Zudem stellen wir durch unsere Änderungen auch klar, dass die vertraglich vereinbarte Altersgrenze für Abfindungszahlungen veröffentlicht werden muss.
In einem dritten Punkt fassen wir die Transparenzregelungen in unserem Gesetzentwurf noch etwas weiter. Es geht dort um Unternehmen, die vom Land gefördert werden. Das ist in der Öffentlichkeit etwas unterschiedlich dargestellt worden. Deswegen will ich dazu ein paar Sätze sagen.
Es gibt institutionelle Zuwendungsempfänger, die unternehmerisch tätig sind. Diese sind vom Gesetz betroffen und müssen ihre Vergütungsstruktur in Zukunft offenlegen. Zumindest dann, wenn das Land 25 % oder mehr von der Unternehmensförderung trägt, müssen die Bezüge von Vorständen und Aufsichtsräten zukünftig veröffentlicht werden. Als Beispiel dafür kann man unsere Tourismusorganisation, die TASH, nennen. Sie würde unter diese Regelung fallen. Der ursprüngliche Gesetzesentwurf hatte eine Regelung von 50 % vorgesehen. Wir haben uns an dem orientiert, was Transparency in der Anhörung vorgeschlagen hat, und sind bei 25 % gelandet.
An der Regelung zu den Unternehmensbeteiligungen ändern wir nichts. Das können wir auch nicht das wurde schon angesprochen -, auch wenn dieser Schritt aus grüner Perspektive wünschenswert wäre. Für Beteiligungen gilt hingegen bei uns im Gesetz die Hinwirkungspflicht. Privatrechtliche Unternehmen fallen unter das Bundesrecht. Deswegen gibt es für uns nur den Umweg über die öffentlichen Träger mit der eben angesprochenen Hinwirkungspflicht, die dann beispielsweise auch für die kommunalen Träger öffentlicher Sparkassen gilt.
Die Transparenz über Gehälter in öffentlichen Unternehmen muss aus unserer Sicht auch für die kommunale Ebene in einem Landesgesetz geregelt werden. Denn wie sollte man sonst für alle Kommunen die gleiche Situation schaffen? Es geht gar nicht anders. Diese Antwort sind die Kritiker in diesem Bereich schuldig geblieben.
Wie nötig das ist, zeigen beispielsweise Erfahrungen aus Lübeck. Die „Lübecker Nachrichten“ haben im Mai 2015 ausführlich darüber berichtet, dass dort gerade einmal vier von elf Geschäftsführerinnen und Geschäftsführern ihr Jahresgehalt veröffentlichen, obwohl die Stadt einen Transparenzkodex hat und obwohl es dort politische Mehrheiten
gibt, die unseren Ansatz unterstützen. Gerade deshalb ist uns dieser Punkt so wichtig, nicht um Neiddebatten zu fördern, sondern um die Akzeptanz in der Gesellschaft für diesen Bereich zu stärken.
Wir Grüne hätten uns - das soll auch kein Geheimnis sein - in ein paar Punkten auch noch weitergehende Regelungen vorstellen können. Wir meinen aber, dass dieser Gesetzentwurf eine gute Grundlage ist und ein kräftiger Schritt in die richtige Richtung. Ich bin mir sicher, dass in ein paar Jahren, wenn wir Praxiserfahrung mit diesem Gesetzentwurf gesammelt haben, auch die letzten Bedenkenträger, die dafür übrigens keine konkreten Beispiele in der Anhörung nennen konnten, verschwinden. Wir werden dann, denke ich, zu noch mehr Transparenz auch in anderen Bereichen kommen. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Liebe Frau Raudies, ich wollte Sie wirklich nicht erschrecken. Ich wollte eigentlich nur das klarmachen, was ich schon in der ersten Lesung des Gesetzentwurfs angedeutet habe: Die FDP-Fraktion fand die Vorlage der Landesregierung überzeugend.
- Das stimmt, Herr Ministerpräsident, auch wenn Zwischenbemerkungen von der Regierungsbank eigentlich nicht zulässig sind. Aber sie sind transparent. - Frau Kollegin, ich würde sogar einen Schritt weitergehen als der Kollege Andresen, der es ja fast ein Stück eingeschränkt hat, indem er gesagt hat, es sei ein erster kräftiger Schritt in die richtige Richtung. Wir begrüßen den vorgelegten Gesetzentwurf, so, wie wir ihn gestern mit Ihnen gemeinsam im Ausschuss besprechen durften, mit dem Änderungsantrag der regierungstragenden Fraktionen, mit dem Sie deutlich gemacht haben, worum es Ihnen bei den Veröffentlichungspflichten geht, wie
Sie sich die von Ihnen geforderte Internetplattform vorstellen. Wir haben das gemeinsam miteinander besprechen können. Uns war, ist und bleibt wichtig, dass eine solche Veröffentlichung und eine solche Darstellungsform kein Internetpranger wird. Das haben Sie aus unserer Sicht überzeugend ausgeräumt.
Vor dem Hintergrund will ich mich dem, was Sie gesagt haben, anschließen. Es gibt nicht einen einzigen vernünftigen Grund, warum Parlamentarier, Ministerinnen und Minister, Staatssekretärinnen und Staatssekretäre ihre Einkünfte veröffentlichen sollen, aber Unternehmen in öffentlicher Hand oder zumindest mit öffentlicher Beteiligung nicht, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Natürlich kann man sich, wie der Kollege Koch es getan hat, darüber unterhalten und auch miteinander diskutieren, ob beispielsweise die Sparkassen dazugehören oder nicht. Diese Diskussion haben auch wir in der FDP-Fraktion sehr intensiv geführt. Wir haben uns schließlich unter Zurückstellung einiger Bedenken des Kollegen Vogt dafür entschieden, dass es keinen vernünftigen Grund gibt.
- Bezog sich Ihr Beifall auf die Bedenken des Kollegen Vogt oder darauf, dass wir uns so entschieden haben, Herr Kollege Andresen? - Ich kürze es an dieser Stelle ab. Ich denke im Übrigen, dass sich die Bedenken, das könnte möglichweise zu einer Neiddebatte werden, sehr schnell als falsch erweisen werden und dann möglicherweise der eine oder andere nicht nur in die eine Richtung von den Veröffentlichungen überrascht wird, sondern vielleicht auch in die andere. Denn schließlich tragen diese Menschen auch hohe bis höchste Verantwortung. Dafür sollen sie auch anständig bezahlt werden. Es spricht nichts dagegen, dass die interessierte Öffentlichkeit das erfährt.
Wir werden dem Gesetzentwurf auch in der geänderten Fassung heute so zustimmen. Wir werden sowohl den Unionsantrag als auch den Antrag der PIRATEN ablehnen, weil wir finden, dass das, was heute zur Abstimmung vorliegt, der richtige Weg ist. - Herzlichen Dank.
Für die Abgeordneten des SSW hat jetzt der Herr Abgeordnete Lars Harms das Wort. - Entschuldigung! Selbstverständlich kommen zuerst die PIRATEN. Es tut mir leid, Herr Abgeordneter Harms. Herr Dr. Breyer, fühlen Sie sich aufgefordert.
Herr Präsident! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehen Sie es mir nach, dass ich es mir nicht nehmen lassen möchte, heute zu diesem Punkt zu reden. Denn es ist in der Tat ein großer Tag für die Transparenz in Schleswig-Holstein.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Transparenz steht neben einer Stärkung der Bürgerrechte und der Mitbestimmung der Bürger nicht nur auf den Wahlplakaten der Piratenpartei, sondern wird von uns auch geliefert. Deswegen möchte ich mich an dieser Stelle noch einmal ganz herzlich bei den anderen Fraktionen dafür bedanken, dass sie schon im Jahr 2013 eine Initiative von uns für ein Vergütungsoffenlegungsgesetz unterstützt haben. Danke auch der Finanzministerin dafür, dass sie und ihre Beamtinnen und Beamten einen entsprechenden Gesetzentwurf ausgearbeitet haben.
Wie fast alle meine Vorredner schon gesagt haben, ist es absolut richtig, dass genauso transparent wie das, was Beamte oder Abgeordnete verdienen, künftig auch das sein muss, was Geschäftsführer und Aufsichtsräte öffentlicher Unternehmen wie zum Beispiel Sparkassen oder auch Stadtwerken verdienen,
und zwar in Bezug auf die Festgehalte, die Boni, die Abfindungen und auch die Altersversorgungen, die gezahlt werden.
Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, damit ist keineswegs der pauschale Vorwurf überhöhter Bezüge verbunden, sondern umgekehrt geht es darum, durch Transparenz Vertrauen zu schaffen und die Akzeptanz für diese Vergütung zu stärken.
Dieser Grundansatz, liebe Kolleginnen und Kollegen aus der CDU-Fraktion, gilt natürlich gerade auch für kommunale Unternehmen. Das sind nämlich die allermeisten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, auf zwei Punkte in der Vorlage, die uns der Finanzausschuss hier zur Abstimmung stellt, sind wir PIRATEN be
sonders stolz und möchten auch der Koalition danken, dass sie unsere Anregungen aufgegriffen hat. Es wird in Schleswig-Holstein eine zentrale Veröffentlichungsplattform auf der Internetseite des Finanzministeriums geben, und zwar für alle öffentlichen Unternehmen in Schleswig-Holstein, also in einem Flächenland. Damit sind wir das erste Flächenland, das einen derartigen Grad an Transparenz schafft.
Zweitens. Neben der Höhe der vereinbarten Abfindungen und Pensionen sollen auch die Voraussetzungen, unter denen diese zugesagt wurden, offengelegt werden. Das heißt, dass die Voraussetzungen, unter denen die Abfindungen zu zahlen sind ich erinnere hier an den Streit im Fall Nonnenmacher, bei dem es darüber einen sehr großen Streit gegeben hat -, aber auch beispielsweise das Renteneintrittsalter öffentlich werden.
Das ist auch ein Maß an Transparenz, das es in keinem anderen Bundesland gibt. Damit sind wir bundesweit Spitze, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Leider weist der Gesetzentwurf, dem wir auch zustimmen werden, lieber Kollege Lars Harms, noch drei empfindliche Lücken, man könnte auch sagen Hintertürchen, auf. Deswegen haben wir einen Änderungsantrag vorgelegt, der diese schließen soll.
Es geht erstens in dem Gesetzentwurf um die Ausnahmen für Kreditinstitute, Kammern und Versorgungswerke. Liebe Kolleginnen und Kollegen, was die Kammern angeht, sind dies zwar keine öffentlichen Unternehmen, aber es sind sozusagen Aufsichtsbehörden, die im öffentlichen Interesse auch dafür sorgen sollen, dass sich die Mitglieder der Kammern an die entsprechenden Vorschriften halten. Und es wird auch dagegen vorgegangen, sofern dies nicht der Fall ist. Deswegen weist auch das Datenschutzzentrum zu Recht darauf hin, dass schon heute auf Antrag diese Vergütung bekanntzugeben ist. Insofern wundert es mich nicht, dass die IHK von sich aus anfängt, dieses zu veröffentlichen. Insofern wäre es auch kein großer Schritt, dieses quasi per Default zu veröffentlichen.
Zweitens ist in diesem Gesetzentwurf in der Ausschussfassung noch eine Ausnahme für alle jetzigen Mitglieder von Aufsichts- und Geschäftsführungsgremien enthalten. Das heißt quasi, dass dieser Gesetzentwurf noch auf längere Zeit hinaus seiner Wirksamkeit beraubt wird, dass wir erst einmal
nur eine Nulltransparenz erreichen, Frau Ministerin, um Ihre Worte zu wählen. Eine solche Bestandsaufnahme ist absolut unüblich, wenn ich mir die Gesetze in anderen Ländern ansehe. Sie führt außerdem zu einer Ungleichbehandlung. Das bedeutet, dass im nächsten Jahr vielleicht ein oder zwei Mitglieder eines Gremiums transparent sind, die Vergütung der Altmitglieder aber nicht. Das finde ich sehr schlecht, auch innerhalb des Gremiums. Diese Ausnahmen sollten wir streichen.
Drittens. Von den zehn unternehmerisch tätigen Einrichtungen in unserem Land, die dauerhaft Zuschüsse erhalten, müssen nur diejenigen, die einen Zuschuss von über 25 % ihres gesamten Haushaltes bekommen, offenlegen. Das ist unüblich und nicht im Interesse des Steuerzahlers. Auch diese Ausnahme sollten wir streichen.