschuss überweisen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Abgeordneten von CDU, FDP und PIRATEN. Wer lehnt die Ausschussüberweisung ab? - Das sind die Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW.

Damit kommen wir zur Abstimmung in der Sache. Der Kollege Garg hat soeben erbeten, über Nummer 2 gesondert abzustimmen. Ich schlage Ihnen vor, dass wir zunächst über Nummer 1 und Nummer 3 des CDU-Antrags abstimmen.

(Widerspruch SPD)

- Gut, dann stimmen wir über alle drei Nummern einzeln ab. Wer Nummer 1 des CDU-Antrags seine Zustimmung erteilen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit ist Nummer 1 einstimmig angenommen.

Wer Nummer 2 seine Zustimmung erteilen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Abgeordneten der CDU. Wer lehnt Nummer 2 ab? Das sind die Abgeordneten von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW und PIRATEN. Wer enthält sich? - Das sind die Abgeordneten der FDPFraktion.

Wer Nummer 3 des CDU-Antrags seine Zustimmung erteilen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Abgeordneten von FDP, CDU und PIRATEN. Wer lehnt Nummer 3 ab? - Das sind die Kollegen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW. Enthaltungen sehe ich nicht.

Ich lasse jetzt abschließend über den Antrag der CDU-Fraktion Drucksache 18/2968 insgesamt abstimmen. Wer diesem Antrag seine Zustimmung erteilen will, den bitte ich um das Handzeichen.

(Serpil Midyatli [SPD]: In geänderter Fas- sung! - Unruhe)

- Ja, in geänderter Fassung. Frau Harms bestätigt, dass die geänderte Fassung Nummer 2 nicht mehr enthält.

(Dr. Heiner Garg)

(Zurufe: Und auch nicht Nummer 3!)

- Auch Nummer 3 ist mit Mehrheit abgelehnt worden.

Wer dem geänderten Antrag seine Zustimmung erteilen möchte, der nur noch Nummer 1 enthält, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Fraktionen von FDP, PIRATEN, SSW, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD. Wer lehnt den geänderten Antrag ab? - Wer enthält sich? - Das sind die Kollegen der CDU-Fraktion. Damit ist der Antrag in geänderter Fassung bei Enthaltung der CDUFraktion angenommen.

Meine Damen und Herren, ich unterbreche die Sitzung und wünsche Ihnen eine gute Mittagspause. Wir treffen uns um 15 Uhr wieder.

(Unterbrechung 13:06 bis 15:09 Uhr)

Bevor wir in die Tagesordnung einsteigen, bitte ich Sie, mit mir einen besonderen Gast auf der Tribüne zu begrüßen. In diesem Jahr dürfen wir - Sie alle wissen es - auf 50 Jahre diplomatische Beziehungen zwischen Israel und der Bundesrepublik Deutschland zurückblicken. Wir tun dies in großer Dankbarkeit für diese Entwicklung, und wir tun dies auch im Wissen um unsere moralische Verpflichtung gegenüber dem jüdischen Staat und dem Staat Israel. Auf der Besuchertribüne darf ich deshalb mit Ihnen gemeinsam besonders herzlichen den Gesandten des Staates Israel, Herrn Botschafter Yair Even, begrüßen. - Herzlich willkommen, Schalom, im Schleswig-Holsteinischen Landtag!

(Beifall)

Meine Damen und Herren, ich rufe nun die Tagesordnungspunkte 13, 15, 41, 47 und 60 auf:

Gemeinsame Beratung

a) Erste Lesung des Entwurfs eines Hochschulfreiheitsgesetzes Schleswig-Holstein (HFG SH)

Gesetzentwurf der Fraktion der FDP Drucksache 18/2984

b) Finanzielle und personelle Vorbereitung der staatlichen Hochschulen auf den doppelten Abiturjahrgang 2016

Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage der Fraktion der PIRATEN Drucksache 18/2934

c) Verlässliche und zukunftsorientierte Rahmenbedingungen für unsere Hochschulen

Antrag der Fraktion der CDU Drucksache 18/2969